- Die sprichwörtlich weit überdurchschnittliche Qualität muss vorhanden sein.
- Sie muss für den Patienten sichtbar und nachvollziehbar sein. Dies setzt eine intensive Aufklärung und umfassende Dokumentation der Praxistätigkeit voraus in bislang unbekanntem Ausmass
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2012- Willkommen in der Realität! 4 KO – Kriterien (69 Prozent – Teil 4)
von Hans – Willi Herrmann
Warum Flugzeuge abstürzen und Zahnarztpraxen pleite gehen“.
So titelte der Wiesbadener Zahnarztkollege und Airbus- Pilot Bernhard Sanecke vor einigen Jahren einen seiner Vorträge.
Auch ich habe hier an dieser Stelle wiederholt den Bezug zum Piloten aufgegriffen, eine abschließende Einschätzung fehlte bislang noch.
Ich möchte diese an den Jahresbeginn 2012 stellen, stellt dieses Jahr doch mit der Einführung einer neuen privatzahnärztlichen Gebührenordnung eine Zäsur dar, deren nachhaltige Konsequenzen sich vermutlich die meisten, weder Patienten noch Anbieter im Gesundheitswesen (damit meine ich die Zahnärzte), gar nicht bewußt sind.
Fest steht: Auch 24 Jahre nach der letzten Änderung der Gebührenordnung, der GOZ 88, ist es zu keiner Anhebung des Punktwertes gekommen.
Für den Laien: Der Punktwert ist so etwas wie der Benzinpreis in der Honorarberechnung. Nur wenn er steigt, erhält ein Zahnarzt für die gleiche Behandlung mehr Geld. Bleibt er hingegen gleich, so hilft nur, mehr zu arbeiten, um den Verdienst zu erhöhen. Steigen die Ausgaben, und wer will bestreiten, dass sich seit 1988 die Kosten (und nicht nur für Benzin, dass damals umgerechnet 47 Cent kostete) teilweise drastisch erhöht haben, so muss mehr gearbeitet werden, allein um das ehemals vorhandene Einkommen auch nur zu halten.
Tut man es nicht, so ist schnell der Bereich des Break Even unterschritten, die Zahnarztpraxis macht Verluste. Längeres Krankbleiben verbietet sich also von selbst, Kontinuität ist angesagt, die Tretmühle Praxis muss ständig in Bewegung bleiben, ein Umstand der paradoxerweise eben gerade nicht gesundheitsfördernd wirkt und Burn Out (ist ein Modewort aber es trifft zu) oder die Flucht in Scheinwelten fördert. Also nicht ganz ohne Grund ist der Anteil suchtkranker Ärzte, aber auch deren Suizidrate, überdurchschnittlich hoch.
Warum aber wurde der Punktwert nicht geändert ?
Die Antwort ist einfach.
Weil keine Notwendigkeit dazu besteht.
Nachfolgend 4 KO – Kriterien, warum es zu keiner Punktwerterhöhung gekommen ist und – schlimmer noch, aber nach der Lektüre dieses Artikels nachvollziehbar – warum es hierzu auch in absehbarer Zeit nicht kommen wird.
KO – Kriterium 1:
Die Deutschen sind ein spendefreudiges Volk.
Das hat auch das Jahr 2011 wieder gezeigt. Wenn irgendwo Not in der Welt ist, wird der Geldbeutel geöffnet.
Selbst in den gegenwärtigen Zeiten, in denen die wirtschaftliche Situation bei einer ganzen Reihe von Bürgern nicht rosig daherschaut. Ob Hungersnot, Erdbeben, Flutkatastrophe, es wird gespendet.
Eine Grundvoraussetzung muss allerdings erfüllt sein. Es muss den Empfängern der Spenden schlechter gehen als den Spendern.
Je größer die Diskrepanz, umso besser.
Und jetzt mal Hand aufs Herz.
Solange es „dem“ Zahnarzt, seine wirtschaftliche Situation betreffend, besser geht als 90 Prozent seiner Patienten, solange ist kein Verständnis von Seiten der Patienten zu erwarten.
