Welches Lesegerät für die eGK?

von Christian Danzl

Sie wird wohl kommen, die elektronische Gesundheitskarte.

Uns wird die Anschaffung von Lesegeräten empfohlen, um unsere Leistungen, die wir im Gesundheitsystem erbringen auch weiterhin abrechnen zu können. Der Kauf wird finanziell von den KZVen bezuschusst (selbstverständlich durch bereits von uns bezahlten Beiträgen).

Welches Lesegerät aber kaufen?

Zumindest eines, das von der Gematik, der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, zugelassen ist.

Meiner Meinung nach ist diese Frage als erstes an den Hersteller der Praxissoftware zu richten. Diese haben meist schon Empfehlungen bezüglich Modell und Anbindung, welches mit der jeweiligen Software am besten funktioniert, oder über das die meisten Erfahrungen vorliegen.

Desweiteren ist zu klären ob es ein reines eGK/KVK-Lesegerät werden, oder ob es ein Hybridlesegerät, also mit integriertem Bezahlterminal sein soll, wie zum Beispiel beim Hypercom Artema medHybrid. Dies würde zumindest das Kabel- und Gerätegewirr an der Anmeldung vermindern.

Eine weitere Option ist eine Tastatur mit integriertem eGK-Lesegerät, wie z.B. die Cherry-Tastatur G87-1504. Auch dieses System verringert verschiedenen Geräte, die rumstehen.

Jedoch bleibt auch zu bedenken, dass bei Kombigeräten der Ausfall eines Teiles oft zum Totalausfall des gesamten Gerätes zur Folge haben, und der Ersatz – sollte kein Wartungsvertrag vorhanden sein – evtl. mehrere Tage dauern könnte.

Aber was bringt uns die eGK ausser Kosten für Anschaffung, Installation, Updates (unter 1.000,- € wird das neue Lesegerät wohl kaum in einer Praxis installiert sein) noch?

Wir werden es sehen.

Noch kann der Patient wählen, was darauf gespeichert wird.
Minimal sind es die Stammdaten, also Name, Geburtsdatum, Adresse und Versichertenstatus, wie bei der jetzigen KVK auch, neu hinzukommen sind Informationen über den Zuzahlungsstatus und ein Bild des Patienten.

Über die anderen Funktionen (in Vorbereitung) kann der Versicherte noch entscheiden, ob sie aktiviert werden sollen:

  • Versichertenstammdaten online prüfen/aktualisieren
  • Notfalldaten
  • Datenaustausch zwischen Ärzten
  • elektronische Fallakte

Ob diese Funktionen auch in Zukunft optional bleiben oder Pflicht werden wird, wird sich zeigen.

Diese Optionen nicht zu nutzen hiesse, dass die eGK sinnlos wäre und definitiv nur Geld koste würde. Den Kassen, somit den Behandlern und letztlich den Patienten für ihre Behandlung.

Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass die Daten auf diese Karte absolut sicher sind, und es datenschutzrechtlich keinerlei Bedenken gibt, selbst wenn lt. Gematik “mehrere Dutzend Terabyte Daten” (S. 2, Absatz 2) mit “über 10.000.000.000 Datentransaktionen” durchs Netzgeschickt werden.

Auch gehe ich davon aus, dass ich definitiv KEINE Werbemails über Gesundheitsprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel in meinem e-mail Postfach finden werde, die gerade zu meinem aktuellen Gesundheitszustand passen.

Völlig unbegründete Argumente gibt die eGK würde man hier finden hierhier und hier.

5 Gedanken zu „Welches Lesegerät für die eGK?

  1. Also: Das Geld für die neuen Lesegeräte kommt nicht von der KZV aus den Beiträgen der Zahnärzte, sondern ist eine Sonderzahlung der Krankenkassen, über die ein entsprechender Vertrag auf Landesebene geschlossen wurde, z. B. hier: http://www.kvberlin.de/20praxis/70themen/egk/index.html

    Die Geräte, die eine Gematikzulassung haben, bieten alle die gleiche Schnittstelle an und sollten mit jedem Praxisverwaltungssystem (PVS) funktionieren. Ich habe jedenfalls nicht meinen Softwareanbieter gefragt, was ich kaufen soll.

    Gekauft habe ich ein “Omnikey e-Health 8751” bei Doccheck. Finanziell ist das Ergebnis so, daß das Gerät von der Gerätepauschale der KZV voll bezahlt ist, ich die Installationspauschale aber selbst eingesteckt habe, weil die Installation innerhalb von einer halben Stunde erledigt war. Als Zahnarzt habe ich nicht einen so guten Stundensatz. Da ich mit Folgekosten durch das kompliziertere und anfälligere Gerät rechne, ist das kein echter Trost.

