Hoffentlich Allianz versichert ?

von Hans – Willi Herrmann

Die Patientin brachte letzte Woche zur ersten endodontischen Behandlungssitzung ein  Schreiben der Allianz- Krankenversicherung mit.

Es bezog sich auf unseren Heil- und Kostenplan, den wir anläßlich einer WF- Revisionsbehandlung erstellt und der Patientin zur Abklärung der Kostenübernahme ausgehändigt hatten. Das die Notwendigkeit eines DVT´s im Rahmen der endodontischen Behandlung grundsätzlich verneint wurde, ohne dass irgendjemand vorhandene Röntgenbilder begutachtet hatte, ist peinlicher Offenbarungseid des „Nicht Zahlen Wollens“ aber nichts Neues.

Zusätzlich jedoch wurde die Erstattung der VDW Flexmaster- und VDW MTwo- Instrumente negiert. Als Untermauerung dieser Vorgehensweise wurde ein gemeinhin bekanntes, weil in diesem Zusammenhang vor 2012 oft zitiertes Gerichtsurteil von 2004 angeführt. Spätere erlassene Urteile, die die privaten Krankenversicherer zur Erstattung verurteilten, wurden nicht aufgelistet.

Seit Inkrafttreten der GOZ 2012   dürfen anfallende Materialkosten, Nickel- Titan- Einmalinstrumente betreffend, dem Patienten in Rechnung gestellt werden können. Eine begrüßenswerte wie längst überfällige Neuerung,  verwende ich in meiner Praxis doch schon seit 2002 alle endodontischen Instrumente als Ein-Patienten- Instrumente.

Dabei ist es unerheblich, ob der Hersteller eine Wiederaufbereitung für dieses Instrument rein technisch als möglich erachtet: Ich verwende alle Instrumente nur bei einem Patienten, weil nur so eine Kreuzkontamination mit Prionen als Auslöser der Creutzfeldt- Jakob- Krankheit sicher ausgeschaltet werden kann.

Des weiteren werden im vorliegendem Fall einer schwierigen Revisionsbehandlung die frakturgefährdeten Nickel- Titan- Instrumente sehr stark beansprucht, so dass insbesondere bei den kleinen Größen gegebenenfalls sogar mehrere Instrumente gleicher Größe zur Anwendung kommen müssen, um das Aufbereitungsziel zu erreichen. Auch dabei spielt keine Rolle, ob der Hersteller das Instrument als Einmalinstrument deklariert hat oder eine Wiederaufbereitung grundsätzlich für technisch möglich hält. Durch die starke Beanspruchung wird das Instrument zwangsläufig im Laufe des Arbeitens zum Einmalinstrument.

Was nun tun, die verweigerte Kostenübernahme betreffend ?
Mit der Versicherung diesbezüglich korespondieren und hoffen, dass – den genannten Argumenten folgend – doch noch eine Kostenübernahme, die Flexmaster- und MTwo – Instrumente erfolgen wird ?

Oder – auf andere, allerdings deutlich teurere, vom Hersteller von vorneherein als Einmalinstrument konzipierte Instrumente zurückgreifen – deren Kostenerstattung aus rein formalen Gründen die Versicherung sich nicht entziehen kann.

Dies wäre der einfachere Weg.

Ich werde beides tun und berichten, für welche Lösung die Allianz sich entscheiden wird.

Nochmals Gedanken zur neuen GOZ

von Christian Danzl

Sie wird uns wohl treffen, die neue GOZ.

Was sie uns bringt, sind vorerst Kosten.

Kosten, die erst mal wieder hereingeholt werden müssen.

  • Fortbildungskosten: Bis die Helferinnen einigermassen fit in der neuen GOZ sind, wird wohl eignes Geld in Abrechnungskurse fliessen. Es wird darauf hinauslaufen, dass jede Helferin in der Praxis, die etwas mit Abrechnung zu tun hat, in nächsten Jahr irgendwo einen Kurs für die neue GOZ besuchen wird, einen Abendkurs, welcher im Obmannskreis günstig veranstaltet wird, bis hin zu einem Intensiv-Seminar für die Praxismanagerin.
  • Softwarekosten: Komischerweise wurde nicht festgesetzt, dass die Softwarehersteller die Updates für die Abrechnungsprogramme gratis liefern müssen.
  • Zeit: Etliche Kosten, die indirekt anfallen über Mehrarbeit. Mehrarbeit beim Rechnungen schreiben, beim Begründungen schreiben für die Versicherungen und beim Aufklären der Patienten.
  • Und letztendlich Kosten, die anfallen, wenn es um Rechtsstreitigkeiten mit den Versicherern geht, die vor Gericht ausgetragen werden müssen.

Was wird sich noch ändern?

Was tun mit den neuen Preisen?
Einfach hinnehmen?
Oder darauf reagieren?

