Zum gegenwärtigen Stand der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

von Haya Hadidi

Verehrte Leserschaft der WURZELSPITZE, im Folgenden möchte ich Ihnen in loser Reihenfolge Themen aus der Schnittmenge von IT und Rechtswissenschaften näher bringen.
Durch eine persönlich motivierte intensivere Beschäftigung mit der Zahnmedizin entdeckte ich die WURZELSPITZE und bin sofort ein Fan dieses Projekts geworden. Ich möchte es daher durch meinen juristisch-technischen Input unterstützen, da ich mir vorstellen kann und durch Gespräche mit Zahnärzten auch weiß, dass selbige in ihrem beruflichen Alltag in diesem Bereich des Öfteren Interessen/Fragen haben. Falls Sie, werte Leserinnen und Leser, also auch juristische bzw. juristisch-technische Fragestellungen haben, von denen Sie sich vorstellen können, dass Sie auch für das übrige Publikum von Interesse sind, dann zögern Sie bitte nicht, mir eine E-Mail (haya_at_hadidi.eu) mit einem Vorschlag für einen weiteren Beitrag zu schreiben. Natürlich können Sie mir auch gerne schreiben, wenn Sie Fragen zu meinen Beiträgen haben. Die Beiträge ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Im Rahmen der Beiträge behandele ich ausschließlich abstrakte Fragestellungen. Die im folgenden dargestellten Informationen und Meinungen sind rein privater Natur und repräsentieren keinesfalls eine offizielle Meinung der Bundesnetzagentur für Post, Telekommunikation, Elektrizität und Gas.

Mein erstes Thema ist der eGK gewidmet und bietet einen Überblick über die aktuellen Aspekte der Einführung dieser flächendeckenden IT-Sicherheits-Infrastruktur.

Was macht die eGK aus?
Die eGK enthält – im Gegensatz zur KVK (Krankenversichertenkarte), auf der sich ein Speicherchip befindet – einen Prozessorchip für die Versichertendaten. Die Einführung und Entwicklung der eGK hat nun sechs Jahre gedauert und hat schätzungsweise Kosten in Höhe zwischen 500 Mio. und 1,4 Mrd. Euro verschlungen (s.http://www.gesundheitskarte.net/).
Und nun?
Vorerst ändert sich jedoch nicht viel für Arzt und Patient, da das ursprünglich hochambitionierte Projekt zunächst nur in einer Basisversion realisiert wurde. Die eGK trägt also neuerdings ein Foto des Patienten und soll so Missbrauch verhindern.
Geplant sind in den nächsten Jahren, laut Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums, Zusatzfunktionen wie etwa die Editierung von Stammdaten durch Arzt und Patient (sog. Versichertenstammdatenmanagement, VSDM), die sichere Kommunikation zwischen Ärzten und die Einführung einer elektronischen Patientenakte (s. http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/elektronische-gesundheitskarte/fragen-und-antworten-einfuehrung-egk.html)
Mit dem VSDM wird technisch dann auch die gesetzliche Vorgabe des § 291 Abs. 2b SGB V umgesetzt. Hiernach sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Zahnärzte und Einrichtungen verpflichtet, die vorgelegte eGK bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal auf Gültigkeit und Aktualität der Versichertendaten zu prüfen.
Liegen geänderte Patientenstammdaten bei einem Kostenträger vor, z. B. weil der Versicherte umgezogen ist, so sollen diese Informationen künftig auf der Karte aktualisiert werden können.

