Was tun, Xavier ? (69 Prozent Teil 5)

von Hans – Willi Herrmann

Haben sie über die Analogie „Pilot – Zahnarzt“ aus den „69 Prozent Teil 1-4“- Beiträgen einmal genauer nachgedacht ?

Es gibt in der Tat eine ganze Reihe von Parallelen.  Hochwertige technische Ausbildung, große Verantwortung für die anvertrauten Passagiere/Patienten und vieles mehr.

Es gibt aber dennoch einen entscheidenden Unterschied in der öffentlichen Wahrnehmung. Jeder Flugpassagier weiss den Nutzen und die Notwendigkeit eines erstklassigen Piloten zu schätzen. Darum wird ja auch nach Landungen geklatscht. Denn im Zweifelsfall (das weiss der Passagier spätestens bei der ersten heftigen Turbulenz oder einem Durchstart am Zielflughafen, weil urplötzlich die Landebahn blockiert ist) hängt das eigene Leben davon ab. Für die Passagiere ist auch intuitiv klar, dass ein entsprechendes Niveau an Wartung und Sicherheit nicht unterschritten werden darf, will man nicht das eigene Leben riskieren. Und dieses Niveau kostet Geld. Auch das ist jedem klar. Selbst bei Billigflügen will man vielleicht auf Essen unterwegs verzichten, aber nicht auf ´s sichere Ankommen.

Solche für den Patienten sofort, auf den ersten Blick, unmittelbar erfassbare, „erlebbare“ Qualitätskriterien gibt es in der Zahnmedizin nicht.
Im Gegenteil.
Möglicherweise urteilt der Patient sogar gegensätzlich („Die Behandlung hat aber lange gedauert, bei ihrem Vorgänger ging das immer viel schneller“, den Satz hat wohl jeder schon mal gehört).

Standespolitisch ist das  allgemeingültige Statement seit ich weiss nicht wieviel Jahrzehnten („weil nicht sein darf, was nicht sein darf“): „Die deutsche Zahnmedizin befindet sich auf international höchstem Niveau und ist vorbildlich !“ Kritiker (zum Beispiel Hochschullehrer wie Marxkors, Staehle, Hülsmann oder – mit aktuellem Bezug –  die Gutachter der kürzlich im Stern publizierten Ergo- Studie) werden als Netzbeschmutzer gebrandmarkt, die Aussage der Studien grundsätzlich als nicht zutreffend negiert. Dabei zeigt schon ein überfliegendes Lesen des Stern- Artikels (aller vorhandenen Schwächen der Untersuchung zum Trotz, die leider der Sache mehr schaden als nutzen), daß die dort beschriebene Einteilung der Zahnärzte nichts Skandalöses darstellt, sondern ziemlich genau den normalen statistischen Verhältnissen entspricht, wie sie mit Sicherheit für jeden unserer Lebensbereiche des Alltags zutreffen.
In besagter Studie zeigt sich nämlich, dass ein Drittel der untersuchtem Zahnärzte überdurchschnittlich, ein Drittel durchschnittlich und ein Drittel unterdurchschnittlich arbeitet.

Und das kennt doch wohl jeder von uns aus jedem Bereich des täglichen Lebens.
Ich nenne beispielhaft die Schulerziehung  (wir alle kennen sehr engagierte Lehrer, aber auch gegenteilig agierende) oder jedes Handwerk, seien es die Bäcker um die Ecke oder die Elektroinstallateure.

Was also tun ?

Eine weit überdurchschnittliche Qualität liefern und diese für den Patienten sichtbar, transparent machen.

„Transparent machen“ heißt, alle mit besagter Leistung in Zusammenhang stehenden Begleitparameter aufzeigen und damit den zeitlichen, apparativen und organisatorischen Aufwand, der damit obligat verbunden ist, dem Patienten darlegen.
Im zweiten Schritt muss folgerichtig über die damit verbundenen Kosten gesprochen werden und die Tatsache, dass diese Kosten nur teilweise von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen gedeckt werden.

Dem widerspricht allerdings (weil auf den nachfolgenden Umstand nicht nachhaltig genug hingewiesen wird) ein dadurch zwangsläufig im Raum stehendes weiteres standespolitisches Statement, dass nicht der deutschen Realität entspricht. Betreibt man eine am aktuellen Stand der Zahnmedizin 2012 ausgerichtete Zahnarztpraxis (der Amerikaner spricht hier von „cutting edge“), so ist der damit verbundende Aufwand nicht durch die Aufwendungen der zur Abrechnung zur Verfügung stehenden Gebührenpositionen in ihrer Gesamtheit, also nur unvollständig gedeckt.

