Kleine Helferlein

Von Christian Danzl

Letzten Freitag und Samstag fand in Salzburg die Jahrestagung der OEGENDO statt. Da das fast direkt vor meiner Haustür ist bin ich mal hingefahren.

Auf der Dentalausstellung gab es einige neue Dinge.

  • Von Thomas gibt es für ihr Endocart und auch für alle anderen Einheiten eine neue Wasserspritze, ähnlich der DCI-Spritze. Ist aus Kunststoff, ohne Heizung innen, aber mit geänderter Taster-Belegung, nämlich mit der deutschen Version mit „Luft-links“


    Ist an jeder Einheit nachrüstbar, die Starz Tipz Einweg Spritzenaufsätze passen hier ohne Adapter. Zu beziehen auch über HanChaDent.
  • Bei Coltene gab es ganz normale Luer-Lock Spritzen, die für verschiedene Spüllösungen unterschiedliche Farben (gelb, rot, blau grün) haben, dazu gibt es einen neuen Spritzenwärmer für vier 10 ml-Spritzen und zwei Composite-Spritzen.
  • die bewährte digitale HD-Adapter von HanChaDent mit der Sony Nex 5 wurde upgedated auf die Sony Nex 5N. Mit besserem Video 1080p mit 50 frames, 16 MP Foto und neuer verbesserter HDR-Funktion.

Das ganze gibt es nächste Woche auch zu sehen auf der 10. Jahrestagung der DG-Endo /1. Jahrestagung der DGET in Bonn.

Fallgrube

von Ronald Wecker

Eigentlich schien es eine sehr vorhersagbare Revisionsbehandlung zu werden:


Die beiden mesialen Kanalsysteme waren bereits im präoperativen Röntgenbild zu identifizieren. Von den mindestens zu erwartenden drei Kanalsystemen waren nur zwei obturiert worden, sofern man die mesiale Wurzelfüllung als Obturation bezeichnen mag.

Das periapikal der distalen Wurzel befindliche Obturationsmaterial erachtete ich als nicht entfernbar und mesial schien es ein Selbstläufer zu sein. Denkste.

Zunächst einmal wurde ein erheblicher Teil des Pulpakammerdaches mit darunter befindlichen Geweberesten entfernt. Die trocken eingesetzten Munce-Rosenbohrer hinterliessen mesial gleich zwei potentielle Kanaleingänge, sodass es zwischenzeitlich nach drei mesialen Kanalsystemen aussah.

Die nach vorsichtiger Entfernung des mesial vorhandenen Wurzelfüllmaterials eingebrachte Handfeile ISO 008 gab eine, nach dem präoperativen Röntgenbild unerwartete harte taktile Rückmeldung. Auch nach mehrfachen Vorbiegen in alle in Frage kommenden Richtungen war mesiobukkal kein weiterer Kanalverlauf zu ertasten.

Also zunächst das bis dahin unaufbereitete mesiolinguale Kanalsystem erkundet. Dieses wies einen sehr stark nach bukkal gekrümmten Kanalverlauf auf und war im apikalen Drittel stark obliteriert. In der angefertigten ersten Messaufnahme erschien das unter endometrischer Kontrolle eingebrachte Instrument ein wenig zu lang zu sein. Nach weiterer Aufbereitung von ML zeigte sich nach einigen ultraschallunterstützen „Spüldurchgängen“ ein Austausch der Spülflüssigkeiten zwischen MB und ML. Der in den für MB gehaltenen Kanaleingang eingebrachte Microopener schien zwar in der orthograd ausgeführten zweiten Röntgenmessaufnahme einigermassen mittenzentriert zu liegen, war jedoch deutlich zu kurz.

Was nun?

Nach dem präoperativen Bild zu urteilen musste sich apikal der alten Wurzelfüllmasse ein sondierbarer Kanalabschnitt befinden. Er war auch da. Allerdings erst als solcher zu erkennen, als ich das mesiobukkale Kanalorificium mit einer Endosonore-Feile moderat in Richtung des ML erweitert hatte.

Ein stark nach lingual vorgebogener Microopener konnte ca. 1,5 bis 2 mm Millimeter in den Originalkanal eingeführt werden. Nach einiger Zeit des Bearbeitens mittels vorgebogener Handinstrumente gelang es eine gerade ProFile 15/04 rotierend in den MB einzubringen. Bei 18mm jedoch war wieder Schluss. Hier half wieder ein Sprung „zurück“ zu einer auf den vordersten 3 mm vorgebogenen ISO 008 Handfeile. Nach mehrmaligem Versuchen glitt sie reproduzierbar und endometrisch kontrolliert auf 0,0.

Des Rätsels Lösung:

Der als unvollständig gefüllte mesiobukkal gefüllte Kanalanteil war in Wahrheit eine wunderschöne Via falsa der vorherigen Behandlung.

Der eigentliche Kanal lag an der lingualen Wand versteckt und krümmte sich bereits zu Beginn deutlich nach lingual. 3 mm vor dem Foramen konfluierten MB und ML recht spitzwinkelig und endeten in einem gemeinsamen Foramen, wie das distal exzentrisch angefertigte Röntgenbild nach Obturation erkennen lässt.

Die Lehre daraus:

– Bereits präoperativ exzentrische Aufnahmen anfertigen.

– Sich merken, dass wenn bei Unterkiefer-Molaren z.B. der mesiolinguale Kanal eine starke Krümmung nach bukkal aufweist, dies dann häufig auch im mesiobukkalen Kanal, nur in umgekehrter Weise, also nach lingual gekrümmt, anzutreffen ist.

Und meine wichtigste Erkenntnis: Das Bärenfell erst verkaufen, wenn der Bär erlegt ist.

Wasser in der Luft

von Olaf Löffler

Plötzlich war Wasser in der Druckluft – im Prophylaxezimmer und in der Druckluft im Steri.
Eine undenkbare Situation 3 Jahre nach dem Umzug und dem Neuaufbau der Praxis.

6 Monate haben wir gebraucht um festzustellen woher das Wasser in unserer Druckluft kommt und sicher auszuschließen, daß es nicht noch andere Ursachen gibt. Die Kosten dafür sind vierstellig, über den Zeitaufwand reden wir lieber nicht.

Es hat sich herausgestellt, daß an unserem Power Tower der Firma Dürr die Trockenluftanlage defekt ist, bzw. so nach und nach ihren Dienst eingestellt hat. Der Power Tower ist seit Februar 2008 in Betrieb. Nach genau 3 Jahren benötigen wir eine neue Trockenluftanlage. Kosten € 1450,00+ Mwst + Einbau.

Die Firma Dürr bot uns als Kulanz €400,00 weniger an für ein gerade 3 Jahre altes Gerät.

Nun darf ich gespannt wie lange die neue, technisch verbesserte Trockenluftanlage hält. Die Kulanz der Firma Dürr habe ich abgelehnt. Das Vertrauen in die Firma ist verschwunden.

Henry Schein als Einrichter führt den Umbau ohne Kostenberechnung durch. Das nenne ich Service, zumal wir kaum Verbrauchsmaterialien dort bestellen.

Behandungsplanung & Prognose

von Christoph Kaaden

Die notwendigen Schritte zur Planung und Durchführung einer _vorhersagbaren_ endodontischen Behandlung sind zwar zahlreich, aber immer wiederkehrend…

hierzu zählen unter anderem:

  • Diagnosestellung
  • (ggf.) Präendodontischer Aufbau & antiseptisches Protokoll
  • Zugangskavität
  • Chemo-mechanische Reinigung
  • Obturation & Postendo-Versorgung

Schwieriger verhält es sich da schon bei der prä- bzw. postoperativen Einschätzung der „Wertigkeit“ und Prognose des Zahnes.  Zur Hilfestellung hat daher die American Association of Endodontists (AAE) jüngst einen lesenswerten Leitfaden veröffentlicht, der Zahnärzten bei der Einschätzung deutlich unterstützen sollte…

Nachzulesen hier

 

 

Endodontie ist der Beweis für die Toleranzfähigkeit des menschlichen Organismus. Aber wie lange noch ?

von Hans – Willi Herrmann

In der Endodontie funktioniert viel.
Eigentlich sogar extrem viel.

Warum dem so ist ? Weil Endodontie  ein Beweis ist für die Toleranzfähigkeit des menschlichen Organismus.

Und genau aus diesem Grund ist die Abwesenheit von Schmerz oder das Fehlen anderer augenfälliger klinischer Symptome aber auch kein Beweis für eine erfolgreiche Therapie, für zielführende Behandlungsansätze.

Leider wurde- in der Vergangenheit und wird – auch heute noch – zu oft genau so argumentierend verfahren.

„Tut nicht mehr weh, freuen wir uns, Stempel drauf, geheilt !“

In der Vergangenheit war eine solche Scheuklappen- Anschauung auch gut vertretbar. Mangels wirklicher Alternativen.
Aber genau das hat sich in den letzten 30 Jahren grundlegend geändert.

Denn der natürliche Feind der Endodontie heutzutage ist nicht länger mehr Zange und Brücke, es ist das Implantat.

Und mehr und mehr in den vergangenen 2 Jahrzehnten, in gleichem Maße in dem die Implantologie Einzug in unsere Praxen gehalten hat,  rächt sich nun diese arrogante Einstellung des „Ich habe ja mein Bestes getan und der Patient hat ja auch keine Schmerzen mehr, quod erat demonstrandum !“

Schmerzfreiheit heißt nicht Heilung.
Nimmt man dies als Kriterium, so birgt dies die  Gefahr, dass mit dem Nichtgelingen einer medioker durchgeführten Behandlung angesichts nun vorhandener „sicherer“ Alternativen eine Therapieform per se ins Abseits gestellt wird:  „Endo ? – Vergiss es- Funktioniert ja doch nicht !“

Die Endodontie – zu Recht oder Unrecht sei zunächst dahingestellt – ist im Begriff, eine Therapieform der Vergangenheit zu werden.

Dies könnte man als evolutionäre Entwicklung werten, als survival of the fittest im Sinne eines „Einfacher, sicherer, zuverlässiger“ der Wurzelkanalbehandlungs – Alternativen.

Und wenn dem so wäre, dann hätte es die Endodontie auch verdient, als – nennen wir es „intrakanaläre Goldhämmerfüllung des neuen Milleniums“- als ein als nicht mehrzeitgemäßes Therapeutikum vereinzelter, nur noch historisch bedeutsamer Wurzelkanal – Dentisten, als Fußnote der Zahnerhaltung, ein Randdasein im Kuriositätenkabinett der Zahnmedizin zu fristen.

Das Problem ist, dass wie allzuoft auch hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.

Es gibt sie nicht „DIE Endodontie“, das universelle Abziehbild einer  Wurzelkanalbehandlung, als Blaupause des Wurzelkanal – Prototyps per se.

  • Haben wir es mit einer Erstbehandlung zu tun oder einer Revision ?
  • Ist es ein vitaler oder devitaler, möglicherweise hochgradig infizierter Zahn ?
  • Ein Traumafall ?
  • Wie alt ist der Patient ?
  • Wie ist seine medizinische Allgemeinsituation, wie der generelle Zustand seiner Zähne, der Nachbarzähne, der Antagonisten, wie die Situation des den Zahn umgebenden Knochens ?
  • Welche der unzähligen endodontischen Therapieoptionen sollte im individuellen Einzelfall der Vorzug gegeben werden ?
  • Und welchen Einfluss auf den Behandlungserfolg hat der Behandler ?
  • Wie steht es um die Fähigkeiten des Zahnarztes auf diesem schwierigen Teilgebiet, wie ist seine Ausstattung, was steht ihm an Gerätschaften und Hilfsmittel zur Verfügung, und last but not least wie schätzt er die klinische Situation ein und was ist er bereit, im konkreten Fall an Massnahmen einzusetzen ?

Fakt ist: Die endodontische Behandlung ist die schwierigste und komplizierteste Teilbehandlung im Rahmen der Zahnmedizin.

Insofern kann man es grundsätzlich keinem Behandler verdenken, wenn er sich, auf Grund negativer Erfahrungen auf diesem Gebiet und andererseits positiver Erfahrungen im Hinblick auf die Therapieoptionen „Zahnersatz“und „Implantologie“, gegen eine Wurzelkanalbehandlung entscheidet.

Zumal von Seiten der Wissenschaft keine Evidenz aufgezeigt wurde, welche der vielen, so unterschiedlichen endodontischen Therapiekonzepte denn nun zu favorisieren seien.

Das allerdings wird sich in den nächsten Jahren drastisch ändern.

Mit dem DVT steht uns in der Endodontie ein Medium zur Verfügung, dass in viel viel größerem Maße als bisher den Erfolg einer Wurzelkanalbehandlung beweisen oder in Frage stellen kann.

Die Folge: In den nächsten Jahren wird uns eine apikale Aufhellung nach der anderen um die Ohren gehauen werden.

Wenn wir nicht aufpassen, sind wir auf dem Weg in einen neuen Exodontismus.

Warum dem so sein wird ?

Weil es der Wirklichkeit entspricht.

Machen wir uns doch nichts vor – die Wurzelkanalaufbereitung ist seit Einführung der rotierenden Nickel – Titan – Instrumente vor fast 20 Jahren  in einem Stadium, das als vorhersagbar handhabbar gelten kann. Und der Erfolg einer  Wurzelkanalfüllung  muss nicht an der Anzahl gefüllter  Seitenkanäle oder der Temperatur des Hitzepluggers und der Phasenkonsistenz der verwendeten Guttapercha festgemacht werden.

