Sie können es ja rausmachen, wenn es Sie stört.

von Bodald Necker

Dieses Röntgenbild wurde mir zugeschickt mit der Frage:
„Was ist das in dem Kanal?“

Vorgeschichte:
Der Patient war zur Wurzelkanalbehandlung an Zahn 21 im deutschsprachigen Ausland. Der Patient bemerkte während der Behandlung ein relativ lautes Knacken, welches vom Behandler aber nicht kommentiert wurde.
Nach einiger Zeit fing der Zahn an zu schmerzen. Ein Kollege im Inland war nun nach Wohnortwechsel mit der weiteren Behandlung des Zahnes betraut.
Versuch der Revision scheiterte an einer Blockade im mittleren Kanaldrittel.
Rückfrage beim Vorbehandler bezüglich des eingebrachten Materials (metalldichte Verschattung) brachte nichts, ausser der Bemerkung:
„Sie können es ja rausmachen, wenn es Sie stört. Ich habe die Wurzelbehandlung ordentlich gemacht, der Zahn geht mich nichts mehr an.“

Jetzt kommt das Röntgenbild zu mir mit der Frage, was das sein könnte.

Apikal zeigt sich leicht extrudiertes Material, sowie eine kleine Osteolyse, evtl. auch eine geringe Resorption/Lyse der Wurzelspitze. Und eben eine metalldichte Verschattung im mittleren und unteren Kanaldrittel, bei der es beim Überweiser kein Durchkommen gab (soviel ich weiss, kamen dort weder Bohrer, US, noch chemische Mittel zum Einsatz).

LeMa1

Ich leite die Frage an Sie weiter.

Was ist das in dem Kanal?

Take Our Poll

Ofenrohr- das Recall (2)

von Ronald Wecker

es ist die Woche der großen Durchmesser gewesen.

Das apikale Foramen, vielleicht in diesem Fall besser die apikale Öffnung, hatte bei diesem unteren Prämolaren eine durchaus ungewöhnliche, dennoch nahezu symmetrische Form. Nach Einlage von CaOH2 konnte in der zweiten Behandlungssitzung die Obturation erfolgen.

Die periapikale Knochenkrypte wurde zuvor mit einem kollagenen Widerlager ausgefüllt.

Das 6-Monats-Recall zeigt eine erfreuliche Restitution des periapikalen Hartgewebes.

Endodontisches Recall – und dann…

von Ostidald Wucker

Für den endodontisch tätigen Praktiker sind Recallbilder von eigenen Behandlungen ein wichtiges Kriterium um das eigene Tun prüfen zu können und vor allem dies auch über einen möglichst langen Zeitraum zu kontrollieren.

Deshalb sind wir interessiert, alle unsere Patienten in ein entsprechendes Kontroll-Recall aufzunehmen. Leider gelingt dies nicht immer. Häufig kommt es zu ein bis zwei Kontrollterminen. Diese liegen in der Regel zwischen 9 Monaten und 18 Monaten. Mittels integrierter Recallfunktionen in der Praxissoftware ist dies leicht zu automatisieren. Allerdings sind Kontrolluntersuchungen nach mehr als 2 oder 5 Jahren nicht mehr zu realisieren. Die Softwareeinstellungen lassen oft eine speziell längeres Terminintervall nicht zu, da es eine Zeitbefristung gibt. Zumindest ist es derzeit bei Dampsoft so.

Möglicherweise liegen diesem Problem auch mir nicht bekannte juristische Aspekte zu Grunde. Der Patient verliert bei diesen langen Zeitabständen die Kontrolle, ebenso die Praxis ohne elektronische Unterstützung. Es sind daher mögliche Langzeitkontrollen sehr schwierig umzusetzen. Leider blieb meine Anregung bisher ungehört.

Unsere Nachuntersuchungen werden nach 3 oder 6,12, 24 Monaten geplant. Danach nach 5 Jahren und nach ca. 10 Jahren. Mitunter ist der Patient für eine Behandlung eines anderen Zahnes überwiesen, dann variieren wir auch etwas in den Nachkontrollen um dem Patienten zusätzliche Wege zu ersparen.

Anbei zwei mehr als 5 jährige Nachuntersuchungen

 

Tag des offenen Zahnes (III) – Update Fall III

Von Bonald Decker

 

Hier also das nächste Update unserer Beitragsreihe – Tag des offenen Zahnes –.

Die Prognose dieses Zahn hatte ich initial am Besten eingestuft, da sich während des ersten Termins  reichlich vitales Pulpagewebe fand. Daraus schloss ich, dass die bakterielle Infektion hier wahrscheinlich geringer einzustufen war, als bei den anderen (stark) nekrotischen Zähnen.

Tag des offenen Zahnes – Fall III

Bleibt also noch Fall I für einen der nächsten WURZELSPITZE-Beiträge…

Neue Instrumente bei der ESE (2) – Maillefer Proglider

von Hans – Willi Herrmann

Als VDW 2005 in Deutschland das MTwo – System vorstellte und dessen Erfinder, Prof. Malagnino, den Verzicht auf Handinstrumente und die rein maschinelle Erschließung von Wurzelkanälen vorschlug, war in der Endoszene der kollektive Aufschrei groß.

3 Jahre später, mit der Einführung der Pathfile- Instrumente durch Maillefer war diese zunächst hart kritisierte Idee dann schon „mainstream“ geworden, wenngleich offiziell eine Handinstrumentation bis zur ISO Größe 10 vorgeschrieben und nur hinter vorgehaltener Hand die rein maschinelle Erschließung propagiert wurde.

Mit dem proglider – Instrument, bei der ESE – Zweijahrestagung in Lissabon vorgestellt, bringt nun demnächst Maillefer ein weiteres „maschinelles Gleitpfad“- Instrument auf den Markt. Die initiale Erschließung bis zu einer ISO 10 – Feile wurde am Stand nachwievor als notwendig benannt, wenngleich die Produktbroschüre schon die Vorteile der rein maschinellen Erschließung hervorhebt.  Der Spitzendurchmesser des proglider beträgt 16/100 mm. Darüber hinaus besitzt das Instrument  einen vom ProTaper – Instrument her bekannten progressiven  Taper. Und – richtig gelesen –  der Singular ist korrekt, ein einzelnes Instrument soll die Arbeit der 3 bisherigen  PathFile – Instrumente schultern, was am Plexiglas- Block vollkommen unproblematisch, ja sanft und dennoch effizient gelingt.

Leider kann ich bislang von praktische Erfahrungen, die über den berühmt-berüchtigten  Plexiglasblock hinausgehen, nicht berichten, die am Stand vorhandenen Instrumente waren limitiert und für die ESE – Teilnehmer beschränkt.

Die Markteinführung ist für November 2013  Frühjahr 2014 geplant.

Läuse und Flöhe

von Bodald Necker

Vielleicht kennen Sie das aus der Praxis: Ein Schmerzpatient sucht Ihren Rat, er/sie weiss nicht genau, wo es weh tut. Es sind mehrere Stellen. Oben links UND unten rechts, vielleicht auch noch unten links der letzte Zahn.
Doch nach genauerer Anamnese, Sensibilitätsprüfungen, Perkussions- und Provokationstests ist es meistens doch immer nur ein Zahn, der akut schmerzt.
Also aus „Läusen und Flöhen“ werden dann doch nur  „Flöhe“

Meistens.

Hin und wieder sind es aber doch zwei schmerzende Zähne.
Wie in diesem Fall: 16 und 26

Der 20 jährige Patient kam am Freitag Mittag mit großen infusffizienten Füllungen an den oberen 6ern mit Restkaries darunter, beide mit stark überhöhter Sensibilität auf Kälte und Perkussionsempfinglichkeit. Das restliche Gebiss war kariesfrei und füllungsfrei.

Zuerst buccale und palatinale Infiltration am 26. Kariesentfernung, die Pulpa war erwartungsgemäss eröffnet, Kofferdam, VitE, WK, Phys, Med, prov. Verschluss ……. das übliche Spiel.
Dann das gleiche an 16.
WV die Woche darauf. Der Pat. war schmerzfrei, also WF und Füllung.
Aufbereitung erfolgte mit 2-Feilensystem:
Gleitpfad maschinell mit FKG Scout-RaCe 10/02 auf Arbeitslänge, anschliessend VDW Mtwo 25/06 im reziproken Modus auf AL, WF Single-Cone Guttapercha Maillefer 25/06, nur jeweils der palatinale Kanal hatte ein größeres Lumen, hier wurde warm vertikal verdichtet mit anschliessendem backfill.
Der mb2 liess sich jeweils ohne Probleme auffinden, instrumentieren und Füllen.