Zur Erläuterung ein aktuelles Beispiel aus der druckfrischen GOZ 2012, die Gebührenposition für den Einsatz eines Dentalmikroskopes, in Höhe von  22,50 Euro pro Behandlungssitzung. Unser Zeiss Pro Ergo- Mikroskop kostet  60.000 Euro. Bei zwei Mikroskopen pro Praxis sind dies – man verzeihe mir, zehn Jahre nach Einführung des Euro die Umrechnung in eine harte Währung – fast eine Viertel – Million DM.  Die  Materialkosten für die Xenon- Beleuchtung (Laufzeit 500 Stunden) belaufen sich auf 1300 Euro. Die Wartung der Mikroskope wird von Zeiss auf 641 Euro pro Mikroskop pro Jahr veranschlagt.

Wären also nochmal rund  25.000 Euro zusätzliche Praxiskosten, auf 10 Jahre gesehen. Darüber hinaus ist diese Position nicht für alle Einsatzbereiche der Zahnmedizin vorgesehen. Ich prophezeie, dass, zum Beispiel beim Einsatz des Mikroskopes in der konservierenden Zahnheilkunde und der Prothetik eine Zahlungsübernahme von Seiten der PKV en negiert werden wird und die Seriösität des Behandler wie bisher (wir kennen aus eigener Praxis das Spiel der PKVen (und der GKVen bis 2005) diesbezüglich seit 14 Jahren) pauschal, also ohne Berücksichtigung der tatsächlich vorhandenen Behandlungssituation in Frage gestellt werden wird.

Um die Kosten für unsere beiden Mikroskope via DM – Zuschlagsposition herauszubekommen, müssten 8.000 Wurzelkanalbehandlungen durchgeführt werden. Das entspricht einem Zeitrahmen von 10  Jahren. Vorausgesetzt, es geht nichts kaputt oder die Mikroskope müssen finanziert werden, denn dies generiert zusätzliche Kosten.

Noch ein anderes Beispiel ?
Die RKI – Richtlinien und ihre dadurch notwendig gewordenen Änderungen in Praxis- Ausstattung und Organisation.
Ich begrüße diese Richtlinien, (emotional gesprochen bin ich sogar ein ein großer Fan davon, aber dass darf man nicht laut sagen, sonst wird man als Spinner abgetan).

Vieles davon tun wir seit geraumer Zeit und sind lange verlacht worden dafür. (z.B. Sterilisation all unserer Instrumente, aller Bohrer, Winkelstücke seit 1993, patientenspezifische Wurzelkanaleinmalinstrumente seit 2002).

Jetzt -2012- ist alles richtig, was wir schon so lange taten.

Aber es kann doch nicht sein, dass die obligat damit in Zusammenhang stehenden Kosten nicht von Erstatter- Seite berücksichtigt werden.

Denn diese Mehrkosten gegenüber der traditionellen Vorgehensweise sind enorm.

Aus eigener Erfahrung heraus kann ich sagen, dass einen Riesen- Kostenunterschied besteht. Genauso im Übrigen, wenn man statt eines N -Sterilisators  mehrere hochempfindliche und wartungsintensive computergesteuerte B – und S- Steri´s betreibt.
Oder nehmen wir den Kostenaufwand, der mit einem DAC oder Thermodesinfektor (Anschaffung, Betrieb, Wartung) verbunden ist.
Und noch was – es ist nicht wahr, dass Winkelstücke nicht leiden, wenn sie permanent sterilisiert werden.

Sie tun es und verursachen über die einmalige Anschaffung hinaus weitere, nicht unerhebliche Kosten.

Warum werden diese Dinge nicht ihrer tatsächlichen Bedeutung entsprechend artikuliert?
Vielleicht weil es wesentlicher einfacher ist, das Potemkinsche Dorf der deutschen Spitzenqualität zum Null – Tarif aufrecht zu halten.
Klingt kuschelig, trifft aber merkwürdigerweise außerhalb der Zahnmedizin auf nichts zu, weder im idealen und erst gar nicht in  realen Leben und das nicht nur nicht in Deutschland, nein auch überall sonst nicht auf der Welt.