Da hilft auch kein noch so ausdauerndes und monoton wiederholtes Klagen. „Dann heul doch“, dieses legendäre Zitat Gerd Knebels werden ihm die Patienten in Gedanken entgegenrufen, um sich stande pede wieder den eigenen Widrigkeiten des Alltages zu stellen.
Hilfe, aufrichtige Unterstützung von Seiten der Patienten ist demnach erst zu erwarten, wenn sich das Verhältnis deutlich in Richtung 50 % hin wandelt.
Davon sind wir im Moment noch weit entfernt.
Oder -anderes Szenario- sofern im konkreten Einzelfall der jeweilige, von seinen Patienten geschätzte Behandler seine Praxis zuschließt. Dann ist es jedoch zu spät.
KO – Kriterium 2:
Die von Berufsverbänden skizzierten Horrorgeschichten des Not darbenden Zahnarztes entsprechen nicht der Realität.
Natürlich sind die goldenen Zeiten der 70er und frühen 80er Jahre, in denen der Beruf des Zahnarztes (möglicherweise sogar weitestgehend losgelöst vom Können des Tätigen) eine Lizenz zum Gelddrucken darstellte, lange vorbei.
Sie waren schon Vergangenheit, als ich 1993 meine eigene Praxis eröffnete.
Fakt ist aber, dass unabhängig vom Festhalten an der GOZ 88 es Änderungen in der Zahnmedizin gab, die eine Anpassung an die Preisgestaltung ermöglichten und zwar losgelöst vom weiterhin festgeschriebenen Punktwert. Als Beispiele dafür möchte ich die dentinadhäsive Kunststoff – Restaurationen, die Veränderungen im Rahmen der Prophylaxe- Leistungen (ich verabscheue nachwievor den Begriff der „professionellen“ Zahnreinigung, denn auch eine „einfache“ Zahnreinigung ist professionell), die Änderungen im Bereich des Zahnersatzes im Hinblick auf Grund- und Wahlleistungen, sowie zuletzt die Veränderungen im Bereich der Endodontie aufführen. In diesen Bereichen war es dem Zahnarzt zumindest teilweise möglich geworden, seine Honorierung an die situationsbedingte Kostensituation anzupassen. Um auf unser Beispiel mit dem Benzin zurückzukommen, er konnte dem Patienten nun neben Benzin auch noch Super, Bleifrei, und Diesel anbieten und den Preis hierfür in einem gewissen Rahmen eigenverantwortlich festlegen.
So ist es zu erklären, dass, aller in der Realität defacto vorgenommenen Einschneidungen zum Trotz, die Einkommen der Zahnärzte (zumindest im Schnitt) sich auf einem gewiss niedrigeren, aber dennoch solidem Niveau konsolidieren konnten, in anderen Fällen moderat gestiegen sind. Von flächendeckenden Insolvenzen kann also nicht gesprochen werden.
Die Zahnärzte sind demnach zwar nicht die Gewinner dieser Reformen, das sind Politik und Krankenkassen, die in den letzten Jahren Milliardengewinne im Bereich der Zahnmedizin eingefahren haben, sie sind aber auch nicht die großen Verlierer. Das sind zweifellos die Patienten, denn die sind diejenigen, die immer mehr, Jahr für Jahr, aus eigener Tasche für ihre Gesundheit dazuzahlen müssen, und das ja nicht nur in der Zahnmedizin, sondern auch in gleichem oder sogar noch stärkerem Maße für die Bereiche Medizin, Pharmazie, sowie den Bereich der Kuren und der Gesundheitsvorsorge. Und die Patienten haben nur die Wahl, zu zahlen, oder einen Verlust an Gesundheitsqualität in Kauf zu nehmen.
So betrachtet, erscheint die Position der Zahnärzte, denen man zumindest de facto zugestanden hat, gewisse Teilbereiche in der Zahnmedizin marktregulativ anzupassen, nun gar nicht mehr so übel.
KO – Kriterium 3:
Wieviel Piloten kennen Sie ? Und wieviele Zahnärzte ? Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiß.
