Toxavit – Was in der Zeitung steht, stimmt, oder ?

von Hans – Willi Herrmann

von Hans – Willi Herrmann

Ich wollte vorgestern die (zahnmedizinische) Zeitung, die in der Post war,  schon ungelesen wegwerfen, aber dann hab ich doch zumindest mal durchgeblättert.

Und bin auf den Artikel über Toxavit gestossen, in dem ein Zahnarzt den Nutzen dieses Medikamentes ausdrücklich hervorhebt.

Seine Intention ?

Vermutlich ein Gegengewicht schaffen zu den kritischen Stimmen, dieses Mittel betreffend.
Kernaussagen seines Beitrags: Das berühmte Zitat von Paracelsus, jedes Ding sei Gift, es sei alles nur eine Frage der Dosierung und  – richtig angewandt, sei das Risiko, das dem Mittel ausgehen könne, extrem gering, demnach vernachlässigbar, oder akzeptierbar im Hinblick auf den Nutzen, den dieses Mittel biete.

Folge ich dieser Kausalkette, dann ist:

1.Der Hersteller  für Schäden, die durch das Präparat entstehen, nicht verantwortlich.

Denn diese Schäden entstehen nur bei unsachgemäßer Anwendung. Dafür kann das Präparat ja nichts, oder ?

2. Wenn Schäden entstehen sollten, dann ist demnach der Anwender dafür verantwortlich.

Und verantwortlich heißt dann aber auch, er muss diese Schäden und die negativen Konsequenzen für den Patienten, die daraus entstehen, verantworten. Dafür geradestehen.

Und solche Schäden treten auf.

Tag für Tag in Deutschland.

Nicht ohne Grund gehören  die Toxavit –  Artikel die meistgelesenen Artikel dieses Blogs.

Gerade mal einen Tag später wird in einer zahnmedizinischen Mailingliste folgender Fall eingestellt:

Der Kollege, auf einer berühmten Nordseeinsel beheimatet, schreibt: „Der Patient, Rollstuhlfahrer,  ist auf Urlaub hier. Schmerztherapie vor 7 Tagen in einer Berliner Klinik am Zahn 38 .“

Die Fotos zeigen eine massive Gingivanekrose (für den Laien, das Zahnfleisch ist abgestorben) nach Einsatz eines Devitalisierungsmittels (auf Hinweis der Firma „Lege Artis“ weise ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um   Toxavit handelt). Es kann mit ziemlicher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass auch der darunterliegende Knochen von der Nekrose betroffen ist.

In einer idealen Welt, das stimme ich dem Autor zu, hätte es diesen Schaden für den Patienten nicht gegeben.

Aber in der realen Welt, in der wir leben, passiert dies Tag für Tag.

Und DIES müsste nicht sein.
Wer die Verantwortung hierfür übernimmt, ob Hersteller oder Behandler,  ist mir egal.

Aber einer muss es tun.

Ihr Zeuge, Herr Kollege.

1

Toxavit – In den Osterferien auf Platz 1

von Hans -Willi Herrmann

Es war schon vor der Osterpause abzusehen und es so ist es auch gekommen.
Denn es vergeht selten bis kaum ein Tag, an dem der  Begriff   „Toxavit “ sich nicht in der Auflistung der WordPress – Suchbegriffe wiederfindet.

„Toxavit“ ist gegenwärtig der meistnachgefragte Suchbegriff bei WURZELSPITZE und kein anderer Artikel wird zur Zeit häufiger aufgerufen als unser Blogbeitrag „Toxavit – Nekrose“.
Wie schon erwähnt geht aus den Suchanfragen hervor, dass es Laien sind, also vermutlich zumeist Patienten, die  hier nachfragen.
Und leider lassen die eingegebenen Stichworte auch den Schluss zu, dass offensichtlich schon unangenehme Dinge passiert sind, die den Patienten veranlassen, Suchmaschinen wie Google und Co diesbezüglich in Anspruch zu nehmen.

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass ein heftiger Streit über den Sinn und Unsinn, den fraglichen oder tatsächlich vorhandenen Nutzen von CHKM entbrannt ist. Mit  öffentlichen Diskussionsveranstaltungen wortgewaltiger Vertreter aus Hochschule und Praxis, die deutschlandweit fachintern hohe Beachtung finden.

