State of the Art

von Ronald Wecker

Das ist das Behandlungsniveau das man als Patient in einer deutschen Universitäts(zahn)-Klinik erwarten sollte. Finde jedenfalls ich.

Und wenn die behandelnden (Zahn)-Ärzte ein Krankheitsbild nicht oder nicht sicher diagnostizieren können, sollten sie, zum Wohle des Patienten, zumindest an mit dem nötigen Wissen ausgestattete Behandler überweisen oder solche hinzuziehen. Zumal die im konkreten Fall beteiligte Hochschule im Bereich der Endodontie eine Kooperation mit einem versiertern Endodontologen unterhält. Dass diese Kooperation den dortigen Kollegen der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie offensichtlich unbekannt gewesen sein muss, zeigt nachfolgender Behandlungsfall.

Der 9-jährige Patient stellte sich mit einer deutlichen Schwellung im Bereich des Zahnes 22 in besagter Klinik vor. Nach Anfertigung eines OPG wurde die apikale Aufhellung an 22 diagnostiziert. Die Frage nach einem vorangegangenem Zahntrauma wurde von Patient und Eltern verneint.

Die Sensibilitätsprüfung an Zahn 22 zeigte keine Reaktion auf Kältereiz. Nachfolgend wurde in Lokalanästhesie die Regio 22 chirurgisch „dargestellt“. Es kam nach Ablösung der Gingiva zu einer deutlichen Pusentleerung. In den folgenden Tagen wurde parallel zur systematischen Antibiose mehrfach ein Streifen eingelegt/ gewechselt.

10 Tage nach Inzision stellte sich der junge Patient erstmals in unserer Praxis vor. Die Beschwerden waren fast vollständig abgeklungen. Deutlich sind im klinischen Bild die Inzisionen sowie der Verlust der angewachsenen Gingiva an 22 zu erkennen.

Das angefertigte digitale Einzelbild lässt eine Invagination nach Oehlers Typ II erkennen. Bei genauer Betrachtung des alio loco angefertigten OPG sind im Bereich der Zähne 12-22 bereits auf eine Invagination hinweisende Schmelzstrukturen zu erkennen.

Die bei uns durchgeführte Therapie bestand, nach Anlegen der palatinalen Zugangskavität, in der Entfernung der im Originalpulpakavum gelegenen Invagination sowie der chemo-mechanischen Desinfektion des Wurzelkanalsystems. Mittels Ultraschall und Munce-Rosenbohren konnten nach initialem Scouten unter dem Dentalmikroskop die Schmelz und Dentinanteile der Invagination zerkleinert und nach koronal entfernt werden.

Die ultraschallunterstützte Irrigation förderte noch große Mengen putriden Sekrets aus dem weiten Wurzelkanalsystem zu Tage. Als medikamentöse Einlage wurde nach Aufklärung der Eltern im Erstgespräch eine Mix aus Ciprofloxacin und Metronidazol eingesetzt, da zumindest der Versuch einer Revitalisierung der für das weitere Wurzelwachstum verantwortlichen Stammzellen unternommen werden sollte. Der Abschluss der Behandlung wird in etwa 2 Wochen erfolgen.

Bleibt der etwas betrübliche Eindruck, dass man auch als Patient einer deutschen Universitätszahnklinik nicht sicher sein kann, mit etwas vom Normalen abweichenden Erkrankungsbildern eine zeitgemässe Behandlung zu erfahren.

Elements Obturation Unit

von Olaf Löffler

In unserer Praxis wird für die Wurzelfüllung die Elements Obturation Unit von SybronEndo eingesetzt. Die hauptsächlich verwendeten Spitzen ( BuchananPlugger System B) Extra- Fine 04 und Fine 06 zeigen in letzter Zeit häufig Probleme. Die auf dem Plugger angeklebte Mutter als Drehschutz lockert sich nach wenigen Anwendungen und der Ansatz dreht sich im Handstück. Diese Muttern scheinen jetzt nur noch geklebt zu sein. Früher gab es diese Probleme nicht und ich meine das war ursprünglich anders befestigt.
Für meine altes E&Q Gerät musste ich diese Muttern entfernen. Das war sehr mühsam.

Deshalb eine kleine Umfrage, wer kann sich ebenso über dieses Problem beklagen.

Take Our Poll

Selbsterklärend

von Ronald Wecker

Das im Beratungsgespräch angefertigte digitale Einzelbild zeigte bereits deutlich, dass ein Erhalt des durch eine externe Resorption stark beeinträchtigten Zahnes 21 nicht möglich sein wird.

Um das Ausmass der knöchernen Destruktion und damit bereits präoperativ wertvolle Hinweise für die geplante Implantation zu erhalten, bat der hinzugezogene Implantologe um die Erstellung eines DVT.

Bei der Betrachtung der nachfolgenden Bilder konnte auch dem Patienten, der zunächst noch an einen möglichen Zahnerhalt geglaubt hatte, die Unmöglichkeit dieses Vorhabens verdeutlicht werden.

Frakturierte Instrumente entfernen – noch ein Werkzeug

Von Winfried Zeppenfeld

Frakturierte Instrumente sind immer ein Ärgernis (vor allem, wenn man sie selbst abgebrochen hat), in jedem Fall aber eine endodontische sportliche Herausforderung . Dieses frakturierte Instrument (etwa 5 mm einer MTwo 04/10) ließ sich leicht darstellen und mit Ultraschall lockern. Schon kurz nach der Freilegung bewegte es sich etwa 0,5 mm auf und ab. Unglücklicherweise war die mesiolinguale Wurzel dieses 46 ausgesprochen stark gekrümmt und das gelockerte Instrument ließ sich nicht aus dem Kanal entfernen, weil es immer wieder an die Außenseite der Kurvatur dieses stark gekrümmten Kanals stieß und sich dadurch seiner Entfernung widersetzte. Straight line access hätte einen subcrestalen Zugang erfordert und war deshalb keine sinnvolle Option. Ich habe versucht, das Instrument um die Ecke zu bugsieren und mit der Schlingentechnik nach Michael Arnold herauszuziehen – leider vergeblich. Mein Versuch mit einem ultrafeinen Draht von Nils Widera war ebenso frustran.

