Die Patientin brachte letzte Woche zur ersten endodontischen Behandlungssitzung ein Schreiben der Allianz- Krankenversicherung mit.
Es bezog sich auf unseren Heil- und Kostenplan, den wir anläßlich einer WF- Revisionsbehandlung erstellt und der Patientin zur Abklärung der Kostenübernahme ausgehändigt hatten. Das die Notwendigkeit eines DVT´s im Rahmen der endodontischen Behandlung grundsätzlich verneint wurde, ohne dass irgendjemand vorhandene Röntgenbilder begutachtet hatte, ist peinlicher Offenbarungseid des „Nicht Zahlen Wollens“ aber nichts Neues.
Zusätzlich jedoch wurde die Erstattung der VDW Flexmaster- und VDW MTwo- Instrumente negiert. Als Untermauerung dieser Vorgehensweise wurde ein gemeinhin bekanntes, weil in diesem Zusammenhang vor 2012 oft zitiertes Gerichtsurteil von 2004 angeführt. Spätere erlassene Urteile, die die privaten Krankenversicherer zur Erstattung verurteilten, wurden nicht aufgelistet.
Seit Inkrafttreten der GOZ 2012 dürfen anfallende Materialkosten, Nickel- Titan- Einmalinstrumente betreffend, dem Patienten in Rechnung gestellt werden können. Eine begrüßenswerte wie längst überfällige Neuerung, verwende ich in meiner Praxis doch schon seit 2002 alle endodontischen Instrumente als Ein-Patienten- Instrumente.
Dabei ist es unerheblich, ob der Hersteller eine Wiederaufbereitung für dieses Instrument rein technisch als möglich erachtet: Ich verwende alle Instrumente nur bei einem Patienten, weil nur so eine Kreuzkontamination mit Prionen als Auslöser der Creutzfeldt- Jakob- Krankheit sicher ausgeschaltet werden kann.
Des weiteren werden im vorliegendem Fall einer schwierigen Revisionsbehandlung die frakturgefährdeten Nickel- Titan- Instrumente sehr stark beansprucht, so dass insbesondere bei den kleinen Größen gegebenenfalls sogar mehrere Instrumente gleicher Größe zur Anwendung kommen müssen, um das Aufbereitungsziel zu erreichen. Auch dabei spielt keine Rolle, ob der Hersteller das Instrument als Einmalinstrument deklariert hat oder eine Wiederaufbereitung grundsätzlich für technisch möglich hält. Durch die starke Beanspruchung wird das Instrument zwangsläufig im Laufe des Arbeitens zum Einmalinstrument.
Was nun tun, die verweigerte Kostenübernahme betreffend ?
Mit der Versicherung diesbezüglich korespondieren und hoffen, dass – den genannten Argumenten folgend – doch noch eine Kostenübernahme, die Flexmaster- und MTwo – Instrumente erfolgen wird ?
Oder – auf andere, allerdings deutlich teurere, vom Hersteller von vorneherein als Einmalinstrument konzipierte Instrumente zurückgreifen – deren Kostenerstattung aus rein formalen Gründen die Versicherung sich nicht entziehen kann.
Dies wäre der einfachere Weg.
Ich werde beides tun und berichten, für welche Lösung die Allianz sich entscheiden wird.
Mit der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte durch die neue GOZ/2012 beabsichtigte der Verordnungsgeber u.a. die Anpassung des Gebührenverzeichnisses der GOZ/87 an die medizinische und technische Entwicklung und die Klärung häufig aufgetretener gebührenrechtlicher Streitfälle durch Klarstellung der Berechenbarkeit dieser Leistungen.
Trotz der weitgehenden Klarstellung der bekannten streitigen Positionen bedarf es leider auch nach der Novellierung der Gebührenordnung juristischer Kenntnisse, um zu einer fundiert begründeten Berechnung einzelner neu geregelter oder nicht geregelter Leistungen zu kommen.
Betroffen hiervon sind einzelne auf den ersten Blick wiederum nicht ganz eindeutige Regelungen im Leistungsverzeichnis, die bereits zu unterschiedlichen Aussagen über deren Berechenbarkeit seitens der Zahnärztekammern bzw. Bundeszahnärztekammer geführt haben (vgl. z. B Pos. 2390, 2197 etc.). Desweiteren ergibt sich Auslegungsbedarf durch die Neureglung des § 6 GOZ, der in Abs. 1 die analoge Berechnung nicht im Gebührenverzeichnis aufgenommener selbständiger zahnärztlicher Leistungen zulässt, da der Verordnungsgeber den Anspruch fallengelassen hat, dass das Gebührenverzeichnis den Stand der aktuellen Zahnmedizin abschließend beschreibt.
Insbesondere im Bereich der endodontischen Leistungen bildet das Leistungsverzeichnis die modernen Behandlungsmöglichkeiten nur unzureichend ab, so dass sich insbesondere hier die Frage nach der analogen Berechnungsfähigkeit dieser nicht aufgenommenen oder bedachten Leistungen stellt.
Anzuknüpfen ist dabei an der Vorgabe des Verordnungsgebers, dass es sich um „selbständige“ zahnärztliche Leistungen handeln muss, Leistungen also, die nicht methodisch notwendiger Bestandteil anderen Leistungen (Zielleistungen) sind, d.h. sie dürfen nicht inhaltlich von der Leistungsbeschreibung der Zielleistungen umfasst und in deren Bewertung berücksichtigt sein. Insoweit stellt sich z.B. die Frage der gesonderten analogen Berechnung der präendodontischen Kompositfüllungen, der Entfernung von Fragmenten und Entfernung alter Wurzelfüllungen etc.
