Wurzelspitze macht Sommerpause.

Wurzelspitze macht Sommerpause.

Vom  16. Juli bis zum  31. Juli 2012.

Ab dem 01. August schreiben wir wieder über Großes und Kleines, Altbewährtes und Innovativ-Neues aus dem Bereich der Zahnmedizin.

Zwei an einem Tag

von Hans – Willi Herrmann

… ist nicht nur der Titel eines der diesjährigen Hollywood – Kinostreifen, sondern in der Tat finden am 2. und 3. November 2012  gleichzeitig die beiden Jahrestagungen der DGET und des VDZE statt.

Leider nicht am gleichen Ort, sondern räumlich mehrere hundert Kilometer getrennt, in Leipzig und Wiesbaden.

Tagungsprogramme finden sich hier (DGET) und hier (VDZE).

ESMD 2 Jahres- Tagung in Berlin

von Hans – Willi Herrmann

Der Herbst ist immer die heiße Zeit der Fortbildungen und Kongresse. Den Startschuss in diesem Jahr macht die ESMD (European Society of Microscope  Dentistry) – Zwei – Jahrestagung in Berlin.

Ich habe es aus Zeitgründen bislang noch nicht geschafft, an einem ESMD – Kongress teilzunehmen und 2012 bildet keine Ausnahme, aber wenn diese so gut sind wie jeder der AMED – Kongresse, die ich vor einigen Jahren besucht habe, dann lohnt sich die Teilnahme, zumal das Treffen gewissermaßen in unserem Wohnzimmer stattfindet.

Eine PDF des Tagungsprogramms finden sie hier: ESMD_2012_FA_0423

2D zuzüglich 3D (III)

von Ronald Wecker

Die endodontische Revisionsbehandlung bereits resizierter Zähne stellt immer dann besondere Anforderungen an die Behandlungsplanung, wenn die Entfernung retrograder Füllmaterialien vorgesehen ist.

Um die oftmals nicht unter dem Neo-Foramen gelegenen retrograden Füllmaterialien  auch ohne direkte Sicht entfernen zu können, ist es hilfreich deren genaue Lage durch eine dreidimensionale präoperative Diagnostik bestimmen zu können. Die zweidimensionale Diagnostik alleine reicht dazu nicht aus.

Wenngleich die Entfernungsnotwendigkeit mitunter kontrovers diskutiert wird, befürwortet der Autor den Entfernungsversuch in jedem Fall zu unternehmen, da sich auf den retrograden Füllmaterialien einer nicht erfolgreichen Resektionsbehandlung in den meisten Fällen deutliche Spuren einer bakteriellen Kontamination zeigen.

Nach der Entfernung der intrakanalär vorhandenen Obturationsmaterialien und eventuell vorhandener Fremdmaterialien (in diesem Fall ein Amalgampartikel und eine frakturierte Hedströmfeile) kann in aller Regel das Neo-Foramen unter dem Dentalmikroskop visualisiert werden.

Anhand des DVT ist eine Lagebestimmung einfach möglich. Die zur Entfernung eingesetzte Endosonore-Feile der Größe ISO 20 wird im apikalen Anteil entsprechend vorgebogen um quasi „um die Ecke“ arbeiten zu können. Mit geringer Energieeinstellung (VDW Ultra Stufe 20, P5 Stufe 2) wird mit kurzen Ultraschallimpulsen das Retrofüllmaterial gelöst und anschliessend nach koronal herausgespült.

Um einen gewissen Spüldruck zu erzeugen zu können ohne das Risiko eines NaOCl-Spülzwischenfalls zu provozieren, empfiehlt es sich, mit CHX zu spülen. Gelöste Teile können mit ebenfalls vorgebogenen Microopenern oder Microdebridern aus dem Periapikalbereich herausbewegt werden.

In vorliegendem Fall wurde die Behandlung zweizeitig durchgeführt. Nach Fragmententfernung und Entfernung aller Obturationsmaterialien wurden alle Kanäle nach Erstellen eines kollagenen Widerlagers mit MTA obturiert. Die präoperativ vorhandene Fistelung war nach medikamentöser Einlage bereits nach der ersten Sitzung verschlossen, der Zahn beschwerdefrei.

Die Verlaufskontrolle wird zeigen, ob es zu einer Ausheilung der periapikalen Lyse kommen wird.

Mac at Camp

von Olaf Löffler

Auf ein besonderes Event jenseits der Zahnmedizin möchte ich heute hinweisen.

Seit 2006 findet Mac at Camp in Naumburg statt. Aus einer Idee und dem Engagement einiger „mac-verrückter“ Leute ist ein Treffen mit Tradition geworden. Wie beschreiben Sie es so schön auf Ihrer Seite:
„…von Mac-Enthusiasten für Mac-Enthusiasten, die gemeinsam ein paar nette, sonnige und entspannte Tage verbringen möchten.“

Dieses Jahr ist fast ausgebucht. Das Programm ist interessant und sicher für den Einen oder Anderen ein Grund nächstes Jahr mal einige Sommertage an der Saale und ihren Weinbergen zu verbringen.

Apikale „Fixation“

von Bonald Decker

Revisionsbehandlungen halten gerne Überraschungen parat. So, wie auch in dem nachfolgenden Fall.