Ein Versuch, das Instrument in eine Kanüle anzukleben und so herauszuziehen scheiterte ebenfalls, weil zwischen der Kanüle und dem Instrument ein so großer Winkel war, dass das die Kanüle sich nicht über das Instrument schieben ließ. Irgendwie hatte ich den Eindruck, dass mir eine Hand fehlte: ich hätte eine Hand gebraucht, um den Spiegel zu halten, eine weitere, um die Schlaufe über das Instrument zu bugsieren und eine dritte, um die Drahtschlaufe beim Herausziehen in Position zu halten.
Als nächsten Versuch habe ich eine Sonofeile von Acteon an der Spitze zu einem „U“ gebogen, dieses U hinter die Instrumentenspitze gemogelt und dann Ultraschall aktiviert. Eine Zehntelsekunde später war das Instrument durch die Vibration draußen, nachdem ich vorher 45 min vergeblich herum getrickst hatte.
Wahrscheinlich würde statt des „U“ auch reichen, die Spitze rechtwinkelig umzubiegen, so dass sie gerade hinter das frakturierte Instrument gedreht werden kann.

Gelockertes frakturiertes Instrument, das gegen die Außenseite der Kurvatur stößt und sich dadurch nicht entfernen lässt

 

 

 

 

An der Spitze zum „U“ gebogen Sonofeile mit dem entfernten Instrument

Dentales Trauma Symposium 2012 in Kopenhagen

von Christoph Kaaden

Fortbildungen zum Thema „Dentale Traumatologie“ (insbesondere mit Beiträgen international renommierter Referenten) sind sehr rar.

Um so erfreulicher, dass am 26. und 27.10 2012 eine solche unter der Schirmherrschaft von Professor Jens Ove Andreasen  (dem Initiator des Dental Trauma Guide) in Kopenhagen stattfindet.

Näheres Informationen findet der Interessierte (und ggf. Kurzentschlossene) hier

Zur Strafbarkeit eines Zahnarztes / Arztes beim Einsatz von Cloud Computing in der Praxis

von Haya Hadidi

Cloud Computing ist ein Trend: Es verspricht sicher, einfach und all zeit verfügbar zu sein. (zur aktuellen Diskussion auf der Ebene der EU, s. z.B.http://www.trend-zeitschrift.de/2012/07/06/cloud-computing-%E2%80%93-zwischen-wachstum-und-datenschutz/):  Der professionelle oder private Anwender ist in der Lage, seinen Datenmengen und -anwendungen Herr zu werden, ohne eigenen Speicherplatz und IT-Ressourcen managen zu müssen. Dazu gehört, dass er sich z.B. auch nicht um das Backup seiner Daten oder auch das Virusscannen kümmern muss. Inzwischen gibt es zahlreiche Anbieter auf dem deutschen Markt, sowohl aus Deutschland als auch aus dem Ausland. Dabei ist zu beachten, dass Cloud Computing eine Form der Auftragsdatenverarbeitung ist und nach den Vorschriften des § 11 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gesondert vereinbart werden muss.

Für Berufsgeheimnisträger wie z.B. Ärzte und Zahnärzte stellt sich jedoch die Frage, ob sie sich bei der Nutzung von Clouddiensten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit möglicherweise wegen des unbefugten Offenbarens von Geheimnissen nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar machen.

Was ist Cloud Computing? 

Unter Cloud Computing versteht man, dass Daten, Soft- und sogar Hardware nicht mehr ausschließlich lokal nutzbar sind, sondern dass Aufgaben wie Datenspeicherung, -bearbeitung und -ausführung auf sogenannten Cloud-Servern innerhalb einer mehr oder weniger – abhängig vom Umfang der genutzten Dienste- komplexen Netzwerkinfrastruktur erledigt werden können. Diese Dienste werden dem Nutzer üblicherweise in Echtzeit über weit verbreitete Schnittstellen, wie z.B. Webbrowser, bereitgestellt. Cloud Computing ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor geworden: Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags veröffentlichte 2010, dass nach einer Schätzung der International Data Corporation (IDC) der Branchenumsatz europäischer Clouddienste von 971 Millionen Euro im Jahre 2008 auf etwa 6 Milliarden Euro im Jahre 2013 ansteigen wird (s. http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2010/cloud_computing.pdf).

Wie könnte sich ein Zahnarzt / Arzt strafbar machen, wenn er Clouddienste z.B. für seine Praxis nutzt ?

Nach § 203 StGB machtsich ein Zahnarzt / Arzt strafbar, wenn er unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm in seiner beruflichen Eigenschaft anvertraut oder sonst bekannt geworden ist.

Denkbar wäre es also, dass der Zahnarzt durch das Hochladen von Patientendaten auf einen Cloudserver, diese als fremde Geheimnisse den Clouddiensteanbietern offenbart. § 203 StGB bedroht die unbefugte Offenbarung von Geheimnissen mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Es handelt sich also um eine minder schwere Straftat, um ein sogenanntes Vergehen gemäß § 12 StGB. Auch ein Vergehen kann beispielsweise die Zahlung einer Geldstrafe aufgrund eines berufsgerichtlichen Verfahrens vor der Ärztekammer nach sich ziehen. Nach einem rechtskräftigen Urteil kann als Folge auch das Ruhen der Approbation und/oder der Kassenzulassung für einen bestimmten Zeitraum angeordnet werden.

Was ist ein Geheimnis im Sinne von § 203 StGB?

Ein Geheimnis ist eine Tatsache, die sich auf die Person des Betroffenen bezieht. Diese muss geheim sein. Das bedeutet, dass sie höchstens einem beschränkten Personenkreis bekannt sein darf. Außerdem muss der Betroffene auch ein Interesse an der Geheimhaltung durch den Geheimnisträger haben: Es muss sich also objektiv und subjektiv um ein Geheimnis handeln (s. § 203 StGB Rn. 4 ff.  in : Fischer, StGB, 56. Aufl. 2009). Alle Voraussetzung werden von Patientendaten wie z.B. Notizen zu durchgeführten  Behandlungen, Diagnosen, Röntgenbildern etc. erfüllt. Bei Patientendaten handelt es sich also um ein taugliches Tatobjekt.

Offenbaren?

Liegt denn nun auch ein Offenbaren darin, dass die Daten in die Cloud hochgeladen werden? Offenbaren ist jedes Mitteilen eines zur Zeit der Tat noch bestehenden Geheimnisses. Dies kann auch in der Verschaffung von Zugang zu Dateien gesehen werden, wenn die Offenbarung sowohl Tatsache als auch Person des Berechtigten umfasst. Genau dies tut der Zahnarzt ja im Normalfall, wenn er die Dateien auf den Server hochlädt. Man mag nun annehmen, dass dieses Problem nicht mehr gegeben sei, wenn die Dateien verschlüsselt auf dem Server abgelegt werden. Zumindest bei amerikanischen Clouddiensten, wie z.B. bei Apples iCloud-Dienst, ist dies jedoch nicht der Fall: „So kann Apple trotz verschlüsselter Speicherung in der angebotenen iCloud auf die Kundendaten im Klartext zugreifen“ (so Foresman, C. (2012): „Apple holds the master decryption key when it comes to iCloud security, privacy.“, Ars technica, 03.04.2012, http://arstechnica.

com/apple/news/2012/04/apple-holds-the-master-key-when-it-comesto-

icloud-security-privacy.ars aus: Marit Hansen, Vertraulichkeit und Integrität von

Daten und IT-Systemen im Cloud-Zeitalter, DuD 2012, S. 407 ff.).

