
Wir wünschen allen Lesern noch schöne Sommertage.
Euer Wurzelspitze-Team
von Ronald Wecker
Das erfolgreiche Recall ist der stille Beifall für den endodontisch Tätigen.
Und je umfangreicher die bewältigten Probleme waren, umso zufriedener das Lächeln beim Betrachten des Röntgenbildes.
Bereits im März 2014 wurde hier ausführlich berichtet. Nun das Fast-6-Monats-Recall.
Es scheint zu werden. Bei gleichzeitigem Fehlen klinischer Symptomatik zeigt das 2D-Bild bereits deutliche Zeichen einer voranschreitenden Heilung.
von Ostidald Wucker
Die Patientin kam mit Beschwerden zu uns. Der Hauszahnarzt informierte uns und die Patientin über eine Instrumentenfraktur in der vorangegangenen Behandlung. Instrumentenfrakturen gehören zu den Risiken, die man bei einer Wurzelbehandlung eingehen muss. Sie sind nicht 100% auszuschließen. Mit verschiedensten Möglichkeiten kann man diese allerdings so gering wie möglich halten. Dazu gehören zum Beispiel:
Trotz aller Vorsicht kann es zu Frakturen der grazilen Instrumente kommen. Mitunter wird das Problem verschwiegen und der Patient nicht dahingehend aufgeklärt. Das kann zu Problemen führen. Der Patient sollte informiert werden und mit ihm zusammen nach Lösungswegen gesucht werden. Frakturierte Instrumente lassen sich oftmals entfernen oder passieren. Passieren heißt, man kann an dem Instrumentenrest vorbei den Kanal erschließen und desinfizieren.
Diese Therapievarianten gehören in die Hand des routinierten Behandlers, der dies regelmäßig erfolgreich bewältigt.
Zurück zum Fall. Hier gelang die Entfernung der Fragmente und die anschließende Aufbereitung und Versorgung des Zahnes. Nach dem 3 Monatsrecall war bereits eine Heilung der apikalen Region zu erkennen.
Von Bonald Decker
Letzte Woche haben wir Ihnen den ersten Teil dieser Berichtreihe hier vorgestellt.
Hier nun also die weiteren Bilder der Behandlung…
von Donald Becker
Aber von aussen und nur mit Hilfe eines Röntgenbildes kann man die Schwierigkeiten, die in einem Wurzelkanal stecken, nicht immer erkennen. Eigentlich so gut wie nie, aber das ist ein anderes Thema.
Die gesammelten und wegen Aufdrillung zu verwerfenden Handfeilen, 25 an der Zahl, waren hauptsächlich notwendig zur Erschließung des mesiobukkalen Kanals.
von Alexander Knobel
Fortsetzung: Ein deutscher Zahnarzt in Madrid (Teil 4)
Bereits Ende April bin ich gebeten worden erneut ein kleines Update meiner Erfahrungen im Ausland und speziell über meine neue Heimat Madrid zu schreiben und selten ist es mir so schwer gefallen wie im Moment.
Seit Wochen versuche ich nun etwas vernünftiges aufs digitale Papier zu bringen und es quält mich. Es quält mich weil ich einfach ausgebrannt bin, kaum Zeit finde und überhaupt nicht weiß, an welcher Stelle ich anfangen soll zu berichten.
Ich denke, dass ich inzwischen behaupten kann, dass mein Strategie aufgegangen ist und das Projekt „Deutsche Zahnarztpraxis im Herzen Spaniens“ definitiv aufgegangen ist.
Moderne Zahnheilkunde und nicht 08/15 Abfertigung. Nichts anderes, wie es wohl auch von den Lesern des Wurzelspitzen-Blog gelebt wird.
Zahnmedizinische Standards (QM von der Praxishygiene bis zum Eingliedern von Keramikinlays), High-End Dentistry (Mikroskop, DVT, CAD/CAM, T-Scan…), Fortbildungen, Freundlichkeit und permanente Präsenz in der Praxis haben zum Ziel geführt.
Aber sollte man nun auf die Idee kommen in einem fremden Land Fuß zu fassen, sollte man niemals außer Acht lassen, dass 100% nicht reichen. 100% bringen alle Anderen. Um sich also aus der Masse als Neuankömmling hervorzuheben muss es deutlich mehr sein.