Die Befragung der Patientin ergab, das an den Zähnen 11 und 21 vor einigen Jahren ein kombiniert endodontisch-chirurgischer Eingriff durchgeführt worden war. Während dieser Operation war ein ortho- und retrogrades Vorgehen gewählt worden, bei dem laut Anamnese u.a. auch zwei Titanstifte „Verwendung“ fanden.

Bei der Betrachtung des alio loco angefertigten Diagnose-Röntgenbildes hatte ich die Vermutung, dass es sich ggf. um (sehr) lange Stifte handeln müsse, die bis weit in die koronalen Wurzelanteile reichen würden. Umso erstaunter war ich festzustellen, dass der Stiftanteil „lediglich“ die unteren ca. 8 mm umfasste. Der koronale Anteil der Wurzelkanalsysteme war in Wirklichkeit mit einer pastenähnlichen (für mich undefinierbaren) Masse gefüllt worden…

Unter Anwendung u.a. von Ultraschallansätzen gelang es neben den koronalen Wurzelkanalfüllungen auch die Titananteile orthograd zu entfernen.

Nach Ca(OH)2-Einlage wurden beide Neoapices dann mit MTA verschlossen und die weiteren Kanalanteile mit Guttapercha und Sealer obturiert.

Unsere weitere Empfehlung bestand in einem Recall nach sechs Monaten und nachfolgender prothetischer Neuversorung bei günstigem Heilungsverlauf.

Obgleich ich mit dem letztendlich erzielten Behandlungsergebnis zufrieden bin wurmt mich, dass ich mich von der Röntgenaufnahme habe täuschen lassen bzw. diese fehlinterpretiert habe. Mit einem „ruhigerem“ Blick hätte ich den Übergang zwischen den unterschiedlichen Materialien im Vorfeld schon erkennen bzw. erahnen können und wäre nicht so überrascht worden…

dieser „Fehler“ passiert mir (so schnell) nicht wieder…

P.S.: Apikale Rissbildungen durch die forcierten Stiftinsertionen konnte ich nicht diagnostizieren

P.P.S.: Warum damals dieses Vorgehen gewählt wurde erschliesst sich mir nicht.

P..P.P.S: Im Zuge der Recherchen für diesen Beitrag bin ich auf diesen Artikel von Naumann et al. gestossen, der die Titanstiftanwendung in einem anderen Zusammenhang postuliert.

Zum gegenwärtigen Stand der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

von Haya Hadidi

Verehrte Leserschaft der WURZELSPITZE, im Folgenden möchte ich Ihnen in loser Reihenfolge Themen aus der Schnittmenge von IT und Rechtswissenschaften näher bringen.
Durch eine persönlich motivierte intensivere Beschäftigung mit der Zahnmedizin entdeckte ich die WURZELSPITZE und bin sofort ein Fan dieses Projekts geworden. Ich möchte es daher durch meinen juristisch-technischen Input unterstützen, da ich mir vorstellen kann und durch Gespräche mit Zahnärzten auch weiß, dass selbige in ihrem beruflichen Alltag in diesem Bereich des Öfteren Interessen/Fragen haben. Falls Sie, werte Leserinnen und Leser, also auch juristische bzw. juristisch-technische Fragestellungen haben, von denen Sie sich vorstellen können, dass Sie auch für das übrige Publikum von Interesse sind, dann zögern Sie bitte nicht, mir eine E-Mail (haya_at_hadidi.eu) mit einem Vorschlag für einen weiteren Beitrag zu schreiben. Natürlich können Sie mir auch gerne schreiben, wenn Sie Fragen zu meinen Beiträgen haben. Die Beiträge ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Im Rahmen der Beiträge behandele ich ausschließlich abstrakte Fragestellungen. Die im folgenden dargestellten Informationen und Meinungen sind rein privater Natur und repräsentieren keinesfalls eine offizielle Meinung der Bundesnetzagentur für Post, Telekommunikation, Elektrizität und Gas.

Mein erstes Thema ist der eGK gewidmet und bietet einen Überblick über die aktuellen Aspekte der Einführung dieser flächendeckenden IT-Sicherheits-Infrastruktur.

Was macht die eGK aus?
Die eGK enthält – im Gegensatz zur KVK (Krankenversichertenkarte), auf der sich ein Speicherchip befindet – einen Prozessorchip für die Versichertendaten. Die Einführung und Entwicklung der eGK hat nun sechs Jahre gedauert und hat schätzungsweise Kosten in Höhe zwischen 500 Mio. und 1,4 Mrd. Euro verschlungen (s.http://www.gesundheitskarte.net/).
Und nun?
Vorerst ändert sich jedoch nicht viel für Arzt und Patient, da das ursprünglich hochambitionierte Projekt zunächst nur in einer Basisversion realisiert wurde. Die eGK trägt also neuerdings ein Foto des Patienten und soll so Missbrauch verhindern.
Geplant sind in den nächsten Jahren, laut Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums, Zusatzfunktionen wie etwa die Editierung von Stammdaten durch Arzt und Patient (sog. Versichertenstammdatenmanagement, VSDM), die sichere Kommunikation zwischen Ärzten und die Einführung einer elektronischen Patientenakte (s. http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/elektronische-gesundheitskarte/fragen-und-antworten-einfuehrung-egk.html)
Mit dem VSDM wird technisch dann auch die gesetzliche Vorgabe des § 291 Abs. 2b SGB V umgesetzt. Hiernach sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Zahnärzte und Einrichtungen verpflichtet, die vorgelegte eGK bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal auf Gültigkeit und Aktualität der Versichertendaten zu prüfen.
Liegen geänderte Patientenstammdaten bei einem Kostenträger vor, z. B. weil der Versicherte umgezogen ist, so sollen diese Informationen künftig auf der Karte aktualisiert werden können.

Was bringt’s dem Patienten?
Im Rahmen der ConHIT, der Berliner Messe für Health-IT, wurden im April bereits erste Anwendungen vorgestellt, mit denen der Bürger zukünftig seine eGK auch selbstständig sinnvoll nutzen können soll (s. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gesundheitskarte-Der-muendige-Buerger-kommt-an-seine-Daten-1558092.html).
Er soll z.B. in der Lage sein, an entsprechenden Terminals, sogenannten Wartezimmer-Kiosken, die eigenen Stammdaten auszulesen und zukünftig auch zu aktualisieren. Diese Terminals warten derzeit noch auf die Freigabe durch die Gematik GmbH, die aber dieses Jahr noch erfolgen soll. Weiterhin soll es auch Softwarelösungen geben, die es dem Nutzer ermöglichen, online von zu Hause aus mittels seiner eGK mit der Krankenkasse zu kommunizieren. Erste Entwicklungen hierzu gibt es z.B. vom Fraunhofer Institut Fokus in Zusammenarbeit mit der TK. …und den Ärzten?
Besonders interessant wäre es sicherlich, endlich eine sichere Möglichkeit der Online-Kommunikation zwischen Arzt und Patient sowie zwischen Arzt und Arzt einzuführen, die beispielsweise auch den Austausch sensibler Daten, wie etwa digitaler Röntgenbilder, erlaubt. Eine Anwendungssoftware in diesem Zusammenhang wurde beispielsweise im März auf der Cebit vorgestellt: Die SignaturApp mittels der zukünftig auch qualifizierte elektronische Signaturen (QES) erzeugt werden können, die rechtlich der handgeschriebenen Unterschrift gleichstehen (s.http://www.heise.de/newsticker/meldung/Signieren-mit-eGK-eAT-und-nPA-1466244.html). Derzeit gibt es jedoch, bis auf die Existenz der Software und Testsysteme, noch keine praktische Umsetzung dieser Idee auf dem Markt, da es bisher an verfügbaren Realisierungen der theoretischen Möglichkeiten im Unternehmensumfeld mangelt.

Was macht eigentlich der elektronische Zahnärzteausweis in diesem Zusammenhang?
Im Hinblick auf den elektronischen Zahnärzteausweis, mit welchem ebenfalls eine QES ermöglicht werden soll, um beispielsweise auch elektronische Kassenabrechnungen durchzuführen, gibt es seit Ende 2011 nichts Neues (s. http://www.bzaek.de/nc/berufsstand/zahnaerztliche-berufsausuebung/telematik.html?sword_list%5B0%5D=egk).

Wie weit ist die Verbreitung der eGK?
Sie schreitet unter den gesetzlich Versicherten enorm voran: heise berichtet, dass bis Ende 2012 sogar die gesetzlich festgelegte Zielvorgabe der Ausstattung von 70 % der Versicherten überschritten werden wird.

Wie stehen die Ärzte inzwischen zu dem Projekt? Was machen die Gegner? Selbstverständlich ruhen auch die Kritiker des Projekts nicht: Der Ärztetag hatte ja 2010 bekanntlich beschlossen, dass die eGK gescheitert sei (s. http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/814270/aerztetag-beschliesst-e-card-gescheitert.html): „Der gigantomanische Anspruch, durch eine flächendeckende Elektronifizierung der Patientenversorgung unter Führung der Krankenkassen sowohl transparente Patienten wie auch transparente Ärzte herzustellen, widerspricht elementaren ärztlichen Grundwerten“. Ebenso ist auch das Aktionsbündnis „Stoppt die eGK“ weiter aktiv und forderte vor der CeBIT 2012 das Ende des Projekts (s. http://www.heise.de/newsticker/meldung/eGK-Aktionsbuendnis-warnt-vor-Risiken-und-Nebenwirkungen-1543860.html). Auch z.B. die Piratenpartei lehnt das weitere Rollout ab (s. http://wiki.piratenpartei.de/AG_Elektronische_Gesundheitskarte ). Vertreter vermittelnder Standpunkte befürchten – meines Erachtens zu Recht – dass sich die Ärzte durch eine einseitige Blockadehaltung von der konstruktiven Diskussion selbst ausschließen (http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/814539/standpunkt-e-card-weg-online-konsens.html).
Inzwischen gibt es in der Ärzteschaft durchaus die Erkenntnis, dass die telemedizinische Versorgung von Patienten aus dem Praxisalltag nicht mehr wegzudenken sei (s. http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.8899.9873.9877).

