von Haya Hadidi
Verehrte Leserschaft der WURZELSPITZE, im Folgenden möchte ich Ihnen in loser Reihenfolge Themen aus der Schnittmenge von IT und Rechtswissenschaften näher bringen.
Durch eine persönlich motivierte intensivere Beschäftigung mit der Zahnmedizin entdeckte ich die WURZELSPITZE und bin sofort ein Fan dieses Projekts geworden. Ich möchte es daher durch meinen juristisch-technischen Input unterstützen, da ich mir vorstellen kann und durch Gespräche mit Zahnärzten auch weiß, dass selbige in ihrem beruflichen Alltag in diesem Bereich des Öfteren Interessen/Fragen haben. Falls Sie, werte Leserinnen und Leser, also auch juristische bzw. juristisch-technische Fragestellungen haben, von denen Sie sich vorstellen können, dass Sie auch für das übrige Publikum von Interesse sind, dann zögern Sie bitte nicht, mir eine E-Mail (haya_at_hadidi.eu) mit einem Vorschlag für einen weiteren Beitrag zu schreiben. Natürlich können Sie mir auch gerne schreiben, wenn Sie Fragen zu meinen Beiträgen haben. Die Beiträge ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Im Rahmen der Beiträge behandele ich ausschließlich abstrakte Fragestellungen. Die im folgenden dargestellten Informationen und Meinungen sind rein privater Natur und repräsentieren keinesfalls eine offizielle Meinung der Bundesnetzagentur für Post, Telekommunikation, Elektrizität und Gas.
Mein erstes Thema ist der eGK gewidmet und bietet einen Überblick über die aktuellen Aspekte der Einführung dieser flächendeckenden IT-Sicherheits-Infrastruktur.
Was macht die eGK aus?
Die eGK enthält – im Gegensatz zur KVK (Krankenversichertenkarte), auf der sich ein Speicherchip befindet – einen Prozessorchip für die Versichertendaten. Die Einführung und Entwicklung der eGK hat nun sechs Jahre gedauert und hat schätzungsweise Kosten in Höhe zwischen 500 Mio. und 1,4 Mrd. Euro verschlungen (s.http://www.gesundheitskarte.net/).
Und nun?
Vorerst ändert sich jedoch nicht viel für Arzt und Patient, da das ursprünglich hochambitionierte Projekt zunächst nur in einer Basisversion realisiert wurde. Die eGK trägt also neuerdings ein Foto des Patienten und soll so Missbrauch verhindern.
Geplant sind in den nächsten Jahren, laut Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums, Zusatzfunktionen wie etwa die Editierung von Stammdaten durch Arzt und Patient (sog. Versichertenstammdatenmanagement, VSDM), die sichere Kommunikation zwischen Ärzten und die Einführung einer elektronischen Patientenakte (s. http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/elektronische-gesundheitskarte/fragen-und-antworten-einfuehrung-egk.html)
Mit dem VSDM wird technisch dann auch die gesetzliche Vorgabe des § 291 Abs. 2b SGB V umgesetzt. Hiernach sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Zahnärzte und Einrichtungen verpflichtet, die vorgelegte eGK bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal auf Gültigkeit und Aktualität der Versichertendaten zu prüfen.
Liegen geänderte Patientenstammdaten bei einem Kostenträger vor, z. B. weil der Versicherte umgezogen ist, so sollen diese Informationen künftig auf der Karte aktualisiert werden können.
Was bringt’s dem Patienten?
Im Rahmen der ConHIT, der Berliner Messe für Health-IT, wurden im April bereits erste Anwendungen vorgestellt, mit denen der Bürger zukünftig seine eGK auch selbstständig sinnvoll nutzen können soll (s. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gesundheitskarte-Der-muendige-Buerger-kommt-an-seine-Daten-1558092.html).
Er soll z.B. in der Lage sein, an entsprechenden Terminals, sogenannten Wartezimmer-Kiosken, die eigenen Stammdaten auszulesen und zukünftig auch zu aktualisieren. Diese Terminals warten derzeit noch auf die Freigabe durch die Gematik GmbH, die aber dieses Jahr noch erfolgen soll. Weiterhin soll es auch Softwarelösungen geben, die es dem Nutzer ermöglichen, online von zu Hause aus mittels seiner eGK mit der Krankenkasse zu kommunizieren. Erste Entwicklungen hierzu gibt es z.B. vom Fraunhofer Institut Fokus in Zusammenarbeit mit der TK. …und den Ärzten?
Besonders interessant wäre es sicherlich, endlich eine sichere Möglichkeit der Online-Kommunikation zwischen Arzt und Patient sowie zwischen Arzt und Arzt einzuführen, die beispielsweise auch den Austausch sensibler Daten, wie etwa digitaler Röntgenbilder, erlaubt. Eine Anwendungssoftware in diesem Zusammenhang wurde beispielsweise im März auf der Cebit vorgestellt: Die SignaturApp mittels der zukünftig auch qualifizierte elektronische Signaturen (QES) erzeugt werden können, die rechtlich der handgeschriebenen Unterschrift gleichstehen (s.http://www.heise.de/newsticker/meldung/Signieren-mit-eGK-eAT-und-nPA-1466244.html). Derzeit gibt es jedoch, bis auf die Existenz der Software und Testsysteme, noch keine praktische Umsetzung dieser Idee auf dem Markt, da es bisher an verfügbaren Realisierungen der theoretischen Möglichkeiten im Unternehmensumfeld mangelt.
Was macht eigentlich der elektronische Zahnärzteausweis in diesem Zusammenhang?
Im Hinblick auf den elektronischen Zahnärzteausweis, mit welchem ebenfalls eine QES ermöglicht werden soll, um beispielsweise auch elektronische Kassenabrechnungen durchzuführen, gibt es seit Ende 2011 nichts Neues (s. http://www.bzaek.de/nc/berufsstand/zahnaerztliche-berufsausuebung/telematik.html?sword_list%5B0%5D=egk).
Wie weit ist die Verbreitung der eGK?
Sie schreitet unter den gesetzlich Versicherten enorm voran: heise berichtet, dass bis Ende 2012 sogar die gesetzlich festgelegte Zielvorgabe der Ausstattung von 70 % der Versicherten überschritten werden wird.
Wie stehen die Ärzte inzwischen zu dem Projekt? Was machen die Gegner? Selbstverständlich ruhen auch die Kritiker des Projekts nicht: Der Ärztetag hatte ja 2010 bekanntlich beschlossen, dass die eGK gescheitert sei (s. http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/814270/aerztetag-beschliesst-e-card-gescheitert.html): „Der gigantomanische Anspruch, durch eine flächendeckende Elektronifizierung der Patientenversorgung unter Führung der Krankenkassen sowohl transparente Patienten wie auch transparente Ärzte herzustellen, widerspricht elementaren ärztlichen Grundwerten“. Ebenso ist auch das Aktionsbündnis „Stoppt die eGK“ weiter aktiv und forderte vor der CeBIT 2012 das Ende des Projekts (s. http://www.heise.de/newsticker/meldung/eGK-Aktionsbuendnis-warnt-vor-Risiken-und-Nebenwirkungen-1543860.html). Auch z.B. die Piratenpartei lehnt das weitere Rollout ab (s. http://wiki.piratenpartei.de/AG_Elektronische_Gesundheitskarte ). Vertreter vermittelnder Standpunkte befürchten – meines Erachtens zu Recht – dass sich die Ärzte durch eine einseitige Blockadehaltung von der konstruktiven Diskussion selbst ausschließen (http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/814539/standpunkt-e-card-weg-online-konsens.html).
Inzwischen gibt es in der Ärzteschaft durchaus die Erkenntnis, dass die telemedizinische Versorgung von Patienten aus dem Praxisalltag nicht mehr wegzudenken sei (s. http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.8899.9873.9877).
Wie ist die Situation bei den ablehnenden Patienten?
Auch auf Seiten der Patienten gibt es nach wie vor hartnäckige Verweigerer: Am 28. Juni diesen Jahres wurde am Sozialgericht Düsseldorf der Fall eines Mannes verhandelt, der sich weigert, die eGK zu benutzen. Er führt hierfür vor allem Datenschutzbedenken ins Feld und wird von der freien Ärzteschaft unterstützt ( s. http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/815528/sozialgericht-duesseldorf-verhandelt-e-card.html).
Zwischenzeitlich ist das Urteil ergangen (Az. S 9 KR 111/09): Der Kläger hat verloren und kann sich daher nicht erfolgreich gegen die Verwendung der eGK wehren. In der mündlichen Urteilsbegründung stellte das Gericht dar, dass es gesetzlich keine Befreiungsmöglichkeit von der eGK gibt. Außerdem ist die Verwendungspflicht auch nicht verfassungswidrig. Das grundgesetzlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei im Ergebnis nicht beeinträchtigt. Schließlich bestimme der Versicherte selbst über die zusätzlichen Informationen, die auf der Karte künftig gespeichert werden können. Die Basispflichtangaben unterscheiden sich demgegenüber nicht von den Angaben, die auf der bisherigen KVK enthalten seien.
Hinsichtlich der künftigen Zusatzdaten traf das Gericht keine Entscheidung darüber, ob die datenschutzrechtlichen Bedenken des Klägers tragfähig seien, da es nicht Aufgabe des Gerichts ist, eine umfassende Rechtmäßigkeitsprüfung vorzunehmen, sondern es ausschließlich um die Entscheidung der konkreten Klage gehe (s. auch http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/28_06_2012/index.php). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gibt es noch weitere Entwicklungen?
Auf Seiten der Verwaltung und der Politik gibt es ebenfalls neue Vorstöße: So soll ab 2017 die Information über den Organspende-Status auf der eGK verfügbar sein (s. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Organspende-Status-soll-ab-2017-auf-die-Gesundheitskarte-1585039.html). Dies wird allerdings ausschließlich die zweite Generation der eGK betreffen, die in diesem Zeitraum wegen Ablaufs der verwendeten Kryptoalgorithmen, eingeführt werden soll. Die Information zur Organspendebereitschaft soll durch den Arzt und/oder den Patienten (z.B. mittels der Wartezimmerkioske) editierbar sein.
Und außerhalb Deutschlands?
Während in Deutschland also weitere nutzbringende Anwendungen der eGK weiterhin noch Zukunftsmusik sind, ist man im Ausland schon weiter: So werden in Frankreich bereits medizinische Daten unterschiedlichen Ursprungs miteinander in einer einrichtungsübergreifenden elektronischen Patientenakte (EPA) verknüpft und zentral gespeichert. Dabei hat der Patient die Entscheidungsfreiheit darüber, welche Daten gespeichert werden, wodurch eine hohe Akzeptanz erreicht wird (s. http://www.gesundheitskarte.net).
Zur verbesserungswürdigen Situation im deutschen Gesundheitswesen gab es kürzlich eine Studie der Unternehmensberatung Accenture, die dem deutschen System zwar ein großes Potential bescheinigt, aber aufgrund der deutschen traditionellen Nicht-Kommunikation insgesamt ein schlechtes Zeugnis ausstellt ( s. http://www.presseportal.de/pm/39565/2241576/accenture-studie-zum-gesundheitswesen-durch-die-nicht-kommunikation-elektronisch-erfasster-daten).
Fazit?
Insgesamt kann man also festhalten, dass sich in Deutschland extrem schwer getan wird mit der Einführung einer derartigen neuen flächendeckenden Technologie. Es bleibt abzuwarten, ob die schrittweise Einführung erfolgreich ist oder ob dies die Gegenwehr nur später auf den Plan ruft. Hauptgrund für die Schwierigkeiten ist sicherlich das in Deutschland traditionell stark ausgeprägte Datenschutzbedürfnis, welches existiert, solange es nicht um Facebook und die Nutzung von Smartphones geht – aber das ist ein anderes Thema. ;-)
Fortsetzung folgt…

Vielen Dank!!
Sonja Hey
Hey Sonja Hey! ;-) Sehr gerne! :-)
Vielen Dank für die Zusammenfassung!
Aber lässt sich das Ansinnen von EPA in Frankreich tatsächlich mit den Möglichkeiten und Risiken der eGK vergleichen?
VG,
KT
Hi KT,
ich finde gerade hinsichtlich des Ansinnens sind EPA und eGK vergleichbar: Es geht darum, medizinische Daten in elektronischer Form a) medienbruchfrei verfügbar zu machen und b) zusammenzuführen. Dies, um sowohl die Zusammenarbeit der verschiedensten Behandler untereinander als auch den Zugriff der Patienten auf die eigenen Medizindaten zu vereinfachen. Oder haben Sie einen anderen Aspekt bei der Rückfrage im Sinn?
Viele Grüße
H. Hadidi
Moin moin,
die elektronische Patientenakte als Teil der eGK (fakultativ)- es gibt sie einfach nicht und ob es sie je geben wird, ist beim gegenwärtigen Sachstand ja auch noch fraglich.
Und das ist aus meiner Sicht der Unterschied: die eGK ist noch weit davon entfernt, das was EPA in Frankreich sein mag, zu leisten, auch wenn die Väter der eGK sicher anderes im Sinn hatten. Und natürlich läuft es in Frankreich schon, in Deutschland ist es nur theoretisch möglich… :)
VG,
KT
Hi KT,
Sie haben ja Recht, was die konkrete Situation angeht. Allerdings bezogen SIe sich ja auf das „Ansinnen“, also das Ziel beider Projekte, eher abstrakt-übergeordnet… ;-)
Und hier sehe ich jedenfalls durchaus große Schnittmengen. Sicherlich kann es nicht das Ziel der eGK sein, nur die Daten zu enthalten, die auch die KVK hatte. Es muss also noch weitergehen. Ich denke, mittel- und langfristig wird es auch in Deutschland auf eine elektronische Patientenakte hinauslaufen, aber eben schrittweise realisiert. Die Entwicklung bleibt auf jeden Fall spannend…
Freundliche Grüße
H. Hadidi
In der Tat, im Ausland ist man schon weiter:
So zum Beispiel in Tschechien, wo man nach 10 Jahren die dortige „elektronische Gesundheitskarte“ wieder abgeschafft hat.
Schuld daran sind Korruptionsvorwürfe, Datenschutzbedenken und die mangelnde Akzeptanz bei den Patienten, berichtete die „Tagesschau“ der ARD erst Ende Mai. Diagnosen, Laborbefunde und Röntgenbilder, sämtliche Patientendaten sollten auf einem kleinen Chip gespeichert werden leicht einsehbar und jederzeit abrufbar für Arzt und Krankenkasse. Der stellvertretende Gesundheitsminister Petr Nosek teilte, laut „Tagesschau“ mit: „Wir haben uns entschieden, das Projekt der elektronischen Krankenkarte zu beenden. Die Speicherung der Patientendaten in großen Datenzentren ist nicht mehr zeitgemäß. Außerdem ist die Finanzierung sehr undurchsichtig.“ (http://www.kma-online.de/nachrichten/technologie/id__27448___view.html?sid=440c3ae88a16db3af166f77f7e5e2ad8)
Auch in Taiwan, wo es die „elektronische Gesundheitskarte“ auch schon seit 2002 gibt, ist das Anliegen medizinische Daten „medienbruchfrei verfügbar“ zu machen und „zusammenzuführen“ noch keineswegs erfolgreich umgesetzt. Dort enthält die Karte heute nicht wesentlich mehr Informationen als unsere gute alte KVK, wenn man den Berichten von Kollegen von dort glauben kann.
Sicher wird es mittel- und langfristig eine „staatliche Gesundheitskarte“ für alle geben: spätestens dann, wenn unser Gesundheitssystem in einer „staatlichen Bürgerversicherung“ aufgeht.
Spätestens dann werden wir sehen, ob es tatsächlich wünschenswert ist, alles technisch machbare auch zu machen.
