Wie würden Sie entscheiden (2)

von Noell Schabrack

Ein neuer Patient kam zu uns mit Schmerzen am 17.
Das Röntgenbild stellte sich folgendermassen dar:

Krone wurde abgenommen und eine Wurzelbehandlung vorgenommen.

Im Unterkiefer zeigte sich folgende Situation:

Früher war ich entsetzt über derartige Bilder, es hat sich aber im Laufe der Zeit relativiert, weil man schon etliches gesehen hat. Ich wundere mich eigentlich nur noch, wie lange solche „Konstruktionen“ doch im Munde verweilen.

Wie verhalten Sie sich in so einem Fall gegenüber dem Patienten?
Konkret  bezogen auf die distale Kronenrandgestaltung an Zahn 17  und den perforierenden Stiftaufbau und die parakanaläre WF an Zahn am 35 sowie  die Verwendung des Zahnes 37 als Brückenanker.

Nichts sagen über den Vorbehandler?

Zum Rechtsanwalt schicken?

Oder irgendwas dazwischen?

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8 Gedanken zu „Wie würden Sie entscheiden (2)

  1. In dem Feld zum Ankreuzen fehlt etwas ganz Entscheidendes. Das Kreuz an der Stelle, woraus hervorgeht, dass primär der Patient es hat soweit kommen lassen. Karies und apikale PA werden nicht durch den Zahnarzt verursacht, sondern durch das Verhalten des Patienten.
    Ein Kreuz also bei „Den Patienten über seine Verantwortung sich selbst gegenüber aufklären!“
    Wie sagt Winnie Zeppenfeld so schön: „Wenn Ihnen Ihre Zähne nichts wert sind, werden Sie auch einen Zahnarzt finden, dem Ihre Zähne nichts wert sind!“
    Hier bestätigt sich das auf beeindruckende Art und Weise.

    Dennoch, schöne Röntgenbilder.

    • Der Patient hat wohl weder die Endo gemacht noch den Stift gesetzt! In wieweit die Schmerzen als „normal“ dargestellt wurden wäre interessant. Es könnte auch einfach „seit der Brücke“ häufiger links unten weh getan haben. Das heißt vielleicht sieht der Quadrant wegen der Endo so aus und nicht andersrum.

      • Nein, das hat er sicher nicht. Er war nur das Opfer seiner Sucht. Das Opfer der Kohlenhydrate! Und natürlich war der Zahnarzt der Täter. Und der Patient wird sein Leben lang eines weiter bleiben: Ein Opfer! hierzu demnächst ein Blog von mir. Nach meinem Aufenthalt on Korea.

        Bis in zwei Wochen.

  2. Wurzelbehandlung – Ich bin Arzt und Zahnarzt und war 30 Jahre in München als Zahnarzt niedergelassen. Mein Schwerpunkt lag immer auf der Zahnerhaltung, insbesondere durch erfolgreiche Wurzelkanalbehandlungen auch in sehr schwierigen Fällen. Zu diesem Thema habe ich laufend auch Vorträge vor Zahnärzten gehalten und zahllose Artikel in Fachzeitschriften veröffentlicht.
    Rüdiger Osswald sagte am :

    Das kann ich so nicht beantworten, Herr Schabrack. Das hängt allein davon ab, wie alt die Versorgung ist.
    Herzliche Grüße
    Rüdiger Osswald

  3. Bitte ausschliesslich über Fakten sprechen. Diagnose, Befund etc. Die Bilder sprechen auch beim Patienten für sich, wenn er die erkennbaren Fakten erläutert bekommt. Er kann seine Schlüsse selbst ziehen. Bitte nicht der Versuchung erliegen, die „suboptimale“ Therapie eines anderen Zahnarztes (Kollegen??) zu kommentieren. Auch wenn das oft schwierig ist. Das hat nichts zu tun mit „eine Krähe hackt der Anderen …“.

  4. Da ich kein Zahnarzt bin, kann ich bei der Umfrage nicht teilnehmen. Der Fall spiegelt aber sehr anschaulich ein großes Dilemma wider: Wie soll sich der Zahnarzt in einer solchen Situation verhalten? Beantwortet werden muss die Frage aus ethischer Sicht. Betroffen ist keine Primärpflicht eines Arztes, der hippokratische Eid und auch „Primum non nocet“ geben uns keine Antwort auf diese Frage, da sich beide Verhaltenskodizes auf die eigene, konkrete Behandlung beziehen (dass der vorher tätige Kollege hiergegen verstoßen hat ist eine andere Frage). Betroffen ist aber sicherlich die allgemeine Fürsorge- und Aufklärungspflicht des Arztes gegenüber seinen Patienten.

    Ich plädiere daher dafür, eine modifizierte Antwort 4 anzuwenden, d.h. die Aufklärung soweit durchzuführen, wie es mit der konkreten anstehenden Behandlung angezeigt ist bzw. soweit der Patient dies wünscht. Fragt z.B. der Patient nach Besprechung des Röntgenbilds weiter, ob man sich hiergegen auch rechtlich wehren kann, würde man selbstverständlich wahrheitsgemäß Auskunft geben, dass es hier grundsätzlich Möglichkeiten gibt und welche. Keinesfalls würde ich in einer solchen Situation Partei für den vorherigen Kollegen ergreifen („Kann ja mal passieren.“) , auch eine Beeinflussung im Sinne des „Schickens“ zu Rechtsanwalt / Kammer sollte man unterlassen. Die Aufgabe ist darin zu sehen, den Patienten wahrheitsgemäß und korrekt zu beraten, aufgeworfene Fragen soweit möglich zu beantworten und ansonsten eines Werturteils zu enthalten.

  5. Die UK-Brücke ist vermutlich schon etwas älter, denn so eine Situation wie am hinteren Pfeilerzahn entsteht nicht von heute auf morgen – das braucht schon etwas Zeit. Dann müsste man noch wissen, wann der Patient vor diesem Ereignis das letzte Mal beim Zahnarzt war . Mir sind schon Patienten begegnet, die erzählt haben, das sie vor 15 Jahren die Brücke bekommen haben, seither keine Probleme (angeblich) hatten und deshalb auch nirgends zur Kontrolle waren. Nun sei die besagte Brücke aber irgendwie locker und deshalb möchten sie sie wieder festgemacht haben. In der Regel sah dann der Röntgenbefund so aus wie in diesem Fall am hinteren Zahn. Ob die Leute tatsächlich nirgends zu Kontrolle waren, kann man natürlich schwer nachprüfen.
    Die gestellte Frage ist also etwas schwierig und nur mit genauer Kenntnis des Einzelfalls zu beurteilen. Sollte die zweijährige Gewährleistungsfrist noch nicht rum sein, muß man natürlich anders vorgehen als bei einer schon viele Jahre im Mund befindlichen Arbeit.( Da wäre vielleicht ein Mängelgutachten zu überlegen) Auch muß man die Persönlichkeit des Patienten berücksichtigen, es gibt nämlich welche, die auch wegen eigentlich kleiner Dinge gleich zum Anwalt rennen und ein Riesentheater veranstalten, obwohl fachlich alles korrekt und fehlerfrei ausgeführt worden ist. Ich würde mich da wohl generell erstmal etwas zurückhalten mit Bewertungen und Ratschlägen gegenüber dem Patienten, bevor ich nichts genaueres über die Vorgeschichte weiß.

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