Und mal wieder die eGK

von Olaf Löffler

Im Jahr der eGK hat sich unser Kartenlesegerät verschluckt.
Nach dem Einlesen einer gültigen Karte hat sich unser Kartenlesegerät selbst gesperrt. Nun schicken wir es an die Firma 1A Handelsgesellschaft.

Die Kosten tragen wir. Immerhin wird der Reparaturaustausch „nur“ mit € 150,00 berechnet.
Was passiert, wenn man sich der eGK verweigert?

Hier noch ein neuer Beitrag der Freien Ärzteschaft zur eGK.:

17.09.2014, Pressemitteilung: Gutachten: Macht die elektronische Gesundheitskarte Ärzte strafbar?
Ein neues Gutachten stellt fest: Bei der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wurde der Datenschutz verletzt, denn die Identität der Versicherten wurde nicht geprüft. Jeder kann ein falsches Foto einsenden, auch die Unterschrift wird nicht überprüft. Und das hat Konsequenzen hinsichtlich der ärztlichen Schweigepflicht: „Ärzte, die mit dieser unsicheren eGK künftig wie geplant Sozial- oder Medizindaten übers Internet weiterleiten, könnten sich strafbar machen“, kommentierte heute Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft, in Hamburg das Ergebnis dieses Gutachtens. „Das ist eine schallende Ohrfeige für die Betreiberorganisation gematik, die gesetzlichen Krankenkassen, das Bundesgesundheitsministerium und alle ärztlichen Körperschaften, die das eGK-Projekt weiter durchziehen wollen.“

Der Datenschutz ist eng mit der Schweigepflicht verknüpft, die im Strafgesetzbuch geregelt ist. In ihrem Gutachten „Versichertenstammdatendienst (VSD) in der Arztpraxis und Strafbarkeitsrisiken für Ärzte nach § 203 StGB“ schreiben Dr. André Zilch, Managing Partner der LSc LifeScience Consult GmbH sowie Sachverständiger bei CertEuropA, und Rechtsanwältin Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth: „Um als Arzt nicht Gefahr zu laufen, selbst gegen die Regelungen des §203 StGB zu verstoßen, kann der Arzt nur durch die Nichtbeteiligung am VSD wegen der immanenten rechtlichen Mängel seine eigene Strafbarkeit – sei es als Täter oder Teilnehmer – sicher vermeiden.“ Im Klartext: Nicht mitmachen – nur das schützt vor Strafe.

Lüder, selbst Allgemeinärztin in Hamburg, betont: „Wir wissen nicht, ob Patient, Karte und Daten wirklich zusammengehören, und würden eventuell Unbefugten einen Zugriff auf die Daten anderer erlauben.“ Die elektronische Gesundheitskarte biete also keine sichere digitale Identität, diese sei aber zwingend notwendig.

Aufgrund des fehlenden Identitätsnachweises sei die gesamte Telematik-Infrastruktur als „datenschutzrechtlich unsicher zum Zugriff auf Sozialdaten“ einzustufen, urteilen die Experten in ihrem Gutachten. Das Bundesgesundheitsministerium sieht die Ärzte in der Pflicht, die Identität der Patienten zu überprüfen. Lüder betont: „Ärzte können und dürfen das aber nicht. Zudem sind wir keine Hilfssheriffs der Kassen.“ Das Gutachten untermauert diese Position: „Ärzte haben rechtlich keinerlei Grundlage, sich von Versicherten Ausweispapiere zeigen zu lassen.“ Auch der Bundesgerichtshof stellte bereits in einem Urteil klar, dass Ärzte weder Amtsträger noch Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen sind (Beschluss vom 29. März 2012 – GSSt 2/11).
Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

Pressekontakt: Daniela Schmidt, Tel.: 0176 49963803, E-Mail: presse@freie-aerzteschaft.de

V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V., Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen,
Tel.: 0201 4690939, E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, http://www.freie-aerzteschaft.de

Der Widerstand gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte nimmt zu

von Olaf Löffler

Vor einiger Zeit wurde hier bereits über die elektronische Gesundheitskarte berichtet. Der Termin zur Einführung rückt immer näher und der Widerstand wächst.
Erstaunlich ist, daß nicht mehr Gegenwind kommt, da gerade jetzt immer mehr sensible Daten an die Öffentlichkeit gelangen und bei Leibe nicht sicher geschützt werden können.

Die möglichen Folgen für Patienten werden in einem Video des Bündnisses „Stoppt die e-Card“ anschaulich dargestellt.

Dem möglichen Nutzen der eCard stehen recht große persönliche Risiken gegenüber.
Darüber muss sich jeder selbst klar werden und kann sich heute auch dazu artikulieren.

http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/pages/petition.html

Broschüren für Patienten kann man übrigens nicht mehr bestellen.
Diese sind ausverkauft.

 

Zum gegenwärtigen Stand der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

von Haya Hadidi

Verehrte Leserschaft der WURZELSPITZE, im Folgenden möchte ich Ihnen in loser Reihenfolge Themen aus der Schnittmenge von IT und Rechtswissenschaften näher bringen.
Durch eine persönlich motivierte intensivere Beschäftigung mit der Zahnmedizin entdeckte ich die WURZELSPITZE und bin sofort ein Fan dieses Projekts geworden. Ich möchte es daher durch meinen juristisch-technischen Input unterstützen, da ich mir vorstellen kann und durch Gespräche mit Zahnärzten auch weiß, dass selbige in ihrem beruflichen Alltag in diesem Bereich des Öfteren Interessen/Fragen haben. Falls Sie, werte Leserinnen und Leser, also auch juristische bzw. juristisch-technische Fragestellungen haben, von denen Sie sich vorstellen können, dass Sie auch für das übrige Publikum von Interesse sind, dann zögern Sie bitte nicht, mir eine E-Mail (haya_at_hadidi.eu) mit einem Vorschlag für einen weiteren Beitrag zu schreiben. Natürlich können Sie mir auch gerne schreiben, wenn Sie Fragen zu meinen Beiträgen haben. Die Beiträge ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Im Rahmen der Beiträge behandele ich ausschließlich abstrakte Fragestellungen. Die im folgenden dargestellten Informationen und Meinungen sind rein privater Natur und repräsentieren keinesfalls eine offizielle Meinung der Bundesnetzagentur für Post, Telekommunikation, Elektrizität und Gas.

Mein erstes Thema ist der eGK gewidmet und bietet einen Überblick über die aktuellen Aspekte der Einführung dieser flächendeckenden IT-Sicherheits-Infrastruktur.

Was macht die eGK aus?
Die eGK enthält – im Gegensatz zur KVK (Krankenversichertenkarte), auf der sich ein Speicherchip befindet – einen Prozessorchip für die Versichertendaten. Die Einführung und Entwicklung der eGK hat nun sechs Jahre gedauert und hat schätzungsweise Kosten in Höhe zwischen 500 Mio. und 1,4 Mrd. Euro verschlungen (s.http://www.gesundheitskarte.net/).
Und nun?
Vorerst ändert sich jedoch nicht viel für Arzt und Patient, da das ursprünglich hochambitionierte Projekt zunächst nur in einer Basisversion realisiert wurde. Die eGK trägt also neuerdings ein Foto des Patienten und soll so Missbrauch verhindern.
Geplant sind in den nächsten Jahren, laut Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums, Zusatzfunktionen wie etwa die Editierung von Stammdaten durch Arzt und Patient (sog. Versichertenstammdatenmanagement, VSDM), die sichere Kommunikation zwischen Ärzten und die Einführung einer elektronischen Patientenakte (s. http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/elektronische-gesundheitskarte/fragen-und-antworten-einfuehrung-egk.html)
Mit dem VSDM wird technisch dann auch die gesetzliche Vorgabe des § 291 Abs. 2b SGB V umgesetzt. Hiernach sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Zahnärzte und Einrichtungen verpflichtet, die vorgelegte eGK bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal auf Gültigkeit und Aktualität der Versichertendaten zu prüfen.
Liegen geänderte Patientenstammdaten bei einem Kostenträger vor, z. B. weil der Versicherte umgezogen ist, so sollen diese Informationen künftig auf der Karte aktualisiert werden können.