Soll heißen – Endodontie kann schwierig und kompliziert sein, dies ist aber keine Grundvoraussetzung in jedem Falle.

Sie muss daher auch nicht von vorneherein zum Scheitern verurteilt sein.
Wie es von verschiedenen Seiten aus ganz unterschiedlichem Antrieben heraus postuliert wird.

Es bedarf zu erfolgreichen Handhabung von Wurzelkanälen auch nicht als conditio sine qua non einer mehrjährigen postgradualen Spezialistenausbildung.

Endodontie bedeutet, auf den Kern heruntergebrochen,  die Handhabung einer bakteriellen Infektion in einem extrem schwerzugänglichen Bereich.

Und deshalb ist es  eben nicht damit getan, einzig Wurzelkanäle aufzubereiten und abzufüllen.

Das ist beileibe keine neue Erkennntis. Die endodontische Trias (Aufbereiten,Desinfizieren, Füllen)  ist uns allen seit über 100 Jahren bekannt, aber die Desinfektion wird nachwievor stiefmütterlich behandelt.

Teilweise wird ihre Notwendigkeit, negiert, teilweise wird, guten Willen zeigend, sich in skurrilen Alibi – Handlungen verkünstelt, deren nicht gesicherter Nutzen auch nicht von markigen Marketing-Claims ala „Tsunami-Endodontics“ kompensiert werden kann.

Ist ein Wurzelkanal eines devitalen Zahnes, wenn er  trocken ist, bakterienfrei ?
Genügt die Spülung mit NaOCl oder welcher anderen desinfizierenden Lösung auch immer –  aus einer dünnen Spülkanüle heraus, maximal 1 -2 mm apikal der Kanülenöffnung hinausreichend,  um eine adäquate Desinfektion zu erreichen ?

Keiner von uns kann mit Sicherheit die Antworten auf diese Fragen geben.

Demzufolge kann man im Umkehrschluss aber auch povokant die Frage stellen: Erzielen wir eine Heilung durch oder unabhängig von oder trotz unserer Massnahmen ?

Konkret, kritisch gefragt:

1. Inwieweit ist das Ergebnis der Schmerzfreiheit und einer im Zahnfilm oder OPG sichtbaren apikalen Ausheilung das Resultat eines Fließgleichgewichts, dass die Selbstheilungskräfte des Körpers – unterstützt durch endodontische Massnahmen des Zahnarztes – gegenwärtig zu Gunsten des Patienten verschoben haben ?

Wenn dem so wäre, und es gibt nichts, was angesichts der Mikroanatomie des Wurzelkanals und der Submikroanatomie des Wurzeldentins grundsätzlich dagegen argumentierend angeführt werden könnte, dann ist die von uns so freudig begrüßte Heilung bakteriell infizierter Zähne nur eine Polaroid- Foto eines längerfristig in seinem Ausgang unbestimmten Prozesses, der eine Restitutio ad integrum nur suggeriert, aber vermutlich zu keiner Zeit erreicht hat.

2. Inwieweit ist die apikale Aufhellung nur eine scheinbare, nur auf den Unzulänglichkeiten des 2 D- Röntgens begründet ?

In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass wir es nicht mal mit einer temporären, vielmehr mit einer vorgespiegelten Heilung zu tun haben.

Wo die Evidenz fehlt, muss der gesunde Menschenverstand her.
Und der sagt, seit dem Jahr der endodontischen Zeitenwende 1917, seit den Präparaten Walter Hess, dass es ungeachtet der großen Erfolge in der Endodontie noch viel zu tun gibt.

Und, angesichts der frustralen Erkenntnis, dass man offensichtlich in vielen Fällen nicht einmal bereit ist, dass essentiell Notwendige zu tun (sonst gäbe es nicht so viele schlechte Wurzelkanalbehandlungen)  auch getan werden muss. Grundsätzlich.

Damit die Endodontie kein Auslaufmodell wird.

Das bedeutet im ersten Schritt: Dokumentation des Status Quo, Analyse der Ist- Situation, Überprüfung unterschiedlicher Therapievarianten, vorbehaltlos.

Und hier haben wir mit dem DVT ein neues Hilfsmittel, dass es uns erlauben wird, den Erfolg unserer Behandlungen viel viel präziser, vielleicht zum ersten Mal überhaupt nachvollziehbar belegen zu können.

Darauf freue ich mich.

Das DVT ist nicht nur ein möglicher Nagel zum Sarg der Endodontie, sondern die Chance, diese Behandlungsform auf ein neues Level zu bringen. Ich bin gespannt, inwieweit sich die Endodontie dadurch in den nächsten 2 Dekaden verändern wird.

Eines muss aber klar sein. Mit dem DVT werden die Karten neu gemischt.  Und deshalb müssen auch liebgewonnene und bequeme Gewohnheiten des „Das haben wir doch immer so gemacht“  hinterfragt werden. NaOCl, CaOH2 ? Ab auf den Prüfstand. Und vermutlich fast alles andere auch.
Das ist mühsam.
Aber tun wir es nicht, werden wir verlieren.
Und die Patienten Zähne.

Ungarn. Gelobtes Land?

von Christian Danzl

Wenn man zum Zahnarzt muss, wird es teuer.

Die Zahnärzte verdienen zu viel.

Das sind hinlänglich bekannte „Wahrheiten“.
Auch etliche Krankenkassen springen auf diesen Zug auf und empfehlen ihren Patienten Zahnersatz aus den Ausland oder bezuschussen sogar Zahnbehandlungen im Ausland, um Kosten zu sparen.
Ich empfehle den Patienten, die mit so einem Schreiben zu mir kommen, sofort eine billigere Krankenkasse, denn da spart man sicher jeden Monat, und nicht nur im Falle einer aufwändigen Zahnbehandlung.

Ja, Zahnbehandlung im Ausland.

Wo?

Ungarn!

Genau. Für Österreicher immer schon der Geheimtipp, wenn’s um „Zahnsparen“ geht. Auch für Deutsche nicht uninteressant. Ein 14 tätiger Urlaub in einem Hotel mit gehobenem Standard, eine Zahnarztpraxis ist gleich angegliedert, so dass man nicht noch lange suchen muss.
DAS all-in-one Paket. Man fährt in den Urlaub und kommt nach 14 Tagen mit einem neuen Lächeln zurück, ohne dass man sich in der Nachbarschaft mit Provisorien hätte blicken lassen müssen.

Und die neuen Zähne incl. der Implantate (sie wurden während des 14-tägigen Aufenthaltes gesetzt und auch mit dem endgültigen Zahnersatz versehen) sind so viel billiger als daheim in Deutschland, dass auch der Hotelaufenthalt finanziell nicht ins Gewicht fällt.