Sowohl bei der Frage der Berechenbarkeit einzelner Leistungen nach dem Gebührenkatalog als auch bei der Frage der analogen Berechenbarkeit einzelner Leistungen gilt es folgende juristische Grundsätze zu beachten:
1. Maßgeblich für die Berechenbarkeit einer Leistung ist der Wortlaut des Gesetzes bzw. der Verordnung, hierbei sind die Regelungen im Allgemeinen Teil wie auch in dem Leistungsverzeichnis zu beachten.
2. Nur für den Fall, dass diese Regelungen unklar sind, sind die sog. Auslegungskriterien heranzuziehen, wie z.B. systematische Stellung der Regelung im Gesetz bzw. der Verordnung, die Sinnhaftigkeit der auslegungsbedürftigen Regelung und schließlich auch der Wille des Verordnungsgebers, der vorrangig in der amtlichen Begründung zu suchen ist. Unter Berücksichtigung vorstehender juristischer Grundsätze lässt sich eine stichhaltige Antwort auf die Frage der Berechenbarkeit einzelner Leistungen finden.
Eine detaillierte Erörterung der Sachverhalte und konkrete Hilfestellung bei der Verfassung notwendiger Vereinbarungen mit dem Patienten sowie notwendigerweise in der Korrespondenz mit Kostenstellen gibt das Seminar “ Die Neue GOZ 2012 – GOZ-Fachseminar mit Schwerpunkt Endodontie“ am 25.02.2012 in Bad Homburg.
Für nähere Infos senden sie eine Email an D.Muecke@t-online.de.
Es ist Anfang Januar. Das Jahr hat gerade begonnen. Und schon gibt es Gewinner 2012 ? Sollten wir nicht über die Gewinner 2011 reden ? Werden wir, in einem weiteren Beitrag, aber schon heute scheint festzustehen, wer die Gewinner 2012 sein werden. Es sind die Hersteller von endodontischen Nickel – Titan – Instrumenten, denn in der GOZ 2012 werden die Kosten von Nickel – Titan Einmalinstrumenten als berechnungsfähig genannt. Kaum bekannt, knallten da vermutlich Sektkorken im Hause der NiTi – Hersteller, denn diese Entwicklung wird zwangsläufig den Kauf von Ni -Ti – Instrumenten vorantreiben.
Und der Zahnarzt hat nun beim PKV- Patienten die Möglichkeit, NiTi – Instrumente mehrmals zu verwenden, diese aufwändig zeit- und kostenintensiv wiederaufzubereiten und die Instrumente auch noch aus eigener Tasche zu zahlen oder aber Einmalinstrumente zu verwenden und die Kosten dafür der PKV in Rechnung zu stellen.
Man muss kein herausragender Prophet sein, um die Konsequenzen dieser Entwicklung vorhersagen zu können. Der Absatz an NiTi – Instrumenten wird weiter steigen.
Apropos Prophezeiungen – Hier noch zwei Mutmaßungen, die sich dem „test of time“ stellen müssen. Kann sein, dass ich falsch liege, wir werden sehen.
1. Um die SAF – Feile war es in der letzten Zeit sehr still geworden. Wurde vor und kurz nach Markteinführung den hier bei WURZELSPITZE vorgetragenen kritischen Sichtweisen zur SAF- Feile energisch widersprochen und eine neue Ära der Wurzelkanalaufbereitung herbeibeschworen, so scheint heute vieles von dem, was an möglichen Problemen genannt worden war, in der Tat sich bewahrheitet zu haben.
Ich persönlich sehe weiterhin in der SAF- Feile ein interessantes Mittel zur Reinigung von Wurzelkanälen. Man kommt aber nicht umhin, festzustellen, dass diesem Instrument der große Markterfolg bisher verwehrt blieb. Hier spielt nicht nur, aber auch der hohe Preis dieser Feile von über 40 Euro eine Rolle.
Dieser Pferdefuss ist seit dem 01.01.2012 weggefallen. Es besteht also kein Grund mehr, aus Kostengründen das System abzulehnen. Mal schauen, ob sich dieser Umstand in einer Revitalisierung des SAF- Systems äußert. Ich bin weiterhin zurückhaltend diesbezüglich, am Preis der Feile liegt es aber von nun an jedoch definitiv nicht mehr. Schafft die SAF – Feile nun den Durchbruch ? Wenn nicht, dann wirft dies das System auf längere Sicht nachhaltig zurück.
2. Ursprünglich stand hier etwas ganz anderes. Aber unmittelbar nach Erscheinen des Beitrags hat ein Kollege hat mich in seiner ihm eigenen, ebenso tiefgründigen wie unnachahmlichen Art via Email darauf hingewiesen, man solle nicht die PKV auf Ideen bringen, auf die dort keiner von alleine kommen würde.
Und wie recht er hat, der Kollege.
Ich werde vermutlich schon in Rente sein, bevor bei der PKV irgendjemand sich die GOZ 2012 diesbezüglich einmal genauer anschaut. Die lesen doch die neue GOZ höchstens ganz oberflächlich, jede Wette.
von Hans – Willi Herrmann
Haben sie über die Analogie „Pilot – Zahnarzt“ aus den „69 Prozent Teil 1-4“- Beiträgen einmal genauer nachgedacht ?
Es gibt in der Tat eine ganze Reihe von Parallelen. Hochwertige technische Ausbildung, große Verantwortung für die anvertrauten Passagiere/Patienten und vieles mehr.
Es gibt aber dennoch einen entscheidenden Unterschied in der öffentlichen Wahrnehmung. Jeder Flugpassagier weiss den Nutzen und die Notwendigkeit eines erstklassigen Piloten zu schätzen. Darum wird ja auch nach Landungen geklatscht. Denn im Zweifelsfall (das weiss der Passagier spätestens bei der ersten heftigen Turbulenz oder einem Durchstart am Zielflughafen, weil urplötzlich die Landebahn blockiert ist) hängt das eigene Leben davon ab. Für die Passagiere ist auch intuitiv klar, dass ein entsprechendes Niveau an Wartung und Sicherheit nicht unterschritten werden darf, will man nicht das eigene Leben riskieren. Und dieses Niveau kostet Geld. Auch das ist jedem klar. Selbst bei Billigflügen will man vielleicht auf Essen unterwegs verzichten, aber nicht auf ´s sichere Ankommen.
Solche für den Patienten sofort, auf den ersten Blick, unmittelbar erfassbare, „erlebbare“ Qualitätskriterien gibt es in der Zahnmedizin nicht.
Im Gegenteil.
Möglicherweise urteilt der Patient sogar gegensätzlich („Die Behandlung hat aber lange gedauert, bei ihrem Vorgänger ging das immer viel schneller“, den Satz hat wohl jeder schon mal gehört).
Standespolitisch ist das allgemeingültige Statement seit ich weiss nicht wieviel Jahrzehnten („weil nicht sein darf, was nicht sein darf“): „Die deutsche Zahnmedizin befindet sich auf international höchstem Niveau und ist vorbildlich !“ Kritiker (zum Beispiel Hochschullehrer wie Marxkors, Staehle, Hülsmann oder – mit aktuellem Bezug – die Gutachter der kürzlich im Stern publizierten Ergo- Studie) werden als Netzbeschmutzer gebrandmarkt, die Aussage der Studien grundsätzlich als nicht zutreffend negiert. Dabei zeigt schon ein überfliegendes Lesen des Stern- Artikels (aller vorhandenen Schwächen der Untersuchung zum Trotz, die leider der Sache mehr schaden als nutzen), daß die dort beschriebene Einteilung der Zahnärzte nichts Skandalöses darstellt, sondern ziemlich genau den normalen statistischen Verhältnissen entspricht, wie sie mit Sicherheit für jeden unserer Lebensbereiche des Alltags zutreffen.
In besagter Studie zeigt sich nämlich, dass ein Drittel der untersuchtem Zahnärzte überdurchschnittlich, ein Drittel durchschnittlich und ein Drittel unterdurchschnittlich arbeitet.
Und das kennt doch wohl jeder von uns aus jedem Bereich des täglichen Lebens.
Ich nenne beispielhaft die Schulerziehung (wir alle kennen sehr engagierte Lehrer, aber auch gegenteilig agierende) oder jedes Handwerk, seien es die Bäcker um die Ecke oder die Elektroinstallateure.
Was also tun ?
Eine weit überdurchschnittliche Qualität liefern und diese für den Patienten sichtbar, transparent machen.
„Transparent machen“ heißt, alle mit besagter Leistung in Zusammenhang stehenden Begleitparameter aufzeigen und damit den zeitlichen, apparativen und organisatorischen Aufwand, der damit obligat verbunden ist, dem Patienten darlegen.
Im zweiten Schritt muss folgerichtig über die damit verbundenen Kosten gesprochen werden und die Tatsache, dass diese Kosten nur teilweise von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen gedeckt werden.
Dem widerspricht allerdings (weil auf den nachfolgenden Umstand nicht nachhaltig genug hingewiesen wird) ein dadurch zwangsläufig im Raum stehendes weiteres standespolitisches Statement, dass nicht der deutschen Realität entspricht. Betreibt man eine am aktuellen Stand der Zahnmedizin 2012 ausgerichtete Zahnarztpraxis (der Amerikaner spricht hier von „cutting edge“), so ist der damit verbundende Aufwand nicht durch die Aufwendungen der zur Abrechnung zur Verfügung stehenden Gebührenpositionen in ihrer Gesamtheit, also nur unvollständig gedeckt.
Zur Erläuterung ein aktuelles Beispiel aus der druckfrischen GOZ 2012, die Gebührenposition für den Einsatz eines Dentalmikroskopes, in Höhe von 22,50 Euro pro Behandlungssitzung. Unser Zeiss Pro Ergo- Mikroskop kostet 60.000 Euro. Bei zwei Mikroskopen pro Praxis sind dies – man verzeihe mir, zehn Jahre nach Einführung des Euro die Umrechnung in eine harte Währung – fast eine Viertel – Million DM. Die Materialkosten für die Xenon- Beleuchtung (Laufzeit 500 Stunden) belaufen sich auf 1300 Euro. Die Wartung der Mikroskope wird von Zeiss auf 641 Euro pro Mikroskop pro Jahr veranschlagt.
