Die neue GOZ (5)

von OLaf Löffler

Im Bundesrat wird demnächst u.a. auch über den §12 der neuen GOZ entschieden.
Hier der Wortlaut:

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 (§ 12 GOZ)
Artikel 1 Nummer 12 ist wie folgt zu fassen:
§ 12 wird wie folgt gefasst:
§ 12
Überprüfung
Die Bundesregierung prüft die Auswirkungen der Neustrukturierung und –
bewertung der Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie
berichtet dem Bundesrat bis spätestens Mitte des Jahres 2015 über das
Ergebnis der Prüfung und die tragenden Gründe.“ ‚
Begründung:
Die Novellierung führt nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit
(BMG) auf der Basis des nach der aktuellen GOZ abgerechneten
Honorarvolumens (Stand: 2008) zu Mehraufwendungen in Höhe von rund 6
Prozent. Dieser Umfang der Erhöhung beruht auf der Annahme des BMG, dass
durch die verschiedenen Anhebungen der Punktzahlen die in der
Vergangenheit üblichen Überschreitungen des Schwellenwertes (2,3-facher
Steigerungsfaktor) nicht mehr auftreten werden. Sollten sich diese Annahmen
als nicht praxisgerecht erweisen, ist mit Mehrausgaben über den vom BMG
angenommen Wert von 6 Prozent zu rechnen. Diese Mehrausgaben wären von
den öffentlichen Kostenträgern der Beihilfe, privaten Krankversicherungsunternehmen,
aber auch Privatpersonen (insbesondere Mitgliedern der gesetzlichen
Krankenversicherung bei Inanspruchnahme außervertraglicher Leistungen) zu
tragen.
Eine Kostensteigerung über den angenommen Wert von 6 Prozent hinaus wäre
nicht sachgerecht.
Auf der Grundlage des von der Bundesregierung zu erstellenden Berichts ist
über eine Anpassung der Vorgaben der Gebührenordnung für Zahnärzte zu
befinden.
Meine Gedanken:
Dieser Teil der GOZ zeigt, daß es eine betriebswirtschaftlichen Grundlagenberechnung der zahnärztlichen Praxen zur neuen Gebührenordnung nicht gewollt war. Das heißt für mich, daß die marktwirtschaftlichen Grundlagen schon lange ausgedient haben und die Planwirtschaft Einzug gehalten hat.
„Zurück in die Zukunft“ der Weg in eine Mangelmedizin wird bereitet.
Die Mangel wird in Form fehlender Kostenübernahme durch Kostenerstatter und/oder des Mangels an finanziellen Mitteln des Erkrankten und/oder des mangelnden Wissens aus aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen des Arztes/Zahnarztes sein.
Folge wird ein weitere Krise sein. Die Krankseinkrise.
Wohl dem der (dabei) nicht erkrankt.

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