Wie ist die Situation bei den ablehnenden Patienten?
Auch auf Seiten der Patienten gibt es nach wie vor hartnäckige Verweigerer: Am 28. Juni diesen Jahres wurde am Sozialgericht Düsseldorf der Fall eines Mannes verhandelt, der sich weigert, die eGK zu benutzen. Er führt hierfür vor allem Datenschutzbedenken ins Feld und wird von der freien Ärzteschaft unterstützt ( s. http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/815528/sozialgericht-duesseldorf-verhandelt-e-card.html).
Zwischenzeitlich ist das Urteil ergangen (Az. S 9 KR 111/09): Der Kläger hat verloren und kann sich daher nicht erfolgreich gegen die Verwendung der eGK wehren. In der mündlichen Urteilsbegründung stellte das Gericht dar, dass es gesetzlich keine Befreiungsmöglichkeit von der eGK gibt. Außerdem ist die Verwendungspflicht auch nicht verfassungswidrig. Das grundgesetzlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei im Ergebnis nicht beeinträchtigt. Schließlich bestimme der Versicherte selbst über die zusätzlichen Informationen, die auf der Karte künftig gespeichert werden können. Die Basispflichtangaben unterscheiden sich demgegenüber nicht von den Angaben, die auf der bisherigen KVK enthalten seien.
Hinsichtlich der künftigen Zusatzdaten traf das Gericht keine Entscheidung darüber, ob die datenschutzrechtlichen Bedenken des Klägers tragfähig seien, da es nicht Aufgabe des Gerichts ist, eine umfassende Rechtmäßigkeitsprüfung vorzunehmen, sondern es ausschließlich um die Entscheidung der konkreten Klage gehe (s. auch http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/28_06_2012/index.php). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gibt es noch weitere Entwicklungen?
Auf Seiten der Verwaltung und der Politik gibt es ebenfalls neue Vorstöße: So soll ab 2017 die Information über den Organspende-Status auf der eGK verfügbar sein (s. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Organspende-Status-soll-ab-2017-auf-die-Gesundheitskarte-1585039.html). Dies wird allerdings ausschließlich die zweite Generation der eGK betreffen, die in diesem Zeitraum wegen Ablaufs der verwendeten Kryptoalgorithmen, eingeführt werden soll. Die Information zur Organspendebereitschaft soll durch den Arzt und/oder den Patienten (z.B. mittels der Wartezimmerkioske) editierbar sein.

Und außerhalb Deutschlands?
Während in Deutschland also weitere nutzbringende Anwendungen der eGK weiterhin noch Zukunftsmusik sind, ist man im Ausland schon weiter: So werden in Frankreich bereits medizinische Daten unterschiedlichen Ursprungs miteinander in einer einrichtungsübergreifenden elektronischen Patientenakte (EPA) verknüpft und zentral gespeichert. Dabei hat der Patient die Entscheidungsfreiheit darüber, welche Daten gespeichert werden, wodurch eine hohe Akzeptanz erreicht wird (s. http://www.gesundheitskarte.net).

Zur verbesserungswürdigen Situation im deutschen Gesundheitswesen gab es kürzlich eine Studie der Unternehmensberatung Accenture, die dem deutschen System zwar ein großes Potential bescheinigt, aber aufgrund der deutschen traditionellen Nicht-Kommunikation insgesamt ein schlechtes Zeugnis ausstellt ( s. http://www.presseportal.de/pm/39565/2241576/accenture-studie-zum-gesundheitswesen-durch-die-nicht-kommunikation-elektronisch-erfasster-daten).

Fazit?
Insgesamt kann man also festhalten, dass sich in Deutschland extrem schwer getan wird mit der Einführung einer derartigen neuen flächendeckenden Technologie. Es bleibt abzuwarten, ob die schrittweise Einführung erfolgreich ist oder ob dies die Gegenwehr nur später auf den Plan ruft. Hauptgrund für die Schwierigkeiten ist sicherlich das in Deutschland traditionell stark ausgeprägte Datenschutzbedürfnis, welches existiert, solange es nicht um Facebook und die Nutzung von Smartphones geht – aber das ist ein anderes Thema. ;-)

Fortsetzung folgt…

Wo ist der Kanal?

von Bodald Necker

Freitag, 10.30 Uhr.
Anruf vom Kollegen. Er hat einen 21 zur Wurzelkanalbehandlung, findet aber den Kanal nicht. Ob wir den Zahn noch anschauen könnten, die Patientin hat Schmerzen.

Können wir. Selbstverständlich auch noch vor dem Wochenende.

Hat mich gewundert, da dies ein Kollege ist, der sehr gut und sorgfältig arbeitet. Und der Kanal am oberen 1er ist in der Regel zu finden.

Nach 45 min war die Patientin (23 J) da. Aktuelles Röntgenbild vor der Trepanation war anbei. Dass der Kollege den Kanal nicht fand, hat mich nicht gewundert.

Der Kanal war auf dem Bild nur im unteren Kanaldrittel erahnbar. Da der Kollege schon am Zahn gearbeitet hatte, wurde ein aktuelles Bild angefertigt (allein schon aus forensischen Gründen, denn sollte ein Instrument im Zahn abgebrochen sein, weiss sonst niemand von wem es war).

