Vierunddreißigdreiundneunzig.

 von Thomas Weber

Anno 1989 kam ich als wissenschaftlicher Assistent zu Professor Klaiber an die Uni Würzburg. Inspiriert von Artikeln von Leo Miserendino interessierte ich mich damals für Endoinstrumente, ihre Querschnitte, ihre Spitzengeometrie, und wo und wie sie was bewirken und warum. Klar, dass ich dazu dann in den Assistentenbesprechungen referieren und schließlich auch in der Endo-Ausbildung mitwirken musste.
Und damit übernahm ich auch manche Rettungsversuche verunglückter Kursendos.
Und damit bekam ich auch das Masseran-Kit unserer Abteilung in meine Box, das – bis dahin nahezu ungebraucht – im Schrank der Abteilung gehütet wurde. Wer kennt es noch?

Meine ersten abgebrochenen Feilen aus dem Studentenkurs entfernte ich tatsächlich mit dieser Werkzeugkiste, die schon damals fast 20 Jahre alt war,  mit ihren Riesentrepanbohrern und Greifklemmen…. und das ohne Mikroskop oder Lupenbrille und ohne Ultraschall.

Natürlich: damals gab es keine vollrotierenden NiTi-Feilen, deren frakturierte Spitze im apikalen Drittel hinter einer Kurve saß. Aber es gab abgebrochene Hedströmfeilen, Kerr-Feilen und auch Metallstifte zuhauf und es war war schon ein Wunder, dass es überhaupt funktionierte, solche Dinge aus einem Kanal zu entfernen, obwohl natürlich viele Zähne mit extremer Schwächung ihrer Wurzel zurückblieben. Und mancher Zahn landete letztlich doch in der Chirurgie.

Heute gibt es Mikroskop, Ultraschallpräparation, perfektonierte Tube-Techniken oder den FragRemover. Und richtige Endo-Spezialisten mit breiter Aus- und Weiterbildung.

Eines brauchte man aber damals wie heute für die Entfernung frakturierter Instrumente: meist sehr viel Zeit und noch mehr Geduld.
Zeit, die ich als Assistent an der Uni hatte. Quasi unbegrenzt. Zeit, die heute in der Praxis eine Menge Geld kostet.

Nun, was darf sie denn dann kosten: die Entfernung eines frakturierten Instruments aus dem Wurzelkanal?

Die GOZ kennt eine solche Gebührenziffer gar nicht.

Offensichtlich bricht einem richtigen, standespolitisch in einer Körperschaft aktiven und bei GOZ-Beratungen beteiligtem Zahnarzt doch im Kanal nichts ab. Da ist vielleicht höchstens der Zahn nicht erhaltungsfähig und kommt raus.

Die PKV sieht das aber tatsächlich – und beachtenswerterweise – anders:
„Der PKV-Verband hat sich mit dem 8. Beschluss des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen zu dem Thema positioniert:
Die Entfernung frakturierter Wurzelkanalinstrumente aus dem Wurzelkanalsystem stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. Aus
grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband hält als Analoggebühr die GOZ-Nr. 2300 (Entfernung eines Wurzelstiftes) für angemessen.“

Wer jemals ein tief im Kanal frakturiertes Wurzelkanalinstrument entfernt hat, wird die “akzeptierte” Analogberechnung der PKV allerdings lachhaft finden: 34,93 € sei dafür „angemessen“?

Da kriegt man ja für einmal simples Zahnsteinentfernen beim Vollbezahnten zum Durchschnittssatz durch die Prophylaxehelferin mehr!

Meine Konsequenz: ich entferne keine Fragmente aus Wurzelkanälen mehr – als Analogleistung.
Wenn überhaupt, dann nur nach „freier Vereinbarung“.
Da kann die PKV erstatten oder auch nicht: mir ist das egal.
Warum die BZÄK meint in “Beratungsforen” mit Beihilfe und PKV gemeinsame Sache in der GOZ-Auslegung machen zu müssen, werde ich niemals verstehen.

Eine unzureichende Gebührenordnung wird durch noch unzureichendere Kommentierungen nicht besser.

Und die GOZ ist völlig unzureichend. Das zeigt überraschenderweise genau dieser Kommentar des PKV-Verbandes.

Und das ist dann doch wohl der eigentliche Skandal.

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Zum Nachlesen: https://www.pkv.de/w/files/goz-kommentierungfaq/gebuehrenteil.pdf