Grüße vom Lande,
Thomas Weber
Lieber Herr Weber,
diese Beispiele sind mir bekannt. Sie müssen auch nicht unbedingt ins Ausland, um Großkartenprojekte zu finden, die gescheitert sind: Stichwort ELENA, die Jobcard, mehr sage ich dazu nicht. ;-)
Ich bin sicherlich kein einseitiger Verfechter neuer Technologien, im Gegenteil, man sollte diese Prozesse kritisch begleiten und beleuchten. Fakt ist aber, dass sich in der Geschichte bisher technische Innovationen oftmals mit durchschlagendem Erfolg durchgesetzt haben, obwohl die Mehrzahl der Menschen zunächst nicht daran geglaubt und sie sogar rigoros abgelehnt hatten: So wurde das erste Telefonbuch in Berlin auch zunächst das „Buch der 96 Verrückten“ genannt, da sich die Berliner Bürger nicht vorstellen konnten, was so ein DIng bringen soll: EIn Telefon, mit dem man gerade mal eine handvoll anderer Bürger erreichen konnte. Dass der Computer in den 70er und 80er Jahren belächelt und komplett unterschätzt wurde, genauso wie der Mobilfunk, dem nicht einmal Experten noch Anfang der 90er langfristigen und weitreichenden Erfolg prophezeien wollten, sei nur zusätzlich erwähnt.
Ich denke einfach, dass dies der Weg ist, der gegangen werden wird: Ob man sich nun dagegen sperrt oder nicht. Das technisch machbare wird früher oder später umgesetzt werden, genauso wie es heutzutage auch keine Pferdedroschken mehr auf den Straßen gibt, obwohl die auch sehr viele Vorteile (z.B. im Hinblick auf den Umweltschutz) haben. :-)
Beste Grüße, ebenfalls vom Lande, ;-)
Haya Hadidi
Dann ist aber nicht die Frage, wann etwas eingeführt wird, sondern wie etwas eingeführt wird. Staatliche Verordnung ist nicht erwünscht, privatwirtschaftliche Einführung ist datenschutzrechtlich bedenklich- im Fall der eGK wird beides sogar vermischt… Bleiben allein die Ärzte, die eine solche Einführung sinnvoll mit Leben und gewissen moralisch-ethischen Prinzipien füllen könnten, aber es gibt eben keine Facharztzentren für Datenverwaltung dieser Art, angedacht ist es auch nicht.
Letzteres wäre die tatsächliche Innovation gegenüber den gescheiterten Projekten, weil damit ureigene ärztliche und Patienteninteressen vertreten werden, die frei von politischer Motivation oder privatwirtschaftlicher Datensammelwut sind.
Damit ist die eGK aber auch gescheitert und die Zeit wird zeigen, ob sie wenigstens als Ideengeber noch Erwähnung finden wird.
Ein interessanter Gedanke, KT.Was ich nur festgestellt habe,ist,dass die Ärzte selbst leider untereinander schon oft sehr uneins sind.Das macht die Interessensvertretung natürlich schwieriger bis unmöglich. Es gibt andere Berufsgruppen,da funktionieren solche Dinge besser,weil auch die Gruppe an sich homogener ist und freiwillig und intensiv mit ihrer Kammer zusammenarbeitet, z.B. die Notare. Hier wurden in kurzer Zeit komplexe It-Systeme eingeführt,inklusive Kartenleser, Karten usw, die sich bis heute gut etabliert haben,obwohl die Notare nicht gerade als „early adoptier“ von IT bekannt sind.;-)
Aber ich muss Ihnen auch widersprechen: Gerade Staatsprojekte treffen auf Argwohn in der Bevölkerung, s. z.B. die Diskussion um den Bundestrojaner. Dennoch glaube ich,dass nur staatlich verordnete Projekte momentan erfolgsversprechend sein können,da der Bürger traditionell in der Mehrzahl lieber seine altgewohnten Papierprozesse behält.nun nutzen alle die KVK,weil es keine Alternative gibt und siehe da – es ist gar nicht schlimm. So wird es letztlich auch mit der eGK und ihren erweiterten Funktionen sein.
Ich halte sie gerne hier auf dem Laufenden und gebe ein Review, z.B. in einem Jahr etwa. Außer, es gibt vorher schon bahnbrechende Neuigkeiten. ;-)
Beste Grüße
H.Hadidi
Mit der Zeit zu gehen, heißt nicht zwingend, zu wissen, wohin man geht.