Ich verbringe ca. 70h+ pro Woche in der Praxis und dann kommt noch das Wochenende mit Plänen, Auswertungen, Medical Reports … Papierkram dazu. Viel Freizeit bleibt da nicht!
Erfolg habe ich … aber der Preis ist doch sehr hoch. Besonders für meine Familie die mich leider viel zu selten zu Gesicht bekommt. Das war in Deutschland definitiv anders!
Der ewige Kampf, das „andere System“, andere Wertvorstellungen und Arbeitsweisen zu verstehen ist nicht immer einfach und extrem kräftezerrend. Ein komplett anders funktionierendes Gesundheitssystem, die Krise, ein brutaler Konkurrenzkampf, Praxisketten (Lowbudget und von Versicherungen), die wie Heuschrecken aus dem Boden schießen und die Preise ins bodenlose drücken, ….
Jeder dieser Punkte wäre im Einzelnen bereits mehr als abendfüllend und sicherlich auch für die meisten Leser uninteressante Kost. Aber damit muss man sich nun einmal auseinandersetzen, wenn man den Gedanken einer beruflichen Auswanderung in sich trägt.
Alle Versuche eine zahnärztliche Assistenz einzustellen sind bisher kläglich gescheitert.
Die universitäre Ausbildung junger Zahnmediziner ist extrem theorielastig und das selbstständige Arbeiten aufgrund fehlender bzw. minimalster praktischer Ausbildung fällt den Meisten direkt nach dem Studium dann auch extrem schwer.
Viele flüchten sich daher auch erst einmal in die postgraduierte Ausbildung (sofern sie es sich leisten können) und machen einen Master, welcher im Anschluss der Ausbildung für viel Geld direkt von den Universitäten angeboten wird. Dadurch ist der Markt von Spezialisten überflutet, die ihr Handwerk anschließend auch verstehen, allerdings auch nur einen Mikrokosmos der Zahnmedizin abdecken. Hier sieht man dann sehr schön, inwiefern sich eine reine Spezialisierung der Zahnmediziner auswirkt. Keiner hat mehr eine Ahnung vom Ganzen und der Patient wird herumgereicht.
Auf keine Fall jetzt aber falsch verstehen. Es gibt ganz tolle und extrem talentierte Zahnmediziner in Spanien, die ihr Handwerk meisterlich verstehen. Auch den Sinn einer Spezialisierung möchte ich nicht in Frage stellen.
Nur sollte die Aufgabe einer Universität wohl eher in der allgemeinen Ausbildung und dem praktischen Heranführen an den täglichen Bedarf eines jungen Zahnmediziners liegen.
Die schlechtesten Arbeiten, die ich bisher gesehen hatte waren übrigens deutscher Herkunft. Da wurden z.B. schlecht gemachte GIZ Füllungen als „Spezial Inlays“ verkauft und teuer berechnet.
Nicht alles was glänzt ist nun einmal ist Gold.
Arbeiten im Ausland hat absolut nichts mit dem Erlebten im letzten Urlaub zu tun. Auch nicht, wenn die Kollegen dort einen relaxten Eindruck beim Bier an der Bar hinterlassen hatten.
Eines ist sicher: Kein Mensch hat hier auf mich gewartet bzw. nach mir geschrien. Es ging vor mir und wird auch ohne mich gehen.
Mein Fazit:
Mein Konzept ist aufgegangen. Und in naher Zukunft stehen auch noch einige gravierende Veränderungen an, welche mir endlich das erhoffte Maß an mehr Lebensqualität bringen sollen.
Nur hartes und zielorientiertes Arbeiten, ein hohes Maß an Opferbereitschaft und etwas Glück kann zum Erfolg führen. Der Standort macht dann nur noch eine kleineren Prozentsatz des Erfolges aus.
Garantien gibt es aber auch dann keine.
von Ronald Wecker
Vor fast einem Jahr wurde die Initialbehandlung des nachfolgenden Behandlungsfalles hier beschrieben.
Neben der endodontischen Behandlung des avulsierten 11 musste auch Zahn 12 drei Wochen nach dem Trauma aufgrund einer Pulpanekrose endodontisch versorgt werden.
