Ein paar Jahre lang konnten wir unsere Notdienste abgeben.
Ich war extrem froh darüber, denn Notdienste sind für mich aus verschiedenen Gründen ein Graus. Ich leide immer sehr damit/darunter.
Seit 3 Jahren jedoch muss der Notdienst in unserem Kammerbereich nun explizit von der Praxis selbst übernommen werden.
Seitdem hat das Grauen mich wieder.
Was hat sich geändert?
Nun, die Versorgungen, denen wir begegnen, sind nicht besser geworden, die Schicksale immer noch die gleichen, allerdings ist die Honorierung drastisch reduziert, eigentlich gibt es kaum noch Positionen, die im Notdienst zur Abrechnung kommen dürfen, ganz gleich der geleisteten Arbeit.
2 Fälle aus dem Notdienst habe ich hier angeführt, es gäbe noch einige mehr gleicher Art.
Fall 1, Junger Patient (Mitte zwanzig) mit Migrationshintergrund, noch nicht so lange in Deutschland, Zahn 13 tief kariös zerstört, nachvollziehbar starke Schmerzen. Bei der Kariesexkavation bricht die nageldünne vestibuläre Wand auch noch weg, aber die Wurzel per se ist noch gut. Allein schon die Blutstillung ist eine Herausforderung, das Elektrotom wichtiges Hilfsmittel, alles in allem wäre es für uns aber kein Problem, den Zahn mit/nach Endo zu erhalten. Was kommt zur Abrechnung ? Ä1 03, vipr, Rö2, vite. Was darf nicht abgerechnet werden ? Die 01 (grundsätzlich nicht im Notdienst bei unserer KZV), keine Exzision, keine BMF keine WK, keine Med, keine Füllung, (grundsätzlich nicht bei unserer KZV in gleicher Sitzung mit der Endo). Und auch kein pV, da nur als alleinige Leistung abrechenbar.
Fall 2: Patient war Donnerstag beim Zahnarzt. Füllungstherapie Zahn 75. Jetzt Schmerzen an Zahn 75. Nach dem Röntgenbild frage ich mich. Oder vielleicht doch der Zahn 34 ?

Nach Entfernen der Füllung an 75 finden wir eine vorhandene Karies, weiches Dentin, das bis an die Pulpa reicht. Nach direkter Überkappung und Füllung durch uns ist der Patient am nächsten Tag schmerzfrei. Was kommt zur Abrechnung. Die Ä3, Rö2, vipr, Anästhesie und der pV. Was darf nicht abgerechnet werden ? Die 01, die direkte Überkappung, unsere Füllung. Keine Exzision, keine BMF. Allerdings – der Hauszahnarzt darf die Füllung vom Donnerstag abrechnen. Auch wenn sie nur 3 Tage Bestand hatte.