Was bringt’s dem Patienten?
Im Rahmen der ConHIT, der Berliner Messe für Health-IT, wurden im April bereits erste Anwendungen vorgestellt, mit denen der Bürger zukünftig seine eGK auch selbstständig sinnvoll nutzen können soll (s. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gesundheitskarte-Der-muendige-Buerger-kommt-an-seine-Daten-1558092.html).
Er soll z.B. in der Lage sein, an entsprechenden Terminals, sogenannten Wartezimmer-Kiosken, die eigenen Stammdaten auszulesen und zukünftig auch zu aktualisieren. Diese Terminals warten derzeit noch auf die Freigabe durch die Gematik GmbH, die aber dieses Jahr noch erfolgen soll. Weiterhin soll es auch Softwarelösungen geben, die es dem Nutzer ermöglichen, online von zu Hause aus mittels seiner eGK mit der Krankenkasse zu kommunizieren. Erste Entwicklungen hierzu gibt es z.B. vom Fraunhofer Institut Fokus in Zusammenarbeit mit der TK. …und den Ärzten?
Besonders interessant wäre es sicherlich, endlich eine sichere Möglichkeit der Online-Kommunikation zwischen Arzt und Patient sowie zwischen Arzt und Arzt einzuführen, die beispielsweise auch den Austausch sensibler Daten, wie etwa digitaler Röntgenbilder, erlaubt. Eine Anwendungssoftware in diesem Zusammenhang wurde beispielsweise im März auf der Cebit vorgestellt: Die SignaturApp mittels der zukünftig auch qualifizierte elektronische Signaturen (QES) erzeugt werden können, die rechtlich der handgeschriebenen Unterschrift gleichstehen (s.http://www.heise.de/newsticker/meldung/Signieren-mit-eGK-eAT-und-nPA-1466244.html). Derzeit gibt es jedoch, bis auf die Existenz der Software und Testsysteme, noch keine praktische Umsetzung dieser Idee auf dem Markt, da es bisher an verfügbaren Realisierungen der theoretischen Möglichkeiten im Unternehmensumfeld mangelt.

Was macht eigentlich der elektronische Zahnärzteausweis in diesem Zusammenhang?
Im Hinblick auf den elektronischen Zahnärzteausweis, mit welchem ebenfalls eine QES ermöglicht werden soll, um beispielsweise auch elektronische Kassenabrechnungen durchzuführen, gibt es seit Ende 2011 nichts Neues (s. http://www.bzaek.de/nc/berufsstand/zahnaerztliche-berufsausuebung/telematik.html?sword_list%5B0%5D=egk).

Wie weit ist die Verbreitung der eGK?
Sie schreitet unter den gesetzlich Versicherten enorm voran: heise berichtet, dass bis Ende 2012 sogar die gesetzlich festgelegte Zielvorgabe der Ausstattung von 70 % der Versicherten überschritten werden wird.

Wie stehen die Ärzte inzwischen zu dem Projekt? Was machen die Gegner? Selbstverständlich ruhen auch die Kritiker des Projekts nicht: Der Ärztetag hatte ja 2010 bekanntlich beschlossen, dass die eGK gescheitert sei (s. http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/814270/aerztetag-beschliesst-e-card-gescheitert.html): „Der gigantomanische Anspruch, durch eine flächendeckende Elektronifizierung der Patientenversorgung unter Führung der Krankenkassen sowohl transparente Patienten wie auch transparente Ärzte herzustellen, widerspricht elementaren ärztlichen Grundwerten“. Ebenso ist auch das Aktionsbündnis „Stoppt die eGK“ weiter aktiv und forderte vor der CeBIT 2012 das Ende des Projekts (s. http://www.heise.de/newsticker/meldung/eGK-Aktionsbuendnis-warnt-vor-Risiken-und-Nebenwirkungen-1543860.html). Auch z.B. die Piratenpartei lehnt das weitere Rollout ab (s. http://wiki.piratenpartei.de/AG_Elektronische_Gesundheitskarte ). Vertreter vermittelnder Standpunkte befürchten – meines Erachtens zu Recht – dass sich die Ärzte durch eine einseitige Blockadehaltung von der konstruktiven Diskussion selbst ausschließen (http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/814539/standpunkt-e-card-weg-online-konsens.html).
Inzwischen gibt es in der Ärzteschaft durchaus die Erkenntnis, dass die telemedizinische Versorgung von Patienten aus dem Praxisalltag nicht mehr wegzudenken sei (s. http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.8899.9873.9877).