Die alten Preise übernehmen und die Patienten müssen für abgewertete Behandlung selber zuzahlen, wenn über die Steigerungsgrenze bei der alten GOZ schon erreicht war?

Das wird den klassischen „2,3-Abrechner“ nicht treffen. Aber einige Kollegen bieten Behandlungen an, die weit jenseits des Durchschnitts liegen, qualitativ hochwertiger, viel zeitaufwändiger, die werden sehr schnell die Grenzen überschreiten.

Oder die Behandlungsqualität anpassen?

Eine dentinädhäsive Füllung muss nicht in Inkrementttechnik ausgeführt werden. Weder Farbschichtung, selektives Ätzen, 3-Flaschen-Bondingsystemesystem, noch eine sauteueres Komposit der letzte Generation mit anschliessender Höchstglanzpolitur müssen Anwendung finden, wenn eine Kunststofffüllung gemacht wird.
Aus reduzierter Bezahlung wird bei vielen Kollegen schlicht, aber ergreifend, nur reduzierte Qualität resultieren.
Da sind wir wieder bei der deutschen Gleichschalterei und Mittelmässigkeit. Durch mittelmässige bis schlechte Bezahlung wird nur eine adäquate Behandlung induziert

Die Kronen und die Inlay-Positionen sind erhöht worden. Die Zahntechniker werden sich freuen. Wahrscheinlich sind für diese auch die Positionen erhöht worden. Wenn über die Füllung kein Geld mehr zu verdienen ist, wird eben schneller eine Krone oder Teilkrone gemacht.
(Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass hier keine Lobbyisten am Werk waren, die Schleifmaschinen uns Scanner unters Volk bringen wollen. Das kann ich mir nicht vorstellen. Das würde ja nicht der Sache denen, und dem Patienten auch nicht. Denn zu dessen Wohl wurde die GOZ ja wohl doch erneuert.)

Aber habe ich den Verdacht, dass der eine oder andere Kollege, sein Behandeln mehr dem Überleben der Praxis anpassen werden muss, als der optimalen Versorgung der Patienten.

Aber so ist das im Deutschland nach der Wende. Wir in der Zahnmedizin haben das Beste aus beiden deutschen Staaten. Den Sozialismus und den Kapitalismus.

Den Sozialismus haben wir auf der Einnahmen-Seite, da regelt uns der Staat was genau für welche Behandlung eingenommen werden darf. Auf der Ausgaben-Seite haben wir den blanken Kapitalismus, da diktiert uns Industrie und Staat, wieviel Geld für was ausgegeben werden muss.

Ob uns die neue GOZ auch einen Nutzen bringt wird sich erst zeigen müssen. Wenn mit den erhöhten Positionen die abgesenkten Positionen inclusive der entstehen Kosten nicht aufgefangen werden können, war mal wieder alles umsonst (von der nicht ausgeglichenen Inflation will ich hier gar nicht).

Für die, die jeden Tag in der Praxis stehen und das Desaster der zahnbürsten-verachtenden Zunft ausbügeln müssen.
Und für die Helferinnen, für die die neue GOZ die nächste Nullrunde beim Einkommen einläuten wird.

Einige Praxen werden das wohl nicht lange überleben, wenn man mit den Privatpatienten die Verluste bei den Kassenpatienten noch schlechter abfedern kann.
Aber anscheinend ist es so gewollt. Kosten sparen im Gesundheitssystem durch Nichtbehandlung.
Das passt ins System.

Wo keine Praxis (Arzt, Zahnarzt, Masseur, Physiotherapeut….) ist, entstehen auch keine Kosten für das Gesundheitssystem (soviel ich weiss bleiben die KK-Beiträge für die Versicherten gleich hoch, auch wenn der letzte Arzt im Umkreis von 30 Kilometern aus finanziellen Gründen seine Praxis schliessen musste), weil niemand behandelt wird. Behandlungen aufschieben ist das Mittel der Wahl. Hinter uns die Sintflut.

Und da wundert sich noch einer über den Erfolg Piraten-Partei?

Kostensteigerung ZE 2012

von Hans – Willi Herrmann

Anbei zwei Links auf die  ich beim „Muffel – Forum“, einer Zahntechnik- Community gestossen bin.

Zum einen ein TV – Beitrag des MDR zum Thema GOZ 2012 und deren prognostizierte Folgen, die Preisentwicklung betreffend, zum anderen eine Gegenüberstellung der Honorare beim Kassenpatienten und beim Privat – Patienten. In Anbetracht der Tatsache, dass ab 2012 der 2,3 fache Satz in fast allen Fällen  die Obergrenze darstellen soll, bedeutet dies, dass jede in dieser Tabelle beim GOZ Satz mit mehr als 2,3 angegebene Honorarposition beim PKV – Patienten schlechter bezahlt wird als beim GKV – Patienten.