60 mal Lissabon

von Hans – Willi Herrmann

Die große Anzahl der gewonnenen Fotos  in der Kürze der wenigen vorhandenen Zeit ausserhalb des ESE- Kongresses ist ein starkes Indiz für die hohe fotografische Qualität Lissabons, aber auch für die gute öffentliche Mobilitätsinfrastruktur der portugiesischen Hauptstadt, welche die notwendigen schnellen Ortswechsel erst möglich machte.  Mein Dank geht  an Diogo Guerreiro für seine Gastfreundschaft und – wie so oft in der Vergangenheit – an Jörg Schröder für seine Reisebegleitung

Wem gehört das Patientenfoto ?

von Haya Hadidi

Hallo allerseits,

aus der Zahnmed-Emailliste von Michael Logies erreichte mich eine Frage zum Urheberrecht, die ich im Folgenden gerne juristisch abstrakt beantworten möchte. Selbstverständlich gibt die Antwort nur meine persönliche Meinung wieder – letztinstanzliche Urteile zu diesem Thema habe ich bei meiner Recherche nicht gefunden.

Der Fall
Ein angestellter Zahnarzt hat im Rahmen seiner Tätigkeit Fotos von Patientenzähnen gefertigt, die in die Patientenakte aufgenommen wurden. Diese Patienten hat er ausschließlich für den Praxisinhaber während der Zeit seiner Anstellung in der Praxis behandelt. Das Arbeitsverhältnis wurde beendet.

Die Fragestellung
1. Darf der Zahnarzt die Fotos mitnehmen?
2. Kann er die Löschung der Fotos aus der Patientenakte verlangen?

Abwandlungsfrage: Ändert sich etwas, wenn die Fotos zu Lernzwecken und für Fallbesprechungen angefertigt werden, ausschließlich aus Eigeninitiative des angestellten Zahnarztes, d.h. nicht im Auftrag des Praxisinhabers zur Dokumentation von Behandlungen?

Lösung des Ausgangsfalls
Ja, der angestellte Zahnarzt darf die Fotos  mitnehmen bzw. behalten. Er ist Urheber der Fotos, § 7 in Verbindung mit § 72 UrhG. Als solcher hat er grundsätzlich alle Rechte an den Fotos, die ihm als Urheber zustehen, s. §§ 11 ff. UrhG. Aufgrund der Tatsache, dass er die Fotos im Rahmen seiner angestellten Tätigkeit erstellt hat, steht dem Praxisinhaber als Arbeitgeber jedoch das Nutzungsrecht als Teil der Patientenakte zu, auch ohne schriftliche Vereinbarung, dies folgt aus § 43 UrhG (so die h.M., vgl. LG Köln Urteil v. 20.12.2006, Az. 28 O 468/06 = MMR 2007, 465 f. – Bewerbungsfotos im Internet, m. w. Nachw.). Veröffentlichen in Zeitschriften oder anderweitig z.B. für Falldarstellungen im Internet verwenden darf er sie ohne Genehmigung des Urhebers aber nicht, gemäß der sogenannten Zweckübertragungslehre. Diese fußt auf dem Rechtsgedanken des § 31 Absatz 5 UrhG, wonach sich Art und Umfang eines übertragenen Nutzungsrechts nach dem Vertragszweck richten. Da die Fotos der Dokumentation der Krankengeschichte der Patienten dienen, die der fotografierende Zahnarzt im Rahmen seines Arbeitsvertrags mit dem Praxisinhaber behandelt hat, steht das entsprechende Nutzungsrecht dem Praxisinhaber auch zu. Nutzungen außerhalb der Patientenakte sind davon aber nicht umfasst und müssten im Arbeitsvertrag gesondert übertragen werden. Nein, eine Löschung darf er nicht verlangen. Aufgrund des Nutzungsrechts darf der angestellte Zahnarzt die Löschung der Dateien aus den Patientenakten nicht verlangen.

Lösung der Abwandlungsfrage
Ja, der angestellte Zahnarzt darf die Löschung aus der Akte verlangen, soweit es keinen nachvollziehbaren Bezug zum betrieblichen und vertraglichen Zweck gibt. Wenn also die Fotos z.B. zufällig und ohne medizinischen Hintergrund der Akte zwar beigefügt wurden, ohne dass man diese Tätigkeit als Pflicht aus dem Arbeitsvertrag einstufen könnte, erlangt der Praxisinhaber auch kein Nutzungsrecht. Dies wiederum bedeutet, dass der Urheber auch die Löschung der Fotos verlangen kann. Eine Aufnahme in die Patientenakte ist jedoch grundsätzlich ein Indiz für den Bezug zum Arbeitsverhältnis, so dass man nur auf der sicheren Seite ist, wenn diese nicht erfolgt ist, die Speicherung z.B. separat und ohne Bezug zum Patienten erfolgte.

