von Ronald Wecker
Das orthograde Entfernen retrograder Füllungsmaterialien wird durch eine dreidimensionale präoperative Röntgendiagnostik erheblich vereinfacht.
Die Lage der ausserhalb des Wurzelkanal gelegenen Füllungsmaterialien kann non-invasiv bestimmt und das Behandlungsprocedere kann entsprechend abgestimmt werden.
In vorliegendem Fall konnte so das lingual des distalen Neo-Foramens gelegene Material gezielt mittels vorgebogenem Microopener und vorgebogener Endosonore-Feile entfernt werden. Da sich das Retro-Material genau zwischen MB und ML befand wurde der Isthmusbereich sonoabrasiv erweitert um anschliessend das deutlich kontaminierte Füllmaterial nach koronal zu bewegen. Die Obturation erfolgte nach Anlegen eines periapikalen Widerlagers aus Kollagen mittels MTA.

Geile Fotos (&schöner Fall) !
Lg Christoph
Hallo Herr Wecker.
Der Fall wurde doch bereits am 13.Juli gepostet
Viele Grüße,
Markus
Da sieht man, was drei Wochen Urlaub mit einem Menschen anrichten können. Herr Wecker entschuldigt sich an dieser Stelle vielmals. Zur Kompensation folgen am Sonntag Abend zwei andere posts.
Sorry, Rechner und damit Fälle sind in der Praxis geblieben. Nachlieferung von Herrn Wecker folgt.
DVT ist toll. Der Nachteil eines DVT ist aber grdsl. die Strahlenbelastung, die deutlich über derjenigen einer 2D-Aufnahme liegt. Diese hängt wesentlich vom verwendeten Gerät und von der Größe des untersuchten Bereichs ab. Wie hoch schätzen Sie die Strahlenbelastung für diese konkrete Aufnahme ein?
Die Strahlenbelastung ist bei jeder Untersuchung in Erwägung zu ziehen. Ich denke, dass beim eingesetzten kleinen Field of View (4x4cm) und einem ( gerätebedingtem) Umlauf von nur 180 Grad die Belastung zwei oder maximal drei Übersichtsaufnahmen oder etwa 4-5 Einzelbildern entspricht. Betrachtet man eine der Therapiealternativen ( Implantatversorgung) und die damit verbundenen radiologischen Befunderhebungen ist es ein Nullsummenspiel.
Mich würde mal interessieren, ob der Hersteller genau informiert, z. B. In der mitgelieferten Dokumentation. Falls Sie Recht haben hält sich die Strahlenbelastung im vorliegenden Fall in Grenzen. Dennoch sollte ja auf ein Jahr gesehen eine bestimmte Strahlungsexposition (2 mSv) nicht überschritten werden.