Insofern widersprechen sich die Aussagen im TV – Beitrag und die tatsächlichen Zahlen der neuen Gebührenregelung.

Für die Zahntechniker konstatiert der TV – Beitrag im Übrigen deutliche Honorareinbußen  in den letzten Jahren. Gründe hierfür werden nicht genannt, obwohl auf der Hand liegt, dass diese Entwicklung im weiterhin wachsenden Markt des Auslands – Zahnersatzes zu suchen ist.
Auf diese Konsequenzen mir den damit verbundenen Nachteilen für das Zahntechnikhandwerk, die Zahnarztpraxen und vor allem die Patienten haben wir hier an dieser Stelle schon vor fast 3 Jahren (und im Nachfolgenden immer mal wieder unter dem Stichwort „Auslandszahnersatz“)  hingewiesen und bedauerlicherweise ist es genau so gekommen.
Hier trägt die Gesundheitspolitik, unterstützt durch entsprechende Werbemassnahmen der Krankenkassen Früchte.

Die neue GOZ (5)

von OLaf Löffler

Im Bundesrat wird demnächst u.a. auch über den §12 der neuen GOZ entschieden.
Hier der Wortlaut:

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 (§ 12 GOZ)
Artikel 1 Nummer 12 ist wie folgt zu fassen:
§ 12 wird wie folgt gefasst:
§ 12
Überprüfung
Die Bundesregierung prüft die Auswirkungen der Neustrukturierung und –
bewertung der Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie
berichtet dem Bundesrat bis spätestens Mitte des Jahres 2015 über das
Ergebnis der Prüfung und die tragenden Gründe.“ ‚
Begründung:
Die Novellierung führt nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit
(BMG) auf der Basis des nach der aktuellen GOZ abgerechneten
Honorarvolumens (Stand: 2008) zu Mehraufwendungen in Höhe von rund 6
Prozent. Dieser Umfang der Erhöhung beruht auf der Annahme des BMG, dass
durch die verschiedenen Anhebungen der Punktzahlen die in der
Vergangenheit üblichen Überschreitungen des Schwellenwertes (2,3-facher
Steigerungsfaktor) nicht mehr auftreten werden. Sollten sich diese Annahmen
als nicht praxisgerecht erweisen, ist mit Mehrausgaben über den vom BMG
angenommen Wert von 6 Prozent zu rechnen. Diese Mehrausgaben wären von
den öffentlichen Kostenträgern der Beihilfe, privaten Krankversicherungsunternehmen,
aber auch Privatpersonen (insbesondere Mitgliedern der gesetzlichen
Krankenversicherung bei Inanspruchnahme außervertraglicher Leistungen) zu
tragen.
Eine Kostensteigerung über den angenommen Wert von 6 Prozent hinaus wäre
nicht sachgerecht.
Auf der Grundlage des von der Bundesregierung zu erstellenden Berichts ist
über eine Anpassung der Vorgaben der Gebührenordnung für Zahnärzte zu
befinden.
Meine Gedanken:
Dieser Teil der GOZ zeigt, daß es eine betriebswirtschaftlichen Grundlagenberechnung der zahnärztlichen Praxen zur neuen Gebührenordnung nicht gewollt war. Das heißt für mich, daß die marktwirtschaftlichen Grundlagen schon lange ausgedient haben und die Planwirtschaft Einzug gehalten hat.
„Zurück in die Zukunft“ der Weg in eine Mangelmedizin wird bereitet.
Die Mangel wird in Form fehlender Kostenübernahme durch Kostenerstatter und/oder des Mangels an finanziellen Mitteln des Erkrankten und/oder des mangelnden Wissens aus aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen des Arztes/Zahnarztes sein.
Folge wird ein weitere Krise sein. Die Krankseinkrise.
Wohl dem der (dabei) nicht erkrankt.

Die neue GOZ (4)

von Olaf Löffler

Einige Informationen zur aktuellen GOZ von der ZA AG.

Zitat:
GOZ-Referentenentwurf – ein Minusgeschäft

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der GOZ-Referentenentwurf wirklich? Der aktuell vorliegende Referentenentwurf zur GOZ ist für Zahnärzte von immenser wirtschaftlicher Bedeutung. Bislang wurde publiziert, dass er für die Zahnärzte mit einem Plus von 6 Prozent verbunden sei. Die ZA hat diese Aussage statistisch überprüft.

Die Ergebnisse wurden im Rahmen der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium zur GOZ-Novellierung am 09. Mai in Bonn präsentiert:

Die ZA-Statistik belegt, dass die Umsetzung des GOZ-Referentenentwurfs für die Zahnärzte einen Honorarverlust von 4,5 Prozent bedeutet.

Damit Sie sich orientieren können, hier die Ergebnisse unserer ZA-Statistik als Übersicht der Leistungsbereiche. Es ist die mit Abstand aktuellste und größte Statistik. Immerhin 300 000 Rechnungen aus 2010 haben wir ausgewertet.