Der Kollege hatte eindeutig die Schmelz-Dentin-Grenze passiert, die mesio-distale Ausrichtung war gut.

Wie sieht es nun im Original aus?

Zahn 21, Lockerung 0, keine auffälligen Sondierungstiefen.
Z.n. Trauma vor ca. 1/2 Jahr. Patientin wusste nicht mehr, ob der Zahn damals locker war, oder weh getan hat, sie sei nur „drangestossen“, unternommen hätte sie nichts. Der Zahn wurde nur dunkler, und jetzt tat er weh. Auf die Frage, ob die beiden Frontzähne ursprünglich gleich lange gewesen waren, kam nur ein verwundertes „keine Ahnung“, also bleibt die Intrusion als Ursache nur eine Vermutung.

Also Cavit entfernt und gesucht. Die Richtung der Trepanationöffnung schien nicht so schlecht, jedoch konnte ich auch unter Vergrößerung kein Orifizium entdecken. Mit dem überlangen Rosenbohrer wurde zunächst die Kavität geglättet um feine Strukturen besser erkennen zu können.

Nichts zu erkennen, also lag es nahe, dass die Trepöffnung zu weit nach palatinal inkliniert war. Die ursprünglich sehr kleine Öffnung wurde vergrößert, um auch am Bohrer vorbei schauen zu können.  Beim Dentinabtrag palatinal kam eine dunklere Struktur zum Vorschein.

Mit der 006er K-File wurde ein Eingang (oder Ausgang?) ertastet, die gleich angeschlossene elektrische Längenmessung brachte Gewissheit, es war kein Perforation. Es sollte dann doch der Kanal sein. Bestätigung auf dem Röntgenbild.

Sobald die Feile tiefer im Kanal war, wurde ein Schmerz ausgelöst. Nach einer weiteren Injektion (die erste war noch vom Kollegen verabreicht worden), wurde der Kanal katheterisiert. Die 006 Hand-Feile ging nicht auf Länge. Dies wurde dann ohne Probleme maschinell bewerkstelligt mit einer Maillefer Pathfile 13/02 im Schlumbohm Endopilot unter simultaner ELM und EDTA-Spülung. Weitere Öffnung des sehr engen Kanals mit ProFile 15/04, 20/04 und  FlexMaster 15/06, anschliessend Mtwo 26/06 in Pendelbewegung – auch hier unter simultaner Längenmessung.

Anschliessende Rö-Kontrolle.

Provisorische Versorgung erfolgte mit Ledermix und Cavit. Die Patientin wurde noch über mögliche Schmerzen und Komplikationen aufgeklärt und ins – hoffentlich schmerzfreie – Wochenende entlassen.

Normalerweise stellt die Trepanation eines oberen 1ers kein Problem dar, besonders bei einem jungen Patienten, da des Pulpacavum noch sehr groß ist.

Wenn aber, wie hier, fast das gesamte Cavum obliteriert ist, kann eine minimale Abweichung von der optimalen Trepanationsrichtung zum Misserfolg führen.
Denn wenn hier auf der weiteren Suche in der falschen Richtung der Zahn buccal perforiert wird, sind die Folgen bei einer 23-jährigen Frau mit kurzer Oberlippe und Hang zum gummy-smile weithin ein Leben lang sichtbar.

Und es gibt ihn doch!!!

von Jörg Schröder

„Kundenservice“ – ein Wort das stark polarisieren kann.

„Servicewüste Deutschland“ war vor ein paar Jahren das Schlagwort eines großen Wochenmagazins.

Das auch das Gegenteil existiert durften wir erfreulicherweise gestern und heute erfahren.

Am späten Vormittag stellte sich eine überwiesene Patientin mit folgendem Befund vor:

Zahn 21 mit einer von labial zu sondierenden externen Resorption. Um zu klären, ob der resorptionsbedingte Defekt ohne größere resektive Massnahmen im Alveolarbereich adhäsiv versorgt werden kann, sollte ein hochauflösendes DVT erstellt werden.

Bereits wenige Sekunden nach dem sie das Zimmer verlassen hatte, kehrte die mit der Vorbereitung des VeraviewEpocs 3De beauftragte Mitarbeiterin mit der Nachricht zurück, dass der auf einem DELL- Rechner installierte iDixel-Server nicht mehr reagiere und das Erstellen eines DVT zur Zeit nicht möglich sei.

Die Patientin nahm die Nachricht sehr gelassen auf. Ein neuer Termin sollte nach Fehlerbehebung telefonisch vereinbart werden.

Was sich dann ereignete kann ich nur als optimalen Service am Kunden bezeichnen.

Die mit der Installation beauftragte Firma CoSi in Sigmaringen wurde telefonisch kontaktiert. Der zuständige Mitarbeiter konnte zunächst anhand der Fehlermeldung einen Softwarefehler ausschliessen. Er sagte zu, sich sofort mit der Firma DELL in Verbindung zu setzen. Im Rahmen des Dell Pro Support garantiert die Firma DELL einen Technikereinsatz innerhalb eines Arbeitstages.