Wären also nochmal rund 25.000 Euro zusätzliche Praxiskosten, auf 10 Jahre gesehen. Darüber hinaus ist diese Position nicht für alle Einsatzbereiche der Zahnmedizin vorgesehen. Ich prophezeie, dass, zum Beispiel beim Einsatz des Mikroskopes in der konservierenden Zahnheilkunde und der Prothetik eine Zahlungsübernahme von Seiten der PKV en negiert werden wird und die Seriösität des Behandler wie bisher (wir kennen aus eigener Praxis das Spiel der PKVen (und der GKVen bis 2005) diesbezüglich seit 14 Jahren) pauschal, also ohne Berücksichtigung der tatsächlich vorhandenen Behandlungssituation in Frage gestellt werden wird.
Um die Kosten für unsere beiden Mikroskope via DM – Zuschlagsposition herauszubekommen, müssten 8.000 Wurzelkanalbehandlungen durchgeführt werden. Das entspricht einem Zeitrahmen von 10 Jahren. Vorausgesetzt, es geht nichts kaputt oder die Mikroskope müssen finanziert werden, denn dies generiert zusätzliche Kosten.
Noch ein anderes Beispiel ?
Die RKI – Richtlinien und ihre dadurch notwendig gewordenen Änderungen in Praxis- Ausstattung und Organisation.
Ich begrüße diese Richtlinien, (emotional gesprochen bin ich sogar ein ein großer Fan davon, aber dass darf man nicht laut sagen, sonst wird man als Spinner abgetan).
Vieles davon tun wir seit geraumer Zeit und sind lange verlacht worden dafür. (z.B. Sterilisation all unserer Instrumente, aller Bohrer, Winkelstücke seit 1993, patientenspezifische Wurzelkanaleinmalinstrumente seit 2002).
Jetzt -2012- ist alles richtig, was wir schon so lange taten.
Aber es kann doch nicht sein, dass die obligat damit in Zusammenhang stehenden Kosten nicht von Erstatter- Seite berücksichtigt werden.
Denn diese Mehrkosten gegenüber der traditionellen Vorgehensweise sind enorm.
Aus eigener Erfahrung heraus kann ich sagen, dass einen Riesen- Kostenunterschied besteht. Genauso im Übrigen, wenn man statt eines N -Sterilisators mehrere hochempfindliche und wartungsintensive computergesteuerte B – und S- Steri´s betreibt.
Oder nehmen wir den Kostenaufwand, der mit einem DAC oder Thermodesinfektor (Anschaffung, Betrieb, Wartung) verbunden ist.
Und noch was – es ist nicht wahr, dass Winkelstücke nichtleiden, wenn sie permanent sterilisiert werden.
Sie tun es und verursachen über die einmalige Anschaffung hinaus weitere, nicht unerhebliche Kosten.
Warum werden diese Dinge nicht ihrer tatsächlichen Bedeutung entsprechend artikuliert?
Vielleicht weil es wesentlicher einfacher ist, das Potemkinsche Dorf der deutschen Spitzenqualität zum Null – Tarif aufrecht zu halten.
Klingt kuschelig, trifft aber merkwürdigerweise außerhalb der Zahnmedizin auf nichts zu, weder im idealen und erst gar nicht in realen Leben und das nicht nur nicht in Deutschland, nein auch überall sonst nicht auf der Welt.
Was bleibt ? Eine Vision, ein möglicher Weg.
Spitzenqualität, offen dargelegt und damit zwangsläufig losgelöst vom Erstattungsverhalten der Kassen.
„Geht nicht“, hör ich sie sagen.
Aber hatten wir nicht schon in der Vergangenheit solche Situationen ? Es mag schon einige Zeit her sein, aber es gab schon bislang immer wieder Kollegen, die ihre Kassenzulassung zurückgegeben haben.
Und nur noch privatzahnärztlich tätig waren.
Die Voraussetzungen hierfür waren eine vorhandene Praxis- Klientel, die einen solchen Schritt wirtschaftlich tragbar machten.
Und der Wille, sich von seinen GKV- Patienten trennen zu wollen. Für mich kam diese Option aus dem zweiten Grunde nie in Frage.
Und was brauchen wir jetzt ? Sicherlich nicht ein Patientenklientel, dass zum größten Teil aus Privatpatienten besteht. Sondern vielmehr Patienten (gleich ob GKV oder PKV), die bereit sind, den Differenzbetrag zwischen Versicherungshonorar und tatsächlich patientenspezifisch entstandenem Behandlungsaufwand zu tragen.
Die Voraussetzungen, nochmal zusammengefasst:
Die sprichwörtlich weit überdurchschnittliche Qualität muss vorhanden sein.
Sie muss für den Patienten sichtbar und nachvollziehbar sein. Dies setzt eine intensive Aufklärung und umfassende Dokumentation der Praxistätigkeit voraus in bislang unbekanntem Ausmass
Noch ein Pferdefuss – aus einer solch transparenten Darstellung des Preisgefüges und bei beschriebener Vorgehensweise lassen sich nie Riesenerträge generieren.
Auch das ist eine unbequeme Wahrheit: „Schnell,schnell“ bedeutete gestern, heute und morgen machen wir mehr Geld. Zumal ja hier der schon zu Beginn erwähnte Umstand, dass ein Patient nur unvollkommen die Vorgänge in seinem Mund beurteilen kann, verschleiernd zur Geltung kommt. Der behandelnde Zahnarzt, der sich für den hier skizzierten qualitativ hochwertigen Weg entscheidet, erhält aber ein Plus an Behandlungsqualität, dass Mindereinnahmen auf nicht pekunärer Ebene aufwiegt.