Anmerkung
Die Rechte des Patienten sind nicht betroffen, soweit eine Individualisierung durch die Fotos ausgeschlossen ist. Dies ist bei Zahnfotos üblicherweise der Fall, so dass das Recht am eigenen Bild des Patienten hier nicht betroffen ist.

Ofenrohr-das Recall

von Ronald Wecker

Bereits das präoperative Röntgenbild lässt erahnen, dass es um die Wandständigkeit der Obturationsmaterialien in diesem Fall nicht besonders gut bestellt ist.

Die endodontische Behandlung erfolgte im Alter von ca. 9 Jahren. An einen chirurgischen Eingriff konnte sich heute 28-jährige Patientin nicht erinnern. Neben der deutlich erkennbaren apikalen Pathologie zeigte sich klinisch eine sein einigen Wochen bestehende labial gelegene aktive Fistelung.

Die Behandlung erfolgte zweizeitig mit einer zwischenzeitlichen Einlage aus CaOH2. Da die um einen massiven Metall-Stift herum angefertigte Komposit-Restauration aus ästhetischen Gründen erhalten werden sollte, wurde in vorliegendem Fall der Metall-Stift unter Einsatz der Endoguide-Instrumente „herausgeschält“ und anschliessend durch Ultraschalleinsatz gelockert und entfernt.

Die Bilder der kontaminierten Obturationsmaterialien sprechen für sich.

Ein Jahr postoperativ zeigt sich der Zahn klinisch befund- und symptomfrei. Radiologisch ist eine deutliche Ausheilung zu erkennen.

„Stab“-Stift

von Bonald Decker

Wie in jedem Beruf gibt es natürlich auch in der Zahnheilkunde (und Endodontie) dankbare und weniger dankbare Aufgaben und „Anfragen“, die mit dem Wunsch der „bestmöglichen Bewältigung“an uns herangetragen werden.

Für mich zählen unter anderem die Behandlungen von Familienmitgliedern oder Kollegen zu den eher „ungeliebteren Herausforderungen“.

So wie in diesem Fall.

Es handelte sich um den Zahn eines (ehemaligen) Vorgesetzten, der mich um meine Einschätzung und mögliche Behandlung bat.

Stab-Stift I

Die endodontische Erstbehandlung fand vor vielen Jahrzehnten statt und war Folge eines Frontzahntraumas Inklusive „Stab-Sift“ in jüngeren Jahren.

„Stab“ steht hierbei für „Stabilisierung“ und war bis dato ein für mich ungekannter zahnmedizinischer Begriff bei der Stiftversorgung…

 Spätestens mittels der angefertigten DVT-Aufnahme konnte die apikale Parodontitis an Zahn 21 verifiziert werden.

DVT Stab Stift

Als Therapie wählten wir (gemeinsam) die orthograde Revision inklusive Verschluss der Apikalregion mittels MTA.

Die weitere Versorgung erfolgte dann alio loco.

Ein Jahr später war der Kollege so freundlich uns das entsprechende Recallbild zur Verfügung zu stellen.

Leider nur in 2D.

Trotzdem freue ich mich, dass diese wenig „geliebte“ Behandlung erfolgreich gewesen zu sein scheint…

WSR – Historisches

von Olaf Löffler

„Die Wurzelspitzenresektion als Sanierungsmaßmahe“ J. Koch-Langentreu, 1947, Urban&Schwarzenberg / Wien

In diesem Buch fiel mir am Wochenende in die Hände. Es ist schon einige Zeit in meinem Besitz. Bisher hatte ich noch keine Zeit für die antiquarische Literatur gefunden.
Beim Blättern fiel mir auf Seite 35 die Überschrift: Die Vorbehandlung des Wurzelkanales ins Auge.

Der Autor schreibt auf Grund seiner dreißigjährigen Erfahrung für den Praktiker. Das Werk ist reich an Fotografien und Röntgenbildern, die in erstaunlich guter Qualität abgedruckt sind.

Aber lesen Sie selbst, welche Forderungen bereits 1947 beschrieben wurden.