Sagenhaft!

Und jetzt die entscheidende Frage:

Ist das wirklich so?

Auszuschliessen ist es nicht.

Drei Dinge dazu:

  1. Ein befreundeter Zahnarzt südöstlich von München (also nicht im Grenzgebiet zu Tschechien), nähe Rosenheim, der viel und gut Implantiert wurde von einem Bekannten gebeten, er solle bitte den Zahnersatz seiner Frau reparieren. Dieser ist zwar aus Ungarn, aber als „Freundschaftsdienst“ könne er das ja wohl machen, weil man wegen einer Reparatur nicht noch mal nach Ungarn fahren wolle (eigentlich der Klassiker).
    Er willigte ein. Aber nur unter der Bedingung, dass er Einsicht in alle Rechnungen aus Ungarn bekommt. Rein interessehalber.
    Ergebnis: Der Zahnersatz incl. mehrerer Implantate war in Ungarn lediglich um 500,- billiger als bei ihm.
  2. Ein langjähriger Patient kam zu mir in die Praxis, er brauche eine neue OK-Totale. Er war in Ungarn und hatte sich einen implantatgetragenen ZE machen lassen. Schon nach 3 Wochen waren die Implantate wieder draußen. Er bekam dann eine Totale im OK. Die sah aus, als hätte sie der ZA noch in der Schublade gehabt und passte auch so. Ihm war klar, dass ich ihm keine neue Totale umsonst machen würde.
    Im Unterkiefer sassen de Implantate noch.
    Noch.
    Aber auch denen gebe ich keine 2 Jahre. Dann kommt auch da die Totale. Insgesamt gesehen eine 28er für viel Geld.

    Verstehen sie mich nicht falsch: Ich sage nicht, dass die ungarischen Zahnärzte schlechter sind, auch nicht, dass die Deutschen besser sind.
    SO eine Implantatversorgung bekommen sie in Deutschland auch, aber da haben sie wenigstens einen Gewährleistungsanspruch vor Ort.

  3. Hier die Preisliste einer ungarischen Zahnarztpraxis.
    Machen Sie sich bitte selbst ein Bild.
    Bekommen Sie diese Honorare von der GKK in Deutschland? Verlangen Sie mal 40,- € von einem Kassenpatienten für eine „Erstbesprechung“ mit dem Hinweis, er solle sich seinen Zuschuss danach von der Kasse holen.
    Versuchen sie es einfach nur einmal.
    In etlichen Praxen in Deutschland wird der Patient laut schimpfend die Praxis verlassen, und die Worte „Wucher“ und „Abzocke“ gebrauchen.

    „Analyse ästhetisch“ 260,-
    Wurzelbehandlung, 3-Kanäle 500,-

    Verlangen sie es einfach nur mal, und schauen sie, wie die Patienten reagieren.

    KFO Keramikbrackets, selbstligierend, 2 Jahre Dauer, 4.800,-

    Viele Kieferorthopäden in Deutschland nehmen sie mit Kusshand.

    In Ungarn wird das gerne bezahlt, da ist es ja billiger……Krone und Brücken sind billiger als bei uns?
    Stimmt!
    Beziehen Sie aber die Zahntechnik zum selben Preis, wie der ungarische Kollege, werden sie keine Probleme haben die Preise zu halten.

Fazit:

Wenn die deutschen Krankenkassen weiterhin so mit den Behandlern umgehen, muss man die Praxis nicht immer die Schweiz verlegen, um in Ruhe und ohne Gängeleien seinem Beruf nachgehen zu können.
Auch Ungarn kann die Lösung sein.
Billiges Personal, billige Zahntechnik und Patienten, die während der Gewährleistungszeit mit relativer Sicherheit nicht mehr auftauchen, weil ihnen der Weg zu weit ist (und der „Preisvorteil“ dann weg ist), aber dafür schon bar bezahlt haben. Und zwar einen Preis, der sich oft nicht deutlich vom deutschen Preis unterscheidet.
Und wenn mal was schief läuft, holt schliesslich der deutsche Kassenzahnarzt die Kohlen aus dem Feuer bzw. die Implantate aus dem Eiter. Muss er ja.

Zugegeben, diese drei Punkte sind nicht repräsentativ, zeigen aber, dass der billige Zahnersatz im Ausland nicht unbedingt billiger als in Deutschland sein muss

ROOTS Summit 2012 – Iguacu Brasilien

von Hans – Willi Herrmann

Es ist zwar noch genau ein Jahr hin, aber so eine Reise plant man ja auch nicht mal nur eben so.
Daher schon heute an dieser Stelle der Hinweis auf das ROOTS Summit 2012 in Iguacu / Brasilien. Ich bin sicher, dass Carlos Murgel und sein Team ein interessantes Endodontie – Event auf die Beine stellen wird, das der atemberaubenden Schönheit des Veranstaltungsortes nicht nachstehen wird.

Save the Date !

Go beyond the cover

von Hans – Willi Herrmann

Anatomieunterricht einmal unkonventionell.
YouTube Fundstück.
Eine Make Up – Werbung.

Ein Unglück …

von Ronald Wecker

… kommt bekanntlich selten allein.

Selten allerdings auch, dass dasselbe Unglück gleich zweimal kommt.

9-jähriger Patient, Erstvorstellung vor 5 Wochen einige Monate nach Frontzahntrauma mit komplizierter Kronenfraktur. Alio loco wurde unmittelbar nach dem Trauma zunächst nur das koronale Schmelzfragment adhäsiv befestigt. Einige Wochen später wurde dort, nach Auftreten von Perkussionsbeschwerden das Pulpakavum eröffnet und ein nicht röntgenopakes Medikament eingebracht.

Die Erstvorstellung in unserer Praxis erfolgt aufgrund zunehmender palpatorischer Druckdolenz vestibulär. In einer ersten Behandlungssitzung erfolgte die Optimierung der Zugangskavität sowie die initiale chemomechanische Aufbereitung.

Apikal zeigte sich stark blutendes Gewebe, sodass das CaOH2 nicht bis zum Foramen apikale eingebracht werden konnte.

In der zweiten Behandlungssitzung konnte das noch intrakanalär befindliche Gewebe entfernt und das Kanalsystem mit MTA obturiert werden. Der koronale Anteil des Kanals wurde unter Verwendung eines Quarzfasertstiftes adhäsiv verschlossen.

Die Überraschung für mich kam 4 Wochen später als ich den Namen des Patienten erneut mit dem Vermerk „Frontzahntrauma Zahn 21“ im Tagesplan erblickte. Nach Sturz zu Hause war es zu einer erneuten Fraktur des koronalen Zahnfragmentes gekommen.

Das angefertigte Röntgenbild ergab keinen Hinweis auf eine Fraktur, klinisch war der Zahn symptomlos.

