Über den Beycodent Sensorhalter hatte ich erstmals 2009 geschrieben. Inzwischen gab es einige Beiträge dazu. Bis heute ist der Halter bei uns im Einsatz für Röntgenaufnahmen im Oberkiefer. Leider wurden in den Jahren einigee technische Änderungen vorgenommen, welche für mich wenig sinnvoll erschienen. Im letzten gekauften Halter wurde die Rändelschraube (hier von Jörg Schröder beschrieben) durch eine Imbusmadenschraube ersetzt. Leider konnte der Halter damit nicht wirklich gut fixiert werden. Über Jahre haben wir damit gekämpft, bis letztens der Halter mit Sensor kurz vor der Aufnahme herausgefallen ist.
Manchmal muss so etwas passieren um ein latentes, nerviges Problem endgültig zu lösen. Nach etwas Rechersche fand ich Rändelschrauben M4 aus Edelstahl, bestellte diese und ersetzte die Kunststoffrändelschrauben der alten Halter und die Madenschrauben der neuen Halter.
Hygienisch ist dies den Kunststoffschrauben nun überlegen. Die Befestigung der Halter ist nun komfortabel und funktioniert einwandfrei. Falls jemand dies nachtun möchte, hier die Beschreibung der Schrauben.
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Der Fall wurde hier vorgestellt und an Hand der Kommentare konnte man sehen, daß die Augen unserer Leser bereits sehr gut geschult sind. Ich habe die Problematik in diesem Fall glatt übersehen!
Woran erkenne ich in der Behandlung an Hand der klinischen Situation, daß hier eine Besonderheit, wie Radix entomolaris vorliegt? Zum einen kann ich dies ggf. an Hand der Kronen/Wurzelkontur lingual erkennen. Wenn eine Krone, wie im vorliegenden Fall vorhanden ist, ist dieses Merkmal nicht eindeutig. Ein andrere Besonderheit ist, daß die Lage des distalen Kanaleingangs nicht mittenzentriert zu den beiden mesialen Kanaleingängen liegt. Zudem sind ggf. am Pulpenboden Dentin/Reizdentinveränderungen zu sehen, die sich in Richtung der Radix entomolaris hinziehen.
Die Patientin stellte sich zum zweiten Termin bei uns vor und gab an, es war fast 2 Wochen schmerzfrei, danach fingen latente Beschwerden an. Deutlich geringer als früher, aber bemerkbar. In der Aufbereitung und Vorbereitung zur Wurzelfüllung wurde endlich auch mit klar, da stimmt etwas nicht. Die Lage des distalen Kanaleingangs, die klar erkennbare Radix entomolaris in der Messaufnahme und die „Reizdentinablagerungen am Pulpenboden“ brachten die Erkenntnis. Ich habe mich entschieden, die bereits aufbereiteten Kanäle zu füllen und danach ein DVT anzufertigen um die Gefahr einer Rekontamination der aufbereiteten Kanäle möglichst gering zu halten. Nach entsprechender Beratung mit der Patientin haben wir den Kanaleingang distolingual dargestellt und diesen stark obliterierten Kanal, wie bereits beschrieben aufbreitet (Profile 15.04, Wave Gold) desinfiziert (NaOCl 3%, Zitronensäure 10%) und mit einer CaOH Einlage versehen. Im dritten Behandlungstermin war die Patientin völlig schmerzfrei und wir konnten nach WF distolingual den Zahn adhäsiv verschließen.
Seit einigen Wochen werden wir täglich mehrmals durch unsere Praxissoftware darauf hingewiesen, daß WINDOWS 11 ab 04/2026 vorausgesetzt wird. Bisher haben uns derartige Updates des Betriebssystems keinen Vorteil gebracht. Das System muss von allen Nutzern mehr oder weniger gut erlernt und halbwegs verstanden werden. Die gefühlte Geschwindigkeit der Programme wird geringer. Die ungewünschten Bilder auf den Desktops werden bunter. Kurz, es wird nichts wirklich besser…
Für Windows11 benötigen wir folgende Voraussetzungen laut Google:
Die Windows 11 Systemanforderungen auf einen Blick: 64-Bit-CPO oder SoC von AMD, Intel oder Qualcomm. 64 Gigabyte Festplattenspeicher. 4 Gigabyte Arbeitsspeicher. TPM 2.0-Chip. UEFI Secure Boot. DirectX 12 kompatible Grafikkarte. 9-Zoll-Display mit 720p.
Das heißt ein Teil der funktionierenden Hardware muss weg. Der sicherheitsrelevante TPM 2.0-Chiop muss aktiviert werden, oder Rechner ohne diesen ersetzt werden. Das ist zu unserer Sicherheit.
Bei Heise heißt es dazu: … Microsoft baut immer mehr Schutzfunktionen ins System ein, um Malware-Angriffe zu erschweren. Für Virtualisierungsbasierte Sicherheit (VBS, Virtualization-Based Security) und Kernel Data Protection (KDP) ist eine vertrauenswürdige Firmware-Basis wichtig.
Ein TPM lässt sich aber auch als Sicherheitsfaktor für die biometrische Identifikation mit Windows Hello for Business nutzen sowie zur Bereitstellung virtueller SmartCards. Die Windows-Defender-Funktionen Device Guard und Credential Guard können ebenfalls TPMs verwenden. Naheliegend ist es auch, ein TPM für Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) zu nutzen, was unter Windows für bestimmte VPN-Funktionen möglich ist (Always On VPN).
Ich weiß nicht ob mich das sicherer und besserer arbeiten lässt. Was ich weis, ist das wir wieder funktionierender Hardware entsorgen, natürlich fachgerecht, datenschutzgerecht, nachhaltig und danach teuer erneuern.
Gerade habe ich mit einer Zahnärztin telefoniert, die uns regelmäßig Patienten überweist. Ihr Zahntechniker hatte ein akutes Problem, ab einem neu überkronten Zahn. Der Zahn zeigt stark obliterierte Wurzelkanäle. Die Nachbarzähne zeigten im DVT anatomische Besonderheiten. Deshalb rief ich in der Praxis an und informierte die Kollegin. Sie freut sich, daß wir ihr Probleme dieser Art abnehmen. Ihr fehlt immer mehr die Kraft, den beruflichen Alltag zu meistern. Seit mehreren Jahrzehnten ist sie als Zahnärztin tätig. Im gleichen Atemzug erklärte sie mir, daß sie demnächst ihre Praxis schließen wird. Einen Nachfolger findet sie nicht und weiter arbeiten möchte sie nicht mehr unter diesen Bedingungen. Die großen Kostensteigerungen für Personal, Verbrauchsmaterial, IT und Digitalisierung, sowie Mietkosten führen zu einem immer geringer werdenden Überschuss. Wenn die Bedingungen stimmen und man die zahnärztliche Arbeit gern macht, bleibt man lange am Ball.
Das ist aber nicht mehr der Fall. Jetzt laufen ihre Leasingverträge für ihre Computer aus und eine Neuinvestition wird sie nicht mehr machen. Ohne Computer kann sie heute keine Leistungen in der GKV abrechnen. Es ist schade, daß sie ihr Lebenswerk einstampfen muss.
Über kurz oder lang werden alle Einzelpraxen in den ländlichen Gebieten so enden. Das ist ihre feste Überzeugung. Und demnächst werden noch einige Praxen in der Umgebung aus diesen Gründen schließen. Es wird zeitnah in diesen Gebieten neben dem ärztlichen auch den zahnärztlichen Notstand geben.
Die dort lebenden Menschen können nicht weg und in den Großstädten werden die Ärzte auch weniger. Dieser Verlust an Lebensqualität wird zunehmen.
Passend dazu diese Meldung von änd exklusiv und Quintessenz schreibt zur Personalproblematik.
Diese Fehlermeldung kam von heute auf morgen. Das Röntgengerät Carestream 2200 ist defekt. Der letzte Ton war piep, piep, piep und im Display stand ERROR. Der gerufene Depotmonteur bestätigte, was wir vermuteten, die Reparatur ist teurer als ein Neugerät. Das Neugerät baugleiche soll den Sonderpreis € 2590,00 + Ust. kosten. Allerdings ist der Kostenvoranschlag, dann anders… + € 350,00 + Ust. Abnahmeprüfung, + € 350,00 + Ust. Entsorgung Altgrät + € 390,00 + Ust. Lieferung, Montage, Prüfung nach EF 62353 Gesamt Brutto: € 4379,20 – wir sind nicht Ust. abzugsberechtigt! Dazu kommen die TÜV Abnahme – war gerade für das defekte Gerät im Jan.2023 gewesen. Wir stimmten dem Wechsel des Gerätes zu. Dann sprach der Monteur: „Es gibt da noch ein Problem.“
Ab dem 1. Januar 2023 müssen neu in Verkehr gebrachte (zahnärztliche) Röntgeneinrichtungen gemäß § 114 Strahlenschutzverordnung über eine Funktion verfügen, die die Expositionsparameter elektronisch aufzeichnet und für die Qualitätssicherung elektronisch nutzbar macht.
Das heißt mit dem derzeit betriebenen Carestream Sensor 6100 können wir diese Norm nicht erfüllen und müssten einen neuen Sensor und eine neue Softwareversion kaufen. Es kommen dazu Kosten in Höhe von € 1843,67 für die Software dazu. Ein Carestreamsensor 6200 kostet ca. Brutto € 7500,00. Das sind Kosten von € 13722,87. ( Zum Vergleich für eine Aufnahme erhalten wir ein Honorar von: € 7,29 GOZ (Privat), 2,5facher Steigerungssatz, BEMA (Kasse) €14,80 ).
Da reden wir mal nicht über Nachhaltigkeit. Es werden funktionierende Komponenten ohne Fehler entsorgt. Rohstoffe gehen verloren. Klimawende, Energiekosten, Inflation usw. wird plötzlich uninteressant… Warum das? Haben wir viele Zwischenfälle im Röntgenbereich? Laut TÜV 2022 waren 85% der Dentaltubusgeräte ohne Mängel. Von den 15% Mängelgeräten hatten wiederum nur 15% schwerwiegende Mängel (ca. 2% aller Geräte). Ob eine Kontrolle der Expositionsparameter da hilft, möchte ich bezweifeln.
Wir vernichten blindlings wichtige Ressourcen. Wir hatten laut Politik sogar des beste Gesundheitssystem der Welt. Irgendwo setzt der gesunde Menschenverstand aus – und das ist nur ein winzig kleiner Bereich in einem noch stotternden, demnächst erstarrenden, danach zerfallenden Gesundheitssystem.
Das Ergebnis all dieses Wahnsinns ahnen die Meisten noch gar nicht. Es wird immer weniger Menschen geben, die in diesem System arbeiten wollen und werden. Wir haben bereits jetzt einen Fachkräftemangel in dramatischen Größenordnungen. Trotzdem wird es immer weiter ausufernde Bestimmungen, Regelungen geben, die kaum umzusetzen sind, da es an Fachkräften fehlt. Der Mangel im Gesundheitssystem wird alles bisher gekannte übersteigen.
Bis heute habe ich wirklich gern gearbeitet, allen widrigen Umständen zum Trotz. Der Beruf, meine Arbeit machen mir Spaß und die Menschen, die wir therapieren sind dankbar. Ob das alles Bestand haben wird, bei der Zunahme an bürokratischen und kaum nachvollziehbaren Einschränkungen bleibt, weiß ich nicht.
Zurück zum defekten Röntgengerät. Sollte ich in meinem fortgeschrittenen Berufsalter, wo Praxen unverkäuflich sind, weil es keine Nachfolger gibt, in Dinge investieren, die sich nicht amortisieren können. Nein, das geht nicht.
Wir haben eine Lösung gefunden, da wir in der Praxis bereits ein Carestreamsensor 6200 haben. Hätten wir diesen nicht, wäre vielleicht alles ganz anders gelaufen…
Im außerberuflichen Leben fragt man sich das inzwischen täglich. Nicht nachvollziehbare Dinge passieren und man versucht das zu ignorieren und das eigene Nervenkostüm zu schonen um möglichst lang auf diesem Planeten halbwegs gesund herum zu laufen.
Ein Beispiel aus der Praxis ist dann aber doch zu viel des Guten. Eine gesetzliche Unfallversicherung hat dem Patienten schriftlich zugesagt, die Kosten für ein DVT zu übernehmen. Der KV lag vor und wurde genehmigt. Das DVT wurde erstellt, die Rechnung an die Unfallversicherung gesendet.
Die Unfallversicherung schreibt uns nun:
… Zitatanfang:
Ohne Bericht und Überweisung ist eine Erstattung leider nicht möglich. Die Begleichung Ihrer Rechnung haben wir vorerst zurückgestellt. Nach Eingang der Unterlagen werden wir unaufgefordert auf die Erstattung zurückkommen. Von Mahnungen bitten wirAbstand zu nehmen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
…Zitatende
Der Sachbearbeiter fordert ohne Schweigepflichtsentbindung Befunde von Patienten an und knüpft an diese die Erstattung, welche vorher ohne Bedingung dem Patienten zugesagt wurde. Der Patient weiß nichts davon, weil der Brief nur an uns ging. Auf meine telefonische Nachfrage wurde ich zum Teamleiter verwiesen mit der Begründung Anordnung von dort, der war nicht im Haus, die Vertretung des Referatsleiters verwies mich zum DSVGO Verantwortlichen, welche aber auch nicht im Haus war. Osterzeit = Urlaubszeit.
Auf meine Frage an den Sachbearbeiter, wer denn die Befunde liest und auswertet wurde mir gesagt, daß die Mitarbeiter geschult wurden für CT und Röntgen und das beurteilen könnten. Eine Approbation hätten diese nicht.
Die Kosten für dien forderten zusätzlichen Unterlagen werden gar nicht hinterfragt.
Nach dem Wochenende habe ich die zuständige Referatsleiterin erreicht. Diese entschuldigte sich für das Missverständnis. Die Befunde werden nur bei MRT abgefragt. Das hat wohl die Mitarbeiterin verwechselt.
Der nachfolgende private Behandlungsplan für eine endodontische Behandlung mit Apexifikation wurde abgelehnt. Begründung: Geht nur auf Kostenbasis der GKV Leistungen.
Im Rahmen dieses Beitrags ging es kürzlich um unser Vorgehen bei der Lokalanästhesie (insbesondere bei Kindern).
Obgleich unser Procedere sicher kein Geheimnis ist, möchte ich dennoch ein paar Punkte hier vorstellen.
Ich betonte ausdrücklich, dass dieser Beitrag meine persönliche Meinung widerspiegelt und ich nicht den Anspruch erhebe, dass meine Meinung der Weisheit letzter Schluß ist…
ich möchte einfach nur vorstellen, worauf wir bei der Lokalanästhesie achten…
Grundsätzlich muss man sich in meinen Augen (nicht nur bei Kindern) vor Augen führen, dass die aller-allermeisten Patienten ANGST vor der SPRITZE haben.
Zum Teil panische Angst.
Warum?
Weil sie in der Vergangenheit schlechte bzw. sehr Erfahrungen gemacht haben…
Warum?
Weil Sie ggf. an einen Behandler oder eine Behandlerin geraten sind, die diesem Behandlungsschritt nicht die notwendige Bedeutung und Beachtung schenken.
Ich denke das „Problem“ Lokalanästhesie beim Zahnarzt beginnt schon in der Ausbildung.
Dort sind nämlich zumeist die Mund-Kiefer-Gesichts- bzw. Oralchirurgen damit betraut den Studenten diese Thematik „beizubringen“…
Rückblickend und mit 20+ Jahren Berufserfahrung muss ich für mich festhalten, dass dieser so wichtige Schritt der Lehre dort gänzlich falsch positioniert ist.
Viel besser wäre es hier z.B. von den Kinderzahnärzten zu lernen…
unser Ziel sollte es sein, jede Lokalanästhesie so anzugehen, als ob diese Maßnahme in diesem Moment ein „Leben retten“ könnte.
Gerade in einer Zuweiserpraxis ist es die beste vertrauensbildende Maßnahme überhaupt, wenn der Patient von der Applikation des Anästhetikums mehr als positiv überrascht wird…
Was aber tut eigentlich ggf. weh?
Hier sind in meinen Augen primär drei Punkte zu nennen:
Aus diesem Grund verwenden wir als ersten Schritt ausnahmslos immer ein Oberflächenanästhetikum.
Nicht direkt intraoral appliziert (wie es einer meiner Mitarbeiterinnen bei einem unserer Top-Zuweiser erfahren hat und so die ganze Mundhöhle „eingenebelt“ wurde), sondern auf einem Wattepellet.
Schon dieser Schritt ist in meinen Augen nicht (an eine Mitarbeiterin o.ä.) deligierbar und wird von dem ausgeführt, der auch die Anästhesie gibt.
Bei Kindern verwenden wir zwei Oberflächenanästhetika hintereinander, weil ich subjektiv den Eindruck habe, dass so eine noch bessere Wirkung erzielbar ist.
Somit lässt sich der Einstichschmerz bei der Penetration der Gingiva eliminieren.
Dann folgt der nächste mögliche Schmerzmoment…
die Applikation des Anästhetikums.
hier kann es aufgrund des pH-Wertes und der Gewebeverdrängung zu einem Missempfinden kommen.
Daher appliziere ich nach dem vorsichtigen Einstich ein oder zwei Tröpfchen Articain und verweile einen Moment.
Fünf bis zehn Sekunden später hat die erste Wirkung eingesetzt und ich kann nun laaaaangsam das weitere Anästhetikum applizieren. Ferner arbeite ich mich langsam mit der Kanüle Richtung Wurzelspitze vor und applizieren immer wieder kleine Depots und warte zwischendurch.
Aufgrund der sehr guten Haptik benutze ich bei diesem Vorgehen das Citoject System.
Außerdem wackle ich die ganze Zeit mit dem Spiegel der die Lippe abhält, um eine gewisse Reiz-Überlagerung zu erzielen.
Und natürlich vermeide ich unter allen Umständen zu jedem Zeitpunkt den Kontakt der Kanülenspitze mit dem Periost. Dies ist bei der Infiltrationsanästhesie unnötig und eliminiert diesen ggf. sehr schmerzhaften Part.
Sind diese Schritte bewältigt, folgen zwei kleine Depots in die Papillen des betreffenden Zahnes, um dann final auch an der marginalen Gingiva palatinal zu infiltrieren.
So gelingt dann auch die sichere Kofferdamklammer-Applikation bei ggf. unvollständig durchgebrochenen Zähnen.
Zeitaufwand für diese Vorgehen…
geschätzt 5-8 Minuten (vom Oberflächenanästhetikum bis zum Ende der Infiltrationen)
In meinen Augen sehr sehr gut investierte Zeit…
Was haben Sie für Erfahrungen, Tipps und Empfehlungen bei der Lokalanästhesie -Anwendung?
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Seit circa einem Dreivierteljahr plagt die heute neunjährige Alissa eine Fistel in Regio 22.
Ursprünglich wurde der Milchzahnrest des 62 als ursächlich erkannt und daraufhin entfernt…
Alio loco angefertigtes OPG mit Milchzahnrest Regio 62
Leider stellte sich der gewünschte Erfolg nicht ein und die Fistel persistierte.
Das zu einem späteren Zeitpunkt angefertigte Einzelzahnröntgenbild dieser Region liess nun den Verdacht aufkommen, dass Zahn 63 ursächlich sein könnte.
Das alio loco angefertigte Foto zeigt eine Fistel in Regio des durchbrechenden Zahnes 22
Daraufhin wurde auch dieser Zahn entfernt..
Leider mit genauso wenig Erfolg, wie bei der vorherigen Therapie….
die Fistel persistierte…
Der spätere Versuch, den „Fistelgang“ mittels Guttaperchastift radiologisch besser darzustellen war ebenfalls mässig erfolgreich und brachte keine weiteren wertvollen Informationen…
Der Fistelgang wurde daraufhin wiederholt gespült, was nur kurzzeitig zu einer Reduktion des Granulationsgewebes führte…
die Fistel persistierte…
Die behandelnde Kieferorthopäden überwies uns schliesslich die junge Patientin, nachdem ihr der nächste Therapievorschlag wenig schlüssig erschien.
Angedacht war, den bisher nicht durchgebrochenen Zahn 23 chirurgisch freizulegen, um diesen dann zu extrudieren…
Bei unserer Erhebung der Anamnese gab die Mutter an, dass ihre Tochter in der Vergangenheit zweimal ein Frontzahntrauma in der Oberkieferfront erlitten hatte. Zuletzt resultierte dies in einer unkomplizierten Kronenfraktur an Zahn 21. Dies war vor circa zwölf Monaten.
Der Defekt war im Anschluss mittels Kompositfüllung versorgt worden.
Klinisch stellte sich die Situation für uns so dar:
Die weiteren Untersuchungen brachten keine besonderen Erkenntnisse.
Der wiederholt durchgeführte Sensibilitättstest (Kältespray) der entsprechenden Zähne wurde von Alissa als positiv angegeben. Der Lockerungsgrad und die Klopfempfindlichkeit waren unauffällig…
Meine erste „Begegnung“ mit dem BTR-Pen hatte ich vor circa einem Jahr, als Jörg Schröder eine solches Exemplar auf dem Berliner Zahnärztetag erstand.
Einige Zeit danach schwärmte er mir am Telefon von dieser Anschaffung vor, die u.a. wegen der exzellenten Haptik zu überzeugen weiss.
Daraufhin beschloss ich unser eigenes Instrument anzuschaffen. Auch hier folgte ich der Empfehlung von Jörg und kaufte den BTR-Pen bei LyDenti.
Kaum geordert war die Bestellung schon bei uns. Inklusive etlicher Proben an diversen Spüllösungen, EDTA-Gels etc… auch die Nachbestellung der Schlaufen einige Zeit später erfolgte prompt. Ich kann diesen Onlinehändler bisher absolut empfehlen.
Als grossen Vorteil empfinde ich neben der sehr sehr guten Haptik, dass der Schlaufenwechsel innerhalb kürzester Zeit erfolgen kann, da bereits vorgefertigte Kanülen mit Draht zur Verfügung stehen. So dauert es keine Minute, bis man nach einem Wechsel weiterarbeiten kann.
Als Durchmesser stehen Kanülen von 0,3 – 0,5mm zur Verfügung. Meines Wissens nach hat der verwendete NiTi-Draht einen Durchmesser von 0,15 mm.
Als nachteilig muss der Preis dieser Draht-Kanülen angeführt werden, der bei ca. 10 EUR pro Stück anzusiedeln ist.