Zitat:

…Während bei der normalen Wurzelbehandlung an die endgültige Wurzelfüllung eine Reihe von Forderungen gestellt werden,  welche die Unzahl von Methoden und Medikamenten zum Teil erfüllen, zum Teil nicht erfüllen und auch nie erfüllen können, lautet unsere Forderung an die Füllung des Wurzelkanals vor  der Resektion nur dahin, daß der Kanal restlos ausgefüllt wird, daß dieser gute Randschluß auch dauernd erhalten bleibt, d.h. daß keine Schrumpfung eintritt, welche den ganzen Erfolg der Wurzelspitzenresektion in Frage stellen würde, und schließlich, daß kein Reiz auf die umgebenden lebenden Gewebe ausgeübt wird. Es empfiehlt sich daher,  zur Resektion unter allen Umständen den Kanal neu zu füllen…

Quelle: „Die Wurzelspitzenresektion als Sanierungsmaßmahe“ J. Koch-Langentreu, 1947, Urban&Schwarzenberg / Wien,

Neue Instrumente bei der ESE: FKG BT- Race

von Hans – Willi Herrmann

Maschen wir uns nichts vor: Nachdem vermutlich mittlerweile das zweihundertfünfzigste „neue“ Nickel – Titan – System vorgestellt wurde (welches natürlich jedes Mal mit dem Marketing Claim, Feuer und Rad gleichzeitig erfunden zu haben, beworben wird), fällt es schwer, noch wirklich innovative  oder zumindest andersartige NiTi – Lösungen zu finden. Reziprok /Wave One  wie auch die SAF- Feile , 2010 bzw 2009 vorgestellt, waren zuletzt solche Lösungen.

Und seitdem ?
Im Westen nichts Neues, um mit Remarque zu sprechen.

Auf der letzte Woche stattgefundenen ESE 2 Jahrestagung in Lissabon hat nun FKG ein neues System vorgestellt, welches das Thema maschinelle Aufbereitung um eine weitere, bislang in dieser Form noch nicht da gewesene Variante bereichert. Das BT – Race System besteht aus 3 vollrotierenden Instrumenten, von denen allerdings nur das mittlere wirklich neu ist. Dieses jedoch kann für sich in Anspruch nehmen, in dieser Form so noch nicht auf dem Markt gewesen zu sein. Nachfolgend eine kurzer Abriss der klinischen Anwendung: Nach Handinstrumentation bis minimal zu einer ISO 10- Handfeile (der Hersteller empfiehlt sicherheitshalber die Gleitpfadherstellung mit einer ISO 15- Handfeile) kommt zunächst mit der BT 1 eine 10.06 Scout Race – Feile auf Arbeitslänge zum Einsatz.

Danach erfolgt die eigentliche Innovation: Das zylindrig-spiralige BT2 – Instrument besitzt einen apikalen Durchmesser von 0.35 mm und einen Taper von 0 Prozent. Am ehesten vergleichbar ist es damit mit einer S-Apex – Feile, ebenfalls aus dem Hause FKG, die wiederum Bezug genommen hat auf das Lightspeed – Instrument  der ersten Generation. Nur benötigte dieses System, um auf den Durchmesser von 35/100 mm zu kommen immerhin 7 Instrumente.

Wie also schafft es das BT 2 – Instrument, die Arbeit dieser 7 Instrumente zu schultern ? Das Geheimnis liegt in der namensgebenden Instrumentenspitze. BT steht für „Booster Tip“  und darunter versteht der Hersteller eine Fasung der Instrumentenspitze, die aus den 3 Scheidekanten der Instrumentenschneide 6 Kanten werden lässt. Dadurch schneidet die Spitze nicht nur effizienter, sondern darüber hinaus bereits entsprechend einer konventionellen 15/100 mm- Spitze.

Die finale Aufbereitung erfolgt mit dem BT 3 – Instrument. Dieses entspricht einer Race 35.04, der jedoch ebenfalls ein Booster Tip spendiert wurde.

Wer apikal weiter aufbereiten möchte, dem stehen  mit dem BT-Race XL BT 40 (40.04) und BT 50 (50.04) weitere Instrumente mit Booster Tip zur Verfügung, wie alle BT-Race – Instrumente single use, mit (endlich) zwei Farbringen für Spitzendurchmesser/Konizität versehen und einzeln steril verpackt. Umdrehungszahl ist 800 rpm und als Torque- Emfehlung nennt FKG einen Wert von  1.5 Ncm.

Die Markteinführung des BT Race- Systems ist für November 2013 geplant.

saving hopeless teeth 28/4 – follow up 2 nach einem Jahr

von Bodald Necker

Der Fall wurde hier und hier beschrieben, das erste follow up hier.
Wie sieht es nach einem Jahr aus?

