Gedanken zu den „weißen Strichen“

von Ostidald Wucker

Der weiße Strich (die Wurzelfüllung) muss bis zur Wurzelspitze, oder besser nahe an den Apex reichen.
Das ist ein Kriterium in der endodontischen Behandlung. In der Gebührenordnung (BEMA) der gesetzlichen Krankenversicherung wird dies gefordert.

Richtlinie B III Nr. 9.1 a) „Eine Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung ist nur dann angezeigt, wenn die Aufbereitbarkeit und Möglichkeit der Füllung des Wurzelkanals bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze gegeben sind.

Beim Lesen entstehen Fragen.

Was wenn der Wurzelkanal nicht in der Wurzelspitze endet?

Selbst wenn der Kanal dort endet, erfordert es hellseherische Fähigkeiten um zu sagen es ist lösbar oder den Abbruch in der Behandlung um dann dem Patienten zu sagen: Die Kosten müssen sie übernehmen, die Behandlung wird nicht den Richtlinien entsprechen.
Wer hat sich das erdacht?

Wie umgeht man das Problem? Es werden vor Behandlungsbeginn alle möglichen Kostenpläne, Aufklärungsbögen und Flyer erstellt und mitgegeben. Der Patient erhält ein Buch mit eng bedruckten Seiten. Vieles ist unverständlich.

Dann heißt es auch hier:

„Die ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Wurzelbehandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sieht derzeit die Aufbereitung des Kanals mit Handinstrumenten sowie die Pastenfüllung mit Einstifttechnik vor. Alle modernen und (zeitlich) aufwändigen Verfahren zur Wurzelkanalbehandlung entsprechen demzufolge nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot.“

Da stellt sich die Frage: Ist die Aufbereitung mit Handinstrumenten gegenüber Nickeltitaninstrumenten in maschineller Aufbereitung nicht deutlich zeitaufwendiger? Demzufolge auch unwirtschaftlicher?
Nein, ist sie nicht. Die Aufbereitung eines Wurzelkanals wird in Deutschland von den gesetzlichen Krankenversicherungen im Schnitt mit ca. 25-30 Euro honoriert. 4 Nickeltitanisntrumente kosten zwischen 40 und 60 Euro. Handarbeit ist deutlich wirtschaftlicher. Insofern am Ende das gleiche Ergebnis steht.

Oder die Instrumente werden mehrmals eingesetzt. Da kommen wir zu anderen Problemen, die hier nicht betrachten werden sollen.
(Der Zeitaufwand spielt bei einer Zahnbehandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland keine Rolle, denn es wird pauschal honoriert.)

Folgendes Zitat zu den Nickeltitaninstrumenten 1998:

„…Diese neuartigen Instrumente vereinigen zahlreiche Merkmale, die besonders im gekrümmten Wurzelkanal von Vorteil sind. Eine schnellere, vor allem aber sichere Aufbereitung scheint dadurch möglich zu sein.“

Endodontie 7 (1998), Nr. 1, Seite 41
Aufbereitung gekrümmter Wurzelkanäle
Herrmann, H.-W.

Inzwischen können wir sagen, bei entsprechend fachgerechter Anwendung ist dem so. Quelle

Die Wurzelbehandlung mit Nickeltitaninstrumenten ist bei Backenzähnen mit mehreren Wurzelkanälen mittels Nickeltitaninstrumenten schneller und wirtschaftlicher.

Es ist schwierig, wenn nicht unmöglich für den Behandler an Hand von zweidimensionalen Röntgenbildern dreidimensionale Objekte verlässlich zu beurteilen zu müssen. Dazu noch eine sichere Voraussage zu treffen ist nahezu unmöglich.
Wir behandlen keine Röntgenbilder.

Und selbst wenn es gelingt mit den weißen Strichen muss es nicht heißen, daß es ein Behandlungserfolg ist. Will der Behandler sicher gehen, kann er eine Wurzelbehandlung nicht zu Lasten der GKV beginnen.

Anbei ein Beispiel aus unserer Praxis. Die weißen Striche waren bei der Erstbehandlung nahe dem Apex. Trotzdem der pathologische Befund.
Also was ist schief gelaufen?
Der weiße Strich war nicht dick genug.
Muss heißen es fehlte nicht an Länge, es fehlte an Desinfektion und unzureichender Behandlung der infizierten Bereiche.
Die Revision der Erstbehandlung mit verkeiltem Thermafill-Carrier benötigte einen hohen Zeitaufwand von 4 Stunden. Es ist kein spektakuläres aber ein erfolgreiches Ergebnis.

Die Kosten trug der Patient.

Gewinner 2012

von Hans – Willi Herrmann

Es ist Anfang Januar. Das Jahr hat gerade begonnen. Und schon gibt es Gewinner 2012 ? Sollten wir nicht über die Gewinner 2011 reden ? Werden wir, in einem weiteren Beitrag, aber schon heute scheint festzustehen, wer die Gewinner 2012 sein werden. Es sind die Hersteller von endodontischen Nickel – Titan – Instrumenten, denn in der GOZ 2012 werden die Kosten von Nickel – Titan Einmalinstrumenten als berechnungsfähig genannt. Kaum bekannt, knallten da vermutlich Sektkorken im Hause der NiTi – Hersteller, denn diese Entwicklung wird zwangsläufig den Kauf von Ni -Ti – Instrumenten vorantreiben.

Und der  Zahnarzt hat nun beim PKV- Patienten die Möglichkeit, NiTi – Instrumente mehrmals zu verwenden, diese aufwändig zeit- und kostenintensiv  wiederaufzubereiten und die Instrumente auch noch aus eigener Tasche zu zahlen oder aber Einmalinstrumente zu verwenden und die Kosten dafür  der PKV in Rechnung zu stellen.

Man muss kein herausragender Prophet sein, um die Konsequenzen dieser Entwicklung vorhersagen zu können. Der Absatz an NiTi – Instrumenten wird weiter steigen.

Apropos Prophezeiungen – Hier noch zwei Mutmaßungen, die sich dem „test of time“ stellen müssen. Kann sein, dass ich falsch liege, wir werden sehen.

1. Um die SAF – Feile war es in der letzten Zeit sehr still geworden. Wurde  vor und kurz nach Markteinführung  den hier bei WURZELSPITZE vorgetragenen kritischen Sichtweisen zur SAF- Feile energisch widersprochen und eine neue Ära der Wurzelkanalaufbereitung herbeibeschworen, so scheint heute vieles von dem, was an möglichen Problemen genannt worden war, in der Tat sich bewahrheitet zu haben.

Ich persönlich sehe weiterhin in der SAF- Feile ein interessantes Mittel zur Reinigung von Wurzelkanälen. Man kommt aber nicht umhin, festzustellen, dass diesem Instrument der große Markterfolg bisher verwehrt blieb. Hier spielt nicht nur, aber auch der hohe Preis dieser Feile von über 40 Euro eine Rolle.

Dieser Pferdefuss ist seit dem 01.01.2012 weggefallen. Es besteht also kein Grund mehr, aus Kostengründen das System abzulehnen. Mal schauen, ob sich  dieser Umstand  in einer Revitalisierung des SAF- Systems äußert. Ich bin weiterhin zurückhaltend diesbezüglich, am Preis der Feile liegt es aber von nun an jedoch definitiv nicht mehr. Schafft die SAF – Feile nun den Durchbruch ? Wenn nicht, dann wirft dies das System auf längere Sicht nachhaltig zurück.

2. Ursprünglich stand hier etwas ganz anderes. Aber unmittelbar nach Erscheinen des Beitrags hat ein Kollege hat mich in seiner ihm eigenen, ebenso tiefgründigen wie unnachahmlichen Art  via Email darauf hingewiesen, man solle nicht die PKV auf Ideen bringen, auf die dort keiner von alleine kommen würde.

Und wie recht er hat, der Kollege.
Ich werde vermutlich schon in Rente sein, bevor bei der PKV irgendjemand sich die GOZ 2012 diesbezüglich einmal genauer anschaut.  Die lesen doch die neue GOZ höchstens ganz oberflächlich, jede Wette.

 

 

 

far, far beyond endodontics

von Christian Danzl

Sollten Endodontie, Chirurgie, Implantologie versagt – oder nicht zur Debatte gestanden sein, bleibt oft nur der Schlappen – t’schuldigung – natürlich gingivagetragener Zahnersatz.