Das mitgebrachte Fragment wurde daraufhin nach 20-minütiger Wässerung und Abstrahlen der Bruchflächen mit Aluminiumoxid dentinadhäsiv wiederbefestigt. Es ist zu erwarten, dass sich die durch die dreitägige Trockenlagerung entstandene „Aufhellung“ des Fragmentes in den nächsten Wochen wieder zurückbilden wird.

Die neue GOZ (4)

von Olaf Löffler

Einige Informationen zur aktuellen GOZ von der ZA AG.

Zitat:
GOZ-Referentenentwurf – ein Minusgeschäft

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der GOZ-Referentenentwurf wirklich? Der aktuell vorliegende Referentenentwurf zur GOZ ist für Zahnärzte von immenser wirtschaftlicher Bedeutung. Bislang wurde publiziert, dass er für die Zahnärzte mit einem Plus von 6 Prozent verbunden sei. Die ZA hat diese Aussage statistisch überprüft.

Die Ergebnisse wurden im Rahmen der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium zur GOZ-Novellierung am 09. Mai in Bonn präsentiert:

Die ZA-Statistik belegt, dass die Umsetzung des GOZ-Referentenentwurfs für die Zahnärzte einen Honorarverlust von 4,5 Prozent bedeutet.

Damit Sie sich orientieren können, hier die Ergebnisse unserer ZA-Statistik als Übersicht der Leistungsbereiche. Es ist die mit Abstand aktuellste und größte Statistik. Immerhin 300 000 Rechnungen aus 2010 haben wir ausgewertet.

Leistungsbereich

Honorar 2,3fach alt zu 2,3fach neu

Honorar  Durchschnittsfaktor alt zu 2,3fach neu

A.
Allgemeine zahnärztliche Leistungen

-2,33 %

  -4,88 %

B.
Prophylaktische Leistungen

 1,10 %

   4,09 %

C.
Konservierende Leistungen

 10,49 %

   5,10 %

D.
Chirurgische Leistungen

-5,56 %

  -17,08 %

E.
Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodonts

 -7,71 %

  -1,99 %

F.
Prothetische Leistungen

 19,29 %

  -0,9 %

G.
Kieferorthopädische      Leistungen

 0,31 %

  -8,33 %

H.
Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen

 5,04 %

  -7,51 %

J.       Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

 -14,55 %

  -20,83 %

K.
Implantologische Leistungen

 -30,37 %

  -42,95 %

L.
Zuschläge zu bestimmten chirurgischen Leistungen

 -4,21 %

  -4,94 %

insgesamt:

 3,24 %

  -4,53 %

(Kommender) Misserfolg du Jour (2) – Update

von Bonald Decker

Obgleich wir bereits im Juni 2011 davon ausgegangen waren, dass die damals hier vorgestellte Therapie der traumatischen Zahnverletzungen des 11 jährigen Niklas letztendlich in einem Misserfolg enden würde, betrübt uns die aktuell gewonnene Gewissheit nichtsdestotrotz.

Hier die Röntgenbilder der letzten Monate…
Während Zahn 11 eine zunehmende Ersatzresorption erkennen lässt (und somit spätestens mittelfristig eine schlechte Prognose aufweist), hat sich die Situation bei Zahn 21 in den letzten drei Monaten drastisch verschlechtert.

Leider!

Folgendes Procedere ist daher nun vorgesehen:

  • Kurzfristig: Extraktion  (beider Fragmente) von Zahn 21 mit nachfolgendem Interimsersatz (im Rahmen der KfO-Behandlung)
  • Mittelfristig: Wahrscheinlich Dekoronation von Zahn 11 bei fortschreitender Ersatzresorption und zunehmender Infraoklussion

Neuer Mikroskop – Behandlerstuhl

von Hans – Willi Herrmann

Wer mit dem Gedanken spielt, sich einen Armlehnstuhl für das ergonomischere Arbeiten unter dem Dentalmikroskop zuzulegen, der hat jetzt als Alternative zu den bereits etablierten Stühlen von Jadent, Jörg &  Sohn oder Global, eine weitere Option zur Auswahl.

Der Stuhl wird auf Anfrage 14 Tage zum Probearbeiten zur Verfügung gestellt. Erhältlich ist er via Hanchadent.

Schlumbohm Ultraschall

von Christian Danzl

wie schon hier beschrieben läuft bei mir in der Praxis der Schlumbohm EndoPilot in Verbindung mit dem CoPilot, somit auch mit dem neuen Ultraschall-Handstück.

Mit dem 2-Kanal-Funkfussanlasser lässt sich auch sehr schön zwischen Aufbereitung und US-Benutzung wechseln. Die Laufzeit hab ich auf 30 Sekunden eingestellt, nach dieser Zeit schaltet der US ab, somit kann man gewährleisten, dass genügend lange gespült wird.

Das von Schlumbohm ist nicht mein erstes Ultraschall-Gerät.

Es läuft noch ein Satelec Suprasson P5 Booster und ein NSK Varios. Und wer auch verschiedene US-Geräte hat, weiss, dass nicht jede US-Spitze in jedem US-Handstück gleich gut schwingt.

Beispiel: Meine heiss geliebte Maillefer Pro Ultra Tip Endo 6 – 8 (sehr dünn, reichen weit in den Kanal, leicht zu verbiegen für krumme Kanäle) funktionieren prima im Satelec, im NSK bewegen sie sich kein µ. Der „Endo-Chuck“ von NSK (U-Feilenhalter E11) bleibt hingegen im Satelec vollkommen regungslos.

Hier nun die aktuelle – sicher nicht vollständige und auch nicht allgemein gültige – Auflistung der von mir bis jetzt getesteten Spitzen zur US-Spülung.
Die Erfahrungen beziehen sich auf MEIN US-Handstück, es kann sein, dass andere Handstücke anders schwingen.

  1. NSK
    E5

    läuft am besten, mehr als ausreichend Leitung bei 30% Leistung, Spitze kann leicht durch Verbiegen an gebogene Kanäle angepasst werden
    E7

    nur minimal schlechter als die E5, schwerer zu verbiegen
  2. Maillfer
    ProUltra Endo 6 A 0621
    ProUltra Endo 7 A 0621
    ProUltra Endo 8 A 0621


    springen leider in Meinem Handstück nicht an.
  3. Satelec
    ET 20 Tip
    ET 40 Tip
    benötigen mehr Leistung, funktionieren einigermassen gut, schwieriger zu biegen als die NSK E5
  4. Carr
    eie2 CT4 
    eie2 SP1
    brauchen sehr viel Leistung, schwingen wenig, springen nicht richtig an, schwierig zu biegen

Während, wie gesagt, im Satelec die ProUltra Ende 8 meine Lieblingsspitze zum Spülen ist, bewegt sie sich im NSK und auch im Schlumbohm-US überhaupt nicht. Hier ist die NSK E5 die beste Spitze (von denen die ich bis jetzt getestet habe), sie benötigt wenig Leistung ist leicht an die Kanalkrümmungen anzupassen.
Da sie im Originalzustand an der Spitze plan geschliffen ist, breche ich die Kanten vorne mit einem Arkansas-Steinchen und poliere sie anschliessend mit einem weisse Gummi-Polierer. So lassen sich die Scharten an der Kanalwand reduzieren.

