von Olaf Löffler
Überrascht hat mich die Meldung zur Einführung der eKarte.
Die ersten Reaktion im Blog hatten mich sehr nachdenklich gemacht und veranlasst nocheinmal etwas nachzulegen.
Die ersten Leser fanden den Beitrag eher unwichtig. Thomas Weber hat durch seinen Kommentar etwas mehr Beachtung für diesen Artikel gebracht. Danke Thomas.
Sind die Folgen dieser Einführung bekannt? Welches Prozedere erwartet die Praxen?
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Zitat: Südwestpresse, Ulm vom 19.06.2010 – Hinweis von Thomas Weber
In einer Blitzaktion hat der Bundestag mit den Stimmen von Union und FDP neue Regeln zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte verabschiedet. Das Gesetz verpflichtet die Krankenkassen Online-Dienste bereitzustellen, mit denen alle 187 000 Ärzte und Zahnärzte die Stammdaten auf der künftigen Versicherten-Chipkarte prüfen sollen. Die Pflicht gilt, sobald die neuen Kärtchen bereitstehen. Jedes Quartal soll dieser Abgleich stattfinden. Zu den Versichertenstammdaten gehören sensible Informationen wie Teilnahme an Chronikerprogrammen zu Brustkrebs oder Diabetes. Bisher war diese Kontrolle im Gesetz nicht vorgesehen.
Vor der Entscheidung haben Ärzte, Datenschützer und Patientenverbände an Gesundheitsminister Phillip Rösler (FDP) appelliert, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Er war erst am Dienstag dem Gesundheitsausschuss zugestellt und gestern – kurz vor dem Fußball-WM-Spiel – im Parlament beschlossen worden. Die Kritiker erklärten: Arztpraxen seien keine “Patientenkontrollstellen” der Kassen. Bis die Daten geprüft seien, vergingen bis zu 20 Minuten. Funktioniere der Abgleich nicht, könnten Ärzte Kranke nur gegen Rechnung behandeln. Die Einführung der E-Karte koste bis zu 14 Milliarden Euro. Für die Tests hätten die Kassenmitglieder bereits 1,5 Milliarden Euro bezahlt. Der deutsche Ärztetag hat die E-Karte und diesen Stammdatenabgleich noch im Mai abgelehnt.
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Unsere Praxen werden per DSL ( soweit vorhanden ) Online angebunden sein. Die Absicherungen der Praxisserver wird nicht unbeträchtliche jährliche Kosten bringen.
Es werden Rezeptionshelferinnen mit dem Datenabgleich über Stunden beschäftigt sein. Insbesondere, wenn nur die Kartenlesegeräte online angebunden sein sollten, was am Quartalsanfang zu Problemen führt, wenn deutschlandweit Ärzte und Zahnärzte auf den Zentralrechner zugreifen.
Der administrative Aufwand wird an die Praxen delegiert. Der Nutzen für den Patienten ist gering bis nicht erkennbar.
Hier noch einige Links – für Sie und Ihre Patienten: