von Hans – Willi Herrmann
Schon seit einigen Monaten hat unser Melag Steri Vacuklav 43 B einen mehrere Zentimeter langen Riss in der Kunststoffverkleidung der Steritür, der zwar die Funktion in keinster Weise beeinträchtigt, trotzdem sehr unschön aussieht und mich an der Wertigkeit des Geräts und an der Richtigkeit der Kaufentscheidung zweifeln lässt.
Ein Servicetechniker, darauf angesprochen, antwortete nur kurz achselzuckend und ohne lange nachdenken zu müssen, was auf eine gewisse Vertrautheit schliessen lässt im Umgang mit solchen Reklamationen (die nicht nur Melag Geräte betreffen muss, sondern vermutlich Zeichen unserer Zeit ist) : Das ist halt so nach ein paar Jahren.
Find ich nicht, wenn ich unseren Steri Vorgänger anschaue.
Auch von Melag.
Über 18 Jahre alt.
Vollmetall.
Einwandfrei in der Funktion in dieser Zeit. 2 mal musste in all der Zeit die Türdichtung gewechselt werden und einmal wurde die Heizeinheit ausgetauscht. Da war unser Statim, ebenfalls seit 1993 in Betrieb, schon reparaturbedürftiger. Mittlerweile das 2 oder 3. Gerät und in regelmäßigen Abständen muss die Dichtung der Sterikasette ausgetauscht werden.
Aber alles kein Vergleich zum Melag 43 B.
Gestern wieder eine ultimative Fehlermeldung: Fehler 61. Keine Speisewasserzufuhr oder so ähnlich. Fakt ist, das Gerät funktioniert nicht und bedarf der Reparatur. Dabei wurde vor nicht allzulanger Zeit die Vakuumpumpe getauscht. Kostenpflichtig natürlich. Dumm nur, dass der Steri danach immer noch nicht ging und zur vollständigen (unnötig zu erwähnen, kostenpflichtigen) Wartung vor der Zeit weggegeben werden musste.
Warum wir dann nicht bei unserem alten Steri gebleiben sind, der ja nachwievor einwandfrei funktioniert ?
Weil es die RKI Richtlinien so vorsehen, die eine Sterilisation der hintersten Ritze des im Griff verborgenen Spiegelgewindes sicherstellen möchten.
Es ist müßig, darüber zu sinnieren, ob hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, oder nicht.
Legen wir also einfach, wie wir es immer getan haben, den höchstmöglichen Standard als Basis des Patientenschutzes zugrunde und beschränken wir uns auf die harten Fakten, die da lauten, bestmögliche Hygiene kostet Geld.
Im Vergleich: Ein Steri des Jahres 1993 kostete umgerechnet 3000 Euro, einer des Jahres 2011 7000 Euro. Allerdings brauche ich, um (angesichts der unzureichenden Zuverlässigkeit des Gerätes) die kontinuierliche Hygienefähigkeit der Praxis sicherzustellen, 2 Stück davon. Macht 14.000 Euro. Die Steris saufen im Übrigen Aqua dest in vielfach größeren Mengen als dies der konventionelle Steri von früher benötigte, in regelmäßigen Abständen muss das Gerät zur Wartung und Reparatur. Und dann noch die Winkelstücke, ich habe vorletzte Woche wieder einmal 12 neue bestellt, unser Bestand an Winkelstücken liegt derzeit bei über 30.
Eine Steigerung der Praxisinvestitionen von über 400 Prozent über den Zeitraum von 18 Jahren.
Kennen wir ja auch von anderen Dingen.
1,42 Euro kostet der Liter Diesel heute.
Und 1993 ?
43 Cent.
Preissteigerungen also an allen Ecken und Enden.
Nur der sogenannte GOZ – Punktwert, der privatzahnärztlichen Rechnungen zugrunde liegt, ist seit 1988 unverändert.
Hier hat also keine Anpassung stattgefunden. Die privaten Krankenversicherungen kaufen also die entsprechenden Leistungen immer noch zum damals ausgehandelten Preis von 1988, also von vor 23 Jahren, ein.
Tanken also zum Dieselpreis von 1988.
So gesehen erscheint die Forderung der zahnärztlichen Standespolitik ( die vor 2 Wochen durch die Presse ging) eine Anpassung besagten Punktwertes um 69 Prozent vorzunehmen, nicht mehr als maßlos überzogen. Denn dies entspräche, um bei unserem Dieselpreis – Beispiel zu bleiben, lediglich einer Anpassung auf das Jahr 2003. Und der Preis an der Tankstelle läge damit immer noch um die Hälfte unter dem heutigen Niveau.
Ist die 69 Prozent – Forderung also berechtigt ?
Auch darüber liesse sich trefflich streiten. Aber auch dieser Streit wäre ebenso müssig wie die Fragestellung, ob B – Steris wirklich eine Verbesserung der Patientensicherheit darstellen oder ob man nicht mit anderen Massnahmen bei weitaus geringerem finanziellen Aufwand eine wesentlich nachhaltigere Verbesserung des Patientenschutzes erzielen könnte.
Es geht hier also auch um volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Aspekte und im Hinblick darauf ist besagte standespolitische Kampagne nachwievor kontraproduktiv, sie ist, ungeachtet der nicht wegzuleugnenden betriebswirtschaftlichen Fakten der falsche Weg, ein zwar von seiner Papierform her bestechend schnelles, aber bereits vom Start weg totes (Renn-) Pferd, auf das seit rund 20 Jahren von zahnärztlichen Standespolitikern heftigst eingeprügelt wird, um es zu Höchstleistungen zu bewegen, dass aber, da post mortem, trotzdem kein Rennen gewinnen kann.
Und so wird die medienwirksame 69 Prozent – Pressekampagne auch dieses Mal wieder das Gegenteil vom dem bewirken, wofür sie eigentlich gedacht war.
Als ich 1990 Examen machte, glaubte ich, wie viele meiner Kommilitonen, angesichts den Auswirkungen der ersten Gesundheitsreformen, dass nach den nächsten Jahren des „Downgrading“ sich die Rahmenbedingungen für Patienten und Behandler anschließend wieder verbessern würden.
Ich lag falsch und bin seit langem der Meinung, dass die Talsohle noch lange nicht erreicht ist und sich in absehbarer Zeit, damit meine ich mindestens die nächsten 10 -15 Jahr, an dieser Entwicklung nichts ändern wird.
Warum ich dies glaube ? Dafür gibt es eine ganze Reihe von Indizien.
Über einige davon werde ich am kommenden Dienstag, den 01. März, im zweiten Teil dieses Beitrags, aus einem rund 1000 Kilometer entfernten Blickwinkel, berichten.