Wie ist die Situation bei den ablehnenden Patienten?
Auch auf Seiten der Patienten gibt es nach wie vor hartnäckige Verweigerer: Am 28. Juni diesen Jahres wurde am Sozialgericht Düsseldorf der Fall eines Mannes verhandelt, der sich weigert, die eGK zu benutzen. Er führt hierfür vor allem Datenschutzbedenken ins Feld und wird von der freien Ärzteschaft unterstützt ( s. http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/815528/sozialgericht-duesseldorf-verhandelt-e-card.html).
Zwischenzeitlich ist das Urteil ergangen (Az. S 9 KR 111/09): Der Kläger hat verloren und kann sich daher nicht erfolgreich gegen die Verwendung der eGK wehren. In der mündlichen Urteilsbegründung stellte das Gericht dar, dass es gesetzlich keine Befreiungsmöglichkeit von der eGK gibt. Außerdem ist die Verwendungspflicht auch nicht verfassungswidrig. Das grundgesetzlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei im Ergebnis nicht beeinträchtigt. Schließlich bestimme der Versicherte selbst über die zusätzlichen Informationen, die auf der Karte künftig gespeichert werden können. Die Basispflichtangaben unterscheiden sich demgegenüber nicht von den Angaben, die auf der bisherigen KVK enthalten seien.
Hinsichtlich der künftigen Zusatzdaten traf das Gericht keine Entscheidung darüber, ob die datenschutzrechtlichen Bedenken des Klägers tragfähig seien, da es nicht Aufgabe des Gerichts ist, eine umfassende Rechtmäßigkeitsprüfung vorzunehmen, sondern es ausschließlich um die Entscheidung der konkreten Klage gehe (s. auch http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/28_06_2012/index.php). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gibt es noch weitere Entwicklungen?
Auf Seiten der Verwaltung und der Politik gibt es ebenfalls neue Vorstöße: So soll ab 2017 die Information über den Organspende-Status auf der eGK verfügbar sein (s. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Organspende-Status-soll-ab-2017-auf-die-Gesundheitskarte-1585039.html). Dies wird allerdings ausschließlich die zweite Generation der eGK betreffen, die in diesem Zeitraum wegen Ablaufs der verwendeten Kryptoalgorithmen, eingeführt werden soll. Die Information zur Organspendebereitschaft soll durch den Arzt und/oder den Patienten (z.B. mittels der Wartezimmerkioske) editierbar sein.

Und außerhalb Deutschlands?
Während in Deutschland also weitere nutzbringende Anwendungen der eGK weiterhin noch Zukunftsmusik sind, ist man im Ausland schon weiter: So werden in Frankreich bereits medizinische Daten unterschiedlichen Ursprungs miteinander in einer einrichtungsübergreifenden elektronischen Patientenakte (EPA) verknüpft und zentral gespeichert. Dabei hat der Patient die Entscheidungsfreiheit darüber, welche Daten gespeichert werden, wodurch eine hohe Akzeptanz erreicht wird (s. http://www.gesundheitskarte.net).

Zur verbesserungswürdigen Situation im deutschen Gesundheitswesen gab es kürzlich eine Studie der Unternehmensberatung Accenture, die dem deutschen System zwar ein großes Potential bescheinigt, aber aufgrund der deutschen traditionellen Nicht-Kommunikation insgesamt ein schlechtes Zeugnis ausstellt ( s. http://www.presseportal.de/pm/39565/2241576/accenture-studie-zum-gesundheitswesen-durch-die-nicht-kommunikation-elektronisch-erfasster-daten).

Fazit?
Insgesamt kann man also festhalten, dass sich in Deutschland extrem schwer getan wird mit der Einführung einer derartigen neuen flächendeckenden Technologie. Es bleibt abzuwarten, ob die schrittweise Einführung erfolgreich ist oder ob dies die Gegenwehr nur später auf den Plan ruft. Hauptgrund für die Schwierigkeiten ist sicherlich das in Deutschland traditionell stark ausgeprägte Datenschutzbedürfnis, welches existiert, solange es nicht um Facebook und die Nutzung von Smartphones geht – aber das ist ein anderes Thema. ;-)

Fortsetzung folgt…

Die neue GOZ (5)

von OLaf Löffler

Im Bundesrat wird demnächst u.a. auch über den §12 der neuen GOZ entschieden.
Hier der Wortlaut:

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 (§ 12 GOZ)
Artikel 1 Nummer 12 ist wie folgt zu fassen:
§ 12 wird wie folgt gefasst:
§ 12
Überprüfung
Die Bundesregierung prüft die Auswirkungen der Neustrukturierung und –
bewertung der Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie
berichtet dem Bundesrat bis spätestens Mitte des Jahres 2015 über das
Ergebnis der Prüfung und die tragenden Gründe.“ ‚
Begründung:
Die Novellierung führt nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit
(BMG) auf der Basis des nach der aktuellen GOZ abgerechneten
Honorarvolumens (Stand: 2008) zu Mehraufwendungen in Höhe von rund 6
Prozent. Dieser Umfang der Erhöhung beruht auf der Annahme des BMG, dass
durch die verschiedenen Anhebungen der Punktzahlen die in der
Vergangenheit üblichen Überschreitungen des Schwellenwertes (2,3-facher
Steigerungsfaktor) nicht mehr auftreten werden. Sollten sich diese Annahmen
als nicht praxisgerecht erweisen, ist mit Mehrausgaben über den vom BMG
angenommen Wert von 6 Prozent zu rechnen. Diese Mehrausgaben wären von
den öffentlichen Kostenträgern der Beihilfe, privaten Krankversicherungsunternehmen,
aber auch Privatpersonen (insbesondere Mitgliedern der gesetzlichen
Krankenversicherung bei Inanspruchnahme außervertraglicher Leistungen) zu
tragen.
Eine Kostensteigerung über den angenommen Wert von 6 Prozent hinaus wäre
nicht sachgerecht.
Auf der Grundlage des von der Bundesregierung zu erstellenden Berichts ist
über eine Anpassung der Vorgaben der Gebührenordnung für Zahnärzte zu
befinden.
Meine Gedanken:
Dieser Teil der GOZ zeigt, daß es eine betriebswirtschaftlichen Grundlagenberechnung der zahnärztlichen Praxen zur neuen Gebührenordnung nicht gewollt war. Das heißt für mich, daß die marktwirtschaftlichen Grundlagen schon lange ausgedient haben und die Planwirtschaft Einzug gehalten hat.
„Zurück in die Zukunft“ der Weg in eine Mangelmedizin wird bereitet.
Die Mangel wird in Form fehlender Kostenübernahme durch Kostenerstatter und/oder des Mangels an finanziellen Mitteln des Erkrankten und/oder des mangelnden Wissens aus aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen des Arztes/Zahnarztes sein.
Folge wird ein weitere Krise sein. Die Krankseinkrise.
Wohl dem der (dabei) nicht erkrankt.

Auslandszahnersatz: „Die Farbe des Geldes“ oder „Schneller als gedacht“

von Hans – Willi Herrmann

Auslandszahnersatz.

In den Anfangstagen von WURZELSPITZE, im Februar 2009,  habe ich zu diesem Thema unter der Überschrift Auslandszahnersatz – Hart aber fair ? geschrieben.
Die Resonanz auf den Blogbeitrag war gering, von Zahntechniker – Seite minimal bis „gefühlt nicht vorhanden“.
Eine erste Entwicklungseinschätzung von offizieller Seite gab es dann  hier im August 2009. Die Zuschriften auf diesen Beitrag  hierzu zumeist von Labors, die mehr oder weniger verdeckt im Sinne eines viralen Guerilla Marketings für ihr Auslandszahnersatz – Engagement  werben wollten.

Und heute ? Knapp 2 Jahre später scheint sich der billigere Zahnersatz bereits etabliert zu haben. Etabliert – nicht nur im Sinne von, „Ja das gibt es“, sondern im Sinne von, „Ja, dass machen wir, Herr Müller Maier Schmidt, selbstverständlich“.