Wir bemühen jetzt ein Vorurteil, aber manchmal hilft es, Dinge durch Überspitzung plastischer darzustellen: Der Lufthansa- Pilot, der wie ich Mitte der 80er Jahre seine Ausbildung gemacht hat, arbeitet 24 Stunden die Woche, ist Porschefahrer, wohnt in einem repräsentativen Bungalow mit Swimmingpool im Vordertaunus, geht mit 160.000 Euro im Jahr nach Hause und mit 55, spätestens 60 Jahren in Rente.
Das neidet ihm aber keiner.
Weil ihn keiner kennt.
Oder ? Wieviel Lufthansa- Piloten kennen Sie persönlich ?
Zahnärzte gibt es dafür eine ganze Menge, die laufen jedem Patienten also zwangsläufig über den Weg. Und wenn das in einem Auto passiert, das größer ist als das eigene, der Urlaub auf den Malediven stattfindet und nicht in Side, der Sonntagsspaziergang durch das Neubaugebiet das schmucke Eigenheim des Dentisten offenbart, dann kommt in Deutschland (denn in diesem Punkt haben wir keine US – Verhältnisse, bei uns wird, anders als in USA eben nicht daran die Qualität des Behandlers gemessen im Sinne eines „Der kann offensichtlich was, sonst hätte er es nicht so weit geschafft…“) ein nicht wegzudiskutierendes Maß an Sozialneid zum Tragen.
Auch das lasse ich, lediglich beobachtend und als deutsche Eigenheit registrierend, unbewertet als Fakt im Raum stehen.
Fest steht jedoch auch hier wieder: Solange noch Insignien eines wie auch immer gearteten Praxiserfolges zu sehen sind, ist an eine vom Patienten sanktionierte Gehaltsanpassung nicht zu denken. Soll heißen, erst wenn das Auto des Zahnarztes deutlich kleiner und älter ist als das eigene und sein Jahresurlaub auf Balkonien in der Mietwohnung stattfindet, darf wieder die Stimme erhoben und eine Gehaltssteigerung postuliert werden.
Siehe KO- Kriterium 1.
Und die Piloten ? Haben Glück, dass sie gewissermaßen noch unter der Nachweisgrenze laufen.
KO – Kriterium 4:
Wem gehört eigentlich das Flugzeug, dass der Pilot fliegt und wer bezahlt die Flugbegleiter ?
Streiks oder Streikandrohungen von Pilotenseite gab es des öfteren in der Vergangenheit. Und vollkommen unabhängig davon, ob diese berechtigt waren oder nicht, sie waren in der Regel von Erfolg gekrönt.
Wenn die „Pilotengewerkschaft“ zum Streik aufruft, dann lehnt sich der Pilot entspannt zurück und genießt die arbeitsfreie Zeit mit dem sicheren Wissen, bei der Wiederaufnahme seiner Arbeit mit einem satten Plus an Bezügen zum Pilotensitz zurückkehren zu können.
Auflaufende Kosten aus seinem „Kleinunternehmen Flugzeug“ gibt es für ihn nicht. Ein entscheidender Unterschied zum Kleinunternehmer „Zahnarzt“.
Der hat nämlich zur Praxisgründung einen Kredit von 350 – 500.000 Euro aufgenommen, den er abbezahlen muss, er hat laufende Kosten für Miete etc. und er zahlt die Gehälter für seine zahnmedizinischen Mitarbeiter in der arbeitsfreien Zeit.
Machen wir uns nichts vor. Wäre der Pilot anteiliger Kreditnehmer für sein Arbeitsgerät „Flugzeug“ und müsste er die Gehälter der Flugbegleiter aus eigener Tasche zahlen, jegliches Streikgebaren wäre sofort und ein für alle mal vom Tisch.
Auch umgekehrt wird ein Schuh draus: Ein Zahnarzt, der in eigener Praxis steht, ist erpressbar. Er ist auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, dass seine Praxis läuft, dass er arbeiten kann.
Oder er geht pleite. Ziemliche ungleiche Hebel, was Gehaltsverhandlungen angeht, zumal die Machtverhältnisse offenliegen.