In diesem Sinne:
„Dieser Weg wird kein leichter sein
Dieser Weg wird steinig und schwer
Nicht mit vielen wirst du dir einig sein
Doch dieser Leben bietet so viel mehr“
Grundvoraussetzung jedoch für all das: Eine pauschal vorgenommene Kriminalisierung von seiten der Privat- Versicherungen („Ihr Zahnarzt betreibt Überversorgung“) darf nicht länger durchgeführt werden.
Ich vermute jedoch, dass an dieser in der Vergangenheit durchgeführten Vorgehensweise (Große Versicherungen haben in Deutschland mehrere Millionen Mitglieder, ein vorgefertigtes Schreiben (zusätzlicher Arbeitsaufwand geht gegen Null) spart der Versicherung demnach viele Millionen Euro pro Jahr) aus genau diesem Grund weiter festgehalten wird.
Aber ich lasse mich gerne durch Taten eines Besseren belehren, gerade die ERGO – Versicherung ist nach ihrer Budapest- Affäre sicherlich bemüht, verloren gegangenes Vertrauen ihrer Kunden zurückzugewinnen.
Noch ein paar abschließende Bemerkungen: Zum einen der Hinweis auf einen Artikel von Janusz Rat von 1997, damals Vorstandsmitglied der BLZK, demnach von einem hochrangigen Vertreter der Standespolitik vorgetragen.
So gesehen – kein neuer Weg. Und mein Dank geht an Hans Bodirsky, meinem Ausbilder in der Praxis direkt nach dem Studium, der mich schon 1990 auf diesen Weg einstimmte.
Das Schöne ist: Im Verlauf der letzten 20 Jahre ist der skizzierte Weg leichter, begehbarer geworden.
Und durch das Internet haben ungleich mehr Gleichgesinnte als früher die Möglichkeit, über räumliche Distanzen hinweg zusammenzufinden, sich auszutauschen, abzustimmen, Abläufe gemeinsam zu erarbeiten und miteinander zu teilen.
Und zum Abschluss, was man auch 2012 auf gar keinen Fall tun sollte: Wenn ein Kunde im Gebäck eine Zigarettenkippe findet, nie als Bäckermeister und CHef der lokalen Bäcker-Innung dem Kunden vorhalten, dass sei vollkommen ausgeschlossen und der Kunde selbst habe die Zigarettenkippe in das Gebäck eingeschleust. Man sieht, QM wäre auch in anderen, nicht medizinischen Lebensbereichen eine gute Sache.
Warum Flugzeuge abstürzen und Zahnarztpraxen pleite gehen“.
So titelte der Wiesbadener Zahnarztkollege und Airbus- Pilot Bernhard Sanecke vor einigen Jahren einen seiner Vorträge.
Auch ich habe hier an dieser Stelle wiederholt den Bezug zum Piloten aufgegriffen, eine abschließende Einschätzung fehlte bislang noch.
Ich möchte diese an den Jahresbeginn 2012 stellen, stellt dieses Jahr doch mit der Einführung einer neuen privatzahnärztlichen Gebührenordnung eine Zäsur dar, deren nachhaltige Konsequenzen sich vermutlich die meisten, weder Patienten noch Anbieter im Gesundheitswesen (damit meine ich die Zahnärzte), gar nicht bewußt sind.
Fest steht: Auch 24 Jahre nach der letzten Änderung der Gebührenordnung, der GOZ 88, ist es zu keiner Anhebung des Punktwertes gekommen.
Für den Laien: Der Punktwert ist so etwas wie der Benzinpreis in der Honorarberechnung. Nur wenn er steigt, erhält ein Zahnarzt für die gleiche Behandlung mehr Geld. Bleibt er hingegen gleich, so hilft nur, mehr zu arbeiten, um den Verdienst zu erhöhen. Steigen die Ausgaben, und wer will bestreiten, dass sich seit 1988 die Kosten (und nicht nur für Benzin, dass damals umgerechnet 47 Cent kostete) teilweise drastisch erhöht haben, so muss mehr gearbeitet werden, allein um das ehemals vorhandene Einkommen auch nur zu halten.
Tut man es nicht, so ist schnell der Bereich des Break Even unterschritten, die Zahnarztpraxis macht Verluste. Längeres Krankbleiben verbietet sich also von selbst, Kontinuität ist angesagt, die Tretmühle Praxis muss ständig in Bewegung bleiben, ein Umstand der paradoxerweise eben gerade nicht gesundheitsfördernd wirkt und Burn Out (ist ein Modewort aber es trifft zu) oder die Flucht in Scheinwelten fördert. Also nicht ganz ohne Grund ist der Anteil suchtkranker Ärzte, aber auch deren Suizidrate, überdurchschnittlich hoch.
Warum aber wurde der Punktwert nicht geändert ?
Die Antwort ist einfach.
Weil keine Notwendigkeit dazu besteht.
Nachfolgend 4 KO – Kriterien, warum es zu keiner Punktwerterhöhung gekommen ist und – schlimmer noch, aber nach der Lektüre dieses Artikels nachvollziehbar – warum es hierzu auch in absehbarer Zeit nicht kommen wird.
KO – Kriterium 1:
Die Deutschen sind ein spendefreudiges Volk.
Das hat auch das Jahr 2011 wieder gezeigt. Wenn irgendwo Not in der Welt ist, wird der Geldbeutel geöffnet.
Selbst in den gegenwärtigen Zeiten, in denen die wirtschaftliche Situation bei einer ganzen Reihe von Bürgern nicht rosig daherschaut. Ob Hungersnot, Erdbeben, Flutkatastrophe, es wird gespendet.