Billigerer Zahnersatz als Verkaufsargument der Praxis,  zumindest als willkommener Türöffner im Sinne einer Fielmann – Preispolitik. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand.  Zahntechnik (sofern nicht im Eigenlabor der Zahnarztpraxis hergestellt, an dem der Praxisinhaber gewinnschöpfend partizipieren kann) wird ja,  finanziell gesehen, durchgereicht.
Jede Zahntechnik – Arbeit, ganz gleich ob in Manila  oder Wolfenbüttel gefertigt, generiert allerdings Mehrumsatz auf zahnärztlicher Seite.
Besteht daher in der Zahnarztpraxis  keine Vollauslastung, sind also noch Zuwachsreserven vorhanden,  ist dem Kollegen vielleicht die Butter auf dem Brot näher als die Wurst vor der Nase, zumal  letztere für den Praxisbetreiber scheinbar keinen höheren Nährwert aufweist. Auslandszahnersatz wird heutzutage von einer Reihe von Zahnarztpraxen aktiv beworben, zumindest jedoch auf Wunsch des Patienten als „normale“ Produktvariante geliefert. Und – je mehr gute Erfahrungen der Zahnarzt mit einer solchen Versorgung bislang gemacht hat, umso vorbehaltloser wird er eine solche Variante vertreten, gegebenfalls sogar enthusiatisch anbieten.

„Zahnersatz aus der Mitte“  scheint also in unserer Mitte angekommen.
Als Indiz hierfür  ein Branchenbericht der ortsansässigen Volksbank:

Ich zitiere einen (in sich ungekürzten) Teil des Reports :

„Es scheint sich abzuzeichnen, dass vor allem die Herstellung einfachen, niedrigpreisigen Zahnersatzes nach Asien auswandert. Gleichzeitig hat der „Zahntourismus” nach Osteuropa einen wahrnehmbaren Marktanteil erreicht. Bei hochwertigen und komplexen Versorgungen, vor allem in der Implantologie, wird weiterhin die spezialisierte Arbeitsteilung zwischen Zahnarzt und Zahntechniker im Zentrum prothetischer Dienstleistungen stehen. Das sind neue, aber nicht unbedingt schlechte Voraussetzungen, um in einem umkämpften und im Umbruch befindlichen Markt perspektivisch bestehen zu können.

In erster Linie kommt es für den Zahntechniker darauf an, die Probleme und Erfordernisse seiner Kunden zu kennen und zu überlegen, wie er zum Problemlöser bei der Generierung prothetischer Umsätze werden kann. Hierzu sind ständiger Kontakt und das Gespräch mit den Zahnarztpraxen unabdingbar. So ist z.B. zu erkennen, dass die Zahnärzte besonders beim Zahnersatz einem härteren Wettbewerb ausgesetzt sind. Die Zahl der Patienten, die sich eine hochwertige Zahnersatzlösung nicht leisten können oder wollen, nimmt gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu. Hier ist es erforderlich, dem Zahnarzt nicht nur Premiumlösungen, sondern auch für den Großteil der Patienten bezahlbaren Zahnersatz anbieten zu können.

Bisher scheint für viele Zahnärzte die Lösung beim preisgünstigen Zahnersatz aus dem Ausland zu liegen. Doch zunehmend lohnt es sich für Dentallabore, sich mit neuen Technologien und Materialien zu beschäftigen. CAD/CAM-Systeme und Fräszentren bieten mittlerweile den deutschen Labors viele Möglichkeiten, hochwertigen Zahnersatz in Deutschland günstig herzustellen und damit gegen die Auslandskonkurrenz zu bestehen. Darauf zu vertrauen, dass immer wieder gestartete Versuche, Zahnersatz aus Ostasien pauschal als minderwertig dazustellen, ist riskant und wohl auf Dauer nicht tragfähig. Die Anbieter qualifizieren ihre Mitarbeiter nach westlichen Standards. Materialien und Geräte, die dort eingesetzt werden, stammen in der Regel aus Europa oder werden nach europäischen Regeln zertifiziert, sind also auch in deutschen Labors zu finden.

Konkurrenz erwächst den Dentallabors nicht nur aus dem Ausland, sondern auch im Inland durch (industriebasierte) Fräszentren. Sie gehen direkt auf die Zahnärzte mit dem Angebot zu, zahntechnische Wertschöpfung, nicht zuletzt mit Hilfe der digitalen Abformung, in die Zahnpraxis zu verlagern. Ob dieses Angebot für die Zahnärzte lukrativ ist, wird auch vom marktgerechten Alternativangebot der Dentallabors abhängen.“

Und die nächste Runde des Preiskampfes ist bereits eingeleitet.