Ein cooler Bluff a la „Oceans Eleven“ scheidet also von vorne herein aus.
Wer es dennoch tut (oder auch nur andeutet), macht sich lächerlich.
Stellen sie sich einen Pokerspieler vor, der als einziger von allen Spielern von Beginn an seine 5 Karten offen auf den Tisch legen muss.
Ziemlich langweiliges Spiel.
Vorhersagbarer Ausgang.
Ein Ärztestreik mit diesen Voraussetzungen ?
Undenkbar.
Das wissen Gesetzgeber, Ministerialbürokratie und Krankenkassen.
Gibt es ein Ausweg aus diesem Dilemma ?
Einen Königsweg sicher nicht, aber es gibt eine Lösung.
Darüber morgen an dieser Stelle.
69 Prozent (Teil 3) Was Lufthansa – Piloten von Zahnärzten unterscheidet
von Hans – Willi Herrmann
Was haben Lufthansa – Piloten und Zahnärzte gemeinsam ?
Regelmäßig klatschen 400 Leute begeistert, sobald feststeht, daß die Arbeit erfolgreich zu Ende gebracht wurde.
Und jetzt im Ernst.
Wann hat eigentlich in ihrer Praxis das letzte Mal ein Patient applaudiert, als er nach Ende der Behandlung vom Zahnarztstuhl aufgestanden ist ?
Machen wir uns nichts vor. Es wäre, wenn es denn vorkäme, ein eher seltenes, vermutlich sogar kurios zu nennendes Ereignis.
Im Flugzeug wird immer noch regelmäßig geklatscht, zumindest auf dem Flug in den Urlaub.
Und damit sind wir schon bei einem entscheidenden Unterschied in der Wahrnehmung, wenn es um die Wertschätzung geleisteter Arbeit geht, zwischen Piloten von Passagierflugzeugen und Ärzten oder Zahnärzten.
Zwar wird kein Patient müde, zu betonen, wie sehr er dankbar ist, seinen Zahnarzt gefunden zu haben und interessanterweise ist jeder Patient überzeugt davon, dass sein gegenwärtiger Zahnarzt der bestmögliche ist, aber so ganz schlüssig erscheinen diese Aussagen nicht.
Ist es wegen der Angst vorm Zahnarzt ? Möglicherweise, aber es gibt auch sehr viele Passagiere mit Flugangst und gerade die klatschen am enthusiastischsten, wenn das Flugzeug sicher gelandet ist. Und es gibt viele Ärzte, bei denen die Behandlung nicht per se potentiell schmerzhaft sein kann und dort klatscht auch keiner.
Am unterschiedlichen Nimbus der beiden Berufe an sich kann es nicht liegen.
Pilot und Zahnmediziner – das sind beides Berufe mit hohem Sozialprestige. Das Einkommen ist immer noch deutlich überdurchschnittlich hoch, allerdings liegen die goldenen Zeiten beider Zünfte diesbezüglich bereits 2 Dekaden zurück.
Aufschlussreich in diesem Zusammenhang ist ein Artikel der FAZ Onlineausgabe vom 9. Januar 2006. Darin heißt es …
„Exotische Länder bereisen, das Fernweh befriedigen, stilvolle Berufskleidung tragen. Das sind die landläufigen Vorstellungen über die Mitarbeiter von Fluggesellschaften. Sie rühren vielfach noch aus einer Zeit, als die Besatzungen (Crews) nach einem Langstreckenflug in die Metropolen der Welt Pause machten und sich womöglich an Traumständen erholten.
Die Wirklichkeit sieht anders aus. Flugpläne werden optimiert, weshalb es längere Aufenthalte an einem Zielort nicht mehr gibt. Das fliegende Personal mit Flugbegleitern und Piloten ist aufgeteilt in diejenigen, die auf Langstrecken eingesetzt werden, und jenen, die in Europa auf Kurz- und Mittelstrecken unterwegs sind. Bestenfalls trifft das Klischee noch auf die langgedienten Mitarbeiter zu. Denn bei allen Airlines gilt das Senioritätsprinzip: Man muß sich langsam hocharbeiten.