Unser bisheriges Fazit fällt also mehr als positiv aus. Wer über die Anschaffung eines solchen Instrumentes zur Fragmententfernung nachdenkt, der sollte den BTR-Pen definitiv auf der Liste haben…
Heute zeige ich Ihnen den Abschluss dieses Behandlungsfalls.
Gut vier Wochen nach dem ersten Termin erfolgte bei Beschwerdefreiheit und abgeheilter Fistel zunächst der Verschluss der Neoapices mit MTA. Auf das vorgeschaltete Einbringen ein resorbierbares Widerlager wurde verzichtet.
Röntgenkontrolle nach MTA Apexifikation
Das Backfill wurde mit erwärmter Guttapercha und Sealer (BC Sealer) durchgeführt und die Zugangskavität nachfolgend adhäsiv verschlossen.
Abschluss der Revisionsbehandlung Zahn 46 nach zweimaliger WSR
Das erste Recall ist in sechs Monaten geplant; das Ergebnis werde ich Ihnen dann gerne zeigen…
Vor einiger Zeit habe ich hier von unseren „Bemühungen“ um Lauras Zahn berichtet.
Da es nach dem zurückliegenden Bleaching erneut zu einer Verfärbung kam entschieden wir uns gemeinsam mit der Patientin für eine vollständige Entfernung des MTA und dessen Ersatz durch Biodentine.
Intrakornal fand sich vitales Gewebe um eine Art „Hartgewebsbrücke“..
nachfolgend das Resultat der „Revision“ und des neuerlichen Bleachings:
Ich werde weiter berichten wie farbstabil das aktuelle Ergebnis bleibt…
Vor Pfingsten hatte ich Post von der apoBank. IT-Umstellung, Aktivierungscode, neue App – alles angekündigt um das Banking in Zukunft besser, komfortabler und sicherer zu machen. 1 Woche später bin ich noch immer aus meinen eigenen Konten ausgesperrt und die Bank unfähig mir zu helfen. Aber der Reihe nach:
Die apoBank stellt auf ein photoTAN genanntes Verfahren um, bei dem die TANs via Handy App generiert werden, indem man einen farbigen QR-Code scannt. Um das Verfahren zu nutzen, muss man die runtergeladene App auf dem Handy mit dem eigenen Online-Banking Account verknüpfen.
Am Dienstag nach Pfingsten lud ich die neue App, scannte brav den Aktivierungscode aus dem Brief, gab die TAN ein. Kurze Zeit später stürzte die App ab und öffnete wieder, als wäre nichts gewesen. Okay dann versuche ich die Prozedur eben nochmal. Dumm nur, dass im System der Bank mein Telefon ab diesem Zeitpunkt bereits als „verknüpft“ gilt. Alle Versuche sich ab jetzt online anzumelden, erfordern eine photoTAN, die ich leider aufgrund der noch nicht verknüpften App nicht erzeugen kann. Neu verknüpfen geht auch nicht mehr, weil man sich dafür anmelden muss. Naja, wird halb so wild denke ich und beschließe meinen Bankberatern eine Mail zu schicken.
1 Tag später, keine Reaktion. Okay, dann rufe ich eben die Hotline an. O-Ton „Der Teilnehmer ist derzeit nicht erreichbar“, über Stunden. Also weiter warten. Am Nachmittag erhalte ich einen Rückruf in der Praxis. Meiner Mitarbeiterin an der Rezeption wird lapidar erklärt, ich solle die App einfach neu installieren. Ich schreibe eine höfliche Mail zurück, danke für die Info (wie ich bereits vermutet hatte war sie inhaltlich unnütz) und bringe zum Ausdruck, dass ich nicht wünsche, dass meine „Bankprobleme“ an mir vorbei mit meinen Mitarbeitern besprochen werden und ich gern per Mail kontaktiert würde.
1 Tag später keine weitere Reaktion seitens der Filiale, ich komme bei der Hotline durch und erkläre der Mitarbeiterin mein Problem. Ihre Lösung ist mir den Aktivierungsbrief erneut zuzusenden. Ich rolle innerlich mit den Augen, aber was solls. Ich erfahre am selben Abend, dass sich meine Bankberaterin vermutlich bis Mitte Juli krankgemeldet hat. Aber mein Anliegen wird von Ihrem Kollegen bearbeitet. 1 Tag später ruft eben jener Kollege erneut in der Praxis an und bespricht sich mit meiner Rezeption – inhaltlich nicht zielführend. Jetzt platzt mir der Kragen, neue Mail diesmal betont unfreundlich und mit der entsprechenden Datenschutzbeschwerde an den Vorgesetzten versehen. Keine 2h später ruft der gleiche Sachbearbeiter wieder in der Praxis an, versucht den Hals aus der Schlinge zu ziehen, als das nicht klappt, erklärt er mir, das er sich jetzt O-Ton „erst um seine 68 anderen Kunden kümmern wird“. Ich schreibe eine neue Mail in der ich mit Kontoschließung drohe und bekomme noch am gleichen Abend eine Antwort vom Filialleiter. Er entschuldigt sich, nach 4 Tagen der erste, was mich zumindest ein wenig versöhnlich stimmt.
Am kommenden Morgen vereinbaren wir ein Telefonat mit einem neuen Berater. Selbes Spiel, alle Infos (mittlerweile von mir mit Screenshots aufbereitet) werden weitergegeben, dann ist Wochenende. Am Montag Mittag dann noch immer keine Rückmeldung von niemandem. Neue Mail, die Antwort verblüfft ein wenig – ich soll es einfach weiter probieren und mich melden, wenn es klappt. Ich schreibe den Filialleiter an und frage, ob man wenigstens Überweisungen schriftlich anweisen kann. Will mein Geld mittlerweile nur noch „in Sicherheit“ zu einem anderen Institut bringen. Ich bekomme schnell Antwort, wir telefonieren, er schickt mir einen eingescannten Überweisungsträger, den ich bitte unterschrieben in die Filiale faxen soll. Inhaltlich fragt er mich, ob mein Problem an einem fehlenden Aktivierungscode liegt.
Am Montag dieser Woche stellte sich ein 31-jähriger Mann bei uns vor, der am vorherigen Freitag einen Radunfall hatte (durch Autofahrer beim Abbiegen übersehen)…
Neben einer offenen Fraktur der rechten Zeigefingers mit Teilverlust der Fingerkuppe erlitt er ferner ein dentales Trauma in der oberen Front. Hierbei wurde laut Patient Zahn 21 stark nach palatinal disloziert. Ferner brach ein Teil der Zahnkrone des rechten Schneidezahns ab…
Die Erstversorgung mit Repositionierung von 21, „direkter“ Überkappung von 11 und Schienung erfolgte in einem kieferchirurgischen Notdienst. Eine Röntgendiagnostik erfolgte nicht.
Nachfolgend sehen sie die Eindrücke und Befunde der klinisch-radiologischen Untersuchung …
dabei hatte ich ein gewisses Déjà-vu und musste zwangsläufig an diese Situation denken…
Unkomplizierte Schmelz-Dentin-Frakturen nach dentalem Trauma zählen eigentlich zu den „milden“ traumatischen Verletzungen.
Eigentlich.
Sie setzten aber voraus, dass diese auch adäquat behandelt werden…
hier ein aktueller Fall und die Folgen der Nichtbehandlung…
zu den Hintergründen:
Der zwölfjährige Joshua erlitt vor zwei Jahren beim Radfahren ein Frontzahntrauma, bei dem er sich an den Zähnen 11 und 21 eine unkomplizierte Schmelz-Dentin-Fraktur zuzog.
Die Therapie damals bestand darin, die scharfen Kanten zu glätten.