Eine Grundvoraussetzung muss allerdings erfüllt sein. Es muss den Empfängern der Spenden schlechter gehen als den Spendern.
Je größer die Diskrepanz, umso besser.
Und jetzt mal Hand aufs Herz.
Solange es „dem“ Zahnarzt, seine wirtschaftliche Situation betreffend, besser geht als 90 Prozent seiner Patienten, solange ist kein Verständnis von Seiten der Patienten zu erwarten.
Da hilft auch kein noch so ausdauerndes und monoton wiederholtes Klagen. „Dann heul doch“, dieses legendäre Zitat Gerd Knebels werden ihm die Patienten in Gedanken entgegenrufen, um sich stande pede wieder den eigenen Widrigkeiten des Alltages zu stellen.
Hilfe, aufrichtige Unterstützung von Seiten der Patienten ist demnach erst zu erwarten, wenn sich das Verhältnis deutlich in Richtung 50 % hin wandelt.
Davon sind wir im Moment noch weit entfernt.
Oder -anderes Szenario- sofern im konkreten Einzelfall der jeweilige, von seinen Patienten geschätzte Behandler seine Praxis zuschließt. Dann ist es jedoch zu spät.
KO – Kriterium 2:
Die von Berufsverbänden skizzierten Horrorgeschichten des Not darbenden Zahnarztes entsprechen nicht der Realität.
Natürlich sind die goldenen Zeiten der 70er und frühen 80er Jahre, in denen der Beruf des Zahnarztes (möglicherweise sogar weitestgehend losgelöst vom Können des Tätigen) eine Lizenz zum Gelddrucken darstellte, lange vorbei.
Sie waren schon Vergangenheit, als ich 1993 meine eigene Praxis eröffnete.
Fakt ist aber, dass unabhängig vom Festhalten an der GOZ 88 es Änderungen in der Zahnmedizin gab, die eine Anpassung an die Preisgestaltung ermöglichten und zwar losgelöst vom weiterhin festgeschriebenen Punktwert. Als Beispiele dafür möchte ich die dentinadhäsive Kunststoff – Restaurationen, die Veränderungen im Rahmen der Prophylaxe- Leistungen (ich verabscheue nachwievor den Begriff der „professionellen“ Zahnreinigung, denn auch eine „einfache“ Zahnreinigung ist professionell), die Änderungen im Bereich des Zahnersatzes im Hinblick auf Grund- und Wahlleistungen, sowie zuletzt die Veränderungen im Bereich der Endodontie aufführen. In diesen Bereichen war es dem Zahnarzt zumindest teilweise möglich geworden, seine Honorierung an die situationsbedingte Kostensituation anzupassen. Um auf unser Beispiel mit dem Benzin zurückzukommen, er konnte dem Patienten nun neben Benzin auch noch Super, Bleifrei, und Diesel anbieten und den Preis hierfür in einem gewissen Rahmen eigenverantwortlich festlegen.
So ist es zu erklären, dass, aller in der Realität defacto vorgenommenen Einschneidungen zum Trotz, die Einkommen der Zahnärzte (zumindest im Schnitt) sich auf einem gewiss niedrigeren, aber dennoch solidem Niveau konsolidieren konnten, in anderen Fällen moderat gestiegen sind. Von flächendeckenden Insolvenzen kann also nicht gesprochen werden.
Die Zahnärzte sind demnach zwar nicht die Gewinner dieser Reformen, das sind Politik und Krankenkassen, die in den letzten Jahren Milliardengewinne im Bereich der Zahnmedizin eingefahren haben, sie sind aber auch nicht die großen Verlierer. Das sind zweifellos die Patienten, denn die sind diejenigen, die immer mehr, Jahr für Jahr, aus eigener Tasche für ihre Gesundheit dazuzahlen müssen, und das ja nicht nur in der Zahnmedizin, sondern auch in gleichem oder sogar noch stärkerem Maße für die Bereiche Medizin, Pharmazie, sowie den Bereich der Kuren und der Gesundheitsvorsorge. Und die Patienten haben nur die Wahl, zu zahlen, oder einen Verlust an Gesundheitsqualität in Kauf zu nehmen.
So betrachtet, erscheint die Position der Zahnärzte, denen man zumindest de facto zugestanden hat, gewisse Teilbereiche in der Zahnmedizin marktregulativ anzupassen, nun gar nicht mehr so übel.
KO – Kriterium 3:
Wieviel Piloten kennen Sie ? Und wieviele Zahnärzte ? Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiß.
Wir bemühen jetzt ein Vorurteil, aber manchmal hilft es, Dinge durch Überspitzung plastischer darzustellen: Der Lufthansa- Pilot, der wie ich Mitte der 80er Jahre seine Ausbildung gemacht hat, arbeitet 24 Stunden die Woche, ist Porschefahrer, wohnt in einem repräsentativen Bungalow mit Swimmingpool im Vordertaunus, geht mit 160.000 Euro im Jahr nach Hause und mit 55, spätestens 60 Jahren in Rente.
Das neidet ihm aber keiner.
Weil ihn keiner kennt.
Oder ? Wieviel Lufthansa- Piloten kennen Sie persönlich ?