Leistungsbereich

Honorar 2,3fach alt zu 2,3fach neu

Honorar  Durchschnittsfaktor alt zu 2,3fach neu

A.
Allgemeine zahnärztliche Leistungen

-2,33 %

  -4,88 %

B.
Prophylaktische Leistungen

 1,10 %

   4,09 %

C.
Konservierende Leistungen

 10,49 %

   5,10 %

D.
Chirurgische Leistungen

-5,56 %

  -17,08 %

E.
Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodonts

 -7,71 %

  -1,99 %

F.
Prothetische Leistungen

 19,29 %

  -0,9 %

G.
Kieferorthopädische      Leistungen

 0,31 %

  -8,33 %

H.
Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen

 5,04 %

  -7,51 %

J.       Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

 -14,55 %

  -20,83 %

K.
Implantologische Leistungen

 -30,37 %

  -42,95 %

L.
Zuschläge zu bestimmten chirurgischen Leistungen

 -4,21 %

  -4,94 %

insgesamt:

 3,24 %

  -4,53 %

Die neue GOZ (3)

von Olaf Löffler

Die Zeitplanung zur neuen GOZ kann spannend werden – nach Meinung des Gesetzgebers ist ausreichend Vorbereitungszeit, wie man nachlesen kann.

Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)
Das Inkrafttreten der neuen Gebührenverordnung zum 1. Januar 2012 stellt den Beteiligten eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung und Umstellung auf die neuen Regelungen zur Verfügung.

Die abschließende Beratung im Bundesrat soll 4.November 2011 stattfinden.
Für eine Praxis mit Bestellsystem und dem Anspruch Kostenpläne für geplante Behandlungen zu erstellen ist der Zeitraum bis zum 01.01.2012 zu kurz.
Macht ja nichts, denn es gibt ja eine Übergangsregelung.

Die Übergangsregelung
In Nummer 2 wird eine Übergangsregelung getroffen für Fälle, in denen die Behandlung vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen, aber erst nach deren Inkrafttreten beendet werden.
Für die in den genannten Gebührenpositionen zusammengefassten Komplexleistungen, deren Erbringung sich typischerweise über einen Zeitraum von mehreren Sitzungen erstrecken kann, wird die Weitergeltung der vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Verordnung bestimmt, wenn die Leistung vor dem Inkrafttreten begonnen und noch nicht beendet wurde.

Die Gebührenordnung für Zahnärzte in der vor dem … [einsetzen: Datum des Inkrafttre- tens nach Artikel 3] geltenden Fassung gilt weiter für
1. Leistungen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung vom … [einsetzen: Datum und Fundstelle dieser Verordnung] erbracht worden sind,

2. vor dem Inkrafttreten der Verordnung vom … [einsetzen: Datum und Fundstelle dieser Verordnung] begonnene Leistungen nach den Nummern 215 bis 222, 500 bis 523 und 531 bis 534 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenverordnung für Zahnärzte in der vor dem … [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 3] geltenden Fassung, wenn sie erst nach Inkrafttreten der Verordnung vom …[einsetzen: Datum und Fundstelle dieser Verordnung] beendet werden…

Die Übergangsregelung greift demzufolge in der Prothetik und bei Einlagefüllungen.
Macht ja nichts, dann schreiben wir jetzt die Pläne nach der neuen GOZ. Nur sind die Softwarehersteller schon soweit?

Die neue GOZ (2)

von Olaf Löffler

Im letzten Beitrag haben wir die Punktezahlen alt gegen neu gegenübergestellt.
Was heißt das nun real in heutiger Zeit?

Der Punktwert entspricht genau 0,0562421€. Dieser bleibt unverändert. Er liegt somit
weiterhin 3,64% unter  dem Punktwert der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Wikipedia führt dazu folgendes auf:
Preisentwicklung
Bezogen auf das Basisjahr 1988 hat es in Deutschland von Januar 1988 bis Januar  2008 einen Preisanstieg um 53% gegeben – was einer durchschnittlichen jährlichen  Steigerung von 2,15% entspricht – während das GOZ-Honorar unverändert blieb und  damit praktisch abgewertet wurde.
Im Gegensatz zu den Ärzten und Zahnärzten haben die Gebührenordnungen anderer  freier Berufe (Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Steuerberater) einen Automatismus,  der sie an die allgemeine Preisentwicklung ankoppelt. Die Honorare dieser freien Berufe  errechnen sich überwiegend aus einem Prozentanteil eines Marktwertes (Rechtsanwalt:  Streitwert für ein Auto oder Haus; Notar: Wert des Kaufvertrages; Architekt: Baukosten  für ein Haus; Steuerberater: Betriebsgewinn), der zusammen mit der allgemeinen  Inflation allmählich steigt. So steigen in diesen freien Berufen die Honorare auch ohne Änderung der Honorarordnung mit der allgemeinen Inflation allmählich an.