Gut.

Der Zahn ist komplett symptomlos, hat mittlerweile Lockerung 0 und ist in Funktion, so weit es die Bisssituation zulässt.
Klinisch liegt die Furkation immer noch frei, ist aber auch nicht größer geworden.
Bild der röntgenologischen Kontrolle anbei.

3 mon post op

 

1 y post op

 

 

Vertikalfraktur

von Ronald Wecker

Klinisch zeigte Zahn 16 keinen Hinweis auf eine Vertikalfraktur.

Im Einzelbild ist eine Aufhellung, beginnend auf der Höhe des mittleren Wurzeldrittels zu erkennen.

Nach Betrachtung des DVT wurde der Patientin empfohlen, sich implantologisch beraten zu lassen.

Um letzte Sicherheit für ihre Entscheidungsfindung zu erlangen, bat sie um eine klinische Inspektion unter dem Dentalmikroskop.

Nach Anlegen der Zugangskavität und Entfernung der Wurzelschraube wurde ein von der mesiobukkalen Wand der Zugangskavität bis zum palatinalen Kanaleingang verlaufender Haarriss deutlich.

PractiPal

von Olaf Löffler

Die Fachdental in Leipzig wollte ich zunächst nicht besuchen. Nachdem ich aber in den Messejournalen las, daß die Firma Geringe vertreten sein wird nahm ich mir doch etwas Zeit für einen Besuch.

Wir beabsichtigen einen weiteren Autoklaven anzuschaffen und haben uns für den Getinge 5+ entschieden. Mit seinen kurzen Aufbereitungszyklen und der großen Trayaufnahme erscheint er uns genau richtig. Nun hoffen wir, daß er im Alltag neben unserem Melag bestehen wird.

Getinge stellte auch Thermodesinfektoren aus und dazu konnte man sich Trays der Firma Directadental anschauen. Diese interessanten Traylösungen möchte ich Ihnen diese nicht vorenthalten. Hier finden Sie viele Informationen in Deutsch, Englisch und natürlich der Landessprache Schwedisch. Den aktuellen Flyer als pdf kann man hier erhalten.

Die Kosten dieser Trays liegen allerdings deutlich über vergleichbaren Trays aus der Zirc Reihe der Firma Loser. Kommentare zu anderen Wasch-Trays oder Erfahrungen mit den genannten Trays sind ausdrücklich erwünscht.

Tag des offenen Zahnes (II) – Update Fall II

Von Bonald Decker

Sie erinnern sich sicher noch an meinen Beitrag zum „Tag des offenen Zahnes“

Fall II konnte gestern abgeschlossen werden.

Durch eingehende chemo-mechanische Reinigung mit nachfolgender medikamentöser Einlage war es nach dem ersten Behandlungstermin möglich den Zahn provisorisch (Cavit & Ketac Molar) zu verschliessen, ohne, dass sich erneut massive Schmerzen einstellten.

Bei vorhandener Beschwerdefreiheit haben wir daraufhin gestern die Wurzelkanalfüllung vorgenommen und den Zahn abschliessend adhäsive restauriert.

Hier also prä- und postoperative Röntgenaufnahme:

Demnächst berichten wir von dem Behandlungsverlauf der anderen „Kandidaten“…

Was zeigt das DVT ? (5) PA – Abszess, frakturiertes Instrument

von Donald Becker

Die 26 jährige Patientin, überwiesen im Hinblick auf eine mögliche  Erhaltungsfähigkeit des Zahnes 36  durch endodontische Maßnahmen suchte unerwartet schon vor dem vereinbarten Beratungsgespräch  als dringender Schmerzfall unsere Praxis auf.

Zahn 36 stellte sich dar als  Zustand nach WF ca. 6 Monate zuvor durch den Hauszahnarzt. Ein frakturiertes Instrument befand sich in der mesialen Wurzel, die
Überweisung durch Hauszahnarzt erfolgte zur Beurteilung der Möglichkeit des Zahnerhaltes durch WF – Revision  36.

Der klinische Befund ergab starke Schmerzen und eine leichte vestibuläre Schwellung im Sinne eines PA – Abszesses an Zahn 36, der Perkussionstest zeigte Zahn 35 minimal klopfempfindlich, Zahn 36 leicht leicht klopfempfindlich. Eine Sensibilitätsprüfung mittels  Kältespray  ergab negative Reaktionen an Zahn 35 und 36.