Aber zahnlos, das weiss jeder Zahnarzt, wird nichts besser. Denn nicht nur der Patient leidet sehr unter der Druckstelle, auch die Entfernung derselben wird dem Zahnarzt verleidet mit einem BEMA Honorar von ca. 16,- € für eine Mu und Sk.
D.h. nicht ganz 4 Minuten hat der Durchschnittszahnarzt Zeit, um keine Miesen zu machen.
Das beinhaltet die Begrüßung, die langwierige Belehrung durch den Patienten, was eine Druckstelle ist, wie weh sie tut, und  wann sie weh tut, wann es am schlimmsten…………, das Auffinden der Druckstelle im Mund, dabei drei mal dem Patienten die Finger aus dem Mund zu nehmen, mit denen sie die Druckstelle zeigen, und zu erklären, dass man mit Fingern im Mund überhaupt nichts sieht; das Zuviel an Kunststoff auf der Prothese ausfindig zu machen, weg zu schleifen, Kontrolle, Polieren, Salbe auf die wunde Gingivastelle auftragen und eine Aufklärung über Prothersenkarenz, sinnlose Tinkturen, Wiedervorstellung bei Persistenz und Verabschiedung.
Mit Vor- und Nachbereitung des Arbeitsplatzes und Instrumentenaufbereitung will ich gar nicht anfangen.

Lösung?

Ich hab keine. Zumindest keine die realistisch wäre.

Vorgehensweise, die sich bei uns mittlerweile etabliert hat:

Übertragung der genauen Stelle von Gingiva auf Prothese funktioniert zuverlässig mit Temporan-Paste. Eine kleine Menge auf die betroffene Stelle der Gingiva aufbringen, Prothese einsetzen, wieder rausnehmen und die weisse Paste haftet an der Prothese und markiert genau die korrespondierende Stelle der Prothese – sofern die Prothese trocken war.

Die Entfernung des Kunststoffes geht wunderbar mit den Faservlies Rädern von Komet (Vorsicht! Abtrag bei neuen, noch harten Rädern sehr hoch!). Diese nehmen nicht nur punktuell den Kunststoff weg, sondern schaffen gleich saubere Übergänge. Die Kunststoffoberfläche ist danach schon sehr glatt, so dass die Politur auf ein Minimum reduziert werden kann.

Das „Drumherum“ bleibt trotzdem, Finden und Entfernen der Druckstelle geht zumindest schneller.

Dass man bei einem Decubitus an einem Sublingualbügel aus KoCr-Stahl mit den Faservlies Rädern nichts ausrichtet ist – glaube ich – nicht erwähnenswert.

Schwellenwert überschritten, GOZ – Gerichtsurteil im Internet

von Hans – Willi Herrmann

Soeben im Internet gefunden.
Einen Link zu einem Endodontie – Gerichtsurteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes bzgl. Überschreitens des GOZ – Schwellensatzes.
Passt ganz gut, denn ich saß heute morgen an einem Weisheitszahn, der endodontisch zu behandeln war.
Schwierige Zugänglichkeit, geringe interokklusaler Abstand, Kippung des Zahnes, ungewöhnliche Kanalanatomie.
Jeder Zahnarzt weiss, dass diese Zähne zu den schwierigsten überhaupt gehören.  
Trotzdem ist ein solcher Zahn per se kein Grund für eine Überschreitung des Schwellensatzes, wie das nachfolgend aufgeführte Gerichtsurteil zeigt.

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05200200700114813+A

Sehr interessant zu lesen.
Der volle Urteilstext mit Begründungen ist aufgeführt.

Toxavit – In den Osterferien auf Platz 1

von Hans -Willi Herrmann

Es war schon vor der Osterpause abzusehen und es so ist es auch gekommen.
Denn es vergeht selten bis kaum ein Tag, an dem der  Begriff   „Toxavit “ sich nicht in der Auflistung der WordPress – Suchbegriffe wiederfindet.

„Toxavit“ ist gegenwärtig der meistnachgefragte Suchbegriff bei WURZELSPITZE und kein anderer Artikel wird zur Zeit häufiger aufgerufen als unser Blogbeitrag „Toxavit – Nekrose“.
Wie schon erwähnt geht aus den Suchanfragen hervor, dass es Laien sind, also vermutlich zumeist Patienten, die  hier nachfragen.
Und leider lassen die eingegebenen Stichworte auch den Schluss zu, dass offensichtlich schon unangenehme Dinge passiert sind, die den Patienten veranlassen, Suchmaschinen wie Google und Co diesbezüglich in Anspruch zu nehmen.

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass ein heftiger Streit über den Sinn und Unsinn, den fraglichen oder tatsächlich vorhandenen Nutzen von CHKM entbrannt ist. Mit  öffentlichen Diskussionsveranstaltungen wortgewaltiger Vertreter aus Hochschule und Praxis, die deutschlandweit fachintern hohe Beachtung finden.