So „bestritt“ Joshua die letzen zwei Jahre:
Letztes Wochenende entwickelte der Junge leider eine Schwellung in der Region der Oberkiefer-inzisivi, die ihn dazu veranlasste, am Montag seinen Hauszahnarzt aufzusuchen.
Hier das dort angefertigte Diagnose-Röntgenbild:
Die Aufnahme verdeutlicht das Ausmaß der vormaligen Verletzung mit den Folgen einer Pulapnekrose und apikaler Parodontits bei nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum.
Die Therapie des Kollegen bestand in der Einleitung einer endodontischen Behandlung.
Hier seine intraoperativ angefertigte „Meßaufnahme“:
Aufgrund der apikalen Situation mit nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum erfolgte daraufhin die Überweisung zu uns.
So stellte sich das Ganze bei der Erstvorstellung dar:
Heute möchte ich Ihnen den Fall einer 24-jährigen Patientin vorstellen.
Zur Vorgeschichte:
Die Patientin berichtete, dass vor ca. 10 Tagen im Rahmen der Prophylaxe-Behandlung erstmals der dunkel verfärbte Zahn 13 inklusive vestibulärer Fistel besonders auffällig geworden sei. Daraufhin sei dort das nachfolgende Einzel-Röntgenbild angefertigt worden:
Der behandelnde Hauszahnarzt diagnostizierte eine interne Resorption und empfahl eine zeitnahe endodontische Behandlung durch ihn.
Da bereits die Eltern und die jüngere Schwester bei uns in Behandlung waren stellte sich die junge Frau zur Zweitmeinung bei uns vor.
Dabei reagierte der verfärbte Zahn 13 auf sämtliche Stimulationen negativ; die weiteren Befunde waren ausser der vestibulär gelegenen Fistel ohne Besonderheiten.
Hier unser Einzelzahn-Röntgenbild:
Die weitere Befragung ergab, dass die Fistel erstmals vor ca. 10 Jahren aufgetreten sei und diese in wechselnden Zeiträumen „kommt und geht“. Die Patientin hatte diesem „Phänomen“ keine besondere Bedeutung zugemessen, das sie zu keinem Zeitpunkt Schmerzen verspürte.
Kurz vor dem ersten Auftreten seien die Zähne 14 und 24 aus kieferorthopädischen Gründen entfernt worden und ein kieferorthopädisches Miniimplantat im ersten Quadranten platziert worden (Region unklar).
Ältere Röntgenaufnahmen der Vorbehandlungen liessen sich leider nicht mehr beziehen.
Das von uns erstellte DVT stellte sich so dar:
Was geht Ihnen bei der Betrachtung der Aufnahmen etc. durch den Kopf?
Welche Therapie mit Vorgehen schlagen Sie der jungen Patientin vor?
Im Herbst 2018 stellte sich der damals 10-jährige Milo erstmals bei uns vor.
Hinter ihm lagen mehrere Tage starker Schmerzen und multiple Zahnarztbesuche mit endodontischen Behandlungen seines linken oberen zentralen Schneidezahns.
Erst mit dem gestrigen Beginn der Einnahme eines Antibiotikums stellte sich langsam eine gewisse Besserung ein…
Die Befragung des jungen Patienten ergab, dass er vor circa einem Jahr beim Fußballspielen ein Frontzahntrauma mit Lockerung des Zahnes erlitten hatte. Seit dieser Zeit war der Zahn in unregelmässigen Abständen ohne besondere Befunde kontrolliert worden.
Bei Betrachtung des aktuellen Röntgenbildes ist anzunehmen, dass eine radiologische Untersuchung in der Vergangenheit nicht Teil der Befundung war:
Ausgeprägte apikale Aufhellung bei Zustand nach Frontzahntrauma vor ca. 12 Monaten
Gemeinsam entschlossen sich alle Beteiligten trotz der ausgeprägten apikalen Pathologie weitere endodontische Maßnahmen durchzuführen.
Am Ende des dritten Behandlungstermins (Behandlungsdauer 2,5h) stellte sich die Situation wie folgt dar:
Und so sah das Recall ein Jahr später aus:
Es sieht so aus, als hat Milos Zahn trotz des Fußballunfalls eine gute Prognose…
In dieser Woche haben wir diesen Traumafall (I und II) abschliessen können.
Während die Zähne 12 und 21 die vormaligen Verletzungen und deren Therapie (bisher) gut überstanden haben zeigte Zahn 11 alle Anzeichen einer Pulpanekrose.
Daher haben wir uns für die Durchführung einer endodontischen Therapie entschieden.
Hier die Behandlungsabfolge:
Die nächste Kontrolle in sechs Monaten muss zeigen, wie sich die bisher überwiegend positiven Befunde weiterhin entwickeln…
P.S.: Sieht man da bei der Gegenüberstellung von Prä-OP zu Post-OP an 12 ein Bridging?
Vor zwei Wochen habe ich hier über einen bei uns in Behandlung befindlichen jungen Mann nach dentalem Trauma berichtet.
So ging es weiter…
aufgrund der vorgefundenen Befunde bei der Erstuntersuchung haben wir daraufhin unseren Behandlungsvormittag „umgestrickt“ und Lion sehr zeitnah behandelt.
Dabei führten wir eine (partielle) Pulpotomie an den Zähnen 12 (P) und 21 (PT) durch. Die Abdeckung der Pulpawunden erfolgte nach eingehender NaOCl-Desinfektion mit Biodentine. Dies würde anschliessend mit einem lichthärtenden GIZ abgedeckt.
Die Dentinwunde an Zahn 11 wurde im Sinne einer indirekten Überkappung versorgt.
Zustand nach (partieller) Pulpotomie der Zähne 21 und 12
Anschliessend wurden die Zähne mit provisorischen Kompositfüllungen restauriert.
Bei der ersten Nachkontrolle ca. 7 Tage später stellte sich die Situation wie folgt dar.
Während die Zähne 12 und 21 klinisch ohne Besonderheiten waren zeigte sich bei Zahn 11 eine deutlich bordeauxfarbene Koloration. Ferner reagierte er nicht auf zweierlei Sensibilitätstests (anders als bei der Erstbefundung) und war leicht perkussionsempfindlich…
im kommenden Teil III zeigte ich Ihnen, wie wir weiter verfahren sind.
PS: Blogbeitrag im Sinne einer unbezahlten Werbung
Circa sechs Jahre ist unsere Entscheidung nun her einen Getinge K5- Autoklaven für unsere Praxis anzuschaffen.
Nach dieser Zeit kann ich festhalten, dass das Gerät absolut zuverlässig (und ohne notwendige Reparaturen) seine Dienste tut.
Das Gerät hat sich mehr als bewährt …
ein sehr guter Kauf…
heute morgen dann aber ein Schreckmoment…
Nach Betätigen des Anschaltkippschalters…
keine Reaktion…
Die üblichen Kontrollen des Stromkabels und der Steckdose blieben ohne positive Wirkung…
die Kollegin, die das Gerät am Freitag zuletzt benutzt hat kann kurzfristig nicht nach Auffälligkeiten zum Ende der letzten Woche „befragt“ werden, da sie heute frei hat…
Ein Druck auf den kleinen unscheinbaren braunen Knopf auf der Rückseite (der uns bis dato nie aufgefallen war) liess den K5 aus seinem Dornröschenschlaf erwachen…
so kann die Woche doch noch gut starten und der Autoklav weiterhin seine sehr bewerten Dienste verrichten…
P.S.: Am Donnerstag steht die tonusmässige jährliche Wartung an
Zustand nach zweimaligem Versuch der endodontischen Behandlung an Zahn 36 mit nachfolgender Wurzelspitzenresektion und prothetischer Neuversorgung mittels Keramik-Teilkrone vor ca. 1 Jahr- aktuell neuerliches Beschwerdebild (u.a. Aufbissschmerz)
Der siebenjährige Erstklässler Adi hatte sich Mitte August auf einer Wasserrutsche Zahn 21 totalluxiert. Nach (nahezu) perfekter Erstversorgung im Schwimmbad (Zahn wurde nach weniger als zehn Minuten in eine Zahnrettungsbox transferiert) erfolgte die Replantation und „Schienung“ beim Notfallzahnarzt (circa eine Stunde nach Trauma). Gestern stellte sich der junge Patient erstmals bei uns vor:
Vor längerer Zeit wurde hier auf WURZELSPITZE über die Findungsphase hinsichtlich einer DVT-Anschaffung für die Praxis berichtet. Heute möchte ich über die Entscheidung und weitere Begleitumstände berichten.