Zahnärzte gibt es dafür eine ganze Menge, die laufen jedem Patienten also zwangsläufig über den Weg. Und wenn das in einem Auto passiert, das größer ist als das eigene, der Urlaub auf den Malediven stattfindet und nicht in Side, der Sonntagsspaziergang durch das Neubaugebiet das schmucke Eigenheim des Dentisten offenbart, dann kommt in Deutschland (denn in diesem Punkt haben wir keine US – Verhältnisse, bei uns wird, anders als in USA eben nicht daran die Qualität des Behandlers gemessen im Sinne eines „Der kann offensichtlich was, sonst hätte er es nicht so weit geschafft…“) ein nicht wegzudiskutierendes Maß an Sozialneid zum Tragen.
Auch das lasse ich, lediglich beobachtend und als deutsche Eigenheit registrierend, unbewertet als Fakt im Raum stehen.
Fest steht jedoch auch hier wieder: Solange noch Insignien eines wie auch immer gearteten Praxiserfolges zu sehen sind, ist an eine vom Patienten sanktionierte Gehaltsanpassung nicht zu denken. Soll heißen, erst wenn das Auto des Zahnarztes deutlich kleiner und älter ist als das eigene und sein Jahresurlaub auf Balkonien in der Mietwohnung stattfindet, darf wieder die Stimme erhoben und eine Gehaltssteigerung postuliert werden.
Siehe KO- Kriterium 1.
Und die Piloten ? Haben Glück, dass sie gewissermaßen noch unter der Nachweisgrenze laufen.
KO – Kriterium 4:
Wem gehört eigentlich das Flugzeug, dass der Pilot fliegt und wer bezahlt die Flugbegleiter ?
Streiks oder Streikandrohungen von Pilotenseite gab es des öfteren in der Vergangenheit. Und vollkommen unabhängig davon, ob diese berechtigt waren oder nicht, sie waren in der Regel von Erfolg gekrönt.
Wenn die „Pilotengewerkschaft“ zum Streik aufruft, dann lehnt sich der Pilot entspannt zurück und genießt die arbeitsfreie Zeit mit dem sicheren Wissen, bei der Wiederaufnahme seiner Arbeit mit einem satten Plus an Bezügen zum Pilotensitz zurückkehren zu können.
Auflaufende Kosten aus seinem „Kleinunternehmen Flugzeug“ gibt es für ihn nicht. Ein entscheidender Unterschied zum Kleinunternehmer „Zahnarzt“.
Der hat nämlich zur Praxisgründung einen Kredit von 350 – 500.000 Euro aufgenommen, den er abbezahlen muss, er hat laufende Kosten für Miete etc. und er zahlt die Gehälter für seine zahnmedizinischen Mitarbeiter in der arbeitsfreien Zeit.
Machen wir uns nichts vor. Wäre der Pilot anteiliger Kreditnehmer für sein Arbeitsgerät „Flugzeug“ und müsste er die Gehälter der Flugbegleiter aus eigener Tasche zahlen, jegliches Streikgebaren wäre sofort und ein für alle mal vom Tisch.
Auch umgekehrt wird ein Schuh draus: Ein Zahnarzt, der in eigener Praxis steht, ist erpressbar. Er ist auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, dass seine Praxis läuft, dass er arbeiten kann.
Oder er geht pleite. Ziemliche ungleiche Hebel, was Gehaltsverhandlungen angeht, zumal die Machtverhältnisse offenliegen.
Ein cooler Bluff a la „Oceans Eleven“ scheidet also von vorne herein aus.
Wer es dennoch tut (oder auch nur andeutet), macht sich lächerlich.
Stellen sie sich einen Pokerspieler vor, der als einziger von allen Spielern von Beginn an seine 5 Karten offen auf den Tisch legen muss.
Ziemlich langweiliges Spiel.
Vorhersagbarer Ausgang.
Ein Ärztestreik mit diesen Voraussetzungen ?
Undenkbar.
Das wissen Gesetzgeber, Ministerialbürokratie und Krankenkassen.
Gibt es ein Ausweg aus diesem Dilemma ?
Einen Königsweg sicher nicht, aber es gibt eine Lösung.
Kosten, die erst mal wieder hereingeholt werden müssen.
Fortbildungskosten: Bis die Helferinnen einigermassen fit in der neuen GOZ sind, wird wohl eignes Geld in Abrechnungskurse fliessen. Es wird darauf hinauslaufen, dass jede Helferin in der Praxis, die etwas mit Abrechnung zu tun hat, in nächsten Jahr irgendwo einen Kurs für die neue GOZ besuchen wird, einen Abendkurs, welcher im Obmannskreis günstig veranstaltet wird, bis hin zu einem Intensiv-Seminar für die Praxismanagerin.
Softwarekosten: Komischerweise wurde nicht festgesetzt, dass die Softwarehersteller die Updates für die Abrechnungsprogramme gratis liefern müssen.
Zeit: Etliche Kosten, die indirekt anfallen über Mehrarbeit. Mehrarbeit beim Rechnungen schreiben, beim Begründungen schreiben für die Versicherungen und beim Aufklären der Patienten.
Und letztendlich Kosten, die anfallen, wenn es um Rechtsstreitigkeiten mit den Versicherern geht, die vor Gericht ausgetragen werden müssen.
Was wird sich noch ändern?
Was tun mit den neuen Preisen?
Einfach hinnehmen?
Oder darauf reagieren?
Die alten Preise übernehmen und die Patienten müssen für abgewertete Behandlung selber zuzahlen, wenn über die Steigerungsgrenze bei der alten GOZ schon erreicht war?