Keine Ahnung, ob CHKM per se krebserregend ist, wie es neulich zu hören war.
Wenn ja, in welchen Konzentrationen, in welcher Menge, über welchen Zeitraum müsste dieser Wirkstoff einwirken, um seine krebserregende Wirkung entfalten zu können ?

Auch Röntgenstrahlen sind krebserregend, ebenso wie Zigarettenrauch.
Das radioaktive Edelgas Radon hilft Patienten. Diese kommen nach Bad Kreuznach, um sich bewußt einer potentiell krebserregenden Substanz auszusetzen.
LSD führt bei Spinnen in geringen Dosen dazu, dass diese perfekte Netze weben, viel genauer, als sie dies ohne diese Substanz vermögen würden.  Höhere LSD – Gaben führen allerdings dazu, dass die Spinne nicht mehr in der Lage ist, ein auch nur einfach strukturiertes Netz aufzubauen.

Jedes Ding ist Gift und kein Ding ist ohne Gift, allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist.“  Wer sagte das ? Paracelsus.

Während also laut und wortstark diskutiert wird, ob CHKM nützlich und harmlos oder ohne Nutzen und schädlich sei , kommen währenddessen unentwegt, ohne dass vernehmbarer Widerstand auch nur von  einer der beiden Parteien geäußert werden würde, paraformaldehydhaltige Medikamente zur Devitalisierung von Zähnen zum Einsatz.
In hoher Zahl wohlgemerkt, daran besteht kein Zweifel, dokumentiert durch in Anspruch genommene Abrechungspositionen der Behandler.

Wir sprechen nicht von Tausenden von Behandlungen pro Jahr, nein von Zehntausenden, ja von Hunderttausenden  von Behandlungen pro Jahr und dass, obwohl die Deutsche Gesellschaft für Zahn- Mund und Kieferheilkunde (DGZMK) bereits seit vielen Jahren eine solche routinemäßige Vorgehensweise als nicht mehr indiziert und obsolet eingestuft hat.

Warum also kommen paraformaldehydhaltige Medikamente weiterhin zum Einsatz ?
Amalgam und Glühbirnen sollen  verboten werden,  aber die Gebührenposition DEV, die den Einsatz besagter Mittel beschreibt, wurde bei der letzten Änderung der BEMA – Gebührenordnung höher bewertet.
Dass heisst,  der Zahnarzt, der ein solches Verfahren anwendet, bekommt sogar mehr Geld als früher.
Gleichzeitig mit der Aufwertung der DEV wurden  andere, zahnmedizinisch sinnvolle Massnahmen niedriger bewertet oder ab 2005 sogar aus dem Gebührenkatalog gestrichen wurden.

Warum werden zum Beispiel zahnmedizinische Massnahmen, wohlgemerkt sinnvolle zahnmedizinische Maßnahmen im Rahmen der Wurzelkanalbehandlung, die als PHYS bis 2004 von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst wurden, aus dem Gebührenkatalog herausgenommen.

So dass diese nicht mehr erbracht oder vom Kassenpatienten selbst bezahlt werden müssen.

Stattdessen wird ein  Verfahren, für dass es meines Erachtens (was wenig zählt) keine Notwendigkeit, keine Berechtigung mehr gibt ( ich habe im Rahmen meine zahnärztlichen Tätigkeit seit 1990 noch nie ein paraformaldehydhaltiges Präparat eingesetzt) und welches nach Ansicht der Fachgesellschaften nur noch in Ausnahmefällen, wenn überhaupt, zum Einsatz kommen sollte,  weiterhin bezahlt und sogar höher bezuschusst  als früher.

Das verstehe, wer will…

Ich will weder den Gebrauch von CHKM noch von LSD propagieren und ich bin froh, dass es ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit gibt.

Aber – ich finde, es wird mit zweierlei Maß gemessen, wenn im Schatten jeglicher CHKM – Diskussionen  die Tatsache nicht wegzudiskutieren ist,  dass paraformaldehydhaltige Präparate Tag für Tag in  deutschen Praxen zum Einsatz kommen.
Bei einer Dosierung (siehe Paracelsus),  die, sofern auch nur die geringste Öffnung einen Austritt aus dem Zahn in den Knochen zulässt, ein Absterben des den Zahn umgebenden Knochens zur Folge haben kann.

Totenkopf

Totenkopf