Quod licet Iovi, non licet bovi

von Thomas Weber

Die grundgesetzlich garantierte Vertragsfreiheit gestattet es jedem Bürger, mit einem anderen Verträge zu schließen, die hinsichtlich des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen die guten Sitten oder geltendes Recht bzw. gesetzliche Verbote verstoßen.

Zwischen Zahnärzten und Patienten ist dieses Recht eingeschränkt. Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Zahnärzte „verordnet“ der Staat, vertreten durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates, und schaltet so den Wettbewerb und die Regeln des Marktes aus. Dafür hat sich der Staat im Zahnheilkundegesetz selbst die Verpflichtung auferlegt, die Gebührenordnung so festzusetzen, dass sie einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Zahnarzt und Patient (bzw. Kostenerstatter) herstellt.

Gebührenordnungen gelten als ein klassisches Merkmal der Freien Berufe und nicht nur für Zahnärzte. Die Idee dahinter: Wettbewerb soll so nicht auf Preisebene, sondern allein in der Qualität der Arbeit stattfinden. Als es im deutschen Bundestag am 14. November 2003 um die Anpassung der Anwaltshonorare ging, wurde deren Reform von allen Fraktionen als dringend notwendig bezeichnet. Unisono wurde von Abgeordneten von rechts bis links betont, die letzte Anpassung der Anwaltsgebühren sein nach fast zehn Jahren erforderlich, um die Kostensteigerungen in dieser Zeit aufzufangen, die Gebühren an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen, die Funktionstauglichkeit der Rechtspflege in unserem Staat zu sichern und das Einkommen der Rechtsanwälte an die Einkommensentwicklung anderer Berufe anzugleichen. Und: es saßen und sitzen natürlich in allen Fraktionen sehr viele Juristen und Rechtsanwälte als Abgordnete im Bundestag.

8 Jahre später sind nun die Zahnärzte dran, mit der Anpassung ihrer, seit immerhin 23 Jahren nicht mehr veränderten Gebühren.
Die oben aufgeführten Argumente gelten nach wie vor. Wie ginge das leichter als über eine Anhebung des Punktwerts zur Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung. So läuft es übrigens seit Jahren in der GKV.

Warum geht es in der GOZ nicht? Weil es eben genau darum nicht ging: um Gleichbehandlungsgrundsatz und Zahnheilkundegesetz. Es ging allein um Kostendämpfung und Erstattungsfähigkeit: die Krokodilstränen der PKV-Lobbyisten und der Finanzminister von Bund und Ländern spülten quasi den Inflationsausgleich und die moderne Zahnheilkunde gleichermassen vom Tisch. Dem hatten die Standesvertretungen nichts entgegenzusetzen.

Und so werden die Zahnärzte ab 2012 wiedereinmal nach Kassenlage, nach dem „politisch Machbaren“ angesichts der Angst der verantwortlichen Politiker vor den Medien, dem Wähler oder wem auch immer „honoriert“ werden.
Daß das das Ziel einer Gebührenordnung pervertiert, so der Wettbewerb die Qualitätsebene verlässt und nur noch in der Niederungen der Preisebene stattfinden wird, zeigt die dringende Notwendigkeit einer Neudefinition der Freiberuflichkeit der Heilberufe, ihrer Standesordnungen und ihrer berufsständischen Körperschaften.

Trauma-Erstversorgung – Wunsch und Wirklichkeit

von Ronald Wecker

Zwei Fälle von dieser Woche die einen ins Nachdenken bringen und mir exemplarisch für den Zustand der Trauma-Erstversorgung in unserem Land zu stehen scheinen.

Fall1:

Zustand 7 Wochen nach Fahrradunfall und chirurgischer Versorgung in einer Universitätsklinik. Vollständige Fraktur des Unterkiefers in Regio 31 mit Avulsion des Zahnes 31, Längsfraktur des Zahnes 15 (dieser wurde am Unfalltag entfernt) sowie einer Reihe unkomplizierter Kronenfrakturen im Front- und Seitenzahnbereich beider Kiefer. Die Reposition der Fragmente erscheint nicht vollständig gelungen zu sein.

Klinisch imponiert ein knöcherner Sequester im Bereich des avulsierten Zahnes 31.

Auf Nachfrage berichtet der Patient, dass es vor einem Tag eine Nachkontrolle gegeben hatte. Seine Frage was denn mit dem Sequester geschehen müsse wurde mit einem „da muss sich Ihr Zahnarzt kümmern“ beantwortet. Da war selbst ich sprachlos.

Auf die Versorgungsnotwendigkeit der multiplen unkomplizierten Kronenfrakturen mit zum Teil erheblichen Dentinfreilegungen ist zu keiner Zeit hingewiesen worden. Eine regelmässige Sensibilitätskontrolle der teilfrakturierten Zähne erfolgte nicht.

Fall 2:

9-jährige Patientin nach komplizierter Kronenfraktur an 21 vor ca. 8 Monaten. Die Erstversorgung in einer auf Kinderbehandlung spezialisierten Praxis erfolgte noch am Unfalltag: Inhomoge Obturation mit Extrusion in den Periapikalbereich und dentinadhäsiver Aufbau.

Seit 2 Wochen zeigt sich eine bukkale Fistelung, die 9mm tief verfolgbar ist. Radiologisch imponiert eine lateral der Wurzel gelegene Aufhellung.

Die den Eltern alio loco gegebene Therapieempfehlung lautet: Wurzelspitzenresektion.

Wünschenwert wäre, wenn die Kenntnise über eine adäquate Erstversorgung nach traumatischen Zahnverletzungen und die in der Folge durchzuführenden Behandlungsmassnahmen eine größere Verbreitung erfahren würden. Der hier schon mehrfach erwähnte DentalTraumaGuide ist eine der einfachsten Möglichkeiten sich zu auf den aktuellen Wissenstand zu bringen.

Die Wirklichkeit sieht – leider- anders aus.

Die neue GOZ (3)

von Olaf Löffler

Die Zeitplanung zur neuen GOZ kann spannend werden – nach Meinung des Gesetzgebers ist ausreichend Vorbereitungszeit, wie man nachlesen kann.

Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)
Das Inkrafttreten der neuen Gebührenverordnung zum 1. Januar 2012 stellt den Beteiligten eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung und Umstellung auf die neuen Regelungen zur Verfügung.