Unbefugt? 

Das Offenbaren müsste auch unbefugt sein. Eine Befugnis ist gegeben, wenn die Mitteilung der Patientendaten – oder eben auch das Speichern der Daten in der Cloud – z.B. auf einer Einwilligung beruht. Praktisch könnte der Zahnarzt also, wenn er eine Cloud für die Daten benutzen möchte, eine Einwilligung seiner Patienten einholen, ähnlich der Einwilligung der Weitergabe von Patientendaten an Verrechnungsstellen. Zwar ist die Einwilligung im Bereich des Strafrechts grundsätzlich formfrei möglich (s. Fischer, aaO, Rnr. 33), aus eigenem Interesse für den Fall eines späteren Streits sollte die Einwilligung jedoch schriftlich eingeholt werden. Nun könnte man meinen, durch die Einwilligung sei nun das Problem leicht lösbar. Die Frage ist nur, wie damit umgegangen werden soll, wenn Patienten nicht einwilligen oder ihre Einwilligung später widerrufen. In diesem Fall müsste auf die Verwendung der Cloud verzichtet werden, was den Betrieb einer parallelen Datenstruktur außerhalb der Cloud bedeutenden würde. Dies ist jedoch im Einzelfall unwirtschaftlich und umständlich und daher keine stets erstrebenswerte Lösung.

Lösungsmöglichkeiten

Was gibt es nun für Ansätze, einer möglichen Strafbarkeit zu entgehen, aber dennoch die Cloud zu nutzen?

Zum einen sind technisch-organisatorische Lösungsmöglichkeitendenkbar, d.h. es wird z.B. ein Clouddienst verwendet, in welchem sichergestellt ist, dass die Daten verschlüsselt  abgelegt werden können und auf welche dann im entschlüsselten Zustand auch nur der Zahnarzt Zugriff hat. Nachteil dieser Lösung ist jedoch, dass die Daten nicht so schnell für Anwendungen verfügbar sind und zahlreiche Zusatzdienste der Clouddienste nicht mehr nutzbar sind, als Backupvariante ist dies jedoch vorstellbar (s. hierzu: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/verschluesselte-cloud-so-machen-sie-ihre-wolke-sicher-a-828372.html).

Schließlich wäre noch eine vertragsrechtliche Lösung denkbar: Erfolgt das Offenbaren gegenüber „berufsmäßig tätigen Gehilfen“ so ist der Arzt straffrei, da die Gehilfen (z.B. die Zahnarzthelfer/innen) als befugte Mitwisser zwar nicht selbst Adressat des Anvertrauens sind, aber an dem Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient teilnehmen. Dies können z.B. auch ehrenamtlich oder nur zeitweise in der Praxis tätige Personen sein, wie z.B. Familienangehörige. Nicht umfasst sind jedoch zum einen Personen, deren Tätigkeitsbereich nicht notwendig mit der Kenntnis des Geheimnisses zusammenhängen (z.B. Reinigungspersonal, Boten, Kraftfahrer, Pförtner) und externe Dienstleister, wie z.B. Mitarbeiter zahntechnischer Labors, EDV-Wartungskräfte. Als Lösungsmöglichkeit in Betracht kommt also der Abschluss eines Doppelarbeitsverhältnisses bzw. der Arbeitnehmerüberlassung mit den betroffenen Externen. Für große Clouddiensteanbieter ist dies jedoch nicht denkbar, da regelmäßig eine unbestimmte Anzahl wechselnder Personen mit den personenbezogenen Daten in Berührung kommen.

Fazit

Es gibt derzeit leider keine für jeden Fall empfehlenswerte Variante der Cloudnutzung für Berufsgeheimnisträger. Zwar gibt es Möglichkeiten der gesetzeskonformen Nutzung, diese haben jedoch Nachteile in der Handhabbarkeit. Es wäre daher aus Sicht der Berufsgeheimnisträger wünschenswert, dass sich die Auslegung des Begriffs des „berufsmäßig tätigen Gehilfen“ dahingehend ändert, dass hiervon auch externe IT-Dienstleister erfasst werden (so auch: Maisch / Seidl in: Cloud-Nutzung für Berufsgeheimnisträger – § 203 StGB als „Showstopper“?, Datenschutz Berater S. 127 ff., 2012). Derzeit ist dies jedoch nicht der Fall und es sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, ob sich der Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB strafbar macht.

2D vs. 3D (XVIII)

von Ronald Wecker

Die erste endodontische Erfahrung musste dieser mittlerweile 22- jährige Patient mit 13 Jahren machen. Aufgrund des ausbleibenden Behandlungserfolges  und rezidivierender Schwellungen erfolgte dann vor ca. 4 Jahren die chirurgische „Intervention“ im Sinne einer Wurzelspitzenresektion mit retrogradem Verschluss in DB und MB.

Das zweidimensionale präoperative Bild lässt eine ausgedehnte knöcherne Lyse an Zahn 26 erkennen. Klinisch imponiert eine palpatorische Druckdolenz und eine Perkussionsempfindlichkeit. Eine Fistelung lag nicht vor.

Nach Entfernung der Verschlussfüllung zeigten sich im Pulpakavum große Reste nekrotischen Gewebes. Die Guttaperchaspitze in P schwamm in einer Mischung aus Sealerresten und Sekret und war durch einmaliges Spülen zu entfernen. Der apikale Durchmesser des ovalen Foramen in P betrug an der schmalsten Stelle ISO 60.

MB2 war nicht aufbereitet. Die Wurzelfüllmassen in MB und DB deutlich undicht. Nach Entfernung der Guttapercha konnte in DB das retrograde Material , welches leicht ausserhalb der Kanalmitte eingebracht worden war, visualisiert, mittels Microopener, Microdebrider und Endosonore-Feilen mobilisiert und anschliessend entfernt werden.

Aus DB entluden sich daraufhin spontan große Mengen einer klaren, viele kleine Kristalle enthaltende Flüssigkeit. Nach Spülung mit CHX konnten große Mengen einer putriden Flüssigkeit entfernt werden. Da das unter MB gelegene retrograde  Material nicht visualisiert werden konnte und die Art der sich aus DB entleerenden auf ein zystische Geschehen schliessen liess wurde ein intraoperatives DVT angefertigt.