11 Monate nach dem Trauma stellt sich die Situation wie folgt dar:
Die Zähne 22, 21 und13, sowie alle Unterkieferfrontzähne reagieren positiv, nicht reizüberdauernd und rasch auf einen Kältereiz. Klinisch weist 11 bereits seit 4 Wochen nach dem Trauma einen ankylotischen, metallischen Klopfschall auf.
Die periapikale Situation an den Zähnen 11 und 12 erscheint im DVT unauffällig, wohingegen das 2D-Bild Raum für Spekulationen lässt (apikale Resorption an 12 ?, fortschreitende knöcherne Ersatzresorption an Zahn 11?).
Ob die Ersatzresorption transienten Charakter hat werden die nachfolgenden Kontrollen ergeben.
von Ostidald Wucker
Eine Brücke sollte erneuert werden. Der HZA hat die Behandlung begonnen und kam nicht weiter. Der Patientin wurden zwei Möglichkeiten zur Behandlungsfortführung angeboten. Sie konnte zwischen WSR (Wurzelspitzenresektion) und endodontischer Behandlung bei uns wählen. Der WSR Termin war bereits ausgemacht. Trotzdem wollte sie noch uns als Zweitmeinung hören.
Wir waren optimistisch den Fall besser ohne chirurgische Intervention lösen zu können. Spannend war die Darstellung der Aufzweigung. Dank des angefertigten DVT konnte dies dann auch reibungslos erfolgen. Ohne dieser Röntgeninformationen wären Kanalstrukturen sehr wahrscheinlich unentdeckt und damit unbehandelt geblieben.
Die Aufbereitung gelang in diesem Fall mit Profile (15.04, 20.02 – 35.04) und Mtwo (15.05 ) und unter SAF-Einsatz.
Von Christoph Kaaden
Seit diesem 2012 von Ronald Wecker veröffentlichten Artikel mit dem darin enthaltenen Hinweis auf von ihm verwendete Hartmetallfräsen sind auch wir regelmässige und begeisterte Nutzer dieser Instrumente geworden. Aus diesem Grund war mein „Leidensdruck“ neu auf dem Markt erhältliche Fräsen eines „Mitbewerbers“ auszuprobieren gering…
Nach einigen Wochen im „Praxistest“ und multiplen Anwendungen bin ich nun aber doch froh, den SabreCut-Instrumenten „eine Chance gegeben zu haben“.
Die vom Vertreiber versprochenen Eigenschaften decken sich mit unseren bisherigen Erfahrungen. Je nach Grösse des zu bearbeitenden Areals nutzen wir also nun eine der beiden genannten Fräsentypen und haben somit für uns mehr“Handlungsspielraum“ dazugewonnen.
Wenn Sie also darüber nachdenken einmal andere bzw. zusätzliche Hartmetallfräsen zu verwenden als bisher, scheinen die SabreCuts in meinen Augen eine sehr gute Wahl zu sein.
Disclaimer: Es besteht beim Autor kein Interessenkonflikt in Form einer finanziellen oder persönlichen Beziehung zu Dritten, deren Interessen vom Beitragsinhalt positiv oder negativ betroffen sein könnten.
von Haya Hadidi
Hallo allerseits,
anbei möchte ich Sie auf ein aktuelles Urteil zum Thema Behandlungsfehler eines Zahnarztes hinweisen (Erscheinungsdatum 08.07.2014).
Das Urteil finden Sie in der Langfassung hier zum Nachlesen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2014/26_U_14_13_Urteil_20140606.html
Für den Praktiker ist es sicher nicht immer leicht selbst einzuschätzen, ob die vorgenommene Behandlung einer gerichtlichen Überprüfung nach dem „lege-artis“-Maßstab standhalten würde. Umso aufschlussreicher sicherlich die Beschäftigung mit aktuell gerichtlich entschiedenen Fällen zu dieser Thematik.
Im vorliegenden Fall ist der Behandler unterlegen und muss nun seiner ehemaligen Patientin Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen und darf auch keine Nachbesserung versuchen.
Was war passiert?
Die 37jährige Patientin hatte sich aufgrund von Zahn- und Kopfschmerzen zum Zahnarzt begeben. Dieser verordnete zunächst eine Protrusionsschiene, um die Fehlstellung des Kiefers zu korrigieren. Sodann begann er außerdem die Behandlung der Zähne im Oberkiefer, indem er Amalgamfüllungen entfernte und die Zähne für den Einsatz eines langzeitprovisorischen Zahnersatzes vorbereitete. Dieses Provisorium gliederte er nach etwa 3,5 Monaten nach Beginn der Schienenbehandlung ein. In der Folge verstärkten sich die schmerzhaften Beschwerden der Patientin wieder, nachdem sie nach Beginn der Schienenbehandlung und vor Eingliederung zunächst nachgelassen hatten. Die Patientin begab sich daher in stationäre Behandlung, bei der eine Knochenentzündung im Oberkiefer festgestellt wurde. Nach Entfernen der Provisorien verringerten sich die Beschwerden, ließen jedoch nicht ganz nach.
Wo liegt der grobe Behandlungsfehler?
Der Zahnarzt hätte die prothetische provisorische Versorgung noch nicht vornehmen dürfen, da die begonnene Schienentherapie die Position des Unterkiefers noch nicht ausreichend gesichert hatte. Das Gericht macht sich hier die Ausführung des zahnmedizinischen Sachverständigen zu eigen, da„ die Verschiebung der Kieferposition auch aufgrund der muskulären Beteiligung ein dynamischer Prozess ist, bei dem auch entsprechend den Leitlinien eine gesicherte und so verbleibende Endposition erst erreicht ist, wenn der Patient ein halbes Jahr beschwerdefrei mit dieser durch die Schienentherapie erreichten Position gelebt hat.“
Die Patientin hatte aber nie die Beschwerdefreiheit erreicht.
Das Gericht sieht „das Vorgehen des Beklagten bei juristischer Bewertung als groben Behandlungsfehler [an], also um einen eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse, der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. etwa BGH NJW 2001, S.2795 [2796]). Dabei hat der Senat insbesondere berücksichtigt, dass die zu fordernde Zeit der Beschwerdefreiheit so deutlich unterschritten worden ist, dass sich das Scheitern der Bemühungen aus Sicht des Senates geradezu aufdrängte. Auch die medizinische Sachverständige Dr. Q hat das Vorgehen in Ihrem schriftlichen Gutachten als medizinisch unverständlich und Verstoß gegen bewährte medizinische Erkenntnisse bezeichnet und bei der mündlichen Anhörung bildlich als Verstoß gegen das „Dickgedruckte“ angesehen.“
Der Zahnarzt haftet daher für die bei der Patientin eingetretenen Schäden einschließlich ihrer Folgewirkungen, weil er den Gegenbeweis mangelnder Kausalität nicht führen konnte.
von Christian Danzl
letzte Woche findet ein Schreiben eines endodontisch tätigen Kollegen aus dem benachbarten Ausland über Umwege zu mir in die Praxis. Im Schreiben bietet er seine endodontischen Dienste an. Dabei waren natürlich Visitenkarten und auch ein Übungszahn von VDW mit einem 006 Reamer als Anschauungsobjekt.
Der hier beschriebene obere Molar hat 3 eingefärbte (mb, db und p), und einen nicht eingefärbten Wurzelkanal (mb2). Der mb2 ist auch nicht ohne weiteres zu finden und auch nicht zu katheterisieren – wie im richten Leben eben auch so oft.
Ich finde die Idee, einem Schreiben zur Akquise von neuen Überweisern, so ein Anschauungsobjekt beizulegen, gar keine so schlechte Idee, da so ein Übungszahn wahrscheinlich nicht so schnell im Papiermüll verschwindet, wie ein Schreiben alleine, und vielleicht noch ein paar Tage auf dem Schreibtisch liegen bleibt.
Und – sollte sogar etwas damit „herumgespielt“ werden – bleibt er vielleicht auch noch ein wenig im Kopf.
von Ronald Wecker
In nachfolgend dargestellten Behandlungsfall lautete meine erste Empfehlung nach eingehender klinischer und radiologischer Diagnostik wie folgt:
Entfernung Zahn 37 mit anschliessender implantologischen Versorgung und orthograde Revision Zahn 36. Mit ein Grund dafür war, dass die Situation so bereits seit 3 Jahren bestanden haben soll und ich die Möglichkeit einer extraradikulären Infektion an 37 als deutlich erhöht eingeschätzt hatte. Der einzige klinische Pluspunkt war das Fehlen von erhöhten Sondierungstiefen. Ansonsten hatte der 37 alle Merkmale eines Zahnes, der die Erfolgsstatistik in den Keller ziehen wird.