Nach langem hin und her habe ich mich schliesslich für die Anschaffung eines CS 9300 select entschieden. Im Vorfeld habe ich viele unterschiedliche Aufnahmen von diversen Geräten gesichtet (F40, CS 8100, CS 9000…) und kam zu dem Entschluss, dass das CS 9300 für mich die besten Aufnahmen produziert.
Da in den Praxisplanungen seiner Zeit bei mir ein DVT eigentlich nicht vorgesehen war, zog die Entscheidung pro DVT auch einige Umbaumaßnahmen nach sich.
Damit nahm das „Drama“ seinen Lauf.
Es würde zu weit gehen über jede Kleinigkeit zu berichten, die im Zuge der DVT Installationen und Inbetriebnahme in die Hose gegangen ist. Daher hier nur ein paar Punkte:
Schon bei der Montage gab es zeitlicher Verzögerung. Die Anlieferung am Montagetag verzögerte sich (Der Kopf des Gerätes stecke in einem Ort circa 30km weit weg fest und musste erst per Express-Kurier geschickt werden. Mittags war er endlich da) und so wurde neben den vorgesehen Tagen Mittwoch und Freitag auch noch der Donnerstag benötigt. Damit kein Patientenbetrieb in diesem Zimmer…
Ursprünglich war ferner vorgesehen dass die Depot-Abnahme am Freitag Mittag erfolgen sollte. Durch die Verzögerungen vertröstete mich der Techniker auf den kommenden Montag und ging ins „wohlverdiente“ Wochenende. Da also keine Abnahme erfolgte, konnte auch die geplante Einweisung in das Gerät durch den Hersteller am Freitag nicht erfolgen. Hierzu wurde ein neuer Termin notwendig. Zum Teil war dies natürlich mit Patientenumbestellungen etc. verbunden
An dem besagten Montag war der Techniker leider erkrankt und wir mussten einen neuen Termin festlegen. Bei diesem fiel ihm dann auf, dass er einen „speziellen“ Prüfkörper für die Abnahmescannung benötigte, den er allerdings erst bestellen müsse. (Das dieser Prüfkörper benötigt wird sei ganz „neu“ und habe er noch nicht erlebt)
Dies bedeutete, dass sich seine Abnahme um 2-3 Tage verzögerte, was wiederum bedeutet, dass wir den Termin mit dem TÜV-Sachverständigen verschieben mussten. (Wartezeit auf Termin 4 Wochen)
Als der Sachverständige dann endlich die Abnahmeprotokolle und die Uraufnahmen etc. begutachtete lehnt er eine offizielle Abnahme des Gerätes in diesem Zustand ab.
Ab diesem Moment hat sich der Hersteller eingeschaltet und alles Weitere übernommen. Nach einigem hin und her war es dann endlich geschafft und wir „ergatterten“ die abschliessende TÜV Plakette.
Am Anfang schienen die Aufnahmen ok zu sein, allerdings kam es immer wieder zu Fehlermeldungen. Nach circa acht Techniker-„Besuchen“ und geschätzten 25 Arbeitsstunden (es wurde so ziemlich alles getauscht, was sich in dem Gerät so findet:Strahler, Motherboard etc. etc.) ohne durchschlagenden Erfolg bot man mir schliesslich an ein Neugerät in Betrieb zu nehmen. Meine Antwort darauf lautete, dass ich bereit wäre einen letzten Anlauf zu nehmen, bevor ich von meinem Kaufvertrag zurücktreten würde. So wurde der „alte“ Tomograph abgebaut und durch einen Neuen ersetzt. Seitdem sind die Aufnahmen wie gewünscht.
Als Fazit bleibt für mich,dass ich insbesondere die Betreuung durch das Depot als unterirdisch empfand. Ich habe mich bei der Planung und Montage voll auf den Händler verlassen. Das Resultat ist neben den angeführten Punkten unter anderem ein wenig „ästhetische“ Verkabelungslösung gewesen.
Verkabelung mit und ohne Verblendung
Als „Wiedergutmachung“ erließ mir das Depot die circa 2000 € für Montage, Installation und Abnahmeprüfungen und bot mir an für die Kosten der „Kabelverblendung“ aufzukommen. Da diese Variante von einem Freund von mir gefertigt wurde (und ich daher keine Rechung vorweisen konnte) bat ich den Aussendienstmitarbeiter sich bei dem Freund und Bastler „erkenntlich“ zu zeigen. Als Dankeschön erhielt der Kollege einen Geschenkgutschein eines Feinkostgeschäftes im Gegenwert von 150 €.
Mein Fazit lautet daher, dass ich mir eher die rechte Hand abschneiden würde, als noch einmal mit diesem Depot Geschäfte zu machen (unseren zweiten Röntgen-Sensor habe ich u.a. aufgrund der geschilderten Erfahrungen bei F1 Dentalsysteme geordert).
Die Betreuung etc. durch Carestream hingegen empfand ich als professionell und kundenorientiert. Da mir das DVT seit dem zweiten Anlauf viel Freude macht und ich mir unsere Praxis ohne diese 3-D Diagnostik nicht mehr vorstellen könnte kann ich über die Erfahrungen der ersten Monate ein Stück weit hinwegsehen. Es bleibt aber ein fader Nachgeschmack.
Das es stets eine gute Idee ist möglichst objektiv zu sein und unbefangen an eine (klinische) Situation heranzugehen soll der nachfolgende Fall aus unserer Praxis verdeutlichen.
Zu den Hintergründen:
Die vierzigjährige Patientin wurde uns vor einiger Zeit zur endodontischen Behandlung von 16 überwiesen. Bei diesem Zahn hatte sich eine Pulpanekrose als Folge einer ehemals ausgeprägten Karies mit nachfolgender Füllungstherapie (alio loco) entwickelt.
Alio loco angefertigtes OPG
Zahn 16 vor endodontischer Behandlung bei Pulpanekrose
Der Zahn wurde daraufhin von uns in insgesamt zwei Sitzungen endodontisch behandelt. Zum zweiten Termin, circa sechs Wochen später, war die Patientin vollkommen schmerzfrei. Auf Nachfrage berichtete sie ferner, dass auch nur direkt nach der ersten Behandlung sehr milde Beschwerden (in Form einer leichten Aufbissempfindlichkeit) für ein paar Tage vorgeherrscht hatten.
Hier unsere Abschlussaufnahme nach Wurzelkanalfüllung und adhäsivem Verschluss der Zugangskavität.
Abschlussaufnahme nach zweizeitig durchgeführter endodontischer Behandlung des Zahnes 16
Prä-op vs. post-op Aufnahme
Drei Tage nach Behandlungsabschluss rief die Patientin kurz nach acht Uhr früh in der Praxis an. Sie gab an mit einer leichten Schwellung der rechten Wangenseite aufgewacht zu sein.