Keine 2 Stunden später kam aus Sigmaringen die Nachricht, dass am nächsten Tag um 8.30 ein Techniker der Firma DELL in der Praxis sein werde, um den Schaden zu beheben. Des weiteren wurden mögliche Fehler-Szenarien  (Festplattendefekt, Daten von externer Sicherung aufspielen) und die praktische Umsetzung der Fehlerbehebung durchgesprochen. Für den Zeitraum des Techniker-Einsatzes wurde eine telefonische Erreichbarkeit eines CoSi-Mitarbeiters vereinbart.

Am heutigen Morgen um 8.30 traf der DELL-Mitarbeiter pünktlich in unserer Praxis ein.

Nach kurzer Zeit war das fehlerhafte Netzteil getauscht und der Server konnte wieder in Betrieb genommen werden. Zur Feinabstimmung der Inbetriebnahme konnte sich der DELL-Mitarbeiter wie versprochen telefonisch mit einem Mitarbeiter der Firma CoSi austauschen.

Per Fernwartung „inspizierte“ CoSi anschliessend die Einstellungen, empfahl eine ausserplanmässige Konstanzprüfung und gab, unter Vorraussetzung der erfolgreichen Konstanzaufnahme , grünes Licht für den Einsatz des VeraViewEpocs 3De.

Innerhalb von weniger als 24 Stunden war das Problem zu unserer vollsten Zufriedenheit gelöst worden. Und es gibt ihn eben doch. Den Service am Kunden.

Saving hopeless teeth…

von Ostidald Wucker

In diesem Fall gelang es einen bestehenden Zahnersatz funktionsfähig zu erhalten. Die Patientin hatte zu uns besonderes Vertrauen gefasst, da wir vor mehreren Jahren bereits einen durch einen Stiftaufbau perforierten Zahn 23 erhalten haben. Damals waren noch keine Konuskronen angefertigt. Die Pfeilerwertigkeit erschien uns zweifelhaft. Nach nunmehr 6 Jahren scheint es doch zu funktionieren…

Der Zahn 24 war frakturiert. Die Primärkrone ließ sich nahezu spaltfrei aufsetzen und Ferrule blieb auch nach Kariesentfernung erhalten. Das Kanalsystem war vollständig oblitertiert und musste mühsam mit Ultraschall und Nickeltitaninstrumenten aufbereitet werden.

Nun hoffen wir, daß der Zahnersatz wieder problemfrei weitere Jahre funktioniert und 24 und 23 sich weiter gemeinsam stützen und schützen…

Anatomie unterer Molaren (7) – Radix entomolaris – Re-reloaded –

Von Bonald Decker

Dieses Mal „traf“ uns das Vorhandensein einer zusätzlichen distalen Wurzel nicht so unvorbereitet, wie hier.

Bei der Betrachtung der alio loco angefertigten prä-operativen Röntgenaufnahme stach die zusätzliche Radix doch recht schnell ins Auge.

Mit dem erzielten Ergebnis bin ich soweit zufrieden, obgleich eine genauere Betrachtung der Aufnahmen eine Transportation des ursprünglichen Kanalverlaufs mesial vermuten lässt (bei aller Freude über die ansonsten gefüllte „mesiale Anatomie“).

Nachuntersuchungen werden zeigen müssen, ob dies einen Einfluss auf die Ausheilung der apikalen Parodontitis (die von Diagnosestellung bis Therapiebeginn zunahm!) hat…

momentan überwiegt aber die „Freude“ wieder einmal eine solche „Laune der Natur“ behandelt zu haben…

:-)

Dürr VistaScan Mini Plus und Dürr Speicherfolien im Einsatz – ein Praxisbericht (2)

von Hans – Willi Herrmann

Im zweiten Teil meines Praxisberichtes befasse ich mich genauer mit der Dürr VistaScan Mini Plus – Entwicklungseinheit im Praxisbetrieb und der von Dürr mitgelieferten Bildsoftware DBS Win.

Wie schon im ersten Teil beschrieben steht der Scanner auf der Hinterkopfzeile im Behandlungszimmer 1.
Hier finden rund 80 Prozent unserer endodontischen Behandlungen statt und aus diesem Grund wurde der Scanner dort platziert, damit insbesondere die intraoperativen Röntgenaufnahmen mit geringstmöglicher Zeitverzögerung (45 – 50 Sekunden)  zur Verfügung stehen, was im Praxisbetrieb auch einwandfrei funktioniert.

Der Mini Plus trägt hierzu seinen Teil bei, gestaltet sich doch der „Einleseprozess“ einfacher und schneller als beim Urmodell, dem großen Bruder. Bei letzterem werden die Speicherfolien nämlich zunächst in einen Bildschlitten überführt, der wiederum in den Scanner eingesteckt werden muss, damit anschließend das Bild mittels besagtem Schlitten in den Scanner eingeschoben werden kann. Beim Mini Plus wird das Bild nach Aufreissen der Schutzhülle direkt in den Scanner eingeführt, der Zwischenschritt über den Bildschlitten entfällt.
Es geht demnach schneller, allerdings wird der Zeitgewinn mit dem Nachteil erkauft, dass das  von Hand zugeführte Bild in der Regel nicht parallel eingeführt wird, was einen treppenartigen Versatz der Bilddaten bewirkt. Dieser wird zwar softwareseitig korrigiert, ist aber IMHO mit einem leichten Qualitätsverlust verbunden, der vermutlich jedoch  in den allermeisten Fällen gänzlich unbemerkt bleiben wird.