Etwas nur zu machen, weil man es machen kann, hat in der historischen Betrachtung unserer Welt viel Unheil gebracht und ist ein typisches Zeichen menschlicher Hybris und Dummheit und ein Motiv schon altgriechischer Epen und Dramen.
Alle technischen Innovationen bergen die Gefahren des Missbrauchs, oft in viel höherem Maße, als man sich das zum Zeitpunkt der Innovationseinführung hätte träumen lassen: gerade die Beispiele der Computertechnik oder des Mobilfunks sind doch ein beredtes Zeugnis dafür.
Aber vom Allgemeinen zurück zum Konkreten: es gibt zur Zeit m.E. überhaupt keine greifbaren, echten Vorteile der Einführung einer eGK in der jetzigen Form gegenüber der bisherigen KVK…..
Wann und ob überhaupt jemals das digitale Rezept, der digitale Arztbrief, die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, der digitale Notfallausweis und was weiss ich noch alles mit dieser Art der Karte verwirklicht werden, ist doch völlig offen. Die Kosten, die dieses Projekt bisher verschlungen hat und noch verschlingt, sind hingegen sehr real und schon angefallen.
Es kann gut sein, dass in einem staatlichen Gesundheitswesen, auf das Deutschland zusteuert, es eine „gläserene Patientenakte“ auf einem – am besten gleich implantierten – Chip geben wird, ja geben muss, der dann die völlige gesundheitsökonomische Überwachung ermöglicht. Deutsche, so heißt es ja, lieben perfekte Organisation und ordentliche Bürokratie.
Doppeluntersuchungen wird es dann sicher nicht mehr geben, allerdings könnte es sein, dass man nicht mehr – oder bestenfalls zu spät – feststellen wird, dass die erste Untersuchung vielleicht methodisch und/oder im Ergebnis falsch war. Ein neuer Arzt weiß sofort alle bisherigen gespeicherten Diagnosen und die gesamte Krankengeschichte, und muss gar nicht mehr überlegen, was seinem Patienten fehlen könnte, es ist ja alles schon auf dem Chip „verifiziert“. Wird er sich tatsächlich die Mühe machen, die „Warheiten“ des Chips zu hinterfragen? Oder: wird er das noch können?
Und wie es jetzt schon Finanzministerien gibt, die im großen Stil im Ausland gestohlene Daten von Kriminellen aufkaufen, um Steuersünder zu überführen, wird es dann vielleicht neugierige Arbeitgeber geben, die gestohlene Gesundheitsdaten ihrer Angestellten oder Job-Bewerber aufkaufen, um potentielle Erkrankungsrisiken vor der Einstellung in Erfahrung zu bringen, oder Versicherungskonzerne, die vor dem Vertragsabschluss der Lebensversicherung mal ihre Risiken auf Grund der Gesundheitsdaten genauer kalkulieren möchten…
Ich denke, das ist ein sehr gefährlicher Weg, der hier – ohne Not – eingeschlagen wird, und der in seinen Dimensionen und seinen Dynamiken gar nicht absehbar ist.
Das technisch Machbare sollte vernünftigerweise nur dann umgesetzt werden, wenn es ethisch-moralisch vertretbar und gesellschaftlich konsentiert ist, und der Welt (dem Menschen) erkennbaren Nutzen bringt. Das kritisch zu hinterfragen und nötigenfalls anzumahnen ist klassischerweise Aufgabe
intellektueller Menschen, solchen, die zu reden und zu schreiben verstehen und mit ihrer Kritik öffentlich auch Dinge zur Sprache bringen, die an sich außerhalb ihrer eigenen Sachkompetenzen und Verantwortungsbereiche liegen. Ich hoffedoch, es finden sich noch ein paar solche „Denker“.
Denn die Hoffnung stirbt bekannterweise zuletzt.