Vor zwei Wochen brachte ein Privatpatient ein Schreiben einer privaten Krankenversicherung mit, dass dem Kostenvoranschlag des Zahnlabors, der jeder unserer Heil – und Kostenpläne beiliegt, ein Alternativangebot zweier Auslandszahnersatz – Labors gegenüberstellte: Anvisierte Kostenersparnis ? 2 Drittel.

Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass eine nicht unbedeutende Zahl von Patienten solche Alternativen in Anspruch nehmen wird und  demnach der Zahnarzt sich mit der Situation konfrontiert sieht, mit besagten Labors zusammenzuarbeiten. Das Problem, daß sich daraus ergibt: Nachwievor rate ich jedem Kollegen, den  Erfolg seiner Zahnarztpraxis  darin zu suchen, eine möglichst hohe Qualität zu liefern. Dies mit einem Labor zu erreichen, daß viele 1000 Kilometer entfernt ist, erscheint mir, zurückhaltend formuliert – schwierig, realistisch eingeschätzt –  unmöglich.

Erschwerend kommt hinzu: Das Preisgefüge in der Zahntechnik wird sich zwangsläufig weiter nach unten bewegen als Folge des Konkurrenzdrucks, ganz gleich ob durch Menschen in Schwellenländern oder CNC Fräsmaschinen verursacht.
Selbst wer es als Zahntechniker schafft, seine Preise zu halten, der sieht sich zumindest einer wesentlich höheren Konkurrenzsituation ausgesetzt.

Der Druck nimmt also weiter zu.

Es wäre naiv, zu glauben, dass dies nicht mit negativen Folgen verbunden wäre, selbst wenn diese sich nicht in Tabellen pressen, sich nicht  aus Statistiken herauslesen lassen.

Und – was für Zahntechniker gilt, das gilt auch, zeitversetzt, für Zahnärzte.
Wer glaubt, dass eine solche Entwicklung isoliert die Zahntechnik betrifft und die Zahnärzte davon verschont bleiben, der hat nicht verstanden, dass es hier um Kostensparmodelle geht, die vollkommen unabhängig von der tatsächlichen Versorgungsituation lediglich an ihrem Einsparbenefit bewertet werden.

Der Grund ist einfach. Die Kostenersparnis ist sofort gegenwärtig und messbar. Damit verbundene Qualitätsdefizite sind  nicht zu erfassen und in ihren Auswirkungen zeitverzögert.

Was resultiert daraus ?
Die Zahnmedizin befindet sich, in ihrer Gesamtheit betrachtet, auf dem Weg zu einem niedrigeren Qualitätslevel.

Die Konsequenz ?
Mut zur Lücke. Und das ist kein flapsiges Bonmot, sondern  schon bald auch bei uns eine ebenso reale Situation wie der Zahntechnikimport.

Wer sind die Verlierer ? Es sind Zahntechniker, Zahnärzte, vor allem jedoch die Patienten. Letztere trifft es am schlimmsten, denn es geht nicht um ihren Geldbeutel, sondern um ihre körperliche Integrität.

Wie immer in solchen Fällen wird die Politik die Eigenverantwortlichkeit der Patienten hervorheben. Soll heißen,wenn Du Löcher hast, Zahnfleischprobleme oder gar ein Gebiss, dann bist du selber schuld daran.

Was soll man darauf antworten ?
Natürlich beinhaltet diese Aussage einen  wahren Kern. Wer allerdings sich mit der Zahnmedizin genauer befasst, der weiss, dass diese monokausale Argumentation an der Pathologie und der Eigendynamik dentaler Erkrankungen vorbeigeht, zu kurz greift.
Und ein fachlich geschulter näherer Blick auf das von Kameras eingefangene Talk Show – Lächeln vieler Politiker entlarvt die in Zeiten knapper Kassen vielbeschworene Eigenverantwortlichkeit als („offensichtlich“ im wörtlichen Sinne) kurz gebeinte Worthülse, die man nur dann so ansatzlos aus der Pistole geschossen heraus  postulieren kann, wenn man sich selbst weit weit auf der sicheren Seite der zahnärztlichen Versorgung positioniert weiß.

Why I’m closing my practice

von Hans – Willi Herrmann

Es passt zum Artikel vom Samstag.
Und ist aktuell.