Das wird den klassischen „2,3-Abrechner“ nicht treffen. Aber einige Kollegen bieten Behandlungen an, die weit jenseits des Durchschnitts liegen, qualitativ hochwertiger, viel zeitaufwändiger, die werden sehr schnell die Grenzen überschreiten.
Oder die Behandlungsqualität anpassen?
Eine dentinädhäsive Füllung muss nicht in Inkrementttechnik ausgeführt werden. Weder Farbschichtung, selektives Ätzen, 3-Flaschen-Bondingsystemesystem, noch eine sauteueres Komposit der letzte Generation mit anschliessender Höchstglanzpolitur müssen Anwendung finden, wenn eine Kunststofffüllung gemacht wird.
Aus reduzierter Bezahlung wird bei vielen Kollegen schlicht, aber ergreifend, nur reduzierte Qualität resultieren.
Da sind wir wieder bei der deutschen Gleichschalterei und Mittelmässigkeit. Durch mittelmässige bis schlechte Bezahlung wird nur eine adäquate Behandlung induziert
Die Kronen und die Inlay-Positionen sind erhöht worden. Die Zahntechniker werden sich freuen. Wahrscheinlich sind für diese auch die Positionen erhöht worden. Wenn über die Füllung kein Geld mehr zu verdienen ist, wird eben schneller eine Krone oder Teilkrone gemacht.
(Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass hier keine Lobbyisten am Werk waren, die Schleifmaschinen uns Scanner unters Volk bringen wollen. Das kann ich mir nicht vorstellen. Das würde ja nicht der Sache denen, und dem Patienten auch nicht. Denn zu dessen Wohl wurde die GOZ ja wohl doch erneuert.)
Aber habe ich den Verdacht, dass der eine oder andere Kollege, sein Behandeln mehr dem Überleben der Praxis anpassen werden muss, als der optimalen Versorgung der Patienten.
Aber so ist das im Deutschland nach der Wende. Wir in der Zahnmedizin haben das Beste aus beiden deutschen Staaten. Den Sozialismus und den Kapitalismus.
Den Sozialismus haben wir auf der Einnahmen-Seite, da regelt uns der Staat was genau für welche Behandlung eingenommen werden darf. Auf der Ausgaben-Seite haben wir den blanken Kapitalismus, da diktiert uns Industrie und Staat, wieviel Geld für was ausgegeben werden muss.
Ob uns die neue GOZ auch einen Nutzen bringt wird sich erst zeigen müssen. Wenn mit den erhöhten Positionen die abgesenkten Positionen inclusive der entstehen Kosten nicht aufgefangen werden können, war mal wieder alles umsonst (von der nicht ausgeglichenen Inflation will ich hier gar nicht).
Für die, die jeden Tag in der Praxis stehen und das Desaster der zahnbürsten-verachtenden Zunft ausbügeln müssen.
Und für die Helferinnen, für die die neue GOZ die nächste Nullrunde beim Einkommen einläuten wird.
Einige Praxen werden das wohl nicht lange überleben, wenn man mit den Privatpatienten die Verluste bei den Kassenpatienten noch schlechter abfedern kann.
Aber anscheinend ist es so gewollt. Kosten sparen im Gesundheitssystem durch Nichtbehandlung.
Das passt ins System.
Wo keine Praxis (Arzt, Zahnarzt, Masseur, Physiotherapeut….) ist, entstehen auch keine Kosten für das Gesundheitssystem (soviel ich weiss bleiben die KK-Beiträge für die Versicherten gleich hoch, auch wenn der letzte Arzt im Umkreis von 30 Kilometern aus finanziellen Gründen seine Praxis schliessen musste), weil niemand behandelt wird. Behandlungen aufschieben ist das Mittel der Wahl. Hinter uns die Sintflut.
Und da wundert sich noch einer über den Erfolg Piraten-Partei?
Anbei zwei Links auf die ich beim „Muffel – Forum“, einer Zahntechnik- Community gestossen bin.
Zum einen ein TV – Beitrag des MDR zum Thema GOZ 2012 und deren prognostizierte Folgen, die Preisentwicklung betreffend, zum anderen eine Gegenüberstellung der Honorare beim Kassenpatienten und beim Privat – Patienten. In Anbetracht der Tatsache, dass ab 2012 der 2,3 fache Satz in fast allen Fällen die Obergrenze darstellen soll, bedeutet dies, dass jede in dieser Tabelle beim GOZ Satz mit mehr als 2,3 angegebene Honorarposition beim PKV – Patienten schlechter bezahlt wird als beim GKV – Patienten.
Insofern widersprechen sich die Aussagen im TV – Beitrag und die tatsächlichen Zahlen der neuen Gebührenregelung.
Für die Zahntechniker konstatiert der TV – Beitrag im Übrigen deutliche Honorareinbußen in den letzten Jahren. Gründe hierfür werden nicht genannt, obwohl auf der Hand liegt, dass diese Entwicklung im weiterhin wachsenden Markt des Auslands – Zahnersatzes zu suchen ist.
Auf diese Konsequenzen mir den damit verbundenen Nachteilen für das Zahntechnikhandwerk, die Zahnarztpraxen und vor allem die Patienten haben wir hier an dieser Stelle schon vor fast 3 Jahren (und im Nachfolgenden immer mal wieder unter dem Stichwort „Auslandszahnersatz“) hingewiesen und bedauerlicherweise ist es genau so gekommen.
Hier trägt die Gesundheitspolitik, unterstützt durch entsprechende Werbemassnahmen der Krankenkassen Früchte.