Was bringt’s dem Patienten?
Im Rahmen der ConHIT, der Berliner Messe für Health-IT, wurden im April bereits erste Anwendungen vorgestellt, mit denen der Bürger zukünftig seine eGK auch selbstständig sinnvoll nutzen können soll (s. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gesundheitskarte-Der-muendige-Buerger-kommt-an-seine-Daten-1558092.html).
Er soll z.B. in der Lage sein, an entsprechenden Terminals, sogenannten Wartezimmer-Kiosken, die eigenen Stammdaten auszulesen und zukünftig auch zu aktualisieren. Diese Terminals warten derzeit noch auf die Freigabe durch die Gematik GmbH, die aber dieses Jahr noch erfolgen soll. Weiterhin soll es auch Softwarelösungen geben, die es dem Nutzer ermöglichen, online von zu Hause aus mittels seiner eGK mit der Krankenkasse zu kommunizieren. Erste Entwicklungen hierzu gibt es z.B. vom Fraunhofer Institut Fokus in Zusammenarbeit mit der TK. …und den Ärzten?
Besonders interessant wäre es sicherlich, endlich eine sichere Möglichkeit der Online-Kommunikation zwischen Arzt und Patient sowie zwischen Arzt und Arzt einzuführen, die beispielsweise auch den Austausch sensibler Daten, wie etwa digitaler Röntgenbilder, erlaubt. Eine Anwendungssoftware in diesem Zusammenhang wurde beispielsweise im März auf der Cebit vorgestellt: Die SignaturApp mittels der zukünftig auch qualifizierte elektronische Signaturen (QES) erzeugt werden können, die rechtlich der handgeschriebenen Unterschrift gleichstehen (s.http://www.heise.de/newsticker/meldung/Signieren-mit-eGK-eAT-und-nPA-1466244.html). Derzeit gibt es jedoch, bis auf die Existenz der Software und Testsysteme, noch keine praktische Umsetzung dieser Idee auf dem Markt, da es bisher an verfügbaren Realisierungen der theoretischen Möglichkeiten im Unternehmensumfeld mangelt.

Was macht eigentlich der elektronische Zahnärzteausweis in diesem Zusammenhang?
Im Hinblick auf den elektronischen Zahnärzteausweis, mit welchem ebenfalls eine QES ermöglicht werden soll, um beispielsweise auch elektronische Kassenabrechnungen durchzuführen, gibt es seit Ende 2011 nichts Neues (s. http://www.bzaek.de/nc/berufsstand/zahnaerztliche-berufsausuebung/telematik.html?sword_list%5B0%5D=egk).

Wie weit ist die Verbreitung der eGK?
Sie schreitet unter den gesetzlich Versicherten enorm voran: heise berichtet, dass bis Ende 2012 sogar die gesetzlich festgelegte Zielvorgabe der Ausstattung von 70 % der Versicherten überschritten werden wird.

Wie stehen die Ärzte inzwischen zu dem Projekt? Was machen die Gegner? Selbstverständlich ruhen auch die Kritiker des Projekts nicht: Der Ärztetag hatte ja 2010 bekanntlich beschlossen, dass die eGK gescheitert sei (s. http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/814270/aerztetag-beschliesst-e-card-gescheitert.html): „Der gigantomanische Anspruch, durch eine flächendeckende Elektronifizierung der Patientenversorgung unter Führung der Krankenkassen sowohl transparente Patienten wie auch transparente Ärzte herzustellen, widerspricht elementaren ärztlichen Grundwerten“. Ebenso ist auch das Aktionsbündnis „Stoppt die eGK“ weiter aktiv und forderte vor der CeBIT 2012 das Ende des Projekts (s. http://www.heise.de/newsticker/meldung/eGK-Aktionsbuendnis-warnt-vor-Risiken-und-Nebenwirkungen-1543860.html). Auch z.B. die Piratenpartei lehnt das weitere Rollout ab (s. http://wiki.piratenpartei.de/AG_Elektronische_Gesundheitskarte ). Vertreter vermittelnder Standpunkte befürchten – meines Erachtens zu Recht – dass sich die Ärzte durch eine einseitige Blockadehaltung von der konstruktiven Diskussion selbst ausschließen (http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/814539/standpunkt-e-card-weg-online-konsens.html).
Inzwischen gibt es in der Ärzteschaft durchaus die Erkenntnis, dass die telemedizinische Versorgung von Patienten aus dem Praxisalltag nicht mehr wegzudenken sei (s. http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.8899.9873.9877).

