Nein. Kein Schreibfehler.
Und wir sind auch nicht beim Glücksrad.
Niemand muss ein „S“ kaufen.
Also wirklich Elektionsvorteil.
Denn der Patient, der zu uns kommt, ganz gleich, ob auf eigene Veranlassung oder durch Überweisung, tut dies freiwillig.
Erwartet, wünscht einen Behandlungsoption.
Eine Alternative.
Die wir ihm anbieten.
Und dabei – und das ist jetzt ein ganz wichtiger Punkt – unser freundliches Angebot präsentieren, die Behandlung betreffend.
Welches wir, unserem Aufwand gemäß – im Rahmen der juristischen Vorgaben der Gebührenordnung – frei kalkulieren.
Und damit losgelöst von den Sachzwängen, die uns im Sinne unserer Verpflichtung als Kassenzahnarzt auferlegt wurden.
Kennen wir doch alle – Die Behandlung muss ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich sein.
Wobei das Wirtschaftlichkeitsgebot nur für den finanziellen Rahmen gilt, den die Krankenkassen vorgeben. Nicht für den wie auch immer gearteten Aufwand, den wir betreiben müssen, um ein medizinisch adäquates, auf der Höhe der Zeit sich befindliches Ergebnis zu zielen.
„Wir zahlen Alles“, diesen Satz der Krankenkassen haben wir doch allzuoft gehört, ebenso wie die unverhohlen entgegengeschleuderte Drohung, diesmal von Krankenkasse und Zahnärztekammer unisono: „Als Kassenzahnarzt sind sie verpflichtet, dem Patienten eine kostenlose Kassen-Endo anzubieten.
2024 werde ich 34 Jahre nun schon als Zahnarzt behandelnd tätig sein.
Eine für mich surreale Situation.
Ich kann nicht glauben, dass dem so sein soll. Ich bin nun schon länger fertiger Zahnarzt als mein gesamtes Leben zuvor.
Und viele viele Jahre lang, mindestens 23 Jahre, genau genommen sogar 27 Jahre lang, habe ich mit dieser Last des „Machen Müssen“, des „Die Rahmenbedingungen fremdbestimmt vorgegeben Bekommen“ gelebt.
Gelitten.
All diese Einschränkungen.
Diese abstrusen Winkelzüge, die unternommen wurden, um ein krankes, längst bis in die kleinsten Bereiche hinein korruptes, pervertiertes System am Leben zu halten. Ihm nach aussen hin den Anschein des Korrekten, Bestmöglichen und Einwandfrei Funktionierenden zu geben. Gemäß der alten Maxime Christian Morgensterns „Nicht sein kann, was nicht sein darf“
Kleiner Exkurs ins Lterarische, soviel Zeit muss sein
Die unmögliche Tatsache
Palmström, etwas schon an Jahren,
wird an einer Straßenbeuge
und von einem Kraftfahrzeuge
überfahren.»Wie war« (spricht er, sich erhebend
und entschlossen weiterlebend)
»möglich, wie dies Unglück, ja –:
daß es überhaupt geschah?Ist die Staatskunst anzuklagen
in bezug auf Kraftfahrwagen?
Gab die Polizeivorschrift
hier dem Fahrer freie Trift?Oder war vielmehr verboten,
hier Lebendige zu Toten
umzuwandeln, – kurz und schlicht:
Durfte hier der Kutscher nicht –?«Eingehüllt in feuchte Tücher,
prüft er die Gesetzesbücher
und ist alsobald im klaren:
Wagen durften dort nicht fahren!Und er kommt zu dem Ergebnis:
»Nur ein Traum war das Erlebnis.
Weil«, so schließt er messerscharf,
»nicht sein kann, was nicht sein darf.«
So werden Tag für Tag neue Winkel- und Klimmzüge unternommen, oder sagen wir besser, uns verordnet, die in vielen Fällen dem ärztlichen Denken und Handeln vollkommen konträr gegenüberstehen. Nur ein Beispiel von vielen, wir könnten stundenlang ähnliche Situationen aneinanderreihen: Der im 3. Quadrant alleinig fehlende Zahn 35 bedingt, dass für eine notwendige Wurzelkanalbehandlung des Zahnes 36 der gesetzlich versicherte Patient keine Kostenerstattung der enddontischen Kassenleistungen erfährt. Kassenleistung sei, so heißt es, die Extraktion des Zahnes. Aus medizinischer Sicht ist der Zahn 36 unbedingt erhaltungswürdig, er ist auch ohne Zweifel sogar unproblematisch erhaltungsfähig, dennoch verweigert die gesetzliche Krankenversicherung die Kostenübernahme. Der Kollege, der die Behandlung dennoch durchführt, wird in Regress genommen, ungeachtet des positiven Behandlungserfolges im Übrigen ( und zukünftig Dank der hochgelobten aber bislang katastrophal gescjheiterten TI, vollautomatisch und zeitnah, man erinnere sich zu gegebener Zeit an meine Worte).
Zurück zum Thema.
In früheren Jahren kam es immer wieder vor, das die von mir vorgesehene Behandlung grundsätzlich in Frage gestellt und die Rechtmäßigkeit der Behandlung an sich und/oder damit verbundener Kosten (ob richtig oder nicht) negiert wurde.
„Der darf das nicht“.
Sagen KZV und Krankenkassen.
UND GENAU DAS geht nicht mehr.
Habe ich nicht mehr.
Der Patient kommt.
Ich untersuche.
Nenne die durchzuführende Behandlung.
Und die damit in Zusammenhang stehenden Kosten.
Aufwandgerecht kalkuliert.
Und dann warte ich.
Auf die Antwort des Patienten.
Der – so ist das richtige Leben – sich gegen unseren Therapieplan entscheidet.
Oder seine Zustimmung gibt.
Dann jedoch zu genau den Rahmenbedingungen, die ICH vorgebe.
Und nicht die Krankenkassen oder die KZV.
Heißt – ich behandle, was ich behandeln möchte, zu den Konditionen, die ich frei bestimme.
Und es geht mir gut dabei.
Das wir uns richtig verstehen. Gut hat mit Geld nix zu tun. Gut heisst „gutes Gefühl“. Freude. Spass. Uneingeschränkt. jeden Tag erneut.
Wann hatten sie dies das letze Mal ? Hinter der Tür von Behandlungszimmer 1 ?
Ehrlich jetzt. Nur Mut. Trauen Sie sich. Ab in die Kommentare mit ihrem Frust.
Immer dran denken. Mir ging´s 27 Jahre doch genauso.
Also mit Sicherheit viel viel länger als Ihnen.
Darum schreib ich hier.
Machen sie nicht den gleichen Fehler, den ich viel zu lang gemacht habe.
In dem Zusammenhang – Was antworten Sie eigentlich auf die alles entscheidende Frage?
Die Frage nach der kostenlosen Kassenendo ?
Über die klassischen Fehler, die in diesem Zusammenhang gemacht werden und die bestmögliche Antwort spreche ich in der nächsten Episode unter dem Titel „CATCH 22“.