So nimmt der Flugschüler nach bestandener Prüfung – wenn er sofort eine Anstellung findet – auf dem Copilotensitz Platz. Je nach Arbeitgeber bemißt sich danach auch das Grundgehalt. Dieses ist bei den Regionalfluggesellschaften wie Eurowings mit 1.745 Euro entgegen der allgemeinen Wahrnehmung erstaunlich niedrig. Durch Schichtzulagen und Mehrflugstundenvergütung steigt es auf 3.059 Euro.
Befindet sich der Copilotensitz in einer Maschine der Lufthansa Ctiy Line, werden am Monatsende einschließlich aller Zulagen 4.127 Euro überwiesen. Die Flugkapitäne erhalten als Einstiegsgrundgehalt zwischen 3.252 (Eurowings) bis 5.496 Euro (Lufthansa City Line). Als Copilot bei den Ferienfluggesellschaften reicht die Spanne beim Grundgehalt von 2.389 bis 4.384 Euro, die des Kapitäns von 3.875 bis 8.578 Euro.
Je erfahrener der Pilot ist, desto höher steigt sein Gehalt, so daß bei Linienfluggesellschaften Endgehälter von 250.000 Euro nicht ungewöhnlich sind. Einkalkuliert werden muß allerdings, daß ein Teil der Kosten für die aufwendige Pilotenausbildung zurückzuzahlen ist. Und die ist nicht billig: Der ausgelernte Lufthansa-Pilot etwa hat während seines Berufslebens immerhin ein Ausbildungsdarlehen über rund 41.000 Euro in Raten abzustottern.
Den Piloten geht es also ähnlich wie den Zahnärzten.
Sie hatten in den 80er und 90er Jahren deutlich mehr Geld als heute, haben zum Teil gegenüber damals empfindliche Einkommenseinbussen hinnehmen müssen. Der junge Pilot von heute verdient, gemessen am Bundesdurchschnitt immer noch deutlich überdurchschnittlich, genau wie ein Zahnarzt, aber beide Berufsgruppen haben ihre goldenen Zeiten schon lange hinter sich.
In diesem Zusammenhang noch eine weitere Stellungnahme, des Sprechers der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit, Jörg Handwerg, angesichts einer Streikdrohung seiner Gewerkschaft:
„Wir fühlen uns nicht unterbezahlt, aber auch nicht überbezahlt. Nach dem Streik 2001 haben wir auch nicht, wie oft geschrieben, 28 Prozent, sondern 18 Prozent mehr Gesamtgehalt bekommen, also immer noch weniger als vor der Krise in den neunziger Jahren – davon ist ein großer Anteil variable Vergütung. In Krisenzeiten wird also unser Lohn sowieso automatisch reduziert. So hatte die Lufthansa im vergangenen Jahr circa zwölf Prozent weniger Cockpitkosten, während der Vorstand sein Gehalt erhöht hat. Natürlich soll jeder, der gute Arbeit leistet, auch gut bezahlt werden, auch der Vorstand. Aber der will sich auf unsere Kosten 20 bis 30 Prozent Kostenvorteile verschaffen, um die Rendite zu steigern – und nicht, um das Überleben der Lufthansa zu sichern. Natürlich wollen auch wir, dass es der Lufthansa gutgeht. Aber wir lassen uns nicht mit unfairen Mitteln um unseren erarbeiteten Anteil bringen.“
Und jetzt tauschen sie bitte in besagtem Handwerg – Zitat mal die Begriffe „Pilot“ und „Zahnarzt“, sprechen sie statt vom Lufthansavorstand von den Mitgliedern des Bundestages und der Regierung und lesen sie den besagten Absatz noch einmal sorgfältig mit den vorgenommenen Änderungen.
Zu welchem Ergebnis sind sie gekommen ? Richtig – was auf die Piloten zutrifft, gilt in gleichem Maße auch für die Zahnmediziner. Wenn man nonchalant darüber hinwegsieht, das zahnmedizinische Berufseinsteiger von den Einstiegsgehältern der Jungpiloten nur träumen können und als Praxisgründer beim Start in die Selbstständigkeit vermutlich mehr das 6 fache besagter 40.000 Euro als Kredit abzahlen müssen.