Davon abgesehen funktioniert der Scanner im Praxisalltag einwandfrei.

Meine zunächst vorhandene Unsicherheit, einen eventuellen Datenverlust betreffend (auch das ein Grund, warum wir zunächst die analogen Röntgenfilme als „Backup“ mitlaufen liessen), erwies sich als unbegründet.
In den vergangenen 2 Jahren gab es keinen einzigen Zwischenfall, bei dem das Bild in irgendeiner Weise im Rahmen des Scanprozesses verloren gegangen wäre oder nicht auswertbar gewesen wäre.

Lediglich ganz zu Beginn haben wir ein Bild verloren, weil versehentlich die Folie mit der Rückseite zum Scanner hin in das Gerät eingeführt wurde.
Typischer Anfängerfehler, vergleichbar dem nicht gelöschten Licht in der Dunkelkammer. Seitdem warnt ein von uns angebrachter Schriftzug „Bild mit Schrift nach vorne einführen“ vor versehentlicher Fehlbedienung. Bis heute mit Erfolg, das Ereignis ist ein einmaliges  geblieben hast.

Der Scanner hat sich demnach als ausgesprochen alltagssicher erwiesen.
Am Anfang verunsicherte uns eine periodisch wiederkehrende, überdurchschnittlich oft zu Beginn des Arbeitstages bei der ersten Nutzung auftauchende Fehlermeldung sinngemäß „Datenübertragung nicht möglich“. Wir brachen die Aktion ab und riefen erneut die Scan- Routine auf.
Manchmal jedoch fror das Programm auch an dieser Stelle ein.
Es  half zunächst nur der Programmschluss über ALT – F4 und der anschließende Neustart.

Die Daten waren danach ausnahmslos sicher vorhanden und konnten problemlos in DBS  Win übertragen werden.

Irgendwann erkannten wir die die Ursache des „eingefrorenen“ Programms.
Das  oben erwähnte Fenster mit der Fehlermeldung versteckte sich hinter allen geöffneten Fenstern der anderen Programme.  Es wurde nur sichtbar, wenn die Fenster der anderen geöffneten Programme ausgeblendet und das Fenster von DBS Win verkleinert und soweit verschoben wurde, daß das Fehlermeldungsfenster sichtbar wurde und dann in den Vordergrund geklickt werden konnte. Für diejenigen , die sich ein wenig auskennen, wir haben es hier mit einem modalen Fenster zu tun, dass jedoch nicht obligat im Vordergrund erscheint. Liebe Dürrianer, dieses „Feature“ liesse sich sicherlich einfach beheben und würde die Arbeit mit dem Programm im Praxisalltag erleichtern.

Was gibt es zur Weiterverarbeitung der Röntgenaufnahmen in DBS Win zu sagen ?

Funktioniert, soll heißen man kommt nach kurzer Eingewöhnung gut damit zurecht. Umgehauen hat mich das Programm jedoch nicht,  es besitzt den Charme und die Haptik einer Windows- Software der Jahrtausendwende.  Das macht die Konkurrenz besser.

Ich muss gestehen, dass ich im Praxisalltag nur wenige Basisfunktionen nutze.
In der Regel die drei Schieberegler zur Bildbearbeitung (Kontrast, Helligkeit, Gamma – Wert), um das Bild möglichst gut am Bildschirm darstellen zu können. Ausserdem die Längenmessung, die in 2 Varianten existiert, eine einfache gerade Linie und eine sich aus mehreren Punkten zusammensetzende Strecke. Letztere nutzen wir mit sehr guten Ergebnissen.

Alles, was darüber hinaus geht an bildbearbeitenden Funktionen fristet in unserer Praxis ein Schattendasein. In Fehlfarbendarstellungen oder zum Beispiel dem 3 D Embossing- Effekt  habe ich bislang keinen Sinn für die Endodontie entdecken können, mag sein, dass es in anderen Teilbereichen der Zahnmedizin anders ist, wenngleich mir auch hier  die Vorstellungskraft fehlt, wozu dies nützlich sein soll.

Darüber hinaus gibt es noch andere Filtereinstellungen, zum Beispiel zur Kariesdiagnostik oder eine weitere speziell für die Endodontie.

Insbesondere den Endo -Filter habe ich zu Beginn sehr häufig benutzt. Er führt sicherlich in einer Reihe von Fällen mittels „One Click“ zu einer  verbesserten Diagnostik,neigt aber in der Regel zu sehr kontrastreichen und „geschärften“ Bildern und schiesst oftmals über das Ziel hinaus mit entsprechend mediokren Ergebnissen.

Ich verwende ihn heute kaum noch und versuche stattdessen, über die drei oben beschriebenen Helligkeitsreglern das entsprechende Optimum aus dem Bild herauszuholen.

Ein Schärfe – Regler, wie ich ihn von Bildbearbeitungen aus dem Fotobereich kenne, wäre von großem Vorteil, hier sollte Dürr unbedingt nachbessern und sich ein Beispiel an den Mitbewerbern nehmen, die es schaffen, mehr aus den Ausgangsdaten herauszuholen.