Das Thema Inflation fällt mit der Gebührenordnung unter den Tisch.  Die Mietverträge, Wartungsverträge, etc. vieler Kollegen führen spezielle Klauseln zur Inflationsanpassung. Das heißt es werden die durchschnittlichen prozentualen Kostensteigerungen jährlich neu eingerechnet und bleiben somit am Unternehmen Zahnarztpraxis hängen. Ähnlich verhält es sich mit den Material- und Anschaffungskosten.

Die Inflation seit 1988, dem Jahr des Inkrafttretens der bis jetzt existierenden GOZ und des weiterhin bestehnden Punktwertes von 0,0562421€, beträgt kumuliert fast 60%. (Quelle: ZAAG)

Die derzeitige internationale Finanzlage lässt inflationäre Erscheinungen nicht ausschließen.
Wird die Einzelpraxis einen deutlichen Anstieg der Inflation überleben?

Die neue GOZ

von Olaf Löffler

Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte ist letzte Woche erschienen.

Das Vorblatt beginnt mit folgendem Satz:

A. Problem und Ziel
Mit der Verordnung sollen
– das Gebührenverzeichnis der GOZ an die medizinische und technische Entwicklung angepasst,
– bisher häufig aufgetretene gebührenrechtliche Streitfälle geklärt sowie
– die allgemeinen Gebührenvorschriften weiterentwickelt werden.

Die Leistungen im Bereich Wurzelkanalbehandlung und Vitalerhaltung Pulpa haben mich zunächst besonders interessiert. Ich habe mir die Mühe gemacht die Positionen der alten und neuen GOZ zu vergleichen. Siehe Tabelle.

Im ersten Vergleich wurden bei mir die Punkte eines älteren Referentenentwurfs verwendet…

Nun die aktualisierte Gegenüberstellung und die Beruhigung meinerseits zum Thema Devitalisation…

Gebührennummer Beschreibung Alt Punkte Neu Punkte Veränderung in Prozent
2330 cp 110 110 0,00 %
2340 p 200 200 0,00 %
2350 Amputation 290 290 0,00 %
2360 vite 110 110 0,00 %
Devitalisation 50
2380 Amp. MZ 160 160 0,00 %
2390 Trep 65 65 0,00 %
2410 wk 280 392 71,43 %
2430 med 130 204 63,73 %
2440 wf 200 258 77,52 %
2400 el 70 70 0,00 %
2420 phys 70 70 0,00 %
110 Mikroskop analog 400


Nur einmal verwendbare Nickel-Titan-Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung
sind gesondert berechnungsfähig.

Zahnarzt in Deutschland — Nichts wie weg!

von Torsten Hatzky

Ich bin einer von den vielen Zahnärzten, die Deutschland den Rücken gekehrt haben. Wie kam es dazu? Zunächst erst mal etwas zu mir, meiner Berufsauffassung, meiner Zeit in Deutschland.

Ich bin als Mensch sehr freiheitsliebend, halte mich aber trotzdem genau an Regeln.  Nur müssen die Regeln für mich nachvollziehbar und vernünftig sein. Im Beruf gilt deshalb nur das, was man gemeinhin als „lege artis“ bezeichnet. Auch habe ich die Macke, dass ich mich gern über die Ergebnisse meiner Arbeit freue. Hier und da Kompromisse einzugehen, bereitet mir immer Bauchweh und ich vermeide es vorzugsweise. Da ich seit 1993 eine reine Privatpraxis führte, konnte ich mir das leisten. Fachlich bin ich Generalist, praktiziere eine sehr systematische Zahnheilkunde, bin stark zahnerhaltend tätig, etwas Paro, etwas KFO. Ich arbeite gnathologisch und auch ein klein wenig „ganzheitlich“ orientiert. Wenig Chirurgie, keine Implantate. Einen ganz wesentlichen Schwerpunkt bildet natürlich die Endodontie.

Bis Ende 2008 ging das über fast 15 Jahre sehr gut. Finanziell sah es jedoch in den letzten Jahren schon nicht mehr so gut aus. Der Praxisgewinn sank kontinuierlich, trotz stetig gestiegener Patienten- und Umsatzzahlen.