Wie ist die Situation bei den ablehnenden Patienten?
Auch auf Seiten der Patienten gibt es nach wie vor hartnäckige Verweigerer: Am 28. Juni diesen Jahres wurde am Sozialgericht Düsseldorf der Fall eines Mannes verhandelt, der sich weigert, die eGK zu benutzen. Er führt hierfür vor allem Datenschutzbedenken ins Feld und wird von der freien Ärzteschaft unterstützt ( s. http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/815528/sozialgericht-duesseldorf-verhandelt-e-card.html).
Zwischenzeitlich ist das Urteil ergangen (Az. S 9 KR 111/09): Der Kläger hat verloren und kann sich daher nicht erfolgreich gegen die Verwendung der eGK wehren. In der mündlichen Urteilsbegründung stellte das Gericht dar, dass es gesetzlich keine Befreiungsmöglichkeit von der eGK gibt. Außerdem ist die Verwendungspflicht auch nicht verfassungswidrig. Das grundgesetzlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei im Ergebnis nicht beeinträchtigt. Schließlich bestimme der Versicherte selbst über die zusätzlichen Informationen, die auf der Karte künftig gespeichert werden können. Die Basispflichtangaben unterscheiden sich demgegenüber nicht von den Angaben, die auf der bisherigen KVK enthalten seien.
Hinsichtlich der künftigen Zusatzdaten traf das Gericht keine Entscheidung darüber, ob die datenschutzrechtlichen Bedenken des Klägers tragfähig seien, da es nicht Aufgabe des Gerichts ist, eine umfassende Rechtmäßigkeitsprüfung vorzunehmen, sondern es ausschließlich um die Entscheidung der konkreten Klage gehe (s. auch http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/28_06_2012/index.php). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gibt es noch weitere Entwicklungen?
Auf Seiten der Verwaltung und der Politik gibt es ebenfalls neue Vorstöße: So soll ab 2017 die Information über den Organspende-Status auf der eGK verfügbar sein (s. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Organspende-Status-soll-ab-2017-auf-die-Gesundheitskarte-1585039.html). Dies wird allerdings ausschließlich die zweite Generation der eGK betreffen, die in diesem Zeitraum wegen Ablaufs der verwendeten Kryptoalgorithmen, eingeführt werden soll. Die Information zur Organspendebereitschaft soll durch den Arzt und/oder den Patienten (z.B. mittels der Wartezimmerkioske) editierbar sein.

Und außerhalb Deutschlands?
Während in Deutschland also weitere nutzbringende Anwendungen der eGK weiterhin noch Zukunftsmusik sind, ist man im Ausland schon weiter: So werden in Frankreich bereits medizinische Daten unterschiedlichen Ursprungs miteinander in einer einrichtungsübergreifenden elektronischen Patientenakte (EPA) verknüpft und zentral gespeichert. Dabei hat der Patient die Entscheidungsfreiheit darüber, welche Daten gespeichert werden, wodurch eine hohe Akzeptanz erreicht wird (s. http://www.gesundheitskarte.net).

Zur verbesserungswürdigen Situation im deutschen Gesundheitswesen gab es kürzlich eine Studie der Unternehmensberatung Accenture, die dem deutschen System zwar ein großes Potential bescheinigt, aber aufgrund der deutschen traditionellen Nicht-Kommunikation insgesamt ein schlechtes Zeugnis ausstellt ( s. http://www.presseportal.de/pm/39565/2241576/accenture-studie-zum-gesundheitswesen-durch-die-nicht-kommunikation-elektronisch-erfasster-daten).

Fazit?
Insgesamt kann man also festhalten, dass sich in Deutschland extrem schwer getan wird mit der Einführung einer derartigen neuen flächendeckenden Technologie. Es bleibt abzuwarten, ob die schrittweise Einführung erfolgreich ist oder ob dies die Gegenwehr nur später auf den Plan ruft. Hauptgrund für die Schwierigkeiten ist sicherlich das in Deutschland traditionell stark ausgeprägte Datenschutzbedürfnis, welches existiert, solange es nicht um Facebook und die Nutzung von Smartphones geht – aber das ist ein anderes Thema. ;-)

Fortsetzung folgt…

Welches Lesegerät für die eGK?

von Christian Danzl

Sie wird wohl kommen, die elektronische Gesundheitskarte.

Uns wird die Anschaffung von Lesegeräten empfohlen, um unsere Leistungen, die wir im Gesundheitsystem erbringen auch weiterhin abrechnen zu können. Der Kauf wird finanziell von den KZVen bezuschusst (selbstverständlich durch bereits von uns bezahlten Beiträgen).

Welches Lesegerät aber kaufen?

Zumindest eines, das von der Gematik, der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, zugelassen ist.

Meiner Meinung nach ist diese Frage als erstes an den Hersteller der Praxissoftware zu richten. Diese haben meist schon Empfehlungen bezüglich Modell und Anbindung, welches mit der jeweiligen Software am besten funktioniert, oder über das die meisten Erfahrungen vorliegen.

Desweiteren ist zu klären ob es ein reines eGK/KVK-Lesegerät werden, oder ob es ein Hybridlesegerät, also mit integriertem Bezahlterminal sein soll, wie zum Beispiel beim Hypercom Artema medHybrid. Dies würde zumindest das Kabel- und Gerätegewirr an der Anmeldung vermindern.

Eine weitere Option ist eine Tastatur mit integriertem eGK-Lesegerät, wie z.B. die Cherry-Tastatur G87-1504. Auch dieses System verringert verschiedenen Geräte, die rumstehen.

Jedoch bleibt auch zu bedenken, dass bei Kombigeräten der Ausfall eines Teiles oft zum Totalausfall des gesamten Gerätes zur Folge haben, und der Ersatz – sollte kein Wartungsvertrag vorhanden sein – evtl. mehrere Tage dauern könnte.

Aber was bringt uns die eGK ausser Kosten für Anschaffung, Installation, Updates (unter 1.000,- € wird das neue Lesegerät wohl kaum in einer Praxis installiert sein) noch?

Wir werden es sehen.

Noch kann der Patient wählen, was darauf gespeichert wird.
Minimal sind es die Stammdaten, also Name, Geburtsdatum, Adresse und Versichertenstatus, wie bei der jetzigen KVK auch, neu hinzukommen sind Informationen über den Zuzahlungsstatus und ein Bild des Patienten.

Über die anderen Funktionen (in Vorbereitung) kann der Versicherte noch entscheiden, ob sie aktiviert werden sollen:

  • Versichertenstammdaten online prüfen/aktualisieren
  • Notfalldaten
  • Datenaustausch zwischen Ärzten
  • elektronische Fallakte

Ob diese Funktionen auch in Zukunft optional bleiben oder Pflicht werden wird, wird sich zeigen.

Diese Optionen nicht zu nutzen hiesse, dass die eGK sinnlos wäre und definitiv nur Geld koste würde. Den Kassen, somit den Behandlern und letztlich den Patienten für ihre Behandlung.

Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass die Daten auf diese Karte absolut sicher sind, und es datenschutzrechtlich keinerlei Bedenken gibt, selbst wenn lt. Gematik „mehrere Dutzend Terabyte Daten“ (S. 2, Absatz 2) mit „über 10.000.000.000 Datentransaktionen“ durchs Netzgeschickt werden.

Auch gehe ich davon aus, dass ich definitiv KEINE Werbemails über Gesundheitsprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel in meinem e-mail Postfach finden werde, die gerade zu meinem aktuellen Gesundheitszustand passen.

Völlig unbegründete Argumente gibt die eGK würde man hier finden hierhier und hier.