Dass ich dennoch die endodontische Behandlung „gewagt“ hatte war im Umstand begründet, dass für den Patienten eine Zahnentfernung mit der Gefahr einer bis zur implantologischen Versorgung andauernden Arbeitsunfähigkeit einhergegangen wäre:
Er ist Mitglied eines bekannten Symphonieorchesters und spielt ein Blasinstrument, bei dem Ansatz und Druckaufbau nur mit vollständiger Zahnreihe möglich ist.
Die Behandlung erfolgte für jeden der beiden Zähne zweizeitig. In beiden Fällen war die bestehende Kompositrestauration massiv undicht. In beiden Zähnen war das Pulpakammerdach nicht entfernt worden; die Obturationsmassen waren deutlich kontaminiert. Zudem wies 37 einen fast bis apikal hinab reichenden Isthmus auf, der mittels vorgebogener Endosonore-Feilen „instrumentiert“ werden konnte. Genügend Gründe also für die deutliche apikale Aufhellung.
Das während der Liegedauer der medikamentösen Einlage aus 37 ausgetretene CaOH2 schmälert die radiologische Ästhetik ein wenig. Angesichts des bisherigen Heilungsverlaufs, bin ich aber zuversichtlich, dass der Patient damit gut leben kann.
Ich jedenfalls bin mit dem bisherigen Ergebnis sehr zufrieden und hoffe, den weiteren Verlauf verfolgen zu können.
von Ostidald Wucker
An dieser Stelle haben wir bereits über den Fall berichtet.
Nach intensiver Beratung mit dem Patienten haben wir uns für den Erhaltungsversuch entschieden. Ein weiterer chirurgischer Eingriff war unerwünscht. Die Situation war in Anbetracht der Ausgangssituation mit dem Trauma und der angegebenen Therapie nicht optimal. Trotzdem sollte der Versuch zum Erhalt beider Frontzähne durchgeführt werden.
Die Entfernung des Wurzelfüllmaterials gelang an beiden Zähnen, das retrograde Verschlussmaterial konnte nach Teilung nahezu vollständig entfernt werden.
Das apikale Neoforamen am Zahn 22 war umfänglich nur schwer zu ermitteln.
(A tactile method for canal length determination in teeth with open apices
A. ElAyouti, E. Dima & C. Loest
Department of Conservative Dentistry and Endodontology, University of Tübingen
International Endodontic Journal, 42, 1090–1095, 2009)
Ohne ein orthograd eingebrachtes Kollagenwiderlager war der Verschluss mit MTA nicht möglich. Den Gegendruck des Widerlagers haben wir genutzt um das MTA apikal etwas überdimensioniert zu platzieren. Davon versprachen wir uns einen dichten Verschluss des Neoforamens.
Anbei klinische Bilder und Röntgenbilder des Falles.
von Bonald Decker
Endodontische Behandlungen unterer Frontzähnen zählen bei uns eher zu den Ausnahmen. Gleichwohl sind diese gerne für gewisse „Überraschungen“ gut. So wie hier in der Vergangenheit beschreiben.
Nachfolgend unserer jüngster Fall. Bei der 71-jährigen Patientin wurde alio loco eine endodontische Behandlung aufgrund einer akuten apikalen Parodontitis eingeleitet. Leider kam es in einer frühen Phase der Behandlung zu Komplikationen. Das Röntgenbild zeigt das Fragment einer Hedström-Feile sowie ein zweites weiter koronal gelegenes dünnes Instrument unklarer Art.
Nach eingehender Aufklärung der Patientin über die verschiedenen Behandlungsoptionen entschieden wir uns für den Versuch der Fragmententfernung mit nachfolgender chemo-mechanischer Reinigung der Kanalsysteme. Anhand der radiologisch erkennbaren Lage des „großen“ Fragmentes (nicht mittige Position in der Wurzel) ging ich im Vorfeld von zwei Kanalsystemen aus. Sollte es sich ferner um konfluierende Systeme handeln könnte dies einen positiven Einfluss auf die Entfernbarkeit des Fragmentes haben, da somit mehr Präparations-Spielraum bei der Freilegung gegeben wäre.
Intraoral wurde schnell klar, dass zunächst die Zugangskavität in bukko-oraler Richtung modifiziert werden musste:
Nach dieser Modifikation konnte das erste kleine Fragment bereits kurze Zeit später entfernt werden.