Als dann der Steuerberater immer deutlicher mahnte und wir feststellten, dass immer mal wieder am Ende vom Geld noch relativ viel Monat übrig war, haben wir zunächst bei den Privat- und Praxisausgaben einen rigiden Sparkurs eingeschlagen. Die Zahl der wöchentlichen Behandlungsstunden wurde erhöht, der Urlaub gekürzt. Leider war der Erfolg nur von kurzer Dauer. Dann haben wir über allerlei Maßnahmen wie z.B. Zusatzeinkommen außerhalb der Praxis nachgedacht – leider erfolglos! Eine Honoraranpassung über §2Absatz3 GOZ  erwies sich als Flop. Da offenbar viele meiner Patienten selbst am finanziellen Limit lebten, reagierten sie oft recht unerfreut, wenn die Krankenversicherung nicht alles übernahm. Es deutete für mich vieles darauf hin, dass in Deutschland vor allem der Mittelstand, und dazu gehörten nahezu alle meiner Patienten, finanziell nicht weiter belastbar war. Schließlich haben wir sogar einen Unternehmensberater zu Rate gezogen. Sein Rezept: die Kassenverträge, die ich Ende1992 freiwillig gekündigt hatte, wieder aufzunehmen,  sonst sei nichts zu machen. Alles andere sei ausgereizt.  Aber wann sollte ich die zusätzlichen Patienten behandeln?  Ich war ja bereits zu fast 100% ausgebucht. Also zukünftig Sprechzeiten bis 22 Uhr? Auch samstags? Und  das Behandlungstempo massiv erhöhen, selbst wenn es zu Lasten der Qualität ginge?

Nun war also endgültig Schluss mit lustig. Und Schuld hatte die Politik.

Ich konnte mir ausrechnen: hätte man die GOZ  über die vielen Jahre seit 1988, wie ursprünglich versprochen, an die Teuerungsrate und die beträchtliche Steigerung der Praxiskosten angepasst, hätte ich keinerlei Sorgen. Hoffen auf eine Änderung?  Mit etwas Nachdenken, wurde mir klar: Vergebens! Zu hoch ist der Schuldenberg bei Bund, Ländern, Gemeinden sowie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Kein Interesse seitens der PKV. Und da es offensichtlich kaum noch Politiker mit wirklichen Visionen, sondern überwiegend profillose Sachwalter gibt, die vor allem Anderen an Ihrem Amt kleben, wird wohl frühestens etwas passieren, wenn es zu spät ist, d.h. wenn ein deutlicher Mangel an Zahnärzten herrscht und Unmut in der Bevölkerung  aufkommt. Erst dann macht es ja aus der Sicht eines  Politikers Sinn, tätig zu werden. Denn nun kann er sich profilieren, kann seine Wichtigkeit unter Beweis stellen. Das wird bei der derzeitigen Versorgungslage wohl noch 10 Jahre dauern. Eigentlich traurig, aber so funktioniert Politik in Deutschland. Siehe hierzu auch diese lesenswerten Beiträge bei Wurzelspitze:

„must have“ oder „want have“ ? Zahnmedizin ist wichtig, keine Frage….

Veränderung als Chance ? Die Zukunft im Gesundheitswesen

Prognose eines Wirtschaftswissenschaftlers

Germany – the „Mystery Country“

So lang konnte ich nicht mehr warten. Also blieb nur noch die Möglichkeit des Auswanderns!

Es gab auch noch weitere Gründe für diesen Schritt. Einer war, dass meine Frau und ich uns für unsere Tochter, die damals kurz vor dem Abitur stand, ein Land für Ihren weiteren Lebensweg wünschten, in dem sie bessere Möglichkeiten für ein erfolgreiches und glückliches Leben hatte. Stattdessen war immer öfter in den Medien zu hören und zu lesen, dass gerade die jetzt heranwachsende junge Generation in Deutschland ganz besonders schlechte Rahmenbedingungen für ihr Vorrankommen hat.  Sie sind diejenigen, die am meisten unter den gigantischen Schuldenbergen leiden müssen, die ihre Vorgängergeneration aufgetürmt hatten.

Aber auch das allgemeine gesellschaftliche Klima in Deutschland hat unsere Entscheidung mit beeinflusst. Ich bin nämlich ein Mensch, der sehr aufmerksam die Stimmung seiner Mitmenschen registriert. Auch lasse ich mich leicht mitziehen, was nicht gerade dienlich ist, zumindest, wenn es bergab geht. Ich beobachtete schon seit Ende der 90er Jahre, dass die Stimmung  in Deutschland kontinuierlich schlechter wurde. In diesem Zusammenhang ist wohl der schon oft zitierte „Niedergang der Mittelklasse“ als Hauptstütze der deutschen Gesellschaft von großer Bedeutung.

Im Übrigen stand ich ja nicht allein mit dieser Auffassung da. Mittlerweile gab es schon zahlreiche Fernsehbeiträge zum Thema Auswanderung, die wir mit großem Interesse verfolgten. Die Protagonisten der Serien sind teilweise schon richtige Fernsehstars. Konny Reimann ist zum Urvater einer neuen Auswanderungswelle avanciert. Viele der Beiträge zeigten:  Wenn man es richtig macht und bereit ist, etwas dafür zu tun, kann man an vielen Orten der  Welt den Erfolg haben, der einem in Deutschland aufgrund schlechter Rahmenbedingungen versagt bleibt.

