So sieht´s der Gutachter

von Donald Becker

PM_26-1Die Aussage des Gutachters im Bezug auf die Notwendigkeit eines DVT´s im Rahmen einer endodontischen Behandlung war ebenso prägnant wie eindeutig.

Der jugendliche Patient war von der Hauszahnärztin an uns überwiesen worden.
Sie sah die Behandlung in unseren Händen als die im vorliegenden Fall sinnvolle an.

Die PKV des Patienten lehnte eine Erstattung des durchgeführten DVT´s ab.
Der Gutachter, von der PKV des Patienten beauftragt, nachdem der Patient Widerspruch eingelegt hatte, schrieb:

… eine rechtfertigende Indikation für eine DVT als Diagnostik für eine Wurzelkanalbehandlung an Zahn 26 ist nicht erkennbar. Alle relevanten Befunde, die für diese Behandlung notwendig sind, können anhand des Zahnfilmes und des OPT´s gewonnen werden.

Er führt weiter aus:

Die Nähe zur Kieferhöhle sowie Anzahl und der Verlauf der Wurzelkanäle kann problemlos mit Hilfe dieser konventioneller Diagnostik abgeschätzt werden.

Was die Nähe der Kieferhöhle in diesem Zusammenhang an Erwähnung verdient, erschließt sich mir nicht, aber sieht sich jemand der fachkundigen Mitleser in der Lage, problemlos die Anzahl und den Verlauf der Wurzelkanäle  wiederzugeben ?

Das Gutachten schweigt sich nämlich in diesem Punkt aus, Es fehlt- obwohl ja problemlos möglich – ein kurzer Röntgenbefund (z. B. mit Vertucci – Nomenklatur als Kurznotation), der Klarheit schaffen würde diesbezüglich.

Oder geht es es Ihnen wie mir ?
Wenn ich als Gutachter an Hand des vorliegenden Zahnfilmes Anzahl und Verlauf der Wurzelkanäle abschätzen sollte, dann müsste ich zu Protokoll geben, dass dies nicht möglich ist.

Es wäre schön – meinen Dank im Voraus – wenn – kurz vor der anstehenden WURZELSPITZE – Sommerpause nicht nur die üblichen sehr aktiven Kommentatoren sondern möglichst viele Leser hier sich einmal die Zeit nehmen würden, um kurz in der Sache via Kommentar– Funktion Stellung zu nehmen.

 

Die Fragestellungen wären:

Anzahl des Wurzelkanals/der Wurzelkanäle in der mesiobukkalen Wurzel
Verlauf des Wurzelkanals/der Wurzelkanäle in der mesiobukkalen Wurzel (Vertucci- Klassifikation)
Abwesenheit/Vorliegen einer apikalen Läsion an der mesiobukkalen Wurzel

Anzahl des Wurzelkanals/der Wurzelkanäle in der palatinalen Wurzel
Verlauf des Wurzelkanals/der Wurzelkanäle in der palatinalen Wurzel (Vertucci- Klassifikation)
Abwesenheit/Vorliegen einer apikalen Läsion an der palatinalen Wurzel

Anzahl des Wurzelkanals/der Wurzelkanäle in der distobukkalen Wurzel
Verlauf des Wurzelkanals/der Wurzelkanäle in der distobukkalen Wurzel (Vertucci- Klassifikation)
Abwesenheit/Vorliegen einer apikalen Läsion an der distobukkalen Wurzel

Vorhandensein weiterer relevanter Befunde, die sich im Zahnfilm ausmachen lassen  ?

Einfach den rot markierten Text mit „copy and paste“ in den Kommentarteil kopieren, alles löschen, was nicht beantwortet werden kann und beim verbliebenen Rest die Antwort hinten dran schreiben.

Oder jedoch – kurz und knapp, dass man zu den oben genannten rot markierten Fragestellungen anhand des vorliegenden Zahnfilmes keine sicheren Aussagen machen kann.