Aus der Online -Ausgabe der Irish Times vom 27.09.2010 kommt folgender Bericht des irischen Kollegen Paul O’Dwyer, der nach 10 Jahren seine Praxis schließt (Danke an Wolfgang Schmid für den Hinweis via Zahnmed – Liste  von Michael Logies):

„NEXT MONTH, after a decade serving the community in rural Co Tipperary, my dental practice will close.

When I graduated from UCC in 1997 I could not have foreseen this sad day. I hardly expected that over the coming years the State would sequentially cut the levels of financial support for patients in need of procedures, and thereby put them out of reach.

So how has it come to this?

Dentistry in Ireland is at a crossroads. This time last year, two State-sponsored dental schemes operated in this State and covered dental bills, at least in part, for 80 per cent of the adult population here.

That is not a typo. Eight out of every 10 Irish adults who attended their dentist could seek benefit under one or both of these two schemes.

The Dental Treatment Benefit Scheme (DTBS) allowed employed PRSI-entitled patients and their dependent spouses to attend their dentist for an annual free check-up and scale and polish per year. They could also be subsidised for routine procedures such as fillings, extractions and dentures, where the service was provided by their local dentist who was paid on a fee-per-item basis.

Meanwhile, the Dental Treatment Services Scheme (DTSS) allowed medical card holders to attend their dentist free of charge for routine examination, scale and polish and general dental procedures without the burden of expense to them. Again the service was provided by the patient’s local dentist and he/she was remunerated on a fee-per-item basis.

The obvious advantage to the patient was not alone costs – it also encouraged patients to attend their dentist, leading to improved dental health for the population as a whole.

Then came the clouds. Last year, An Bord Snip Nua recommended that the PRSI scheme be downgraded. Efforts by the dental profession and considered opinion from health experts were ignored. An independent economist’s study showed that the PRSI scheme gave a three-to-one saving in real terms – in other words €3 saved for every €1 spent. But that too fell on deaf ears.

The scheme was effectively collapsed, apart from the free examination. This token concession was left as a political gesture to assure patients that the scheme was “still there” and to assuage (very real) fears from health experts that oral cancer rates would increase if patients failed to present for routine check-ups.

The effect of this draconian measure saw patient attendance plummet in dental practices. With almost every incentive removed, patients started to postpone treatment and ultimately stopped attending for routine examination and scale and polish.

The dental profession sought urgent meetings to discuss this savage cut affecting two million patients. Patients were ill-informed of the move, hearing only about the cut from their practitioners. Long-standing preventive treatment started to be missed and literally the rot set in. It also had this cohort of patients (quite rightly) asking: why do we pay PRSI?

In my own practice, this led to some 40 per cent of my patient base evaporating overnight. From a business perspective, this led to significantly reduced and unpredictable revenue, but with operating costs remaining the same.

Just as the PRSI scheme collapsed and dentists were living in this new reality, the unemployment figures showed an all too familiar trend: a steady climb. With growing unemployment, more and more patients became eligible for medical cards, and most dental practices saw their medical card patient numbers swell.

This “re-distribution” of a new patient base meant that my own practice now became heavily dependent on medical card patients’ attendance. Previously this cohort of patients would have represented some 45-50 per cent of my patient base. It now represented 70-80 per cent of the overall reduced patient core.

Then, in April of this year, literally weeks after the budget, a circular was issued by the HSE – without any consultation with the contracting dentists who provide dental services – stating that medical card patients who presented for dental treatment should be treated on an “emergency basis” only.

The (as yet) undefined language of “emergency” and the unilateral imposition of a change in the DTSS contract led to mass confusion. Patients again were not informed, but rather the contracting dentists were left in the position of explaining to their medical card patients that they were no longer eligible for routine dental treatment under the DTSS.

This muddled picture of exactly what constitutes an “emergency” alone has led to patients staying away from dental surgeries. Clarification of this measure, urgent meetings to discuss its implications and the obvious hardship caused to medical card patients have been ignored. Meanwhile, 1.9 million patients cannot access routine dental treatment.

This then led to an extraordinary step taken by two dentists: Drs Reid and Turner. They brought High Court proceedings against the HSE seeking to injunct the circular indicating that the move was a breach of contract. They were successful.

