Recall

von Ostidald Wucker

Um den Erfolg einer Therapie zu erkennen sind Nachuntersuchungen wichtig und sinnvoll. Zum einen für den Patienten, zum anderen für den Behandler. In unserer Praxis wird im endodontischen Recall der Zustand auf Symptomfreiheit, die aktuellen Sondierunsgtiefen und mindestens ein Röntgenbild erhoben, bzw. erstellt.

Wir halten uns an die Angaben in der Stellungnahme der DGZMK („Good clinical practice“: Die Wurzelkanalbehandlung):

  • Der Erfolg der Wurzelkanalbehandlung soll über mindestens 4 Jahre in regelmäßigen Abständen klinisch und röntgenologisch überprüft werden.
  • Empfohlene Zeitintervalle sind: 6 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre und 4 Jahre nach Abschluss der Behandlung.

Die ersten 2-3 Nachuntersuchungen werden in der Regel von nahezu jedem Patienten wahrgenommen. Leider wird es ab dem 24. Monat, bzw. 2 Jahren kritisch die Patienten innerhalb unserer Praxissoftware zu „recallen“, da die Software größere Abstände als 2 Jahre nicht unterstützt. Das ist sehr schade, da das händische Recallen große Ressourcen bindet. Aber vielleicht ändert sich bald etwas…

Anbei ein aktueller 1 Jahres Recallfall.

Kurzbeschreibung:
Anamnese: Heftige Beschwerden linksseitig, Ausstrahlend zum Ohr, seit 8 Tagen.
Diagnose: 36 infizierte Pulpanekrose, P. apicalis, 37 Karies profunda.
Therapie: Wurzelkanalbehandlung nach Kariesentfernung 36, Füllungstherapie 37.

Recall

Recall

Die neue GOZ (3)

von Olaf Löffler

Die Zeitplanung zur neuen GOZ kann spannend werden – nach Meinung des Gesetzgebers ist ausreichend Vorbereitungszeit, wie man nachlesen kann.

Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)
Das Inkrafttreten der neuen Gebührenverordnung zum 1. Januar 2012 stellt den Beteiligten eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung und Umstellung auf die neuen Regelungen zur Verfügung.

Die abschließende Beratung im Bundesrat soll 4.November 2011 stattfinden.
Für eine Praxis mit Bestellsystem und dem Anspruch Kostenpläne für geplante Behandlungen zu erstellen ist der Zeitraum bis zum 01.01.2012 zu kurz.
Macht ja nichts, denn es gibt ja eine Übergangsregelung.

Die Übergangsregelung
In Nummer 2 wird eine Übergangsregelung getroffen für Fälle, in denen die Behandlung vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen, aber erst nach deren Inkrafttreten beendet werden.
Für die in den genannten Gebührenpositionen zusammengefassten Komplexleistungen, deren Erbringung sich typischerweise über einen Zeitraum von mehreren Sitzungen erstrecken kann, wird die Weitergeltung der vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Verordnung bestimmt, wenn die Leistung vor dem Inkrafttreten begonnen und noch nicht beendet wurde.

Die Gebührenordnung für Zahnärzte in der vor dem … [einsetzen: Datum des Inkrafttre- tens nach Artikel 3] geltenden Fassung gilt weiter für
1. Leistungen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung vom … [einsetzen: Datum und Fundstelle dieser Verordnung] erbracht worden sind,

2. vor dem Inkrafttreten der Verordnung vom … [einsetzen: Datum und Fundstelle dieser Verordnung] begonnene Leistungen nach den Nummern 215 bis 222, 500 bis 523 und 531 bis 534 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenverordnung für Zahnärzte in der vor dem … [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 3] geltenden Fassung, wenn sie erst nach Inkrafttreten der Verordnung vom …[einsetzen: Datum und Fundstelle dieser Verordnung] beendet werden…

Die Übergangsregelung greift demzufolge in der Prothetik und bei Einlagefüllungen.
Macht ja nichts, dann schreiben wir jetzt die Pläne nach der neuen GOZ. Nur sind die Softwarehersteller schon soweit?

Praxissoftware (2)

von Olaf Löffler

Das Thema Praxissoftware rückt mehr in den Mittelpunkt. Ab dem 01.12.2012 kommt die papierlose Abrechnung mit den KZVen.
Die mit dem ersten Artikel begonnene Umfrage bleibt weiterhin offen.

Allen Kommentatoren gilt mein Dank für die hilfreichen Anregungen und Informationen.

Oftmals wird die Software oder deren Hersteller kritisiert. Selten erlebt man positive Rückmeldungen.
Wenn etwas gut funktioniert, dann ist es selbstverständlich und wird meist nicht erwähnt. Deshalb sind Kommentare zu den einzelnen Programmen wünschenswert und für den Leser informativ.

Hier ein Link der KZBV zu den am Markt befindlichen Abrechnungsprogrammen mit einigen Informationen der Hersteller und noch eine Frage zu Ihrer Zufriedenheit mit der Software.

Nutzen Sie die Kommentarfunktion zur Info für Ihre Kollegen.

Praxissoftware

von Olaf Löffler

Praxissoftware

Praxissoftware

Darüber haben wir noch nie gesschrieben. Wahrscheinlich jede Kollegin und jeder Kollege haben mehrmals am Tag mit dem Computer und der entsprechenden Praxissoftware zu tun.

Und mal ehrlich, wer hat darüber an irgend einer Stelle noch nicht geschimpft? Egal ob anwenderverschuldet oder nicht. Wohl niemand.

Gelobt wird die Software eher weniger bis gar nicht. Warum auch, sie tut hoffentlich das, wozu diese angeschafft wurde.

Es wäre ganz toll, wenn alle Wurzelspitzeleser in der Unfrage die in Ihrer Praxis installierte Praxissoftware in der Umfrage anklicken. Herzlichen Dank für Ihre Mühe.

Apikale Aufhellung (18)

von Wonald Recker

Zum Endorecall haben wir letzte Woche einen Patienten zum 3 Monatsrecall einbestellt, der uns von einem Kieferchirurgen überwiesen wurde. Ich freue mich, daß es immer mehr chirurgische Kollegen gibt, die der endodontischen Revision oder Erstbehandlung eine Chance geben ohne gleich zu resezieren.

Hier nun der Fall.
Unterkiefer Molar ohne pathologischen Sondierungstiefen, leichter Druckschmerz auf Palpation apikal, Sensibilität fraglich und für den Patienten vollkommen symptomlos.
Zufallsbefund vor ZE Versorgung.

Es ist keine vollständige Ausheilung erkennbar. Jedoch ist eine deutliche Heilungstendenz radiologisch zu erkennen. Das 6 Monatsrecall werde ich hier wieder einstellen.

Das endodontische Recall gestaltet sich in unserer Praxis generell sehr schwierig, bzw mit großem personellen Einsatz. Unsere Praxissoftware biete alle möglichen Recalls an Prophylaxe, Kieferorthopädie, Vorsorge etc..
Nur ein Zahn- und gleichzeitig Patientenbezogenes Recall finde ich bei Dampsoft beispielsweise nicht. Für die Implantologie wäre dies durchaus sinnvoll. Denn auch in solchen Fällen kann es sein, daß im Laufe der Zeit ein weiteres Implantat dazukommt.

Heilungstendenz

Heilungstendenz