Ein paar Stunden später konnte ich mir ein eigenes Bild von der Situation machen. Die Schwellung war sehr moderat ausgeprägt (leider ohne Fotodokumentation). Das Vestibulum im 1. Quadranten war nicht verstrichen und eine apikale Druckdolenz konnte ich nirgends feststellen. Zahn 16 war leicht perkussionsempfindlich. Die Zähne 14,15 und 17 reagierten positiv auf Kältereiz.
Den letzten Befund hatte ich so nicht unbedingt erwartet, da ich aufgrund der radiologisch erkennbaren tiefen Restaurationen einen der Prämolaren als ursächlich vermutete.
Zu diesem Zeitpunkt begann ich stark in Erwähnung zu ziehen, dass hier tatsächlich ein Flare-up nach Wurzelkanalfüllung vorlag. Eine für mich bis dato ungekannte Komplikation…
Das weitere Gespräch mit der Patientin über mögliche Therapieoptionen und andere Ursachen brachte mich schliesslich dazu noch etwas anderes in Erwägung zu ziehen…
Sie erwähnt eher beiläufig, dass Sie in der Vergangenheit nie Probleme an den Prämolaren verspürt hatte, jedoch der Eckzahn in der Vergangenheit schon wiederholt moderat schmerzhaft war….obgleich dieser füllungs- und kariesfrei war.
Et voila:
Karies- und füllungsfreier Zahn 13 mit diskreter apikaler Aufhellung bei ausgeprägter Obliteration des Kanalsystems ab dem mittleren Wurzeldrittel
Das Röntgenbild bekräftigte den negativen Sensibilitätstest auf Kälte und elektrische Stimulation. Die daraufhin eingeleitete endodontische Therapie führte bereits bis zum nächsten Tag zu einem Abklingen der leichten Gesichtsschwellung…
Blick in Zugangskavität mit nekrotischem Pulpagewebe
Vor Kurzem konnten wir schliesslich auch diese Behandlung beenden. Klinisch bestand die grösste Herausforderung darin die apikale Obliteration zu überwinden…
Abschlussröntgenbild nach Wurzelkanalfüllung und Glasfaserstift-Kompositrestauration an Zahn 13
Bei aller Freude darüber die tatsächliche Ursache doch noch erkannt zu haben ärgert mich, dass ich bei meiner klinischen Untersuchung die Frontzahnregion nicht fundiert genug untersucht und als mögliche Ursache in Betracht gezogen hatte. Die Kariesfreiheit verleitete mich zu einer vorschnellen Abkehr einer gründlicheren Untersuchung (zum Beispiel eines Kältetests). Erst die Patientin brachte mich auf die richtige Fährte….
aber wie sagte schon der kanadische Arzt William Osler seinen Studenten vor mehr als hundert Jahren:
„Hör dem Patienten zu: Er erzählt dir die Diagnose“
Die Aussage des Gutachters im Bezug auf die Notwendigkeit eines DVT´s im Rahmen einer endodontischen Behandlung war ebenso prägnant wie eindeutig.
Der jugendliche Patient war von der Hauszahnärztin an uns überwiesen worden.
Sie sah die Behandlung in unseren Händen als die im vorliegenden Fall sinnvolle an.
Die PKV des Patienten lehnte eine Erstattung des durchgeführten DVT´s ab.
Der Gutachter, von der PKV des Patienten beauftragt, nachdem der Patient Widerspruch eingelegt hatte, schrieb:
… eine rechtfertigende Indikation für eine DVT als Diagnostik für eine Wurzelkanalbehandlung an Zahn 26 ist nicht erkennbar. Alle relevanten Befunde, die für diese Behandlung notwendig sind, können anhand des Zahnfilmes und des OPT´s gewonnen werden.
Er führt weiter aus:
Die Nähe zur Kieferhöhle sowie Anzahl und der Verlauf der Wurzelkanäle kann problemlos mit Hilfe dieser konventioneller Diagnostik abgeschätzt werden.
Was die Nähe der Kieferhöhle in diesem Zusammenhang an Erwähnung verdient, erschließt sich mir nicht, aber sieht sich jemand der fachkundigen Mitleser in der Lage, problemlos die Anzahl und den Verlauf der Wurzelkanäle wiederzugeben ?
Das Gutachten schweigt sich nämlich in diesem Punkt aus, Es fehlt- obwohl ja problemlos möglich – ein kurzer Röntgenbefund (z. B. mit Vertucci – Nomenklatur als Kurznotation), der Klarheit schaffen würde diesbezüglich.
Oder geht es es Ihnen wie mir ?
Wenn ich als Gutachter an Hand des vorliegenden Zahnfilmes Anzahl und Verlauf der Wurzelkanäle abschätzen sollte, dann müsste ich zu Protokoll geben, dass dies nicht möglich ist.
Es wäre schön – meinen Dank im Voraus – wenn – kurz vor der anstehenden WURZELSPITZE – Sommerpause nicht nur die üblichen sehr aktiven Kommentatoren sondern möglichst viele Leser hier sich einmal die Zeit nehmen würden, um kurz in der Sache via Kommentar– Funktion Stellung zu nehmen.
Die Fragestellungen wären:
Anzahl des Wurzelkanals/der Wurzelkanäle in der mesiobukkalen Wurzel Verlauf des Wurzelkanals/der Wurzelkanäle in der mesiobukkalen Wurzel (Vertucci- Klassifikation) Abwesenheit/Vorliegen einer apikalen Läsion an der mesiobukkalen Wurzel
Anzahl des Wurzelkanals/der Wurzelkanäle in der palatinalen Wurzel Verlauf des Wurzelkanals/der Wurzelkanäle in der palatinalen Wurzel (Vertucci- Klassifikation) Abwesenheit/Vorliegen einer apikalen Läsion an der palatinalen Wurzel
Anzahl des Wurzelkanals/der Wurzelkanäle in der distobukkalen Wurzel Verlauf des Wurzelkanals/der Wurzelkanäle in der distobukkalen Wurzel (Vertucci- Klassifikation) Abwesenheit/Vorliegen einer apikalen Läsion an der distobukkalen Wurzel
Vorhandensein weiterer relevanter Befunde, die sich im Zahnfilm ausmachen lassen ?
Einfach den rot markierten Text mit „copy and paste“ in den Kommentarteil kopieren, alles löschen, was nicht beantwortet werden kann und beim verbliebenen Rest die Antwort hinten dran schreiben.
Oder jedoch – kurz und knapp, dass man zu den oben genannten rot markierten Fragestellungen anhand des vorliegenden Zahnfilmes keine sicheren Aussagen machen kann.
1991 begann meine selbständige Praxistätigkeit. Damals kauften wir den Kompressor der uns angeboten wurde ohne nachzufragen, einen Dürr Duo Tandem. Der hält ein Leben lang wurde uns versichert. Wir hatten von solchen Dingen keine Ahnung. Dieser stand dann in einem ziemlich nassen, anfangs unsanierten Kellerraum.
Dort steht er wahrscheinlich noch immer und läuft und läuft und läuft…
2008 habe ich nach einem Umzug einen neuen Kompressor gekauft. Einen Power Tower PTS 200 von Dürr. Mein Depot hat mir diesem empfohlen und ich hatte Jahre zuvor ein zuverlässiges robustes Gerät erlebt. Was soll da schon schief gehen – bei einer guten deutschen Firma.
Nach 5 Jahren Betrieb musste eine Trockenluftanalge nachgerüstet, bzw. erneuert werden.
Nun 2016 war es vorbei mit dem neuen Kompressor im Power Tower. Metallspäne lagen herum und der Motor war dahingeschieden. Nach 8 Jahren.