Die große Ausdehnung des entzündlichen Prozesses wird erst hier deutlich. Die knöcherne Begrenzung fehlt nach bukkal. Zum Sinus scheint eine, wenn auch nur sehr dünne Begrenzung vorhanden zu sein. Das retrograde Material unter MB liegt distal und palatinal des Foramens von MB1.

Nach großvolumiger CHX-Spülung des Hohlraumes mit vorgebogenen 29 mm langen Navitip-Spülansätzen konnten erneut größere Mengen von putrider Flüssigkeit entfernt werden. Die Spülungen wurden solange durchgeführt, bis weder kristalline noch putride Flüssigkeit austrat. Die Trocknung des Hohlraumes erfolgte ebenfalls mittels Navitip-Kanülen.

Nach einer medikamentösen Einlage mit CaOH2 wurde der Zahn adhäsiv verschlossen.

Über den zweiten Teil der Behandlung wird an dieser Stelle berichtet werden.

Melag

von Olaf Löffler

Mit unserem Melag hatten wir schon einige Probleme.

Am Montag kommt  bei unserem Melag Vacuklav 40-B die Meldung „Wasserqualität schlecht“.
Die zuständige Helferin tauscht die Mischbettharzpatronen.
Ein Set ist immer vorrätig, da ansonsten keine Sterilisierung möglich ist. Das wäre der Supergau für die Praxis.

Plötzlich herrscht Aufregung. Die neuen Patronen lassen sich nicht einsetzen.
Der Innendurchmesser der Patronenöffnung ist knapp 1mm kleiner.
Die Kontrolle der bestellten Meladempatronen ergab, die Patronen müssen passen.
Meladem 40 Mischbettharzpatrone lautet die korrekte Bezeichnung.

Anruf bei unserem Servicetechniker. Er kommt umgehend vorbei. ( An dieser Stelle mal ein außerordentliches Lob an Herrn Neumann und Henry Schein Leipzig für die oftmals prompte Hilfe. )
Auch er ist erstmal ratlos. Ein Anruf bei Melag klärt das Problem. Es gibt jetzt zwei Sorten von Patronen. Bei der Bestellung muss man die Seriennummer angeben, damit man die richtigen Patronen bekommt.
Melag hat die Depots laut eigener Aussage bereits informiert.

Ob alle Händler das wissen?
Die Kontrolle und Seriennummerabstimmung der vorrätigen Mischbettharzpatronen ist unbedingt angeraten.

Melag hat uns die Patronen getauscht, nach zwei Tagen, auf Kulanz.
Wir haben mit Hilfe des Servicetechnikers die nichtpassenden Patronen mit etwas Kraft aufgesetzt. Hoffentlich lassen diese sich auch wieder ohne Probleme entfernen. Eine andere Lösung gab es nicht für uns.

Zwei Tage ohne Vacuum – Steri – undenkbar. Wird sich etwas ändern?
Ich glaube es nicht. Die Industrie ist leider nicht in der Lage die berechtigten Hygieneanforderungen des Robert Koch Institutes technisch reibungslos umzusetzen. Die Praxen sind mit Improvisationslösungen und zusätzlichen finanziellen Mitteln gefordert.
Müssen die Praxen zwei Steris anschaffen, einen als Reservegerät? Bei den derzeitigen Gerätekosten und Honoraren – undenkbar, aber wahrscheinlich nicht vermeidbar.

Unsere Probleme mit dem Vacuklaven haben wieder ein neues Kapitel bekommen.

Neustart (VIII) – Kinderkrankheiten (III)

von Christoph Kaaden

Bei der Wahl der Armatur für die Hinterkopf-Behandlungszeile haben wir uns nach einigen Überlegungen für eine Miscea CLASSIC dental entschieden.

Schlicht aus dem Grund, dass wir es aus der Vergangenheit leid waren mit (separaten) Spendern für Seife und Desinfektionsmittel zu arbeiten, die dann auch gerne nachtropfen und unschöne Flecken hinterlassen.

Unter anderem dieses Problem sollte durch die gewählte Armatur beseitigt zu sein…

Nach einem 3/4-Jahr kann ich bestätigen, dass dem so ist.

Auch die Benutzerfreundlichkeit empfinde ich als sehr hoch und die Armatur gefällt uns.

Leider kämpfen wir aber auch mit „gewissen“ Problemen.

Aktuell scheint irgendetwas (ein Fehler in der Elektronik?) dazu zu führen, dass keine Desinfektionsllösung abgegeben wird …

„Daueraktivierter“ Desinfektionsspender

Unsere bisherigen eigenen „Reparatur-Bemühungen“ konnten das Problem nicht lösen.

Und so kommt am Donnerstag der Techniker, um sich des Fehlers anzunehmen.

Leider nicht zum ersten Mal.

Eine erste Reparatur sowie einen zusätzlichen kompletten Austausch der Armatur (wegen eines Technikfehlers, der dazu führte, dass kein Wasser kam) haben wir bereits erlebt.

Mal schauen, wie es weitergeht…

Hygienefähige Tastaturen in der Zahnarztpraxis – ein Vergleich

von Hans – Willi Herrmann

Über die reine Behandlungstätigkeit hinaus fallen administrative Arbeiten in der Zahnarztpraxis an, sei es die Notwendigkeit der Dokumentation als auch der Erfassung der angefallenen Abrechnungspositionen.  Dies geschieht heute zum größten Teil im Behandlungszimmer, teilweise während der Behandlung. Dadurch kommt es gegebenenfalls zu einer Kontamination der Computertastatur. Und daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Reinigung, will man nicht Gefahr laufen, Keime im Sinne einer Kreuzkontamination von einem Patienten auf den anderen zu übertragen.

Normale Computertastaturen sind für eine Reinigung nicht geeignet.
Desinfektionsmittel können Schäden an der Tastatur verursachen und dabei geht es nicht allein um Schäden durch agressive Desinfektionsmittel, sondern vielmehr alleine durch Kurzschlüsse bei Feuchtigkeitszutritt, weil diese Tastaturen nicht gegen Feuchtigkeit abgekapselt sind.

Lösung 1 – Die „normale“ Computertastatur

Schreibgefühl/ Schreibkomfort – sehr gut

Kosten – ab wenigen Euro

Reinigungsfähigkeit  – nicht gegeben

…scheidet also aus. Was wären die Alternativen und wie schneiden diese ab ?