Grüße vom Lande,
Thomas Weber
„Doppeluntersuchungen wird es dann sicher nicht mehr geben…“
Hier möchte ich noch einmal kurz einhaken: in unserem Bereich gibt es schon die 01o (01 ohne Berechnung) für eine zahnärztliche Zweitmeinung. Aber warum? Wie soll ich eine zweite Meinung abgeben, wenn die Untersuchung, das Aufnehmen der Befunde und die Diagnosestellung inkl. möglicher Differentialdiagnosen ja gar nicht bezahlt wird? Wo ist da die Motivation, die GKVen zu unterstützen?
Man könnte hier mit der möglichen Akquise argumentieren, aber wir sind medizinische Freiberufler und keine Dienstleister im herkömmlichen Sinne.
Dies führt aber zu weit vom eigentlichen Thema weg und soll deshalb nicht weiter ausgeführt werden.
Ich freue mich auf updates zu diesem Thema!
VG,
KT
Lieber Herr Weber,
ich finde Ihren denkerischen Ansatz interessant, obwohl ich ihn größtenteils nicht teile. Aber das macht ja Kommunikation erst reizvoll: Dass es unterschiedliche Blickwinkel und Haltungen zum gleichen Thema gibt macht den Diskurs hier sehr spannend. Insofern freue ich mich mal wieder, dass ich diesen Beitrag hier gepostet habe. :-)
Nur soviel noch: Ich denke, es ist immer einfacher, Neuerungen komplett abzulehnen. Für mich ist es immer wichtig, konstruktiv auf Dinge einzugehen, die ich hinterfragenswert finde, d.h. also Prozesse kritisch, aber eben nicht destruktiv zu begleiten und zu kommentieren. Die Welt verändert sich nun einmal und wer stehen bleibt, bleibt früher oder später außen vor und wird irgendwann überholt…
Umfassender Datenschutz lässt sich mittels technischen und organisatorischen Mitteln definitiv realisieren. Das Wie und Warum auszuführen würde hier den Rahmen sprengen – vielleicht sehen wir uns ja irgendwann mal, dann kann ich das gerne nachliefern. :-) Auch hier sind die Deutschen übrigens Vorreiter, insbesondere im europäischen Vergleich, vor allem auch was das Chipkartenknowhow angeht.
Zu Ihrem Punkt „Wann und ob überhaupt jemals das digitale Rezept, der digitale Arztbrief, die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, der digitale Notfallausweis und was weiss ich noch alles mit dieser Art der Karte verwirklicht werden, ist doch völlig offen.“ möchte ich von der Homepage des BMG (FAQ zur eGK) zitieren (Link in meinem Beitrag enthalten):
„Welche Anwendungen sind noch vorgesehen?
Konkret befinden sich mehrere Anwendungen in der Entwicklung: Zum einen sollen sich die Verwaltungsdaten des Versicherten online aktualisieren lassen. Dann ist z. B. bei Adressänderungen kein Kartenaustausch mehr notwendig. Zum anderen ist die elektronische Gesundheitskarte technisch darauf vorbereitet, medizinische Informationen wie Notfalldaten aufzunehmen, wenn der Versicherte dies wünscht. Mit der Telematikinfrastruktur soll die sichere Kommunikation zwischen Ärzten ermöglicht werden, z. B. zur Übermittlung von Arztbriefen und Befunden.
In Zukunft soll es außerdem möglich werden, dass z. B. eine Arzneimitteldokumentation oder eine elektronische Patientenakte mit der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.“
Diese Zusatzfunktionen sind auch bereits mit der gegenwärtigen eGK schon möglich, nur aus politischen Gründen eben noch nicht aktiv geschaltet. Es gibt auch schon konkrete Entwicklungsaufträge an Auftragnehmer bzgl. dieser Funktionen und erste Anwendungstests.
Beste Grüße
H.H.
Hallo, H.H.,
Wie „umfassender Datenschutz“ sich technisch und organisatorisch verwirklichen lässt, würde sicher momentan die Schweizer Banken, denen man mangelnde Erfahrung in Geheimniswahrung sicher nicht nachsagen kann, auch brennend interessieren. ;-)
Wenn man die Zeitung aufschlägt oder einschlägige Fernsehmagazine verfolgt, kann man fast täglich von Sicherheitslücken bei Providern, Datenlecks in Behörden und Banken, Kreditkartenrückrufen wegen Sicherheitsmängeln,u.u.u.u.u. lesen und hören.
