von Olaf Löffler
Die Zeitplanung zur neuen GOZ kann spannend werden – nach Meinung des Gesetzgebers ist ausreichend Vorbereitungszeit, wie man nachlesen kann.
Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)
Das Inkrafttreten der neuen Gebührenverordnung zum 1. Januar 2012 stellt den Beteiligten eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung und Umstellung auf die neuen Regelungen zur Verfügung.
Die abschließende Beratung im Bundesrat soll 4.November 2011 stattfinden.
Für eine Praxis mit Bestellsystem und dem Anspruch Kostenpläne für geplante Behandlungen zu erstellen ist der Zeitraum bis zum 01.01.2012 zu kurz.
Macht ja nichts, denn es gibt ja eine Übergangsregelung.
Die Übergangsregelung
In Nummer 2 wird eine Übergangsregelung getroffen für Fälle, in denen die Behandlung vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen, aber erst nach deren Inkrafttreten beendet werden.
Für die in den genannten Gebührenpositionen zusammengefassten Komplexleistungen, deren Erbringung sich typischerweise über einen Zeitraum von mehreren Sitzungen erstrecken kann, wird die Weitergeltung der vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Verordnung bestimmt, wenn die Leistung vor dem Inkrafttreten begonnen und noch nicht beendet wurde.
Die Gebührenordnung für Zahnärzte in der vor dem … [einsetzen: Datum des Inkrafttre- tens nach Artikel 3] geltenden Fassung gilt weiter für
1. Leistungen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung vom … [einsetzen: Datum und Fundstelle dieser Verordnung] erbracht worden sind,
2. vor dem Inkrafttreten der Verordnung vom … [einsetzen: Datum und Fundstelle dieser Verordnung] begonnene Leistungen nach den Nummern 215 bis 222, 500 bis 523 und 531 bis 534 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenverordnung für Zahnärzte in der vor dem … [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 3] geltenden Fassung, wenn sie erst nach Inkrafttreten der Verordnung vom …[einsetzen: Datum und Fundstelle dieser Verordnung] beendet werden…
Die Übergangsregelung greift demzufolge in der Prothetik und bei Einlagefüllungen.
Macht ja nichts, dann schreiben wir jetzt die Pläne nach der neuen GOZ. Nur sind die Softwarehersteller schon soweit?
Hallo Olaf,
wieder die Frage: “Cui bono”?
Neue Heil- und Kostenpläne verschieben die Leistungserbringung um etliche Wochen….
Denn die werden ja meist wieder zur “Begutachtung” oder gar zur “Genehmigung” durch die Kostenerstatter eingereicht. Das gibt erfahrungsgemäß auch den einen oder anderen erweiterten Beratungsbedarf in den Praxen, das kostet auch ein bisschen Zeit.
Also: Erstmal keine Privatbehandlung, erstmal keine Kosten. Da lacht die PKV!
Grüße vom Lande, Thomas