Lösung 2 – Cleankeys – Glastastatur

Kosten: Um 300 Euro (aus der Erinnerung)

Reinigungsfähigkeit – optimal

Schreibgefühl/ –  suboptimal, gewöhnungsbedürftig  – es gibt keine Tasten- nur Schreibflächen. Dementsprechend fehlt jeglicher Druckpunkt und damit auch eine taktile Rückmeldung beim Schreiben. Zwar gibt es ein akustisches Signal beim Schreiben, dass im Sinne einer Rückmeldung das Treffen des Schreibfeldes signalisieren soll, aber das ist nur ein schwacher Ersatz für das fehlende Schreibgefühl. Dennoch  – wenn man sich an die Tastatur gewöhnt hat, dann kann man damit akzeptabel gut arbeiten, man verfasst ja keine Romane, sondern nur kurze Eingaben und dafür ist die Tastatur okay. Ein Touchpanel als Mausersatz ist integriert.

Lösung 3 – Silikon Roll -Tastatur

Kosten: ca. 10 – 15 Euro

Die bei  Pearl erhältliche Tastatur ist wasserdicht.
Und somit desinfizierbar im Sinne von „sie funktioniert ohne Probleme weiter“, wenn man dies tut. Das Schreibgefühl  wurde in der Praxis unterschiedlich beurteilt. Es gab Mitglieder des Praxisteams, die damit lieber schrieben als mit der Cleankeys – Tastatur, was ich für mich nicht bestätigen kann.  Mir war der Druckpunkt der Tasten zu fest und ungenau, zumal die Wackligkeit der Tasten ein reproduzierbares Schreiben zusätzlich erschwerte. Aber auch die scheinbar vorhandene Desinfektionsfähigkeit hält einer genaueren Betrachtung nicht stand. Fakt ist nämlich, dass die herausragenden Tasten eine vollständige Desinfektion nicht zulassen. Man kommt schlicht und einfach nicht in die vielen vorhandenen Ritzen zwischen den einzelnen Tasten. Das Foto zeigt die Staubansammlung der ungenutzten freiherumliegenden Tastatur nach mehreren Monaten. Eine Tauchdesinfektion der gesamten Tastatur wäre denkbar, dass hierfür notwendige Szenario (Bereithaltung und Tausch mehrerer Tastaturen im Wechsel, Einrichten eines ausreichend großen Tauchbades, in dem die (rollfähige)Tastatur eingebracht wird), ist jedoch nicht wirklich praxisgerecht, weil aufwändig.

Lösung 4 – Cherry – Tastatur mit Silikon – Schutzhülle

Kosten ca. 80 Euro.

Schreibgefühl / Schreibkomfort – sehr gut, wie wir es von diesen Tastaturen gewohnt sind. Die Silikonhülle, über deren Preis man besser nicht sinniert oder gar versucht, ihn mit Materialaufwand und Herstellungskosten zu rechtfertigen, behindert nicht beim Schreiben. Die Silikonhülle hält auch lange, Bedenken das nach wenigen Wochen der Überzug undicht und damit nicht mehr zu gebrauchen wäre, sind unbegründet. Das Reinigungsmanko bleibt aber auch hier und wer nach einiger Zeit die Hülle von der Tastatur abzieht, der sieht, wieviel Schmutz sich dort im Laufe der Zeit ansammelt. Lösungsansatz wäre hier ähnlich wie bei der Silikontastatur die Tauchdesinfektion der Schutzhülle in einem speziell dafür vorgesehenen Tauchbad.

Lösung 5 Keywi – Tastatur

Kosten ca. 300 Euro.

Das Schreibgefühl mit der Keywi – Tastatur  ist ebenfalls gewöhnungsbedürftig und mit einer guten Computertastatur wie der Cherry-Tastatur nicht einmal annähernd vergleichbar. Im Gegensatz zur Cleankeys Tastatur sind jedoch kugelsphärenartige, linsenförmige Tasten vorhanden wie bei den guten alten Dieter Rams Braun – Taschenrechnern. Sie verfügen über einen Druckpunkt, es bedarf jedoch einer deutlichen, bewußten Kraftanstrengung, um das Schreiben eines Buchstabens auszulösen. Ein Touchpanel als Mausersatz ist integriert.

Was die Deinsfektionsfähigkeit angeht, so ist diese grundsätzlich gegeben, ähnlich wie bei der Cleankeys- Tastatur. Längerfristig muss sich aber zeigen, ob der Materialmix aus Kunststoff und Silikondichtung den Desinfektionsmitteln trotzen kann, ohne Veränderungen zu zeigen.

Lösung 6 – „Der  Christo – Melitta Wrap“

Einpacken einer handelsüblichen Computertastatur mit einer hauchdünnen transparenten „Melitta“ – Folie.

Nachdem alle Schreibarbeiten beim jeweiligen Patienten gemacht worden sind, entfernt man die dünne Plastikfolie und ersetzt diese durch eine neue. Auch so kann eine Kreuzkontamination vermieden werden. Diese Lösung hat darüber hinaus den besonderen Charme, dass der Behandler, sofern er persönlich  nach Ende der Schreibtätigkeit die Folie entfernt, sich sicher sein kann, dass die neu adaptierte Folie bislang unkontaminiert ist. Dies ist sogar ein Vorteil gegenüber allen bislang genannten Verfahren, den eine per se reinigungsfähige Tastatur garantiert ja nicht automatisch, dass die Reinigung auch wirklich erfolgt ist.

Nachteilig bei der Melitta – Folien Variante ist, dass die Folie bei entsprechendem Lichteinfall spiegelt und, sofern sie nicht fest genug adaptiert wurde, beim Schreiben an den Fingern leicht kleben bleiben kann. Beides ist tolerierbar, aber gegebenenfalls nervig. Je öfter es vorkommt, umso mehr.

Lösung 7 Handschuhwechsel

Einfach, setzt aber – und da liegt bei aller Banalität die Schwierigkeit – höchste Disziplin voraus. Zum Schreiben ausnahmslos die Handschuhe ausziehen und nach dem Schreiben die Handschuhe wieder anziehen bzw. neue Handschuhe anziehen. So verfahre ich, weil es, insbesondere bei warmen Temperaturen deutlich schneller geht. BTW wer so verfährt, hat nach entsprechender Zeit die Kosten für eine hygienefähige Tastatur in Wechselhandschuhe gesteckt.

Supraossäre Perforation

von Ronald Wecker

Für den Verschluss supraossärer Perforationen hat sich in unserer Praxis die in nachfolgendem Behandlungsfall gezeigte Technik bewährt.