Keine Ahnung, ob CHKM per se krebserregend ist, wie es neulich zu hören war.
Wenn ja, in welchen Konzentrationen, in welcher Menge, über welchen Zeitraum müsste dieser Wirkstoff einwirken, um seine krebserregende Wirkung entfalten zu können ?

Auch Röntgenstrahlen sind krebserregend, ebenso wie Zigarettenrauch.
Das radioaktive Edelgas Radon hilft Patienten. Diese kommen nach Bad Kreuznach, um sich bewußt einer potentiell krebserregenden Substanz auszusetzen.
LSD führt bei Spinnen in geringen Dosen dazu, dass diese perfekte Netze weben, viel genauer, als sie dies ohne diese Substanz vermögen würden.  Höhere LSD – Gaben führen allerdings dazu, dass die Spinne nicht mehr in der Lage ist, ein auch nur einfach strukturiertes Netz aufzubauen.

Jedes Ding ist Gift und kein Ding ist ohne Gift, allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist.“  Wer sagte das ? Paracelsus.

Während also laut und wortstark diskutiert wird, ob CHKM nützlich und harmlos oder ohne Nutzen und schädlich sei , kommen währenddessen unentwegt, ohne dass vernehmbarer Widerstand auch nur von  einer der beiden Parteien geäußert werden würde, paraformaldehydhaltige Medikamente zur Devitalisierung von Zähnen zum Einsatz.
In hoher Zahl wohlgemerkt, daran besteht kein Zweifel, dokumentiert durch in Anspruch genommene Abrechungspositionen der Behandler.

Wir sprechen nicht von Tausenden von Behandlungen pro Jahr, nein von Zehntausenden, ja von Hunderttausenden  von Behandlungen pro Jahr und dass, obwohl die Deutsche Gesellschaft für Zahn- Mund und Kieferheilkunde (DGZMK) bereits seit vielen Jahren eine solche routinemäßige Vorgehensweise als nicht mehr indiziert und obsolet eingestuft hat.

Warum also kommen paraformaldehydhaltige Medikamente weiterhin zum Einsatz ?
Amalgam und Glühbirnen sollen  verboten werden,  aber die Gebührenposition DEV, die den Einsatz besagter Mittel beschreibt, wurde bei der letzten Änderung der BEMA – Gebührenordnung höher bewertet.
Dass heisst,  der Zahnarzt, der ein solches Verfahren anwendet, bekommt sogar mehr Geld als früher.
Gleichzeitig mit der Aufwertung der DEV wurden  andere, zahnmedizinisch sinnvolle Massnahmen niedriger bewertet oder ab 2005 sogar aus dem Gebührenkatalog gestrichen wurden.

Warum werden zum Beispiel zahnmedizinische Massnahmen, wohlgemerkt sinnvolle zahnmedizinische Maßnahmen im Rahmen der Wurzelkanalbehandlung, die als PHYS bis 2004 von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst wurden, aus dem Gebührenkatalog herausgenommen.

So dass diese nicht mehr erbracht oder vom Kassenpatienten selbst bezahlt werden müssen.

Stattdessen wird ein  Verfahren, für dass es meines Erachtens (was wenig zählt) keine Notwendigkeit, keine Berechtigung mehr gibt ( ich habe im Rahmen meine zahnärztlichen Tätigkeit seit 1990 noch nie ein paraformaldehydhaltiges Präparat eingesetzt) und welches nach Ansicht der Fachgesellschaften nur noch in Ausnahmefällen, wenn überhaupt, zum Einsatz kommen sollte,  weiterhin bezahlt und sogar höher bezuschusst  als früher.

Das verstehe, wer will…

Ich will weder den Gebrauch von CHKM noch von LSD propagieren und ich bin froh, dass es ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit gibt.

Aber – ich finde, es wird mit zweierlei Maß gemessen, wenn im Schatten jeglicher CHKM – Diskussionen  die Tatsache nicht wegzudiskutieren ist,  dass paraformaldehydhaltige Präparate Tag für Tag in  deutschen Praxen zum Einsatz kommen.
Bei einer Dosierung (siehe Paracelsus),  die, sofern auch nur die geringste Öffnung einen Austritt aus dem Zahn in den Knochen zulässt, ein Absterben des den Zahn umgebenden Knochens zur Folge haben kann.

Totenkopf