So fing ich an, nach Möglichkeiten in anderen Ländern zu suchen.  Dank Internet ist das leicht vom heimischen Schreibtisch aus möglich. Immer öfter erschienen auch  in der zahnmedizinischen Fachpresse Artikel über die Zahnmedizin in anderen Ländern. Ergebnis: es gibt in vielen Regionen der Welt Möglichkeiten, als Zahnarzt tätig zu werden. Der Ruf deutscher Mediziner ist dank hoher Ausbildungsstandards generell sehr gut.

Doch leider bin ich sprachlich ziemlich unbegabt. Und Zahnmedizin in einer ungewohnten Sprache auszuüben, stelle ich mir sehr schwer vor. Zu sehr kommt es bei der Befragung der Patienten auf feine sprachliche Nuancen an. Zudem bin ich inzwischen nicht mehr der Jüngste und es stellt sich die Frage: Lohnt sich das eigentlich? Da aber laut Aussage meines Steuerberaters meine Lage  in den kommenden Jahren doch recht zielstrebig in Richtung Insolvenz steuerte, bestand Handlungsbedarf.

Es blieb also für mich nur das deutschsprachige Ausland: Österreich und die Schweiz. Recht schnell fiel Österreich raus. Die zahnärztliche Besiedelung ist mehr als reichlich. Nicht einmal jeder österreichische Zahnarzt bekam eine Zulassung zum staatlichen Gesundheitswesen, ohne die es wohl dort kaum möglich ist zu überleben. Als reiner Privatzahnarzt hat man ganz besonders geringe Chancen.

Fortan lag mein Fokus also auf der Schweiz. Zahnmedizin dort ist überwiegend Privatsache, d.h. die Patienten bezahlen aus eigener Tasche. Nur wenige haben eine private Zahnversicherung. Das dortige Gebührensystem, der „Schweizer Zahntarif“, ist genial, fachlich topaktuell!  Die Preise sind nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kalkuliert. Bei den wesentlichen Leistungen kann das Honorar nach individuellem Schwierigkeitsgrad  vom Zahnarzt in gewissen Grenzen angepasst werden. PZR, Deep Scaling und Endo-Revisionen werden rein nach Zeitaufwand berechnet.  Darüber hinaus legt jeder Zahnarzt den Taxpunktwert, mit dem die für jede Leistung festgelegte Punktzahl multipliziert wird, als praxisspezifische Kalkulationsgrundlage selbst fest.

Nur Sozialhilfeempfänger und wenige, finanziell  besonders schlecht gestellte Rentner bekommen Zuschüsse von der öffentlichen Hand oder von der Rentenversicherung.  Dieser Personenkreis, sowie Patientenfälle, die infolge von Unfallschäden zulasten einer Unfallversicherung abgerechnet werden, müssen zu einem deutlich niedrigeren Taxpunktwert, der zurzeit nicht mehr ganz kostendeckend ist, behandelt werden. Glücklicherweise sind es nur wenige Prozent des Behandlungsaufkommens, für die diese Regeln gelten. Das alles überzeugte mich und es begann die Suche nach einer geeigneten Praxis.

Recht schnell war klar: Für eine Praxisübernahme hatte ich nicht mehr genug Geld, denn die Hoffnung  auf einen Verkauf meiner bisherigen Praxis war gering. Es gab zu wenig Interessenten  für die große Zahl der angebotenen Praxen. Zu diesem Zeitpunkt wurden in Deutschland Praxisübernahmen von Banken nur noch in seltenen Fällen finanziert. Dafür waren die Praxen in der Schweiz dank großer Nachfrage von deutschen Zahnärzten sehr teuer.

Es blieb für mich also nur die Neugründung als einzige Lösung.

Immerhin konnte ich in diesem Fall meine recht gute Praxiseinrichtung  weiter verwenden. So habe ich die zuständigen Kantonszahnärzte (ein wenig vergleichbar mit  der Stellung der Landeszahnärztekammer in Deutschland) angeschrieben und nach eventuell noch unterversorgten Gebieten nachgefragt. Man riet mir überall ab und empfahl mir, wenn überhaupt, nur eine Praxisübernahme anzustreben. Auch einige mir bekannte Kollegen, die schon früher in die Schweiz gegangen waren, haben uns gewarnt: Die Schweiz ist kein unterversorgtes Gebiet! Eine Neugründung ist in aller Regel nicht zu empfehlen, je nach Region sei  sie sogar finanzieller Selbstmord.