 

 

 

 

Evidenz

von Lodlan Reckeb

Evidenz, das ist das Schlagwort in der modernen Medizin. In Wikipedia heißt es dazu:

Definiert wird Evidenzbasierte Medizin (EbM) ursprünglich als der bewusste, ausdrückliche und wohlüberlegte Gebrauch der jeweils besten Informationen für Entscheidungen in der Versorgung eines individuellen Patienten [6]. EbM beruht demnach auf dem jeweiligen aktuellen Stand der klinischen Medizin auf der Grundlage klinischer Studien und medizinischen Veröffentlichungen, die einen Sachverhalt erhärten oder widerlegen – die sogenannte externe Evidenz.

In der klinischen Praxis der EbM bedeutet dies die Integration individueller klinischer Expertise mit der besten, verfügbaren, externen Evidenz aus systematischer Forschung, schließt aber auch die Patientenpräferenz mit ein. EbM kann aber auch den Verzicht auf Therapie beinhalten, d. h. zu wissen, wann keine Therapie anzubieten besser ist für den Patienten, als eine bestimmte Therapie anzubieten [7].

Nun springen die Kostenerstatter auf den Evidenzzug auf. Zitat einer Unfallversicherung zu einer Kostenübernahme:

„Wir beziehen uns auf den eingereichten Kostenvoranschlag für eine Wurzelbehandlung unter Einsatz eines Dentalmikroskops des Herrn Lodlan Reckeb*.

Unser beratender Zahnarzt vertritt die Auffassung, dass zumindest nicht durch evidenzbasierte Langzeitstudien belegt ist, dass die vorgesehene Maßnahme überhaupt zu einer Verlängerung der Zahnerhaltung gegenüber der herkömmlichen Behandlung führt.“

Die Ausgangssituation war ein Z.n. Trauma mit nicht abgeschlossenen Wurzelwachstum beim einem jugendlichen Patienten, iatrogener Eröffnung der Pulpa vor über einem Jahr (Trep. offen), C. profunda und P. apicalis. Die Therapieempfehlung ist die Wurzelbehandlung mit Apexifikation unter Verwendung von MTA. Dieser Zahn blieb über ein Jahr unbehandelt nach der Trepanation, obwohl der Patient verschiedenen Zahnärzte aufsuchte.

Die moderne zeitgemäße Argumentation fordert Evidenz. Wie schrieb Hülsmann in der Zeitschrift „Endodontie“: „Der neue Dreh: Man wirft der Gegenseite „mangelnde Evidenz“ vor, zeigt gewissermaßen den wissenschaftlichen Stinkefinger!“
Damit ist man raus aus der Nummer. Irgendwer wird es schon zahlen. In diesem Fall war es Lodlan Rebeck.

Es bleiben Fragen für mich:
Was ist eine evidente Langzeitstudie?
In welchem zahnmedizinischen Fachbereich gibt es evidente Langzeitstudien?
Wieso wird auf das Dentalmikroskop verwiesen und die Apexifikation mit MTA nicht hinterfragt?

Mir sind die  Evidenzgrade bekannt. Diese kann man hier nachlesen.
Die Gruppe A mit dem höchsten Level beinhaltet randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) mit umfangreichem Datenmaterial. Langzeitstudie – wird nicht erwähnt. Es ist kein Fachausdruck der EBM.
Ist das Dentalmikroskop evident?
Nein, denn es gibt nur eine dünne Studienlage dazu. Warum fragt man sich? In einem Land in welchem Abbe zusammen mit Schott und Zeiss die optische Industrie zu Weltruf führte.
Die Dentalmikroskope sind teuer, es gibt keine Honorierung für die Nutzung des Gerätes, das Instrumentarium muss der optischen Vergrößerung adäquat verändert werden, die Assistenz muss geschult werden, die Unterhaltskosten sind hoch, es bedarf einer langen Lernkurve des Behandlers und durch die enorme Detailgenauigkeit wird bei entsprechender Sorgfalt die Behandlungszeit deutlich länger.
Da muss man schon ziemlich viel Idealismus haben um sich solch ein Gerät anzuschaffen und dann noch mehrfach täglich Gespräche zur ungeklärten Kostenerstattung mit anschließender Korrespondenz zu führen.

Anbei der Behandlungsfall.

* Name von der Redaktion geändert. ;)**
** Copyright by  Dr. Geldgier

Der Fall

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