Was bleibt ? Eine Vision, ein möglicher Weg.

Spitzenqualität, offen dargelegt und damit zwangsläufig losgelöst vom Erstattungsverhalten der Kassen.

„Geht nicht“, hör ich sie sagen.

Aber hatten wir nicht schon in der Vergangenheit  solche Situationen ? Es mag schon einige Zeit her sein, aber es gab schon bislang immer wieder Kollegen, die ihre Kassenzulassung zurückgegeben haben.
Und nur noch privatzahnärztlich tätig waren.

Die Voraussetzungen hierfür waren eine vorhandene Praxis- Klientel, die einen solchen Schritt wirtschaftlich tragbar machten.
Und der Wille, sich von seinen GKV- Patienten trennen zu wollen. Für mich kam diese Option aus dem zweiten Grunde nie in Frage.

Und was brauchen wir jetzt ? Sicherlich nicht ein Patientenklientel, dass zum größten Teil aus Privatpatienten besteht. Sondern vielmehr Patienten (gleich ob GKV oder PKV), die bereit sind, den Differenzbetrag zwischen Versicherungshonorar und tatsächlich patientenspezifisch entstandenem Behandlungsaufwand zu tragen.

Die Voraussetzungen, nochmal zusammengefasst:

  • Die sprichwörtlich weit überdurchschnittliche Qualität muss vorhanden sein.
  • Sie muss für den Patienten sichtbar und nachvollziehbar sein. Dies setzt eine intensive Aufklärung und umfassende Dokumentation der Praxistätigkeit voraus in bislang unbekanntem Ausmass

Noch ein Pferdefuss – aus einer solch transparenten Darstellung des Preisgefüges und bei beschriebener Vorgehensweise lassen sich nie Riesenerträge generieren.
Auch das ist eine unbequeme Wahrheit: „Schnell,schnell“ bedeutete gestern, heute und morgen machen wir mehr Geld. Zumal ja hier der schon zu Beginn erwähnte Umstand, dass ein Patient nur  unvollkommen die Vorgänge in seinem Mund beurteilen kann, verschleiernd zur Geltung kommt. Der behandelnde Zahnarzt, der sich für den hier skizzierten qualitativ hochwertigen Weg entscheidet, erhält aber ein Plus an Behandlungsqualität, dass Mindereinnahmen auf nicht pekunärer Ebene aufwiegt.

In diesem Sinne:

„Dieser Weg wird kein leichter sein
Dieser Weg wird steinig und schwer
Nicht mit vielen wirst du dir einig sein
Doch dieser Leben bietet so viel mehr“

Grundvoraussetzung jedoch für all das: Eine pauschal vorgenommene Kriminalisierung von seiten der Privat- Versicherungen („Ihr Zahnarzt betreibt Überversorgung“) darf nicht länger durchgeführt werden.

Ich vermute jedoch, dass an dieser in der Vergangenheit durchgeführten  Vorgehensweise (Große Versicherungen haben in Deutschland mehrere Millionen Mitglieder, ein vorgefertigtes Schreiben (zusätzlicher Arbeitsaufwand geht gegen Null) spart der Versicherung demnach viele Millionen Euro pro Jahr) aus genau diesem Grund weiter festgehalten wird.
Aber ich lasse mich gerne durch Taten eines Besseren belehren, gerade die ERGO – Versicherung ist nach ihrer Budapest- Affäre sicherlich bemüht, verloren gegangenes Vertrauen ihrer Kunden zurückzugewinnen.

Noch ein paar abschließende Bemerkungen: Zum einen der Hinweis auf einen Artikel von Janusz Rat von 1997, damals Vorstandsmitglied der BLZK, demnach von einem hochrangigen Vertreter der Standespolitik vorgetragen.
So gesehen – kein neuer Weg. Und mein Dank geht an Hans Bodirsky, meinem Ausbilder in der Praxis direkt nach dem Studium, der mich schon 1990 auf diesen Weg einstimmte.

Das Schöne ist: Im Verlauf der letzten 20 Jahre ist der skizzierte Weg leichter, begehbarer geworden.
Und durch das Internet haben ungleich mehr Gleichgesinnte als früher die Möglichkeit, über räumliche Distanzen hinweg zusammenzufinden, sich auszutauschen, abzustimmen, Abläufe gemeinsam zu erarbeiten und miteinander zu teilen.

Und zum Abschluss, was man auch 2012 auf gar keinen Fall tun sollte: Wenn ein Kunde im Gebäck eine Zigarettenkippe findet, nie diesem vorhalten, dass sei vollkommen ausgeschlossen und der Kunde selbst habe die Zigarettenkippe in das Gebäck eingeschleust. Man sieht, QM wäre auch in anderen, nicht medizinischen Lebensbereichen eine gute Sache.

2012- Willkommen in der Realität! 4 KO – Kriterien (69 Prozent – Teil 4)

von Hans – Willi Herrmann 

Warum Flugzeuge abstürzen und Zahnarztpraxen pleite gehen“.

So titelte der Wiesbadener Zahnarztkollege und Airbus- Pilot Bernhard Sanecke vor einigen Jahren einen seiner Vorträge.

Auch ich habe hier an dieser Stelle wiederholt den Bezug zum Piloten aufgegriffen, eine abschließende Einschätzung fehlte bislang noch.

Ich möchte diese an den Jahresbeginn 2012 stellen, stellt dieses Jahr doch mit der Einführung einer neuen privatzahnärztlichen Gebührenordnung eine Zäsur dar, deren nachhaltige Konsequenzen sich vermutlich die meisten, weder Patienten noch Anbieter im Gesundheitswesen (damit meine ich die Zahnärzte), gar nicht bewußt sind.

Fest steht: Auch 24 Jahre nach der letzten Änderung der Gebührenordnung, der GOZ 88, ist es zu keiner Anhebung des Punktwertes gekommen.

Für den Laien: Der Punktwert ist so etwas wie der Benzinpreis in der Honorarberechnung. Nur wenn er steigt, erhält ein Zahnarzt für die gleiche Behandlung mehr Geld. Bleibt er hingegen gleich, so hilft nur, mehr zu arbeiten, um den Verdienst zu erhöhen. Steigen die Ausgaben, und wer will bestreiten, dass sich seit 1988 die Kosten (und nicht nur für Benzin, dass damals umgerechnet 47 Cent kostete) teilweise drastisch erhöht haben, so muss mehr gearbeitet werden, allein um das ehemals vorhandene Einkommen auch nur zu halten.

Tut man es nicht, so ist schnell der Bereich des Break Even unterschritten, die Zahnarztpraxis macht Verluste. Längeres Krankbleiben verbietet sich also von selbst, Kontinuität ist angesagt, die Tretmühle Praxis muss ständig in Bewegung bleiben, ein Umstand der paradoxerweise eben gerade nicht gesundheitsfördernd wirkt und Burn Out (ist ein Modewort aber es trifft zu) oder die Flucht in Scheinwelten fördert. Also nicht ganz ohne Grund ist der Anteil suchtkranker Ärzte, aber auch deren Suizidrate, überdurchschnittlich hoch.

Warum aber wurde der Punktwert nicht geändert ?

Die Antwort ist einfach.

Weil keine Notwendigkeit dazu besteht.

Nachfolgend 4 KO – Kriterien, warum es zu keiner Punktwerterhöhung gekommen ist und – schlimmer noch, aber nach der Lektüre dieses Artikels nachvollziehbar – warum es hierzu auch in absehbarer Zeit nicht kommen wird.

KO – Kriterium 1:

Die Deutschen sind ein spendefreudiges Volk.

Das hat auch das Jahr 2011 wieder gezeigt. 
Wenn irgendwo Not in der Welt ist, wird der Geldbeutel geöffnet.

Selbst in den gegenwärtigen Zeiten, in denen die wirtschaftliche Situation bei einer ganzen Reihe von Bürgern nicht rosig daherschaut. Ob Hungersnot, Erdbeben, Flutkatastrophe, es wird gespendet.

Eine Grundvoraussetzung muss allerdings erfüllt sein. 
Es muss den Empfängern der Spenden schlechter gehen als den Spendern.

Je größer die Diskrepanz, umso besser.

Und jetzt mal Hand aufs Herz.

Solange es „dem“ Zahnarzt, seine wirtschaftliche Situation betreffend, besser geht als 90 Prozent seiner Patienten, solange ist kein Verständnis von Seiten der Patienten zu erwarten.

Da hilft auch kein noch so ausdauerndes und monoton wiederholtes Klagen. „Dann heul doch“, dieses legendäre Zitat Gerd Knebels werden ihm die Patienten in Gedanken entgegenrufen, um sich stande pede wieder den eigenen Widrigkeiten des Alltages zu stellen.

Hilfe, aufrichtige Unterstützung von Seiten der Patienten ist demnach erst zu erwarten, wenn sich das Verhältnis deutlich in Richtung 50 % hin wandelt.

Davon sind wir im Moment noch weit entfernt.

Oder -anderes Szenario- sofern im konkreten Einzelfall der jeweilige, von seinen Patienten geschätzte Behandler seine Praxis zuschließt. Dann ist es jedoch zu spät.

KO – Kriterium 2:

Die von Berufsverbänden skizzierten Horrorgeschichten des Not darbenden Zahnarztes entsprechen nicht der Realität.

Natürlich sind die goldenen Zeiten der 70er und frühen 80er Jahre, in denen der Beruf des Zahnarztes (möglicherweise sogar weitestgehend losgelöst vom Können des Tätigen) eine Lizenz zum Gelddrucken darstellte, lange vorbei.

Sie waren schon Vergangenheit, als ich 1993 meine eigene Praxis eröffnete.

Fakt ist aber, dass unabhängig vom Festhalten an der GOZ 88 es Änderungen in der Zahnmedizin gab, die eine Anpassung an die Preisgestaltung ermöglichten und zwar losgelöst vom weiterhin festgeschriebenen Punktwert. Als Beispiele dafür möchte ich die dentinadhäsive Kunststoff – Restaurationen, die Veränderungen im Rahmen der Prophylaxe- Leistungen (ich verabscheue nachwievor den Begriff der „professionellen“ Zahnreinigung, denn auch eine „einfache“ Zahnreinigung ist professionell), die Änderungen im Bereich des Zahnersatzes im Hinblick auf Grund- und Wahlleistungen, sowie zuletzt die Veränderungen im Bereich der Endodontie aufführen. In diesen Bereichen war es dem Zahnarzt zumindest teilweise möglich geworden, seine Honorierung an die situationsbedingte Kostensituation anzupassen. Um auf unser Beispiel mit dem Benzin zurückzukommen, er konnte dem Patienten nun neben Benzin auch noch Super, Bleifrei, und Diesel anbieten und den Preis hierfür in einem gewissen Rahmen eigenverantwortlich festlegen.

So ist es zu erklären, dass, aller in der Realität defacto vorgenommenen Einschneidungen zum Trotz, die Einkommen der Zahnärzte (zumindest im Schnitt) sich auf einem gewiss niedrigeren, aber dennoch solidem Niveau konsolidieren konnten, in anderen Fällen moderat gestiegen sind. Von flächendeckenden Insolvenzen kann also nicht gesprochen werden.

Die Zahnärzte sind demnach zwar nicht die Gewinner dieser Reformen, das sind Politik und Krankenkassen, die in den letzten Jahren Milliardengewinne im Bereich der Zahnmedizin eingefahren haben, sie sind aber auch nicht die großen Verlierer. Das sind zweifellos die Patienten, denn die sind diejenigen, die immer mehr, Jahr für Jahr, aus eigener Tasche für ihre Gesundheit dazuzahlen müssen, und das ja nicht nur in der Zahnmedizin, sondern auch in gleichem oder sogar noch stärkerem Maße für die Bereiche Medizin, Pharmazie, sowie den Bereich der Kuren und der Gesundheitsvorsorge. Und die Patienten haben nur die Wahl, zu zahlen, oder einen Verlust an Gesundheitsqualität in Kauf zu nehmen.

So betrachtet, erscheint die Position der Zahnärzte, denen man zumindest de facto zugestanden hat, gewisse Teilbereiche in der Zahnmedizin marktregulativ anzupassen, nun gar nicht mehr so übel.

KO – Kriterium 3:

Wieviel Piloten kennen Sie ? Und wieviele Zahnärzte ? Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiß.

Wir bemühen jetzt ein Vorurteil, aber manchmal hilft es, Dinge durch Überspitzung plastischer darzustellen: Der Lufthansa- Pilot, der wie ich Mitte der 80er Jahre seine Ausbildung gemacht hat, arbeitet 24 Stunden die Woche, ist Porschefahrer, wohnt in einem repräsentativen Bungalow mit Swimmingpool im Vordertaunus, geht mit 160.000 Euro im Jahr nach Hause und mit 55, spätestens 60 Jahren in Rente.

Das neidet ihm aber keiner.

Weil ihn keiner kennt.

Oder ? Wieviel Lufthansa- Piloten kennen Sie persönlich ?

Zahnärzte gibt es dafür eine ganze Menge, die laufen jedem Patienten also zwangsläufig über den Weg. Und wenn das in einem Auto passiert, das größer ist als das eigene, der Urlaub auf den Malediven stattfindet und nicht in Side, der Sonntagsspaziergang durch das Neubaugebiet das schmucke Eigenheim des Dentisten offenbart, dann kommt in Deutschland (denn in diesem Punkt haben wir keine US – Verhältnisse, bei uns wird, anders als in USA eben nicht daran die Qualität des Behandlers gemessen im Sinne eines „Der kann offensichtlich was, sonst hätte er es nicht so weit geschafft…“) ein nicht wegzudiskutierendes Maß an Sozialneid zum Tragen.

Auch das lasse ich, lediglich beobachtend und als deutsche Eigenheit registrierend, unbewertet als Fakt im Raum stehen.

Fest steht jedoch auch hier wieder: Solange noch Insignien eines wie auch immer gearteten Praxiserfolges zu sehen sind, ist an eine vom Patienten sanktionierte Gehaltsanpassung nicht zu denken. Soll heißen, erst wenn das Auto des Zahnarztes deutlich kleiner und älter ist als das eigene und sein Jahresurlaub auf Balkonien in der Mietwohnung stattfindet, darf wieder die Stimme erhoben und eine Gehaltssteigerung postuliert werden.

Siehe KO- Kriterium 1.

Und die Piloten ?  Haben Glück, dass sie gewissermaßen noch unter der Nachweisgrenze laufen.

KO – Kriterium 4:

Wem gehört eigentlich das Flugzeug, dass der Pilot fliegt und wer bezahlt die Flugbegleiter ?

Streiks oder Streikandrohungen von Pilotenseite gab es des öfteren in der Vergangenheit. Und vollkommen unabhängig davon, ob diese berechtigt waren oder nicht, sie waren in der Regel von Erfolg gekrönt.

Wenn die „Pilotengewerkschaft“ zum Streik aufruft, dann lehnt sich der Pilot entspannt zurück und genießt die arbeitsfreie Zeit mit dem sicheren Wissen, bei der Wiederaufnahme seiner Arbeit mit einem satten Plus an Bezügen zum Pilotensitz zurückkehren zu können.

Auflaufende Kosten aus seinem „Kleinunternehmen Flugzeug“ gibt es für ihn nicht. 
Ein entscheidender Unterschied zum Kleinunternehmer „Zahnarzt“.

Der hat nämlich zur Praxisgründung einen Kredit von 350 – 500.000 Euro aufgenommen, den er abbezahlen muss, er hat laufende Kosten für Miete etc. und er zahlt die Gehälter für seine zahnmedizinischen Mitarbeiter in der arbeitsfreien Zeit.

Machen wir uns nichts vor. Wäre der Pilot anteiliger Kreditnehmer für sein Arbeitsgerät „Flugzeug“ und müsste er die Gehälter der Flugbegleiter aus eigener Tasche zahlen, jegliches Streikgebaren wäre sofort und ein für alle mal vom Tisch.

Auch umgekehrt wird ein Schuh draus: Ein Zahnarzt, der in eigener Praxis steht, ist erpressbar. Er ist auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, dass seine Praxis läuft, dass er arbeiten kann.

Oder er geht pleite. Ziemliche ungleiche Hebel, was Gehaltsverhandlungen angeht, zumal die Machtverhältnisse offenliegen.

Ein cooler Bluff a la „Oceans Eleven“ scheidet also von vorne herein aus.

Wer es dennoch tut (oder auch nur andeutet), macht sich lächerlich.

Stellen sie sich einen Pokerspieler vor, der als einziger von allen Spielern von Beginn an seine 5 Karten offen auf den Tisch legen muss.

Ziemlich langweiliges Spiel.

Vorhersagbarer Ausgang.

Ein Ärztestreik mit diesen Voraussetzungen ?

Undenkbar.

Das wissen Gesetzgeber, Ministerialbürokratie und Krankenkassen.

Gibt es ein Ausweg aus diesem Dilemma ?

Einen Königsweg sicher nicht, aber es gibt eine Lösung.

Darüber morgen an dieser Stelle.