von Christian Danzl
Sie wird wohl kommen, die elektronische Gesundheitskarte.
Uns wird die Anschaffung von Lesegeräten empfohlen, um unsere Leistungen, die wir im Gesundheitsystem erbringen auch weiterhin abrechnen zu können. Der Kauf wird finanziell von den KZVen bezuschusst (selbstverständlich durch bereits von uns bezahlten Beiträgen).
Welches Lesegerät aber kaufen?
Zumindest eines, das von der Gematik, der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, zugelassen ist.
Meiner Meinung nach ist diese Frage als erstes an den Hersteller der Praxissoftware zu richten. Diese haben meist schon Empfehlungen bezüglich Modell und Anbindung, welches mit der jeweiligen Software am besten funktioniert, oder über das die meisten Erfahrungen vorliegen.
Desweiteren ist zu klären ob es ein reines eGK/KVK-Lesegerät werden, oder ob es ein Hybridlesegerät, also mit integriertem Bezahlterminal sein soll, wie zum Beispiel beim Hypercom Artema medHybrid. Dies würde zumindest das Kabel- und Gerätegewirr an der Anmeldung vermindern.
Eine weitere Option ist eine Tastatur mit integriertem eGK-Lesegerät, wie z.B. die Cherry-Tastatur G87-1504. Auch dieses System verringert verschiedenen Geräte, die rumstehen.
Jedoch bleibt auch zu bedenken, dass bei Kombigeräten der Ausfall eines Teiles oft zum Totalausfall des gesamten Gerätes zur Folge haben, und der Ersatz – sollte kein Wartungsvertrag vorhanden sein – evtl. mehrere Tage dauern könnte.
Aber was bringt uns die eGK ausser Kosten für Anschaffung, Installation, Updates (unter 1.000,- € wird das neue Lesegerät wohl kaum in einer Praxis installiert sein) noch?
Wir werden es sehen.
Noch kann der Patient wählen, was darauf gespeichert wird.
Minimal sind es die Stammdaten, also Name, Geburtsdatum, Adresse und Versichertenstatus, wie bei der jetzigen KVK auch, neu hinzukommen sind Informationen über den Zuzahlungsstatus und ein Bild des Patienten.
Über die anderen Funktionen (in Vorbereitung) kann der Versicherte noch entscheiden, ob sie aktiviert werden sollen:
- Versichertenstammdaten online prüfen/aktualisieren
- Notfalldaten
- Datenaustausch zwischen Ärzten
- elektronische Fallakte
Ob diese Funktionen auch in Zukunft optional bleiben oder Pflicht werden wird, wird sich zeigen.
Diese Optionen nicht zu nutzen hiesse, dass die eGK sinnlos wäre und definitiv nur Geld koste würde. Den Kassen, somit den Behandlern und letztlich den Patienten für ihre Behandlung.
Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass die Daten auf diese Karte absolut sicher sind, und es datenschutzrechtlich keinerlei Bedenken gibt, selbst wenn lt. Gematik „mehrere Dutzend Terabyte Daten“ (S. 2, Absatz 2) mit „über 10.000.000.000 Datentransaktionen“ durchs Netzgeschickt werden.
Auch gehe ich davon aus, dass ich definitiv KEINE Werbemails über Gesundheitsprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel in meinem e-mail Postfach finden werde, die gerade zu meinem aktuellen Gesundheitszustand passen.
Völlig unbegründete Argumente gibt die eGK würde man hier finden hier, hier und hier.