Trotzdem ließ ich mich nicht gleich entmutigen. Ich recherchierte auf eigener Faust im Internet. Ich habe Zahnarztdichte und Bevölkerungszahlen für alle wesentlichen Regionen der Deutschschweiz  abgeglichen. Es galt nun eine Gegend zu finden, in der inklusive einer weiteren Praxis möglichst mehr als 2000 Einwohner auf einen Zahnarzt kamen. Nach wochenlanger Suche habe ich dann tatsächlich eine kleine Region gefunden, die noch Potential zu haben schien. Telefonate mit den Finanzierungsberatern zweier Banken der Region brachten die Bestätigung. Ich hatte einen Platz gefunden, an dem  eine Neugründung Sinn machte und man zeigte sogar Bereitschaft mit einer Kreditvergabe, den eventuell nötigen Umbau  vorhandener Räumlichkeiten zu finanzieren.  Einer der freundlichen Bankberater gab mir sogar einen Tipp, in welchem der Dörfer dank hoher Einkommensstruktur der Bevölkerung die besten Aussichten bestehen würden und konnte mir sogar geeignete Räumlichkeiten nennen, da seine Bank im selben Haus gerade eine neue Filiale eröffnet hatte.  Weitere eigene Recherchen sowie eine Fahrt dorthin bestätigten: Ich hatte die berühmte Stecknadel im Heuhaufen, wahrscheinlich den letzten noch möglichen Standort  für eine neue Praxis gefunden.

Dann ging alles ganz schnell. Als erstes erfolgte die Kontaktaufnahme mit der örtlichen Gemeindeverwaltung per Email. Die Antwort kam umgehend. Man schien sehr erfreut über unseren Wunsch, dort eine Praxis zu eröffnen. Gleichzeitig erhielt ich eine genaue Auflistung aller Verwaltungsschritte, die wir  dafür unternehmen mussten.  Man hatte sogar alle Links zum Herunterladen der benötigten Formulare  und die Email-Adressen der Ämter und Behörden beigefügt. So konnten wir nahezu alles von Deutschland aus erledigen. Für die wenigen dann noch verbliebenen Behördengänge genügte eine einzige Fahrt in die Schweiz.

Es folgte die Prüfung und Planung durch einen Praxiseinrichter aus der näheren Umgebung, der Abschluss der Mitverträge für Praxis und Wohnung, sowie die Planung und Durchführung des Umzugs. Schon drei Monate später waren wir in der Schweiz. Doch darüber demnächst mehr.

Schwellenwert überschritten, GOZ – Gerichtsurteil im Internet

von Hans – Willi Herrmann

Soeben im Internet gefunden.
Einen Link zu einem Endodontie – Gerichtsurteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes bzgl. Überschreitens des GOZ – Schwellensatzes.
Passt ganz gut, denn ich saß heute morgen an einem Weisheitszahn, der endodontisch zu behandeln war.
Schwierige Zugänglichkeit, geringe interokklusaler Abstand, Kippung des Zahnes, ungewöhnliche Kanalanatomie.
Jeder Zahnarzt weiss, dass diese Zähne zu den schwierigsten überhaupt gehören.  
Trotzdem ist ein solcher Zahn per se kein Grund für eine Überschreitung des Schwellensatzes, wie das nachfolgend aufgeführte Gerichtsurteil zeigt.

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05200200700114813+A

Sehr interessant zu lesen.
Der volle Urteilstext mit Begründungen ist aufgeführt.

Kollegoide (2)

von Donald Becker

Und gleich eine weitere Geschichte hinterher.

Neunzehn Jahre habe ich nichts von dem Kollegen gehört.
Jetzt der Anruf.
Seine Frau, privatversichert, habe ein Problem mit Zahn 11.

Er habe den Zahn wurzelkanalbehandelt, aber es gab weiterhin Probleme. Und bevor eine WSR durchgeführt werden soll, wende er sich an mich als „Endo- Spezialist“.

Die Behandlung wird durchgeführt.
Sie ist nicht einfach und sehr zeitaufwändig, was zu einem nicht unbeträchtlichem Teil mit der bereits durchgeführten Behandlung in Zusammenhang steht.
Insgesamt dauert sie mehr als 5 Stunden.

Nachdem die Behandlung begonnen wurde  wird offenbart: Eine private Versicherung für zahnmedizinische Belange existiert für die Ehefrau nicht.
Stattdessen wird mehrmals und zunehmend eindringlicher darum gebeten, man möge bitte die Rechnung auf den Ehemann ausstellen.
Schließlich zahle er jeden Monat eine Menge Geld an die Versicherung. Er habe ebenfalls einen wurzelkanalbehandelten Zahn 11 und ich solle „die 01 weglassen und kreativ abrechnen“.

Kreativ abrechnen ? Was soll das sein ???

Ich habe der Patientin eine Rechnung erstellt, die durchgängig mit dem 1.0 fachen Satz der GOZ versehen war. Also weit unter dem, was selbst gesetzliche Kassen für eine solche Behandlung zahlen.
Und dabei von einem Zeitaufwand von weniger als 20 Minuten für eine solche Behandlung ausgehen.

Ich hoffe, dass dies für den Kollegen tragbar ist und er mir verzeiht, dass ich seiner Aufforderung zum Versicherungsbetrug nicht nachgekommen bin.