Then, in what can only be described as a bizarre turn of events, rather than negotiate with the profession, the HSE appealed the decision to the Supreme Court.

Let’s step back for just a moment and think about that. The HSE spent taxpayers’ money in court proceedings to prevent 1.9 million patients receiving dental treatment! I thought the Marx Brothers were out of business, but apparently I stand corrected.

The Supreme Court ruled in favour of the two dentists. However, the remaining 1,000 other contracting dentists are still affected by the unilaterally imposed circular.

More court proceedings followed (in a separate but related case) leading to a decision by another High Court judge, this time in favour of the HSE.

The continuing confusion surrounding these two dental benefit schemes has had two significant effects. Firstly, the most vulnerable in our society are being denied basic dental treatment – something I personally find shameful in a supposed civilised society.

Secondly, dentists have seen up to 80 per cent of their business simply disappear. The substantive issue of medical card treatments will not be heard in court until December. The PRSI scheme remains effectively collapsed.

Throughout Ireland, dentists are working three-day weeks, putting nurses on part-time and, in some cases, shuttering up for good.

This current situation, with PRSI patients disincentivised from maintaining adequate oral health and medical card patients denied basic dental services, sounded the death knell for my single-handed country practice whose life-blood was the two State benefit schemes.

My practice, situated in rural Tipperary, provided dental services in a town serviced by two GPs and two pharmacies. Over the 10 years I have worked there, the community has had access to dental services in my surgery. From next month, these patients will now have to travel significant distances to attend a dentist.

Perhaps dentistry is not at a crossroads but rather in a cul-de-sac.“

Germany – the „Mystery Country“

von Hans – Willi Herrmann

Falls jemand eine kurze und prägnante Antwort möchte auf die Frage, wie es in Deutschland mit dem Gesundheitssystem bestellt ist, der scrolle einfach ein paar Zeilen nach unten.
Entnommen einem vergleichenden Report von 2009 (Health Consumer Powerhouse Euro Health Consumer Index 2009 Report ISBN 978-91-977879-1-8 ), die Gesundheitssysteme der EU betreffend.

Ich fasse übersetzend zusammen.
Den deutschen Patienten stehen  mehr Gesundheitsleistungen zu als jedem anderen Bewohner der EU.
Nirgendwo ist es einfacher und nirgends kann man schneller mehr Gesundheitsleistungen bekommen als in Deutschland.

Und wie machen das die Deutschen mit den Kosten ?

Erstaunlich, daher der Titel „Germany – the Mystery Country“, daß die Kosten trotz zumindest quantitativer Höchstleistungen nur im Mittelfeld liegen.
Man würde Deutschland hier an der Spitze vermuten, mit einem Kostenrahmen, der vollkommen abgehoben wäre. Dem ist nicht der Fall.

Auch dafür gibt der Report die Antwort.
Studien zufolge arbeiten die deutschen Ärzte länger, härter und für weniger Geld als ihre europäischen Kollegen.
Ein typisch deutsches Phänomen, „die deutsche Arbeitsmoral“, wie der Report süffisant bemerkt, es sei allgemein bekannt, das es nur schwer möglich sei, die Deutschen von der Arbeit abzuhalten.

1.1.4 Germany – the “Mystery Country”

In 6th place with 787 points, Germany probably has the most restriction-free and consumeroriented healthcare system in Europe, with patients allowed to seek almost any type of care they wish whenever they want it. The main reason Germany is not engaged in the fight for medals is the mediocrity of Outcomes (and “Germany” and “mediocre quality” are rarely heard in the same sentence!). This is probably due to a characteristic of the German healthcare system: a large number of rather small general hospitals, not specializing.

The “mystery” is: how is it possible to operate a restriction-free system, and not have healthcare costs run wild? As can be seen from the cost graph in Section 5.1, German healthcare costs are in the middle of the Western European countries.

Another speculative explanation: There are studies, that show that German doctors work harder; long hours and many appointments/operations per doctor per year. It is well known that hindering a German from working is difficult. Could the relatively good cost containment in German healthcare be explained simply be “German work ethic”? Unfortunately, the EHCI does not provide the answer.