Im PA- Befund wies der Zahn 36 folgende Werte auf:

distovestibulär 2 mm
vestibulär 3 mm
mesiovestibulär 2 mmmesiolingual 2 mm
lingual 2 mm
distolingual 3 mm

Lockerungsgrad 0

Nun die Frage an die Leser, zu beantworten in den Kommentaren oder in den Umfragen:

Welche Therapieempfehlung sollte der Patientin gegeben werden ?

Wie sieht die Schmerzbehandlung aus ?

Wie ist die Prognose der jeweiligen angestrebten Lösungen ?

Take Our Poll
Take Our Poll
Take Our Poll

2D vs. 3D (XXVI)

von Ronald Wecker

Die Anfertigung eines DVT vor der Durchführung einer endodontischen Revisionsbehandlung hat sich besonders bei Zähnen die bereits eine Resektion mit retrogradem Verschluss „erlebt“ haben als sehr hilfreich erwiesen.

In der Mehrzahl der Fälle ist eine  in Länge oder Weite unvollständig Aufbereitung der Kanalsysteme die Ursache für den Misserfolg. Nicht selten finden sich, insbesondere bei oberen Moralen, zusätzlich unaufbereitete Kanalsysteme, in der Regel handelt es sich um MB2.

In solchen Fällen muss auch von einer Kontamination der retrograden Füllmaterialien ausgegangen werden, die zum Teil nicht unmittelbar unter dem Foramen, sondern häufig „versetzt“ eingebracht wurden.

Um eine Lagebestimmung im Raum , die die Voraussetzung für eine vorhersagbare orthograde Entfernung ist, durchführen zu können, wird in unserer Praxis in diesen Fällen immer ein präoperatives DVT durchgeführt, wenn der Verdacht auf eine apikale Pathologie besteht.

In vorliegendem Fall nach orthograder Revision mit Entfernung aller ortho- und retrograd eingebrachter Füllmaterialien war gleich zu Beginn der Behandlung eine deutliche Reduktion der klinischen Symptomatik zu verzeichnen . Eine vollständige „Missempfindungsfreiheit“ trat jedoch erst kurz vor dem 1-Jahres-Recall auf. Sobald eine erkältungsähnliche Erkrankung vorlag, war Zahn 26 zumindest fühlig. Um vor definitiver prothetischer Neuversorgung eine Aussage zu den apikalen Verhältnissen ermöglichen zu können, wurde 1 Jahr nach Revisionsbehandlung ein hochauflösendes DVT der Region angefertigt.

Bei der Betrachtung der verschiedenen Schnittebenen fällt der allseitig durchgehende Parodontalspalt positiv ins Auge. Lediglich bukkal der mesialen Wurzel ist dieser noch geringfügig erweitert. Insofern kann eine dentogene Ursache der vom Patienten beschriebenen Missempfindung bei Erkältung als unwahrscheinlich erachtet werden.

WSR

von Ostidakd Wucker

Wurzelspitzenresektionen sind in unserer endodontischen Praxis eher selten. Zum einen liegt es daran, daß einige Überweiser Kieferchirurgen sind und in den notwendigen Fällen dies selbst durchführen wollen. Zum anderen sind Wurzelspitzenresektionen, bzw. apikale Kürettagen an endodontisch behandelten Zähnen sehr selten notwendig und wenn, meist nur bei dem Vorliegen extraradikulärer Infektionen der Wurzeloberfläche. Die Fälle aus den letzten 5 Jahren können wir an einer Hand abzählen. Selbst große apikale Veränderungen heilen nach endodontischer Therapie und benötigen keine weitere chirurgische Intervention.

Auch bereits resezierte Zähne sind durch alleinige orthograde endodontische Therapie erhaltbar. Einige Beispiele im Recall anbei.

In einem Fall mussten wir nach endodontischer Revision eine apikale Küretage durchführen, da keine Heilungstendenz und Beschwerdefreiheit erkennbar war. Der Patient stellte sich zum Recall nach 1 Jahr nach apikaler Kürettage und 3,5 Jahren nach endodontischer Therapie vor.
Eine Heilungstendenz ist erkennbar. Der Zahn ist symptomlos.

Misserfolg bei -Grossbaustelle-

Von Bonald Decker

Letzte Woche habe hier ich einen Fall vorgestellt, der rein radiologisch gesehen als recht „spektakulär“ bezeichnet werden kann.