Die abschließende Beratung im Bundesrat soll 4.November 2011 stattfinden.
Für eine Praxis mit Bestellsystem und dem Anspruch Kostenpläne für geplante Behandlungen zu erstellen ist der Zeitraum bis zum 01.01.2012 zu kurz.
Macht ja nichts, denn es gibt ja eine Übergangsregelung.

Die Übergangsregelung
In Nummer 2 wird eine Übergangsregelung getroffen für Fälle, in denen die Behandlung vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen, aber erst nach deren Inkrafttreten beendet werden.
Für die in den genannten Gebührenpositionen zusammengefassten Komplexleistungen, deren Erbringung sich typischerweise über einen Zeitraum von mehreren Sitzungen erstrecken kann, wird die Weitergeltung der vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Verordnung bestimmt, wenn die Leistung vor dem Inkrafttreten begonnen und noch nicht beendet wurde.

Die Gebührenordnung für Zahnärzte in der vor dem … [einsetzen: Datum des Inkrafttre- tens nach Artikel 3] geltenden Fassung gilt weiter für
1. Leistungen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung vom … [einsetzen: Datum und Fundstelle dieser Verordnung] erbracht worden sind,

2. vor dem Inkrafttreten der Verordnung vom … [einsetzen: Datum und Fundstelle dieser Verordnung] begonnene Leistungen nach den Nummern 215 bis 222, 500 bis 523 und 531 bis 534 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenverordnung für Zahnärzte in der vor dem … [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 3] geltenden Fassung, wenn sie erst nach Inkrafttreten der Verordnung vom …[einsetzen: Datum und Fundstelle dieser Verordnung] beendet werden…

Die Übergangsregelung greift demzufolge in der Prothetik und bei Einlagefüllungen.
Macht ja nichts, dann schreiben wir jetzt die Pläne nach der neuen GOZ. Nur sind die Softwarehersteller schon soweit?

Praxiskurs & Teamtraining

von Christoph Kaaden

Vor Kurzem habe ich hier über die Möglichkeiten einer Online-Fortbildung im Rahmen der kommenden AMED-Tagung berichtet…

wem dies zu „virtuell“ ist, dem liegt eventuell ein auf Einladung von Zeiss ausgerichteter Praxiskurs und/oder ein Teamtraining mehr.

Nähere Informationen hierzu finden sich hier.

LED ION Ultra Smart – Das „So leicht, als wär´s nicht vorhanden“ Lupen – Licht

von Hans – Willi Herrmann

Lange hab ich mich dagegen gewehrt, doch nun war es soweit.

Der Akku meines LED ION – Lichtes musste gewechselt werden.
Er war, nach über 3 Jahren permanenter Benutzung soweit gealtert, dass es auch bei vollgeladenem Akku nicht mehr möglich war, den Arbeitstag mit Licht zu beschliessen, es sei denn, man hätte – wofür es in der Regel nicht genügend Zeit gab- in der Mittagspause noch einmal nachgeladen.

Man hatte mir bei Sigma Dental einen Vorab – Austausch- Akku versprochen, damit ich keinen Tag auf mein Licht verzichten müsste.

Stattdessen kam die neueste Version der Lupenlichtbeleuchtung von SDS.
Zum Ausprobieren.
Die LED ION Ultra Smart.
Kleiner, leichter, heller. So könnte man die Beschreibungen des Herstellers zusammenfassen.

Brauche ich das ?
Ich war skeptisch.
Heller ist natürlich immer gut, keine Frage.
Aber ob dem so ist, musste die deutlich kleinere Lampe erst mal beweisen.
Und darüber hinaus ?
Ich hatte die alte Lampe nicht als störend empfunden, weder von der Größe, noch vom Gewicht her.

Da hatte sich bislang eher schon die Hitzeentwicklung bemerkbar gemacht, da ich die Lampe zum Paralaxen – Ausgleich möglichst nahe zwischen den Okularen der Orascoptic – Lupenbrille und damit sehr nahe an  meiner Nase platzierte hatte.

Die neue Lampe ist in der Tat noch leichter als das Vorgängermodell.
Sie ist so leicht, dass man ihr Gewicht nicht mehr wahrnimmt. Das ist schon sehr, sehr bemerkenswert. Feine Ironie des Faktischen.

Nach knapp einer Woche war mein alter Akku wieder zurück.
Und – Überraschung. Im Side by Side Vergleich leuchtete die neue Lampe in der Tat heller als die alte.

Hätte ich nicht gedacht, ist aber gut so. Eine echte Verbesserung also in allen Belangen.
Und sie wird nicht einmal so warm wie ihre Vorgängerin. Ein weiteres Plus.

Einziger Nachteil – Man muss die Lampe sehr exakt positionieren. Ein wenig aus der Richtung montiert, erreicht der Lichtkranz des deutlich kleineren Reflektors nicht mehr die volle Abdeckung des Blickfeldes der 4,2 TTL Orascoptic. Ich hatte die Lampe zunächst wie meine alte Lampe up side down befestigt, mit dem Leuchtenkopf zwischen den Okluaren, was aber merkwürdigerweise nicht optimal funktionierte. Regulär montiert war dann alles in Ordnung.

Und jetzt fällt mir ein, es gibt noch was: Während die alte Lampe durch allmähliches Nachlassen der Leuchtkraft die baldige Leere des Akkus andeutete, bricht die neue Lampe bei zuwenig Akku – Kapazität schlagartig ab und schaltet auf „Dunkel“. Das (und wirklich nur das)  war bei der alten Lampe besser.

Von mir gibt es eine klare Kaufempfehlung für die LED ION UltraSmart.
Und 5 Wurzelspitzen.

Und noch etwas möchte ich an dieser Stelle anfügen.
Eine hochvergrößernde Lupenbrille und eine adäquate LED- Beleuchtung ist ein Muss in der modernen Zahnmedizin.
Eine Zahnmedizin ohne diese beiden Hilfsmittel – Lupe und LED- Licht – ist für mich undenkbar, nicht vorstellbar, zumal die Investionskosten vergleichsweise gering und Anschaffungen fürs Leben sind.

neuer Thermaprep Ofen

von Christian Danzl

Maillefer hat einen neuen Ofen für das Thermafil-Wurzelkanal-Füllsystem im Angebot.
Den thermaprep 2.

Der bisherige thermaprep plus hat zwar funktioniert, der Nachfolger ist aber an einigen Stellen verbessert worden.

Dem neuen Ofen wurde eine Temperatur-Regelung spendiert, so dass die zweite Lage der Obturatoren nicht überhitzt. Diese sind nach 20 bis 50 Sekunden einsatzbereit, je nach Größe, danach bleiben sie 90 sek einsatzbereit.
Der Hebemechanismus wurde verbessert, nun wird verhindert, dass die warme Guttapercha beim Ausfahren die Wand der Heizkammer berührt.
Der neue Reinigungsmodus ermöglicht nach einer Aufheizzeit das Reinigen der Heizkammer.