Die Überweisung des Patienten erfolgte nach einer iatrogenen Perforation die sich bei der Suche nach dem Orificium des distobukkalen Kanalsystems ereignete.

Nach Reduktion der undichten Restauration und präendodontischem Aufbau wurde zunächst der Pulpakammerboden versäubert. Das in die Perforation eingedrungene Weichgewebe wurde elektrochirurgisch reduziert. Wichtig dabei ist, dass die Reduktion so weit erfolgt, dass das Gewebe an der Aussenfläche der Perforation keinen Kontakt zu den Perforationsrändern hat. Nur so kann ein Eindringen von Blut und Gewebsflüssigkeit über Kapillarkräfte verhindert und ein trockenes Arbeitsfeld gewährleistet werden. Zudem ist zu empfehlen die die Perforation umgebenden Weichgewebe mit einem Anästhetikum mit Adrenalinzusatz 1:100 00 zu anästhesieren um eine optimale Hämostase zu erreichen.

Nach ultraschallunterstützter Reinigung der Perforationsränder wird nach Konditionierung der Defektränder die Perforation mit einem hochviskösen Flow-Komposit (Estelite Lowflow, Tokuyama) in mehreren Schritten adhäsiv verschlossen. Nach initialer Darstellung des distobukkalen Kanaleinganges wurde auch die benachbarte Beinahe-Perforation mittels Flow-Komposit verschlossen.

Das beschriebene Verfahren ermöglicht, ausreichende Hämostase vorausgesetzt, einen vorhersagbaren adhäsiven Verschluss supraossärer Perforationen.

Besuch in Minsk

von Thomas Oehme

Bericht über einen Kofferdam Kurs im 3. Studienjahr

Meine Dolmetscherin Natalia und ich haben einen kurzweiligen Flug von Berlin nach Minsk hinter uns gebracht und stecken nun neugierig unsere Nasen in den Hörsaal Nr. 1.

Доктор Латышева, какие коффердам-кламеры нужно взять для моляров?
( Dr. Latyshev, welche Klamern sind für Molaren?)

Die kurze Anweisung erfolgt postwendend von der Dozentin Frau Dr. Latysheva und der fragende Student wird kurz darauf den Arbeitsschritt selbst unter der Assistenz seiner Betreuerin am Modell trainieren.

Die Studenten sind ganz bei der Sache, so dass Sie den Besuch von zwei Gästen gleich gar nicht wahrnehmen und wir können interessiert dem „bunten Treiben“ zum Kurs Kofferdam der Studenten des 3. Studienjahres, beobachten.

In Weißrussland (11,5 Mio Einwohner) gibt es eine zahnmedizinische Hochschule in der Hauptstadt Minsk (www.bsmu.by). Diese ist Ausbildungsort für etwa 800 Zahnmedizinstudenten (je Studienjahr 160).

Die praktische Ausbildung erfahren sie in einem Hochhaus im Zentrum der Stadt, wo sich in jeder Etage mehrere Behandlungszimmer und Lehrkabinette befinden. 1996 erfolgte eine Umstrukturierung nach den Empfehlungen der WHO. Ganz besonders in letzten 10 Jahren hat sich auch die materielle und technische Ausstattung deutlich verbessert.

An den 9 zahnmedizinischen Lehrstühlen sind 9 habilitierte Doktoren und 108 promovierte Fachleute tätig.

In der Zwischenzeit istFrau Dr. Latyshevazu  der Gruppe von Julie, Igor und Tanja gekommen und wieder soll sie Fragen zur Anwendung von Kofferdam beantworten.

Die Dozentin zeigt auch hier ihr strukturiertes Vorgehen mit praktischen Demonstrationen. Danach werden auch die Studenten dieser Arbeitsgruppe ihr gemeinsames Arbeitsziel umsetzen und sich dabei gegenseitig unterstützen.

Nach dem Besuch verschiedener zahnmedizinischer Hochschulstandorte europaweit hat

Dr. Latysheva für ihr Department speziell für den Fachbereich Endodontie Lernprogramme mit definierten Lernzielen für Studenten entwickelt.

Sie und Frau Ass. Professor Lyudmila Kazeko, die Leiterin des Departments, berichten uns von den Fragen, die sie sich immer wieder selbst stellen.
1. Über welche Kompetenzen sollten die Studenten verfügen?
2. Welche Lernziele wollen wir auf der Wissensebene und Handlungsebene dabei erreichen?

Wir ( Dipl.-Philologin Natalia Bakman, Dozentin TU Chemnitz und Torsten Oehme, Zahnarzt ) bedanken uns nur für die Einladung und, dass wir diese zielstrebige und offene Lernatmosphäre kennen lernen konnten. Es waren angenehme Tage.

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Neustart (VIII) – Bewährte Anschaffungen (I)

von Christoph Kaaden

letzte Woche habe ich hier über unsere bisherigen (teilweise suboptimalen) Erfahrungen mit dem von mir ausgewählten Dentalmikroskop berichtet.

Der heutige Bericht ist der erste von einer Reihe von zukünftigen Beiträgen über (für uns sehr) bewährte Anschaffungen in Zuge des Praxis-Neustarts…

die Anschaffung und Integration des Dentalmikroskops für und in den täglichen (endodontischen) Praxisalltag ist weit mehr als der Kauf eines (optischen) Hilfsmittels.           Er bedeutet eine Änderung der Philosophie mit umfassenden Abwandlungen der bisher gewöhnten Arbeitsweisen. Zusätzliche Neuanschaffungen von Instrumenten und Einrichtungsgegenständen sind ferner sinnvoll bzw. notwendig.

Hierzu zählt insbesondere die Wahl des OP-Stuhls, da eine suffiziente Abstützung der Arme während der Behandlung für Behandler _und_ Assistenz unerlässlich ist.

Nach reichlicher Information über in Frage kommende Modelle (u.a. Coburg Medicalift 3014 von Jörg&Sohn) entschieden wir uns für den von JADENT vertriebenen ERGOsit

Nach einem 3/4 Jahr im Einsatz kann ich diese Anschaffung mehr als empfehlen. In meinen Augen kommt man bei der Wahl eines OP-Stuhls um den ERGOsit kaum herum…

ob „Regular“ oder „Support“ ist ein stückweit Geschmacksache; auf die Führungsschienen für die Armlehnen und den Fuss-Aktivator sollte man in meinen Augen jedoch in keinem Fall verzichten.

P.S.: An dieser Stelle noch eine Frage in eigener Sache… hat jemand der WS-Leser Erfahrungen mit dem von Jadent angebotenen Endocart ?

Gesunder Menschenverstand

von Hans – Willi Herrmann

Wenn ich innerhalb Deutschlands als Referent zu Fortbildungen muss, dann fahre  ich, wenn möglich, mit der Bahn.

Wenn möglich –  heißt, dass der Zeitbedarf den der Anreise via Flugzeug nicht deutlich überschreitet. Bis nach München oder Hamburg spart man in der Regel mit dem Flieger, wenn überhaupt, nur wenig Zeit. Lediglich nach Berlin oder Dresden macht für mich das Fliegen Sinn.

Merkwürdige Welt.
Mittlerweile ist Fliegen oft günstiger als Bahnfahren.
Zumindest solange man keine Bahncard 50 besitzt.

Ich habe seit ein paar Jahren diese Bahncard. Sie kostet 482 Euro. Privat nutze ich diese Card eigentlich nicht, mit der Familie bin ich fast ausschließlich  mit dem Auto unterwegs. Für die   Institutionen, in deren Auftrag ich Fortbildungen halte, lohnt sich die Karte aber auf jeden Fall.
Neulich war in Erfurt. Die Bahnfahrt kostete dank Bahncard 50 117 Euro. Anteilsmäßig habe ich 25 Euro für die Bahncard  in Rechnung gestellt. Macht eine Kostenersparnis für die Landeszahnärztekammer von 92 Euro gegenüber dem regulären Preis.  Leider sieht sich die Kammer ausserstande, den 25 Euro- Kostenanteil zu übernehmen.

Haben Sie sich schon gedacht ?
Dann wissen Sie ja auch, was die Konsequenz für mich ist. Das Kündigungschreiben an die Bahn ist soeben raus (hilfreich hierbei war die Internet – Seite Aboalarm, denn die Homepage der DB gibt sich hinsichtlich Kündigungsmöglichkeiten sehr zugeknöpft).
Leider ein paar Tage zu spät, das Bahncard -Abo verlängert sich automatisch bis September 2013.

Bis dahin werde ich nun vorab jedesmal anfragen, ob ich die Bahncard einsetzen soll oder nicht.
Mal sehen, ob die Landeszahnärztekammer Thüringen ein Einzelfall bleibt oder ob sich noch mehr Institutionen ausserstande sehen, eine für ihre Mitglieder und Kunden kostensparende Lösung einzugehen.

Wie würden Sie entscheiden (2)

von Noell Schabrack

Ein neuer Patient kam zu uns mit Schmerzen am 17.
Das Röntgenbild stellte sich folgendermassen dar:

Krone wurde abgenommen und eine Wurzelbehandlung vorgenommen.

Im Unterkiefer zeigte sich folgende Situation:

Früher war ich entsetzt über derartige Bilder, es hat sich aber im Laufe der Zeit relativiert, weil man schon etliches gesehen hat. Ich wundere mich eigentlich nur noch, wie lange solche „Konstruktionen“ doch im Munde verweilen.

Wie verhalten Sie sich in so einem Fall gegenüber dem Patienten?
Konkret  bezogen auf die distale Kronenrandgestaltung an Zahn 17  und den perforierenden Stiftaufbau und die parakanaläre WF an Zahn am 35 sowie  die Verwendung des Zahnes 37 als Brückenanker.

Nichts sagen über den Vorbehandler?

Zum Rechtsanwalt schicken?

Oder irgendwas dazwischen?

Take Our Poll

2D vs. 3D (XVII)

von Ronald Wecker

Das orthograde Entfernen retrograder Füllungsmaterialien wird durch eine dreidimensionale präoperative Röntgendiagnostik erheblich vereinfacht.

Die Lage der ausserhalb des Wurzelkanal gelegenen Füllungsmaterialien kann non-invasiv bestimmt und das Behandlungsprocedere kann entsprechend abgestimmt werden.

In vorliegendem Fall konnte so das lingual des distalen Neo-Foramens gelegene Material gezielt mittels vorgebogenem Microopener und vorgebogener Endosonore-Feile entfernt werden. Da sich das Retro-Material genau zwischen MB und ML befand wurde der Isthmusbereich sonoabrasiv erweitert um anschliessend das deutlich kontaminierte Füllmaterial nach koronal zu bewegen.  Die Obturation erfolgte nach Anlegen eines periapikalen Widerlagers aus Kollagen mittels MTA.

P. apicalis mit ungewöhnlichem Fistelgang

von Olaf Löffler

Eine ungewöhnliche Fistelbildung am Zahn 36 konnten wir diese Woche bei diesem Patienten beobachten. Das Fistelmaul präsentierte sich zentral auf dem Kieferkamm an der Stelle des Zahnes 37. Der eingebrachte Guttaperchacone zeigt auf die mesiale Wurzel des Zahnes 36.

Unterkieferfrontzahn – Zweibein

von Bonald Decker

Seit Beginn meiner endodontischen Tätigkeit habe ich bisher wahrscheinlich etwa (nur) ein Dutzend UK-Frontzähne behandelt. Ich kann mich allerdings nicht daran erinnern, dass schon einer wie der Nachfolgende dabei war.

Kurz zu den Hintergründen: Eine junge Kollegin (,die ich während Ihrer universitären Ausbildung z.T. betreut habe) bat mich diesen Fall zu übernehmen.

Der Patient war ihr Ehemann, bei dem sie im Rahmen einer Routineuntersuchung eine (asymptomatische) apikale Parodontitis (bei Pulpanekrose) an Zahn 42 diagnostiziert hatte.

Nach Therapiebeginn stellte sich unglücklicherweise ein erhebliches Beschwerdebild ein, das sich mit den in der weiteren Folge eingeleiteten Massnahmen nicht in den Griff bekommen liess.

Alio loco vorbehandelter Zahn 42

Nach Modifikation der Zugangskavität wurde auch schnell deutlicher, worin das Problem zu bestehen schien. Es handelte sich um einen Unterkieferfrontzahn mit zwei Wurzelkanalsystemen.

Als wirkliche Besonderheit kristallisierte sich ferner heraus, dass es sich um zwei separat verlaufende Systeme handelte…

In meinen Augen ein Zahn, an dem man sich wirklich „die Zähne ausbeissen“ kann.

Nicht nur als junge Kollegin…
P.S.: Als lesenswert möchte ich an dieser Stelle folgenden Artikel erwähnen:

Die Differenzierung einkanaliger und mehrkanaliger Unterkieferfrontzähne mit Hilfe des Dentalmikroskops. Arnold, M., Endodontie,153–163 (2010)

IC Keys „Hygienetastatur“

von Hans – Willi Herrmann


Über den Einsatz unterschiedlicher Tastaturen in der Zahnarztpraxis habe ich schon des öfteren berichtet.