Wie sieht es aus, wenn wir Röntgenbildern in den anderen beiden Behandlungszimmern anfertigen müssen ?
Zimmer 2 ist mit Zimmer 1 durch einen Verbindungsgang von etwa 4 Metern verbunden. Röntgenbilder lassen sich auch in solchen Fällen mit nur wenigen Sekunden mehr an Wartezeit erstellen.

Lediglich unsere ZMF in Zimmer 3 muss längere Laufwege absolvieren und ist zudem gehandikapt, dass der Zugang zum Scanner in der Regel durch die Behandlung in Zimmer 1 erschwert ist. Dieser Fall tritt aber eher selten auf, so dass er im Praxisalltag nicht negativ ins Gewicht fällt.

Wesentlich unangenehmer hingegen erschwert sich der Arbeitsablauf mit dem Scanner, wenn, zum Beispiel beim Erstellen eines PA – Status, mehrere Zahnfilme unmittelbar nacheinander aufgenommen und entwickelt werden müssen.
Zwar sind in unserer Praxis genügend Speicherfolien vorhanden, um einen solchen Status in einem Rutsch am Patienten aufnehmen zu können, die Entwicklung dieser gestaltet sich jedoch zum Geduldsspiel, müssen doch alle Folien nacheinander der Reihe nach eingelesen und jeweils der Scan – Vorgang abgewartet werden.

Beim „guten alten“ Dürr XR 24 Röntgenentwickler konnten diese Filme in der Regel parallel eingelegt werden, so dass nach etwa 1 Minute die Assistentin den Röntgenraum verlassen und sich in den nächsten 6 Minuten mit anderen Dingen beschäftigen konnte.
Jetzt ist sie die ganze Zeit am Gerät eingebunden und der Zeitgewinn zur analogen Entwicklung ist dahin, bei großen Zahnstaten verkehrt sich die Zeitersparnis sogar ins Gegenteil.
Hier wäre vermutlich der von Dürr angebotene VistaScan Perio Plus Scanner von Vorteil, der eine zeitgleiches Einlesen mehrerer Zahnfilme erlaubt.
Für uns lohnt sich das Gerät jedoch nicht, die Mehrkosten amortisieren sich nicht angesichts des seltenes Anlasses multipler beinahesimultaner Aufnahmen.
Dann würde ich eher einen zweiten VistaScan Mini Plus- Scanner als Anschaffung für unsere Praxis in Erwägung ziehen, aber auch dazu besteht nach 2 Jahren bislang kein Anlass.

Was gibt es weiter zu berichten ?
Der 3. Teil meines Praxisberichtes beschreibt unseren Workflow im konkreten Praxisablauf Schritt für Schritt für einen optimalen Arbeitsablauf. Dieser erscheint (nach der Wurzelspitze- Sommerpause) voraussichtlich am 07. August.

saving hopeless teeth – Folge 29

von Bodald Necker

Auch hier wieder: Der Patient wollte partout diesen (stark angeschlagenen) Zahn nicht mit einer Implantatversorgung ersetzen lassen. Die Wurzel war bereits resiziert und mit einer retrograden WF versorgt, aber der Zustand der klinischen Krone war bedenklich.
Da aber die Wurzelspitze kein apikales Geschehen (zumindest im 2D-Röntgen) erkennen liess, wurde die Sache mit entsprechender Aufklärung (Gefahr der Längsfraktur, Notwendigkeit der chir. Kronenevrlängerung vor Kronenversorgung) angegangen.

Die bereits über den Wurzelrest eingewachsene Gingiva wurde mit dem hier empfohlenen CeraTip entfernt.
Nach Kariesexcavation war wahrlich nicht mehr viel von der Krone übrig.

Der obere Rand der Kavität wurde mit G-Bond von Morita beschickt und ein Aufbau mit Venus Flow Baseliner (zur optischen Abgrenzung) und mit Gradia Flow von Hand geschichtet, um eine Kofferdamklammer anbringen zu können.

Die WF war relativ schnell entfernt und die Retro-WF war in Sicht, diese war dem entströmenden Geruch nach aus Jodoromzement. Da diese röntgenologisch und klinisch (Sichtkontrolle unter DM) dicht erschien, wurde auf deren Entfernung von orthograd verzichtet.
Der ganze Wurzelkanal war bis zur Retro-Füllung einsehbar und liess sich schnell trocknen. Deshalb erfolgte keine klassische WF mit Sealer und Guttapercha. Der Kanal wurde mit Phosphorsäuregel geätzt, Bondig erfolgte mit Syntac Classic. Der unterste Bereich zur Retro-Füllung wurde mit Gradia-Flow abgedeckt und anschliessend zwei GF-Stifte auf die verbleibende Länge des Kanals verklebt. Der Aufbau wurde für ein Provisorium beschliffen.

Bei Beschwerdefreiheit für 12 Wochen wird eine chirurgische Kronenverlängerung angesetzt, um anschliessend das jetzt gefertigte LZ-Provisorium durch eine endgültige Krone ersetzen zu können.