Leider stellt sich (bei uns) nicht jeder Behandlungsfall so erfreulich dar und ich möchte heute einmal die „andere Seite der Medaille präsentieren“.

Erinnern Sie sich noch an die vor einiger Zeit vorgestellte Situation dieser „Grossbaustelle„?

Im Zuge der endodontischen Behandlungen haben wir unter anderem Zahn 14 revidiert. Präoperativ zeigte sich eine (moderat ausgeprägte) apikale Parodontitis bei insuffizienter endodontischer Vorbehandlung.

Prä-op

Unser Vorgehen erfolgte (,wie immer in solchen Fällen,) zweizeitig. Als medikamentöse Einlage wählten wir Ca(OH)2. Ferner kamen NaOCl, EDTA und CHX (inklusive Ultraschallaktivierung) als Spüllösungen zum Einsatz. Die apikalen Aufbereitungsdurchmesser betrugen bukkal wie palatinal 35.06. Als Wurzelkanalfülltechnik wählten wir die warm-vertikale Verdichtung von Guttapercha und Sealer (AH plus) gefolgt von einem (tiefen) adhäsiven Verschluss der Zugangskavität.

Hier das postoperative Resultat unserer „Bemühungen“:

Post-op

Rein radiologisch betrachtet war ich mit dem erzielten Ergebnis zufrieden…

Erhebliche „Ernüchterung“ stellte sich meinerseits (und natürlich auch bei der Patientin) bei Betrachtung der Röntgenaufnahme sechs Monate postoperativ ein.

Recall

Nicht nur, dass unsere bisherigen Massnahmen keinen Heilungsprozess initiiert haben … nein, die die Situation hat sich im Vergleich zur Ausgangssituation sogar deutlich verschlechtert…

was nun?

Jetzt sind Sie „dran“… was denken Sie über diesen Fall?

Feuer frei…

Jung Variofocus für Zeiss Pico Dentalmikroskop

von Hans – Willi Herrmann

Letztes Wochenende bei meinem Curricularkurs in Dresden präsentierte mir der wie immer sehr rührige Herr Ermerling von Hanchadent am Zeiss Pico seine neueste Attraktion, eine Modifikation des Jung Variofocus- Objektivs. Das Variofocus- Objektiv ermöglicht mit einer auf der Stirnseite und damit gut zugänglichen und intuitiv erreichbar angebrachten Stellschraube die Veränderung des Arbeitsabstandes im Bereich von 200 – 350 mm, demnach um 15 cm.

Das „neue“ Variofocus- Objektiv zum Preis von 3150 Euro (im Übrigen nicht nur am Zeiss Pico, sondern auch an Kaps, Leica und Zumax- Mikroskopen verwendbar)  ergänzt das bereits auf dem Markt befindliche „alte“ Variofocus- Objektiv. Dieses deckt bei einem Arbeitsabstand von 220 – 300 mm einen Verstellbereich von 8 cm ab, schlägt dafür aber auch nur mit 2150 Euro zu Buche.

Die Firma Zeiss hat im Übrigen mit dem Zeiss Vario ein ähnliches Produkt im Angebot, dass ich an dieser Stelle hier nur ergänzend erwähnen kann, weil ich bislang keine persönlichen Eindrücke damit sammeln konnte.

Womit wir beim Thema wären: Wie schlägt sich das Variofocus 2 ?
Ich muss zugeben, ich bin ziemlich beeindruckt, gewinnt doch bei schönem dreidimensionalen Bild (dass selbstverständlich immer ein Ergebnis des Gesamtpaketes Zeiss Pico + Vario Focus ist) das Zeiss Pico im vorliegenden Fall enorm an Ergonomie.

Was fehlt noch zu dem Top- Modellen ?
Wenig.
Zumindest viel weniger, als man auf Grund der Preisdifferenz zunächst vermuten würde.

Und so bin ich versucht, zu sagen, dass, wenn ich noch einmal (als junger Zahnarzt zur Erstausstattung ) die Kaufentscheidung treffen müsste, ich mich vermutlich angesichts des vorliegenden Kosten- Nutzen- Verhältnis für eine solche Kombi entscheiden würde, um finanziell tragbar alle meine Behandlungszimmer mit Dentalmikroskopen ausstatten zu können.

Aus dem Munde eines Zeiss Pro Magis- und Zeiss Pro Ergo- Benutzers und von Jemandem, der seit 1997 mit Dentalmikroskopen arbeitet, sicherlich ein besonderes Lob.