Ein weiterer Zwischenbericht steht zur Veröffentlichung bereit, aber jetzt  ist mir noch folgende Alternative in die (bislang nur sprichwörtlichen) Hände gefallen.

Es handelt sich um die IC-KEYS- Tastatur. Diese ist  wasserdicht und kann lt. Aussage des Herstellers IC medical jederzeit mit Wasser und Reinigungsmitteln gereinigt und mit allen handelsüblichen Desinfektionsmitteln desinfiziert werden kann. IC-KEYS ist wasserdicht nach Schutzart IP 64.

Zur Reinigung  wird die Tastatur  über eine Tastenkombination gesperrt.

Für uns hat die Tastatur ihren Reiz in der Möglichkeit der Wireless – Anbindung, da unsere Rechner teilweise weit weg vom Behandlungszimmer stationiert sind und die Verbindung von Tastatur und Maus über mittlerweile vorsintflutliche PS2- Steckverbindungen erfolgen muss. Zur Verfügung stehende USB – Adapter funtionierten nicht dauerhaft zuverlässig, notwendige Resets der PC´s waren immer mal wieder die Folge, ein nicht akzeptabler Zustand.

Empfohlen wurde mir  die IC Keys – Tastatur durch DentalSynergie, den Deutschland- Vertrieb der WamKey -Produkte.

Ich hoffe, demnächst auch über praktische Erfahrungen berichten zu können. Der Preis wird gegenwärtig mit 299 Euro + MWS  angegeben und bewegt sich damit im Bereich der Mitbewerber.

Keramik-Kinder-Kronen

von Christian Danzl

Nachdem wir eine Kinderzahnärztin in der Praxis eingestellt haben, hat es nicht lange gedauert, bis auch Kinderkronen bei uns Einzug gehalten haben.

Die Mädchen sind meist sehr stolz auf ihre Prinzessinnenzähne und die Jungs auf ihre Ritterzähne auch.

Der Zahnarzt ist froh, dass die Zähne gut restauriert sind, die Eltern auch.
Aber lange nicht alle:

„Gibt es die Kronen denn nicht in weiss??????“

Das ist die Frage, die in letzter Zeit häufiger gestellt wird (komischerweise oft von zugezogenen ethnischen Gruppen, die vorher für ihre goldenen Zähne bekannt waren).

„Ja. Gibt es!“, ist seit neuestem die Antwort

„Weisse“ Zirkonkronen für Milchmolaren.

Pro Zahn in zwei verschiedenen Größen, zumindest bei den EZ-Pedo Kronen.

Sie sind zwar fürchterlich zu verarbeiten, weil viel mehr präpariert werden muss, die Kronen nicht nachgeben, somit nicht „raufschnappen“ und aufwändiger zementiert werden müssen.

Das geht dann nicht mehr ohne Zuzahlung.

Vorhersagbarer durch 3D



von Ronald Wecker

Bei der Erstvorstellung vor einigen Monaten klagte der Patient über diffuse, aber dennoch zeitweise deutlich wahrzunehmende ziehende Beschwerden im Bereich des rechten Oberkiefers.

Er berichtete dass der also loco vor 4 Jahren behandelte Zahn 16 nach seinem Dafürhalten seit der endodontischen Behandlung nie völlig beschwerdefrei zu sein schien.

Klinisch reagierte der mit einer vollkeramischen Teilkrone versorgte Zahn 17 positiv und nicht reizüberdauernd auf Kältereiz. Der Perkussionstest ergab für Zahn 16 keine Auffälligkeiten, während Zahn 17 reproduzierbar eine geringe achsiale Perkussionsempfindlichkeit zeigte. Das angefertigte 2D-Bild zeigte keine apikalen  Veränderungen. Nach geringfügiger Korrektur der statischen Okklusion wurde vereinbart bei Beschwerdepersistenz ein DVT der Region anzufertigen.

Ende Juni nahmen die Beschwerden deutlich zu. Zahn 17 war weiterhin kaltsensibel. Das angefertigte DVT zeigte keine Veränderung apikal 16. Die palatinale Wurzel von 17 liess deutlich einen verbreiterten Parodontalspalt erkennen. Nach Anlegen der Zugangskavität war im palatinalen Kanal nur neurotisches nekrotisches Gewebe vorhanden, während DB und MB noch Reste vitalen Gewebes aufwiesen.

Aus der Betrachtung des Zahnes in allen drei Dimensionen konnten für die klinische Vorgehensweise wichtige Informationen abgeleitet werden. Die mediale Wurzel war deutlich nach distal gekrümmt und endet zwischen P und DB. Die Krümmung des palatinalen Kanalsystems verlief zunächst nach bukkal um apikal nach palatinal abzuzweigen. Das mesiobukkale Kanalsystem war im oberen Drittel auffallend weit, sodass zunächst ein weiterer Kanal vermutet wurde. Nach ovaler Erweiterung in bukko-palatinaler Richtung und Austasten der nach palatinal gerichteten Kanalwand mit vorgenogenen Handinstrumenten konnte dies jedoch ausgeschlossen werden.

Der distobukkale Kanal war stark multiplanar gekrümmt. Patency konnte erst nach längerem Rekapitulieren mit vorgenogenen Handinstrumenten erzielt werden.

Das präoperativ erstellte DVT zeigte nicht nur die apikale Pathologie an Zahn 17 sondern ermöglichte ein quasi „navigiertes“ Aufbereiten der anspruchsvollen Kanalanatomie.

Neustart (VII) – Kinderkrankheiten (II)

von Christoph Kaaden

Bei unseren Praxisplanung war natürlich die Wahl des Dentalmikroskopes ein sehr zentrales Thema.

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile habe ich mich für ein ZEISS ProErgo entschieden.

Ein Mikroskop, mit dem ich bereits in der Vergangenheit an der Universität gearbeitet hatte.

Wie im Bild unten zu sehen wurde es an eine Centrosäule montiert.

Wenngleich die Montage und Inbetriebnahme sehr erfreulich reibungslos verlief kämpfen wir aber quasi seit dem ersten Tag mit einer (wohl bekannten) Kinderkrankeit dieses „Luxusklasse“-Mikroskops.

Auch die insgesamt circa acht Stunden dauernden Bemühungen zweier unterschiedlicher Techniker (von zwei verschiedenen Firmen) in drei Anläufen vermöchten das Problem nicht dauerhaft zu beheben.

Mich würde interessieren, wie es andernen ProErgo-Nutzern ergeht…?

Wer kennt dieses Problem?