Die weitere intrakoronale bzw. intrakanaläre Inspektion bestätigte das Vorhandensein eines zweiten (lingual gelegenen) Kanalsystems.
Nach weiterer Darstellung und initialer lingualer Instrumentation wurde von uns eine Messaufnahme angefertigt. Diese lässt eine Konfluation der beiden Kanalsysteme vermuten.
Messaufnahme nach Darstellung des lingualen Kanalsystems;radiologisch besteht der Verdacht einer Konfluation der Kanalsysteme
Nach vollständiger Instrumentation des lingualen Kanals (CAVE ! :Erhöhte Vorsicht zur Vermeidung einer weiteren Instrumentenfraktur durch bukkal gelegenes Fragment, welches mit lingual eingesetzten Aufbereitungsinstrumenten „konkurrieren“ kann!) gelang es in der weiteren Folge auch das Feilenfragment zu lockern und zu entfernen.
Im zweiten Teil des Beitrages stellen wir Ihnen die weitere Behandlungsabfolge und den Therapieabschluss vor…
von Hans – Willi Herrmann
Hierzu ein Auszug aus einem Buch von Dr. Erich Heinrich – Vom Erfolg in der zahnärztlichen Praxis. Von 1949.
Untertitel: Ein Buch über und für Zahnärzte, über die Kunst der Menschenkenntnis und Menschenbehandlung in ihrem Berufe.
p.s.: Und wenn man weiterliest, erfährt man, wer schuld ist an der Misere. Die Krankenkassen. Dazu nächste Woche mehr.
von Christian Danzl
Ganz kurz: Läuft.
Bis jetzt sind knapp 800 Zyklen durchgelaufen.
Alle ohne Fehlermeldung.
Das Gerät läuft leise und macht was es soll.
Leider ist das in der heutigen Zeit keine Selbstverständlichkeit mehr.
Der Ölverbrauch hat sich eingependelt auf 1 Dose für 6 Wochen.
Sehr bewährt hat sich der zweite Deckel, da das Gerät sofort wieder beladen werden kann, ohne, dass man ca. 100°C heisse Winkelstücke aus den Aufsätzen entfernen muss.
von Jörg Schröder
Guttapercha ist nicht gleich Guttapercha. Selbst wenn Guttapercha drauf steht.
Zugegeben, diese Nachricht wird wohl die wenigsten Leser überraschen.
Überraschend für mich jedoch war gestern, dass die in der seit 7 Jahren verwendeten Elements Obturation Unit eingesetzten Kartuschen der Qualität „Heavy Body“ eine Guttapercha entliessen, die unmittelbar nach Austreten aus der vorgewärmten Kanüle erkaltete. Und zwar ohne zuvor eine Verbindung mit der bereits im Kanal befindlichen Guttapercha einzugehen. Was die Obturation der Kanalsysteme mehr als erschwerte und zeitlich erheblich in die Länge zog.
Die Temperatureinstellung war unverändert, die Kartuschen sahen aus wie immer.
Auf irritiertes Nachfragen meinerseits berichtete die Mitarbeiterin, dass die eingesetzten Originalkartuschen (Original Sybron Verpackung) von einem neuen Anbieter stammten.
Die daraufhin aus dem benachbarten Behandlungszimmer „geliehenen“ Kartuschen des bisherigen Anbieters zeigten dagegen in derselben Obturationseinheit die gewohnte Konsistenz.
Zufall? Qualitätsstreuung? Produktpiraterie?
Als Erstmassnahme werden die Kartuschen wieder nur beim bisherigen Anbieter bestellt. Ob die angestellten Nachforschungen zu den Hintergründen Licht in dieses Dunkel bringen werden, wird sich zeigen.
von Hans – Willi Herrmann
Und bin beim Blättern in diversen alten Schinken immer wieder erstaunt, wie oft sich meine These: „Es gibt nichts Neues in der Endodontie“ de facto bestätigt.
Aus diesem Grund habe ich eine neue Rubrik hier bei WURZELSPITZE ins Leben gerufen: „Was schon die Alten wussten“. Und werde von nun an immer wieder zu diversen Themen das Wissen der Altvorderern ins Gedächtnis rufen.