Glauben Sie tatsächlich, die Daten einer eGK seien „sicher“? Sicher vor unbefugtem Abgriff, sicher vor Manipulation, sicher vor Fälschung, sicher vor Missbrauch? Ich nicht. Wo ein Wille, da ein Weg.
Es geht mir gar nicht um Ablehnung von Neuerungen. (Ich würde mich auch nicht als technologiefeindlich bezeichnen.) Im Moment sehe ich sie im Fall eGK noch nicht und sehe aus der täglichen Praxis heraus auch nicht, welche Vorteile oder konkreten Mehrwert sie mir oder meinen Patienten in absehbarer Zeit brächten. Ich sehe im Moment nur Nachteile und Risiken. Ich kann schon heute meinem Patienten einen Stick mit Röntgenbildern, Befundberichten, Arztbriefen etc. für einen weiter- oder nachbehandelnden Arzt mitgeben, wenn er das will oder braucht. Das sind dann seine Daten und seine Verantwortung. Ich kann auch die Adressänderung des Patienten in meinen Unterlagen und in meiner EDV jederzeit aktualisieren, wenn er sie mir mitteilt (Oft genug muss ich es tun, denn viele neue eGKs, die bei mir eingelesen werden, enthalten bereits zum Ausgabezeitpunkt falsche Daten (wie die alte KVK auch)… ;-))
Interessant ist doch die Frage: Welche politische Gründe verhindern denn die Freischaltung der Funktionen der schönen neuen Gesundheitswelt ? Gibt es da doch vielleicht ein paar Denker? Oder die Angst vor dem Wähler?
Nur soviel noch: Sie haben völlig Recht: Die Welt verändert sich, aber sie verändert sich nicht von allein. Es sind Menschen, die die Welt verändern. Politiker, Radikale, Banker, Industrielle, Soldaten, Erfinder, Idealisten (manchmal), Philosophen, Religionsstifter, Gewerkschaftsführer, Visionäre, Meinungsmacher („opinion leader“), Revolutionäre, Ingenieure, Entdecker, Lehrer und letztlich – ein bisschen – jeder von uns: als Mit- oder Nachläufer, Fan, Verbraucher, Käufer, Kritiker, Konsument, Elter, Widerstandskämpfer, Wähler, Kläger, Vereinsmitglied, Untertan, Vorbild, Gemeindemitglied, Schweiger, Demonstrant, Demokrat, Gutmensch, Bösewicht.
Ich für meinen Teil stelle mich gern der Gefahr, bei Unsinnigem außen vor zu stehen. Aber das ist vielleicht auch einfach meinem Alter geschuldet.
Für diese spannende Diskussion aber, danke ich Ihnen sehr.
Grüße vom Lande,
Thomas Weber
Hallo Frau Hadidi,
danke, dass Sie hier teilnehmen,
es bringt uns Zahnärzten die Denkweise des Ministeriums näher. Vielleicht verstehen wir uns dann gegenseitig ein klein wenig besser.
sg
Zu diesem Thema gibt es einen aktuellen Beitrag in der „Neuen Juristischen Wochenschritf“ (NJW) von Kollegen des BMG: http://rsw.beck.de/cms/main?toc=NJW.202
Beste Grüße
Haya Hadidi
Es gibt einen Beitrag in der Oktober-c’t, der u.a. zeigt und beschreibt, wie man Daten aus der eGK auslesen kann: https://www.heise.de/artikel-archiv/ct/2012/22/180
Beste Grüße
Haya Hadidi
Nun ist sie da… die eGK!
https://www.youtube.com/watch?v=RIIZrnxrx1E
Und das nächste „Zwangsgesetz“, um deren Akzeptanz zu erzwingen, ist schon in der Pipeline.
https://extdsb.wordpress.com/2015/01/13/leak-referentenentwurf-e-healthgesetz/
Schöne neue e-Health Welt!
Grüße vom Lande,
Thomas Weber