Gesunder Menschenverstand

von Hans – Willi Herrmann

Wenn ich innerhalb Deutschlands als Referent zu Fortbildungen muss, dann fahre  ich, wenn möglich, mit der Bahn.

Wenn möglich –  heißt, dass der Zeitbedarf den der Anreise via Flugzeug nicht deutlich überschreitet. Bis nach München oder Hamburg spart man in der Regel mit dem Flieger, wenn überhaupt, nur wenig Zeit. Lediglich nach Berlin oder Dresden macht für mich das Fliegen Sinn.

Merkwürdige Welt.
Mittlerweile ist Fliegen oft günstiger als Bahnfahren.
Zumindest solange man keine Bahncard 50 besitzt.

Ich habe seit ein paar Jahren diese Bahncard. Sie kostet 482 Euro. Privat nutze ich diese Card eigentlich nicht, mit der Familie bin ich fast ausschließlich  mit dem Auto unterwegs. Für die   Institutionen, in deren Auftrag ich Fortbildungen halte, lohnt sich die Karte aber auf jeden Fall.
Neulich war in Erfurt. Die Bahnfahrt kostete dank Bahncard 50 117 Euro. Anteilsmäßig habe ich 25 Euro für die Bahncard  in Rechnung gestellt. Macht eine Kostenersparnis für die Landeszahnärztekammer von 92 Euro gegenüber dem regulären Preis.  Leider sieht sich die Kammer ausserstande, den 25 Euro- Kostenanteil zu übernehmen.

Haben Sie sich schon gedacht ?
Dann wissen Sie ja auch, was die Konsequenz für mich ist. Das Kündigungschreiben an die Bahn ist soeben raus (hilfreich hierbei war die Internet – Seite Aboalarm, denn die Homepage der DB gibt sich hinsichtlich Kündigungsmöglichkeiten sehr zugeknöpft).
Leider ein paar Tage zu spät, das Bahncard -Abo verlängert sich automatisch bis September 2013.

Bis dahin werde ich nun vorab jedesmal anfragen, ob ich die Bahncard einsetzen soll oder nicht.
Mal sehen, ob die Landeszahnärztekammer Thüringen ein Einzelfall bleibt oder ob sich noch mehr Institutionen ausserstande sehen, eine für ihre Mitglieder und Kunden kostensparende Lösung einzugehen.

6 Gedanken zu „Gesunder Menschenverstand

  1. Hallo Herr Dr. Herrmann,
    Der Anspruch auf Reisekostenerstattung richtet sich bei der Tätigkeit für eine öffentlich-rechtliche Institution nach dem jeweils geltenden Reisekostengesetz, in diesem Fall das thüringische. Dieses sieht nur die Erstattung der Fahrtkosten vor – nicht die Erstattung von Zeitkarten, wie z.B. der BahnCard. Ich reise selbst auch sehr viel und in meinem Fall findet das Bundesreisekostengesetz Anwendung. Hinsichtlich der BahnCard ist es so, dass ich eine BahnCard 50 erhalten habe, die seitens der Behörde beschafft wurde. Hätte ich sie mir privat gekauft, hätte ich diese nur nachträglich erstattet bekommen können, wenn ich die Amortisation nachgewiesen hätte. Auf diese Weise möchte der öffentliche Rechsträger eine Bereicherung ausschließen – es könnte ja sein, dass der Reisende über die Kostengrenze hinaus die Kosten für die BC ansetzt und sich so bereichert. 😉

    • Hallo Frau Färber,

      Ohne Frage gehe ich davon aus, daß von Seiten der Zahnärztekammer rechtens – den Richtlinien gemäß – gehandelt wurde.
      Die Frage darf aber erlaubt sein, ob alles, was rechtens ist, auch sinnvoll ist.
      Und im Sinne der Mitglieder sollte daher überlegt werden (zumal es vermutlich einen sachkundigen, mit der Materie vertrauten hauptamtlichen Juristen im Hause gibt), inwieweit man für mögliche Kosteneinsparungen einen gangbaren Weg definiert. Ihr eigenes Beispiel zeigt ja, dass es sogar mehrere Wege gibt. Mir persönlich kann das Ganze egal sein, aber bei begrenzten finanziellen Resourcen im öffentlichen Bereich als auch im Gesundheitswesen ist doch jede Möglichkeit der sinnvollen Kostenreduktion eine zu begrüßende, oder ?

      Herzliche Grüße

      Dr. H. W. Herrmann

      • Hallo Herr Dr. Herrmann,

        Ich gebe Ihnen Recht, soweit Sie den Sinn im konkreten Fall hinterfragen. Konkret hat der Sachbearbeiter hier den einzig gangbaren Weg gewählt, da die Verwaltung nur aufgrund eines Gesetzes handeln (also auch auszahlen) darf. Den Handlungsspielraum gibt es daher zunächst mal auf Seiten des Gesetzgebers, der das Kostenrecht anpassen könnte. Gesetze zu ändern ist im Normalfall ein schwieriger und langwieriger Prozess und kostet manchmal mehr als die Änderung einspart. Ein anderer Weg wäre nach bereits praktizierten Wegen in der Verwaltung Ausschau zu halten, wie beispielsweise in der Bundesverwaltung. Das würde hier aber auch nicht passen: Sie machen ja viele Reisen und rechnen dabei mit den verschiedensten Kammern ab. Wer behält hier den Überblick? Bei uns ist das nur möglich, weil alles über eine Stelle läuft und zudem im Vorfeld eine verbindliche Prognose über zukünftige Reisen erstellt werden muss. D.h., die Reisekostenstelle hat alle Daten und kann im Zweifel bei einer Prüfung durch den Rechnungshof nachweisen, dass es insgesamt eine Kostenersparnis (für alle Reisen) gab und gleichzeitig keine Bereicherung Einzelner verursacht wurde. Das Grundsatzthema lautet mal wieder Einzelfallgerechtigkeit versus Systemgerechtigkeit. Schwierig, insbesondere für Nichtjuristen, aber nicht nur für die. 😉

        Herzliche Grüße

        Hannah Färber

  2. Wilkommen in Schilda!
    Logisch! Da steht doch kein privates Interesse dahinter, sondern ein Sachbearbeiter haut ohne Verstand mit der von uns erarbeiteten Kohle um sich! Solange für diese Leute kein Anreiz zum Sparen besteht, füllen die auch kein extra- Papierchen aus!
    Beste Grüße

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