    Nein, natürlich wird der Patient keine Mitspracherecht haben bei manchen Anwendungen, die ihn betreffen, wie etwa beim Informationsausstausch zwischen Ärzten per elektronischem Arztbrief oder elektronischer Fallakte. Der Patient hat heute schon keine Wahl, ob ich mich mit meinen Kollegen über seine Befunde telefonisch, brieflich, per Fax oder (verschlüsselter) Email austausche, sofern er diesem Austausch einmal explizit oder konkludent zugestimmt hat.

    Als das Internet verfügbar wurde, standen auch viele skeptisch abseits. Heute ist das Internet aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Die eGK ist der Schlüssel zu einem neuen, medizinischen Internet, das gegenüber dem alten Internet mehr Sicherheit und neue Dienste bieten wird. Ich erwarte von technikbegeisterten Zahnärzten nicht Attentismus, sondern Mitmachen und Gestalten.

    • Hallo Michael,

      die “Sonderzahlung der Krankenkassen” stammt zweifellos aus den Versicherten- und Arbveitgeberbeiträgen, die die eigentlich eingezahlt haben, um eine Versorgung der Mitglieder im Krankheitsfalle abzusichern. Beiträge, die anderen Verwendungszwecken zugeführt werden, gehen dem ursprünglichen Einzahlungsziel verloren.

      Im Moment ist für mich nicht erkennbar, was die eGK nun kann, was die alte KVK nicht konnte. Dafür sind die Kosten nicht absehbar, wie man mittlerweile selbst auf Wikipedia nachlesen kann (http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Gesundheitskarte):

      “Am 24. November 2006 veröffentlichte der Chaos Computer Club eine Kosten-Nutzen-Analyse von Booz Allen Hamilton (jetzt Booz & Company). Diese im Auftrag der gematik erstellte Analyse ergab, dass nicht nur die Einführung, sondern auch die weitere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte enorme Kosten verursachen wird. Die Analyse bezog sich auf einen Zeitraum von zehn Jahren. Der CCC schrieb dazu auf seiner Homepage: „In bester Tradition staatlicher Software-Großprojekte wird hier sehenden Auges ein weiteres extrem kostenträchtiges Prestigeprojekt angegangen, dessen Nutzen in keinem sinnvollen Verhältnis zu den Risiken und absehbaren Problemen steht. Eine erste Sichtung der Daten deutet auf eine massive Kostenexplosion bei der Einführung der Gesundheitskarte und ein weiteres Technologie-Desaster hin.“

      In einer Studie aus dem Jahr 2009 veranschlagte Booz Allen Hamilton die Kosten der Einführung auf 2,8 bis 5,4 Milliarden Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren.”

      Booz Allen Hamilton, eine führende Technlogieberatungs-Firma der US-Regierung mit immerhin über 20.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz jenseits der 4 Mrd. US Dollar, kann man sicher nicht als technisch abseits stehend werten.

      Bei unsicheren Rahmenbedingungen und Planungsunsicherheit ist “Attentismus” eben nicht unbedingt ein Fehler: und im Bezug auf Datensicherheit sicher schon dreimal nicht, erleben wir doch in diesem Feld zur Zeit jeden Tag neue Überraschungen…

      In jedem Fall sollte hinter einem solchen Schritt politisch mehr stecken als “Technikbegeisterung” oder Aktivismus: denn einfach mit der Zeit zu gehen, heißt nicht unbedingt zu wissen, wohin.

      Die ursprünglich einmal angedachten, vielleich sogar auch hehren Ziele werden mit der deutschen eGK auf absehbare Zeit sicher nicht erreicht. Es wird im System Geld verpulvert, dass für andere Dinge sinnvoller augegeben würde. Und wenn es nur eine Beitragssenkung in der Sozialversicherung wäre!

      Grüße vom Lande,
      Thomas Weber

  2. Hallo Christian,

    vielen Dank für das Anschneiden dieses wichtigen Themas.

    Auch unsere Politiker beschäftigen sich damit…., wenn auch nur mehr noch in “kleinen Anfragen”. Die mE interessanteste dazu kam von der Fraktion der LINKEN (!) und die Antwort der Bundesregierung liegt jetzt auch vor:

    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/058/1705838.pdf

    Lesenswert, vor allem unter dem Aspekt der Kosten-Nutzen-Relation.

    Grüße vom Lande, Thomas

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