Sturz mit Folgen

von Ronald Wecker

Der siebenjährige Patient glitt bei einem Schwimmbadbesuch aus ca. 2 Meter Höhe von der Sprungbrettleiter ab und schlug ungebremst mit dem Kinn auf. In der Folge kam es zu einer lingual gelegenen Sagittalfraktur des Unterkieferkörpers im Bereich des Zahnes 41.

Aufgrund der anhaltenden starken Beschwerden im Bereich des Unterkiefers wurde der kleine Patient stationär aufgenommen und ein CT angefertigt.

Aus den Beschreibungen der Mutter liess sich für Zahn 41 zumindest eine Subluxation ableiten. Eine gingivale Blutung und eine Beweglichkeit des Zahnes 41 war zu beobachten.

Die chirurgische Behandlung erfolgte in einer großen deutschen MKG-Klinik. Neben einer Osteosyntheseplatte wurden Ober-und Unterkiefer nach Schienung über intermaxilläre Gummizüge ruhig gestellt.

4 Wochen nach dem Sturz stellte sich der Patient bei uns vor:

Das Erstellen eines aussagekräftigen Einzelbildes wird durch die lingual gelegene Osteosysntheseplatte erschwert. Der Apikalbereich von 41 ist aufgrund einer Überlagerung nicht eindeutig zu beurteilen. Aufgrund der noch sehr geringen Mundöffnung gestaltete sich zudem die Positionierung des digitalen Röntgensensors als äussert schwierig.

Klinisch zeigen mit Ausnahme von Zahn 41 alle Frontzähne des Ober- und des Unterkiefers eine eindeutige Kaltsensibilität.

Zahn 41 ist weder auf Kälte noch auf elektrischen Stimulus sensibel. Der Zahn ist weder perkussionsempfindlich noch beweglich. Die Sondierungstiefen liegen innerhalb physiologischer Grenzen. Der Klopfschall ist normal, der Zahn ist nicht diskoloriert.

Nach der Materialentfernung in 8 Wochen wird ein erneuter elektrischer Sensibilitätstest und gegebenenfalls ein weiteres Einzelbild Aufschluss über die zu ergreifenden therapeutischen Massnahmen geben.

Eine Entfernung des im Bruchspalt stehenden Zahnes 41 ist nicht zwingend indiziert.

Weitere Informationen gibt es hier.

Danke Steve

Danke für Alles.
Du weisst nicht, wie sehr Du mein Leben bereichert hast.

Die neue GOZ (2)

von Olaf Löffler

Im letzten Beitrag haben wir die Punktezahlen alt gegen neu gegenübergestellt.
Was heißt das nun real in heutiger Zeit?

Der Punktwert entspricht genau 0,0562421€. Dieser bleibt unverändert. Er liegt somit
weiterhin 3,64% unter  dem Punktwert der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Wikipedia führt dazu folgendes auf:
Preisentwicklung
Bezogen auf das Basisjahr 1988 hat es in Deutschland von Januar 1988 bis Januar  2008 einen Preisanstieg um 53% gegeben – was einer durchschnittlichen jährlichen  Steigerung von 2,15% entspricht – während das GOZ-Honorar unverändert blieb und  damit praktisch abgewertet wurde.
Im Gegensatz zu den Ärzten und Zahnärzten haben die Gebührenordnungen anderer  freier Berufe (Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Steuerberater) einen Automatismus,  der sie an die allgemeine Preisentwicklung ankoppelt. Die Honorare dieser freien Berufe  errechnen sich überwiegend aus einem Prozentanteil eines Marktwertes (Rechtsanwalt:  Streitwert für ein Auto oder Haus; Notar: Wert des Kaufvertrages; Architekt: Baukosten  für ein Haus; Steuerberater: Betriebsgewinn), der zusammen mit der allgemeinen  Inflation allmählich steigt. So steigen in diesen freien Berufen die Honorare auch ohne Änderung der Honorarordnung mit der allgemeinen Inflation allmählich an.

Das Thema Inflation fällt mit der Gebührenordnung unter den Tisch.  Die Mietverträge, Wartungsverträge, etc. vieler Kollegen führen spezielle Klauseln zur Inflationsanpassung. Das heißt es werden die durchschnittlichen prozentualen Kostensteigerungen jährlich neu eingerechnet und bleiben somit am Unternehmen Zahnarztpraxis hängen. Ähnlich verhält es sich mit den Material- und Anschaffungskosten.

Die Inflation seit 1988, dem Jahr des Inkrafttretens der bis jetzt existierenden GOZ und des weiterhin bestehnden Punktwertes von 0,0562421€, beträgt kumuliert fast 60%. (Quelle: ZAAG)

Die derzeitige internationale Finanzlage lässt inflationäre Erscheinungen nicht ausschließen.
Wird die Einzelpraxis einen deutlichen Anstieg der Inflation überleben?

Intraossäre Anästhesie (I)

von Christoph Kaaden

Endodontische Behandlungen haben in aller Regel bei Patienten den Ruf sehr schmerzhaft und unangenehm zu sein. Zumeist ist es jedoch durch eine profunde Anästhesie möglich, eine schmerz-frei bzw. -arme Behandlung zu erreichen. Hierfür stehen verschiedene Lokalanästhesie-Verfahren und Applikationstechniken zur Verfügung. Neben Infiltrations- bzw. Leitungs-anästhesie sind ferner alternative Formen wie intra-ligamentäre bzw. -ossäre Techniken verfügbar. Insbesondere die letztgenannte Vorgehensweise ist in aller Regel in der Zahnheilkunde aus verschiedenen Gründen wenig weit verbreitet.

Geht es nach der Firma W&H (Bürmoos/Österreich), soll sich dies in näherer Zukunft durch die Markteinführung von Anesto ändern.

Bei diesem Produkt handelt es sich um ein spezielles Handstück zur direkten intraossären Anästhetikum-Injektion über eine rotierende Nadel.

Nähere Informationen hierzu bieten diese beiden Videos:

In einem zweiten Teil dieses Blogbeitrages berichte ich von unseren bisherigen „Anesto“-Erfahrungen…

Do it yourself Microopener

von Hans – Willi Herrmann

Und noch eine Neuerung, die ich vom DGET – Curriculum aus Düsseldorf mitgenommen habe.

Ein Microopener – Griff, der es erlaubt, nach eigenem Gusto Instrumentenschneiden einzuspannen. Mit einem Preis kann ich leider nicht dienen, aber vielleicht hilft ein Blick auf die Hanchadent – Homepage weiter, denn dort ist der Griff erhältlich.

Und falls schon jemand damit gearbeitet hat, sind wir für ein Feedback via Kommentarfunktion dankbar.