Genau wie die Piloten fordern die Zahnärzte immer mal wieder mehr Geld.
Minimal einen Inflationsausgleich, der angesichts der Tatsache, dass die letzte „Gehaltserhöhung“ lange zurückliegt, zwangsläufig höher zweistellig ausfallen muss.
Seltsamerweise wird eine solche Forderung allerdings nur den Zahnärzten angekreidet.
Kaum veröffentlicht, kommt es schon wenige Stunden später unisono zu einer massiven Schelte.
Von Regierungsseite, Versicherern, Medien und natürlich auch von den Patienten. Das erscheint merkwürdig, denn auch die Lufthansa – Piloten haben in der jüngeren Vergangenheit deutlich mehr Geld gefordert, ohne das es zu einem solchen medialen Wehklagen der Allgemeinheit kam.
Die Piloten haben sogar mehrmals gestreikt, um ihrer Forderung mehr Nachdruck zu verleihen. Der große Aufschrei der Öffentlichkeit blieb aus, es gab sogar ein gewisses Verständnis für die Forderungen. Alles wird teurer, das weiss der Mann auf der Strasse.
Wird hier mit zweierlei Maß gemessen ?
Offensichtlich.
Hierzu noch zwei weitere Stimmen aus der aktuellen Tagespresse.
Während in einem Interview in der Süddeutschen Zeitung vor wenigen Tagen Michael O’Leary, der Chef der irischen Fluggesellschaft Ryan Air über Piloten von Verkehrsflugzeugen sagte:
„Das sind doch glorifizierte Taxifahrer. In Irland dürfen Piloten nur 900 Stunden pro Jahr fliegen – das sind 18 Stunden pro Woche und sie bekommen 200.000 im Jahr.“
….heißt es in einer Meldung des GKV – Spitzenverbandes vom 02. April:
„Niedergelassene Ärzte haben ihre Praxen in der Woche durchschnittlich nur knapp über 28 Stunden regulär für die Patienten geöffnet. Das zeigt eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wie der „Spiegel“ vorab berichtete. 96 Prozent der Hausärzte machen zwar noch Hausbesuche oder bieten Termine nach Vereinbarung an, so dass sie insgesamt auf 36 Stunden kommen. Von den Fachärzten bietet laut Umfrage jedoch nur ein Drittel zusätzliche Sprechstunden an.
Der GKV-Spitzenverband zeigt sich daher unzufrieden mit den Arbeitszeiten der niedergelassenen Mediziner. „Da braucht sich niemand mehr zu wundern, warum viele kranke Menschen so lange auf einen Termin warten müssen, obwohl wir immer mehr Ärzte in Deutschland haben“, kritisierte Verbandschefin Doris Pfeiffer.“
Eine lächerliche, aber bewußt platzierte Verdrehung der Tatsachen, in dem man einfach die Sprechzeiten mit den Arbeitszeiten gleichsetzt und die Mediziner subliminal als faules Pack abtut.
Upps, ein Versehen ?
Glauben sie das ? Jemand, der in leitender Position im Gesundheitswesen tätig ist und den Unterschied zwischen Praxissprechzeiten, Praxisöffnungszeiten und Arbeitszeiten nicht realisiert, ist entweder vollkommen fehl an seinem Platz, weil er die einfachsten Zusammenhänge nicht erkennt. Oder er platziert bewußt eine Meldung, die nicht den Tatsachen entspricht. Entscheiden sie selbst, was schlimmer ist.
Aber kehren wir zum Kernpunkt zurecht.
Fakt ist, dass es einen Unterschied in der Wahrnehmung gibt, sowohl in der Politik wie in der Öffentlichkeit, was Piloten und Zahnärzte angeht.
In der 4. und abschließenden Folge der Beitragsreihe 69 Prozent widme ich mich daher der Frage, warum Piloten und Zahnärzte so unterschiedlich behandelt werden und warum es so sonnenklar ist, dass sich an dieser Situation in absehbarer Zeit nichts ändern wird.