2015 hatten wir eine Nassabsaugung mit zentralem Abschiede in der Praxis installiert. Dazu mussten die Einheiten mit einem Mundspülbecherventil und einem Platzwahlventil nachgerüstet werden. Diese sind von der Firma Dürr. Die Measys Amalgamabscheider in den Einheiten waren sehr störanfällig und verursachten hohe Kosten in Reparatur und Unterhalt.
Nach etwas über einem Jahr war nun das erste Platzwahlventil defekt. Von einen auf den anderen Tag funktionierte die Absaugung nicht mehr. Der sofortige Behandlungsausfall ist die Folge. Ein Unding heut zu Tage.
Dank unseres Servicetechnikers konnten wir angeleitet am Telefon mit einer Schere die nichtöffnende Membran des Ventils zerschneiden und weiterarbeiten.
Wieder ein Problem mit einem Produkt von Dürr. Kulanz? Negativ.
Das passt ins Bild, wenn man an Investitionen in modernste Technik denkt. Da geht schnell etwas kaputt, oder es gibt von Anfang an Probleme.
Selten wendet es sich zum Guten, wie beim ProErgo von Zeiss.
Carestream-Röntgengeräte sind unsere Dauerbaustelle. Wir haben bereits viel Geld in Reparaturen und Neuanschaffungen tätigen müssen. Der Service von Carestream war nicht nur bei uns gleich Null. „Da kann man nichts machen…“, sagte Carestream nach dem Ausfall eines Geräts.
Was bleibt ist ein negatives Image der Firma Dürr und Carestream bei uns. Wir werden zukünftig einen großen Bogen bei Neuinvestitionen um Produkte dieser Firmen machen.
Wie Service auch gehen kann habe ich hier geschrieben.
Von meinem Dentaldepot (Henry Schein) hätte ich mir denselben Einsatz gewünscht. Angesprochen habe ich es. Nachfolgende Reaktionen waren gleich NULL.
Dieses leicht modifizierte Zitat des einstigen Fußballprofis Jürgen „Kobra“ Wegmann kam mir sofort in den Sinn, als ich den nachfolgenden Patienten mit seiner persönlichen „Zahngeschichte“ erstmals bei uns in der Praxis traf.
Zur Vorgeschichte:
Bei dem Anfang vierzig jährigen Patient war bereits vor längerer Zeit vom Hauszahnarzt an Zahn 26 eine asymptomatische apikale Parodontitis bei Zustand nach endodontischer Behandlung diagnostiziert worden.
Als Therapie der Wahl wurde eine Wurzelspitzenresektion angesehen. Für diesen Eingriff erfolgte die Zuweisung an einen sehr versierten Oralchirurgen, der den Eingriff vor Kurzem in Lokalanästhesie durchführte. Alle drei Radices wurden mittels bukkalen Zugang reseziert und nach minimalinvasiver retrograder Präparation mit einer MTA-Füllung verschlossen.
Hier das nachfolgend angefertigte Kontrollröntgenbild des Chirurgen:
Mit sehr grossem Entsetzen mussten alle Beteiligten feststellen, dass fälschlicherweise Zahn 16 statt 26 operiert worden war. Dem Oralchirurgen war der Fehler unerklärlich und (quasi) unverzeihlich. Auf eine finanzielle „Regelung“ des Schadens durch seine Berufshaftpflichtversicherung wollte er nicht warten bzw. vertrauen und sicherte dem Patienten seine persönliche Haftung zu.
Nach dem ersten „Schock“ entschied sich der Patient für zahnerhaltende Massnahmen an dem ersten oberen rechten Molaren. Die nunmehr notwendige endodontische Behandlung sollte daraufhin bei uns durchgeführt werden. Diese gestaltete sich ohne grosse Besonderheiten.
Intrakoronal fielen besonders eine bukkal und palatinale Infraktur sowie ein ausgeprägter Dentikel auf.
Intrakanalär erhärtete sich der präoperative Verdacht eines unvollständigen Randschlusses der retrograden Füllung palatinal.
Anbei einige Impressionen der Behandlung.
Klinische Impression während der endodontischen Behandlung von Zahn 16. Nach Entfernung des alten Füllungsmaterials und der Sekundärkaries imponierten zwei Infrakturen bukkal und palatinal (Pfeil)
Die endodontische Behandlung erfolgte aber ansonsten nach dem auf WURZELSPITZE wiederholt vorgestellten Bonald-Decker-Protokoll.
Hier unsere Abschlussaufnahme:
Es ist zu hoffen, dass dem Patienten zukünftig eine weitere derartige Pechsträhne erspart bleibt…
In dem Themenbereich –Implantat versus Zahn– hatte ich in der Vergangenheit (hier, hier, hier, hier und hier) eine Reihe von Fallberichten veröffentlicht.
Heute berichte ich über den ersten Teil eines (möglichen) weiteren Falles.
Zur Vorgeschichte: Der Patient liess sich nach dem Verlust des Zahnes 25 vor einiger Zeit alio loco ein Implantat setzen. Dies machte bereits kurz nach dem Eingriff beträchtliche Probleme und musste daraufhin laut Patient wieder entfernt werden. Nach einer Phase der Wundheilung wurde ein neuerlicher chirurgischer „Anlauf“ genommen und ein weiteres Implantat in diese Region eingebracht. Bereits einige Tage danach stellten sich erneut sehr starke Schmerzen in dieser Region ein (u.a. Aufbissbeschwerden an Zahn 24). Als ursächlich hierfür wurde nicht das Implantat bzw. die Implantation angesehen. Vielmehr wurde ein endodontisches Problem an dem ersten Prämolaren diagnostiziert und dieser daraufhin behandelt.
Obgleich sich das Beschwerdebild zwar insgesamt verbesserte, der Patient aber weiterhin nicht schmerzfrei war erfolgte die Zuweisung an uns. Nachfolgend sehen Sie das von uns erstellte Ausgangsröntgenbild:
Klinisch zeigte Zahn 24 eine deutliche Aufbiss- und Perkussionsempfindlichkeit. Alle anderen Befunde in dieser Seitenzahnregion waren unauffällig.
Da es schien als würde es Verbesserungsmöglichkeiten der bisher erfolgten endodontischen Behandlung geben vereinbarten wir zwei Sitzungen mit dem Patienten. Im ersten Termin gelang es das Wurzelkanalfüllmaterial sowie das Instrumentenfragment zu entfernen und die Kanalsysteme chemo-mechanisch zu reinigen. Nach medikamentöser Einlage mit Kalziumhydroxid verschlossenen wir die Zugangskavität mit Cavit und Glasionomerzement.
Vor einigen Tagen sollte dann eigentlich die neuerliche Wurzelkanalfüllung erfolgen. Diese wurde aufgrund folgender klinischer Situation verschoben:
Der Patient wurde gebeten sich sehr zeitnah an seinen Hauszahnarzt zu wenden um zu klären, ob nur ein stark gelockerter Gingivaformer inklusive entzündeter Weichgewebe für die erkennbare Pusentleerung bei vestibulärer Schwellung verantwortlich ist oder ob ggf. eine mangelnde Osseointeration des Implantats hierfür in Frage kommt …
„Kurz: Bei den nächsten Problemen fliegt das Teil raus.“
Soweit war ich auch. Es kam aber anders.
Das Gerät verrichtete seinen Dienst mehr schlecht als recht. Aber es lief. Bei einer neuen Angestellten ging das Anlegen eines neuen Zeitkontos meist reibungslos – sofern der Chip Lust hatte.
Bis die Information vom Systemadministrator kam:
„Von Chipdrive gibt es keinen Support mehr. Keine Hotline, keine Chips, keine Karten.
Die sind zahlungsunfähig.“