Beginnen wir diese Rubrik mit einem Auszug aus E. Immig: Die Behandlung pulpa- und wurzelkranker Zähne ( die 3. Auflage ist von 1911, die mir vorliegende 4. Ausgabe von 1921).
Die letzten Seiten des Buches (ein zugegeben kleines Kapitel) sind den Misserfolgen der Wurzelkanalbehandlung gewidmet. Punkt 5 umfasst: „Das Entfernen abgebrochener Instrumente aus dem Wurzelkanal“. Zum Einsatz kommen unter anderem spezielle wortwörtlich „Herausholinstrumente“ von Beutelrock. Zunächst ein Trepan- Bohrer (der vermutlich erst mehrere Jahrzehnte später als „Masseran- Bohrer“ Verbreitung finden dürfte) zum Freilegen des Instrumentenschaftes im Wurzelkanal, anschliessend ein Instrument mit einer Spirale (in unterschiedlichen Durchmessern als Set vorhanden) an seinem Ende, die über das koronale Fragmentende gestülpt wird. Rotiert man das Instrument, erzeugt die Spirale eine frikative Wirkung, die es erlauben soll, das so fixierte Instrumentenfragment zu entfernen.
Fotos der Zeichnung und Originaltext in der Galerie.
von Ostidald Wucker
Über den Fall haben wir bereits hier und hier berichtet.
Dank der 3 dimensionalen Röntgendarstellung fand die Behandlung geplant und ohne unerwartete Überraschungen statt. Was uns nicht ganz gelang war das DVT optimal für eine möglichst substanzschonenede Zugangsgestaltung anzuwenden.
Auf Grund der Krümmung des Zahnes opferten wir etwas mehr Substanz als geplant. Neben dem Isthmus mussten wir etwas an der mesialen Wurzelkanalwand mit Ultraschall präparieren um das apikale Neoforamen einsehen zu können.
Die Fistel verschwand nach der ersten Sitzung.
Die Therapie haben wir versucht in den Bildern darzustellen.
von Hans – Willi Herrmann
Bislang wurde diese Position in unserer Praxis von der Sanyo E6 besetzt. Diese ist mittlerweile antik zu nennen, schon einige Jahre nicht mehr neu im Handel erhältlich, längst nicht mehr zeitgemäß.
Alternativen wurden angetestet, zum Beispiel hier, hier und hier.
Aber bis heute hat es keine andere Kompaktkamera geschafft, in der Summe der Eigenschaften die Sanyo E 6 von ihrem angestammten Platz in unserer Praxis zu verdrängen.
Das könnte sich jetzt ändern.
Mit der Olympus Tough TG 3 ist nun eine Outdoor Kompakt Kamera auf dem Markt, die (auch wenn es mit Sicherheit nicht die Intention der Entwickler war) mit einer Reihe von Besonderheiten aufwartet, die diese Kamera für unsere Zwecke geeignet erscheinen lässt.
Hier 3 Stichpunkte:
Mikroskopmodus, Fokus Stacking, Ringblitzvorsatz.
Ein ausführlicher Test wird hier folgen.
Als Teaser 3 Aufnahmen (noch ohne Ringblitz, der ist noch im Rückstand) im Mikroskopmodus jeweils mit/ohne Fokus Stacking.
Und zwei klinische Situationen, mit der Sanyo E 6 und mit der Olympus TG 3 (+ Sony NEX 5N via Zeiss Pro Ergo) aufgenommen.
Foto 1:
Lineal, Kamera auf 20 cm positioniert, Autofokuspunkt bei 16 mm, Weitwinkelposition
Foto 2:
Lineal, Kamera auf 20 cm positioniert, Autofokuspunkt bei 16 mm, Teleposition
Foto 3:
Situationsmodell, Autofokuspunkt vestibuläre Fläche mittlerer Zahn, ohne/mit Fokusstacking
Foto 4/5:
Zahn 17, Spiegelaufnahme, Sanyo E 6 Tele- Einstellung mit Blitz, Olympus TG 3 Tele- Einstellung ohne Blitz mit Fokusstacking
Foto 6/7/8:
Zahn 16, Spiegelaufnahme, Sanyo E 6 Tele- Einstellung mit Blitz, Olympus TG 3 Tele- Einstellung ohne Blitz mit Fokusstacking, Sony NEX 5N via Zeiss Pro Ergo