Sensibilität negativ, Vitalität positiv!

von Ronald Wecker

Selbst in die bundeseinheitliche Rechtsverordnung der GOZ hat es der falsche Begriff der „Vitalitätsprüfung“ geschafft.

Eine positive Reaktion auf Kälte- oder elektrischen Reiz wird im Allgemeinen und auch leider im Besonderen (zahnärztlich ausgebildete Kolleginnen und Kollegen) als Beweis dafür angesehen, dass die Pulpa des getesteten Zahnes vital ist.

Im Umkehrschluss werden leider immer noch traumatisch geschädigte Zähne einer endodontischen Behandlung unterzogen, die klinisch symptomlos sind, keine radiologische Pathologie aufweisen, aber nicht auf elektrischen oder Kältereiz reagieren.

In vorliegendem Behandlungsfall erlitt der Zahn 11 vor 4 Jahren eine unkomplizierte Kronenfraktur sowie eine Konkussion. Nachdem der Sensibilitätstest unmittelbar nach Trauma negativ ausfiel, konnte 4 Monate nach Trauma mittels EPT eine positive Reaktion ausgelöst werden. Auch Kältereiz erzeugte eine positive Reaktion. 4 Jahre nach dem Trauma „verschwand“ diese positive Reaktion und der Zahn zeigte eine dezente Diskolorierung ins Gelbliche.

Das angefertigte Einzelbild zeigte eine deutliche Obliteration des koronalen Pulpakavum, einen Einengung des weiteren Kanalverlaufs, sowie ein mittlerweile abgeschlossenes Wurzelwachstum. Alles Vorgänge für die es eine vitale Pulpa benötigt.

Ein schönes Beispiel, dass eine fehlende Sensibilität durchaus mit einer vitalen Pulpa einhergehen kann.

R2 R4

2D vs. 3D (XIX)

von Ronald Wecker

Am Ende einer festsitzenden kieferorthopädischen Behandlung trat bei diesem Patienten ohne äusseren Anlass zwischen den Zähnen 33 und 34 eine Fistelung auf aus der sich putrides Sekret entleerte. Das alio loco angefertigte Einzelbild mit einem in den Fistelgang eingebrachten Guttaperchastift  lässt eine Aufhellung lateral der Wurzelspitze von Zahn 33 erkennen.

Der unversehrte und nicht diskolorierte Zahn 33 reagierte negativ auf thermischen und elektrischen Reiz. Zahn 34 reagierte bei beiden Tests reproduzierbar positiv. Der Klopfschall an 33 ist normal, der Zahn ist kaum erhöht beweglich.

Während das 2D Bild zwar die Aufhellung erkennen lässt wird erst im DVT der starke knöcherne Verlust distal von 33 deutlich. In der scharf abgegrenzten, nach apikal kugeligen Aufhellung ist deutlich ein dentindichter, sichelförmiger Fremdkörper zu erkennen, der nicht mit dem Alveolarknochen verbunden zu sein scheint. Die bukkale knöcherne Lamelle ist auf einer Strecke von ca. 8 mm verloren gegangen.

Form, Röntgenopazität und Lage des Fremdkörpers lassen einen infizierten Milchzahnrest als Ursache in Frage kommen. Da es bei der notwendigen chirurgischen Intervention mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Ruptur der Gefässversorgung des unter Umständen noch vitalen Zahnes 33 kommen würde, eine dann nekrotisch werdende Pulpa die Wundheilung des knöchernen Defektes unter Umständen negativ beeinflussen wird, scheint eine primäre endodontische Versorgung von Zahn 33 unumgänglich.

Für die Meinungen der geneigten Wurzelspitze-Leser welche Ätiologie noch dahinter stehen kann, bin ich mehr als dankbar.

Kollateralschaden

von Ronald Wecker

Im Anschluss an die Implantatinsertion in regio 24 klagte der Patient über eine langsam zunehmende Druckdolenz im Apikalbereich von Zahn 23.

Klinisch wies der Zahn eine kleine Kompositfüllung mit distopalatinaler Ausdehnung auf. Allerdings gab es keine Reaktion auf thermischen oder elektrischen Reiz. Das präoperative Röntgenbild konnte, da nicht exzentrisch projeziert, einen Kontakt zwischen Implantat und Wurzeloberfläche nicht sicher ausschliessen.

Klinisch zeigte sich nach Anlegen der Zugangskavität und Eröffnung des Pulpakavums zunächst eindeutig vitales Gewebe. War die Pulpa nur nicht sensibel, jedoch noch vital gewesen? Ein Kontakt zwischen Füllungsmaterial und Pulpa konnte ebenfalls nicht bestätigt werden.

Bereits 2mm weiter apikal dann unzweifelhaft nekrotisches Gewebe. Und noch weiter apikal: Nichts. Ein leerer Wurzelkanal. Aus welchem Grund konnte die Nekrose von apikal nach koronal vorangeschritten sein?

Die Längenmessung und der Papierspitzentest bestätigten die ermittelte Arbeitslänge, wenngleich dies radiologisch sowohl bei der Mess- als auch bei der Masterpointaufnahme als „zu kurz“ erscheinen mag. Während der abschliessenden endometrischen Einprobe des zuletzt eingesetzten NiTi-Instrumentes ein erster Hinweis auf die möglcihe Ursache: Die Endometrie zeigt deutlich vor Erreichen der Arbeitslänge 0,0 an. Erst ausgiebiges Trocknen mit sterilen Papierspitzen konnte diese Phänomen beseitigen.

Das Röntgenbild nach Backfill brachte es dann zu Tage: Ein im mittleren Wurzeldrittel vorhandener Seitenkanal war ausgefüllt worden. Offensichtlich hatte die Verletzung dieses hauchfeinen zuführenden Blutgefässes während der Implantatinsertion zur endodontischen Problematik an Zahn 23 geführt.

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