Heilt es oder heilt es nicht? (3)

In dem letzen Beitrag hatte ich um die zeitliche Schätzung des Heilungsverlaufes gebeten. Vielen Dank für die Teilnahme.

Die Ergebnisse:

Antwort Stimmen Prozent
6 Monate 0 0%  
1 Jahr 0 0%  
2 Jahre 3 16%  
3-5 Jahre 12 63%  
Mehr als 5 Jahre 3 16%  
10 Jahre 1 5%  
mehr als 10 Jahre 0 0%

Ausgangspunkt war die oftmals gestellte Frage: Wann ist die Entzündung weg?

In dem vorgestellten Fall ist zur Dauer der röntgenlogisch erkennbaren Heilung ein Zeitraum von fast genau 7 Jahren vergangen.

Meine Antwort an den Patienten lautet auf diese Frage: Die Heilung dauert in der Regel genau so lange, wie der Zeitraum der Entstehung bis zur Manifestation der Entzündung.
Wir wissen allerdings fast nie, wie lange genau der letzt genannte Zeitraum war.

Der Zeitraum von 7 Jahren entspricht nicht dem im Paper „Good clinical practice: Die Wurzelkanalbehandlung“ genannten Zeitraum.

Was können Ursachen sein?
Der Fall wurde 2005/2006 begonnen zu behandeln. Die DGZ Stellungnahme ist vom Jahr 2004/2005. Es sind also keine wesentlichen Unterschiede im Jahrgang vorhanden.

Die Revision unter mikroskopischer Kontrolle war für mich zum damaligen Zeitpunkt sehr schwierig. Es war meine erste Thermafilrevision mit verkeiltem Carrier. Die Desinfektion erfolgte mit NaOCl 5%, CHX,  und EDTA 17% und Ultraschallaktivierung.
Die Aufbereitung der Kanäle erfolgte mit Profile und ProTaper. Die Behandlung verlief zweizeitig und es wurde CaOH als Med. verwendet.

Mich überrascht der langsame Heilungsverlauf im Verhältnis zum Artikel der DGZ.
Die Aufbereitung, bzw. der shape ist nicht das, was ich als gut bezeichnen würde. Damit müsste auch die Desinfektion im apikalen Kanalbereich weniger effektiv sein.
Weniger Volumen an Desinfektionsmittel und der Transport per Kanüle dahin war von mir weniger überwacht als heute. Aber es heilte.
Ein weiterer oder anderer Grund könnten die apikalen Sealer-Puffs durch die erste endodontische Behandlung und Thermal WF sein. Im Bereich dieser mir leider nicht bekannten Sealerreste könnte ein verlangsamte Heilung eingetreten sein.

Überpresstes Wurzelfüllmaterial ist für Schilder 1967 ein Hinweis für die erfolgreiche dreidimensionale Wurzelfüllung.
(Schilder, H. (1967). „Filling root canals in three dimensions.“ Dent Clin North Am: 723-744.;)
Es gibt in der Literatur Angaben, daß die Heilung bei Sealer Überpressungen um 32% geringer ist.
(The impact of sealer extrusion on endodontic outcome: A systematic review with meta-analysis.; Aminoshariae A, Kulild JC.; Aust Endod J. 2020 Apr;46(1):123-129. )

Ein Grund um biokompatiblere Sealer zu nutzen?

Möglicherweise, aber auf Wurzelspitze finden wir Fälle die schneller ausheilten, beispielsweise hier.

Ein weiterer Fall aus meiner Praxis um 2006, zeigte die apikale Heilung ohne Sealerextrusion im Bereich von 5 Jahren. Leider kam es zu einer VRF nach ca. 13 Jahren. Auch hier ein etwas längerer Heilungsverlauf.
Ich kann nicht einschätzen, warum das so ist. Aber es erscheint mir eine Verquickung mehrere Dinge zu sein – 1. Röbildauswertung -Heilungsphase oder auch Stagnation wird oftmals Fällen zu schnell vermutet, 2. Behandlerfähigkeiten, wie in dem Fall von mir und möglicherweise 3. gewebetoxische Materialien und 4.Schwierigkeiten und Biofilmpersistenz in Revisionsfällen.

 

 

Heilt es oder heilt es nicht? (2)

Vielen Dank für die Teilnahme!

Es ist, wie erwartet gekommen. 12 Zahnärzte, 13 Meinungen… ;-)

Nein, Spaß bei Seite, aber es gibt verschiedene Einschätzungen. Dabei waren Röntgenbilder einfach zu befunden. Die Qualität der Aufnahmen lies dies gut zu.
Nun müssen wir uns fragen, woran liegt das?

  1. Jeder Teilnehmer hat sehr wahrscheinlich eine andere Arbeitsumgebung bei der Beurteilung gehabt.
    ( Monitor !!!, Umgebungslicht !!!, ausgeruhte Augen !!, Tageszeit !!, etc.)
    Da ich dies nicht beeinflussen kann habe ich es nicht erwähnt. Für die Praxis sollte jeder entsprechende Voraussetzungen geschaffen haben!
  2. Wie gut ist unsere Sehleistung. Trage ich die erforderlichen Sehhilfe. Ist die Korrektur
    gut eingestellt.
  3. Die Aufnahmen sind nicht 100% in der selben Ausrichtung erfolgt.
    Eigentlich wäre das techn. sicher gar nicht so schwer umsetzbar und für QM, Wissenschaft und Zahnärzte von Interesse.
    Aber das ist für alle Teilnehmer in der Betrachtung gleich gut oder schlecht.

Nun die Auflösung.

Meinen Patienten sage ich, wir können die Heilung nicht 100% genau auf den Bildern erkennen, weil der ein Zahn 3 dimensionales Objekt ist und wir diesen auf einem 2 dimensionalen Bild nur begrenzt für unser Auge darstellen können.

Mir erscheint die Regeneration (apikal distal) im Zeitraum zwischen Bild 9 und Bild1 0 abgeschlossen zu sein. Die Antwort Bild 10 wäre für meine Betrachtung, die richtige Antwort. Ich habe in der Auflösung die Stelle markiert, welche für mich entscheidend war.

Ein DVT würde uns genauer sagen können, wie die apikale Situation aussieht. Nur ist die Frage ist in so einem Fall ohne Symptome ein DVT indiziert. Für mich als Behandler nicht, da keine Therapieentscheidung getroffen werden muss.

Jetzt kommt die nächste interessante Frage nach wieviel Monaten/Jahren ist dies erfolgt.

Take Our Poll

Heilt es oder heilt es nicht? (1)

Wann ist ist die Entzündung weg?

Diese Frage bekomme ich sehr oft von den Patienten zu hören. Was soll man dann sagen?

In der Wissenschaftliche Stellungnahme des Endodontie-Beirates der DGZ „Good clinical practice: Die Wurzelkanalbehandlung“ wird eine 4 jährige röntgenlogische Kontrolle angeraten.
Das müsste dann heißen, daß dann eine 
Heilung zu erwarten ist.

Nun muss man definieren, wann eine Heilung eine Heilung ist.In endodontischen Fachkreisen spricht man von einer Heilung, wenn im Röntgenbild der Desmodontalspalt in schmaler Linie um die Wurzel nach verfolgbar ist.

Es gibt seltene Ausnahmen.
Allerdings spricht Friedman auch: Infrequently after nonsurgical treatment, very extensive lesions can heal without total resolution of the radiolucency, when fibrous tissue occupies the periapical space.
Prognosis of Healing in Treated Teeth with Endodontic Infections; Shimon Friedman
Endodontic Microbiology, Secound Edition; First published: 11 February 2017

Sollte keine Heilung erkennbar sein, muss man differential diagnostisch eine radikulären Zyste, eine Keratozyste, ein eosinophiles Granulom oder ein Riesenzellgranulom in Erwägung ziehen. Abhängig von der Größe ggf. einen Tumor.
Endodontie 27 (2018), Nr. 1, Seite 55-57; Wie ging es weiter mit …; Arnold, Michael

Die Ausnahmen möchte ich zunächst nicht betrachten.
An Hand einer Übersicht eines Falles bitte ich Euch mir kurz eine Zahl zu benennen, an Hand der Eurer Meinung nach die vollständige Heilung vorhanden ist. Vielen Dank für die Teilnahme!

Take Our Poll

 

Recall 10 Jahre

von Ostidald Wucker

Selten funktionieren Recalls nach 10 Jahren. Meistens reagieren die Patienten nicht auf unsere Erinnerung. Zum einen sind sie verzogen oder telefonisch nicht mehr unter der angegeben Rufnummer erreichbar. Das ist sehr Schade, denn die Nachkontrolle hilft schon genauere Aussagen über den Langzeiterfolg in der Endodontie zu sagen.

Hier habe ich  ein 10 Jahresrecall. Der Ausgangsbefund war ein ein Zufallsbefund und ich war damals sehr zurückhaltend eine Prognose abzugeben. Interessant an dem Fall ist die Wanderung der apikalen Puffs aus der Erstbehandlung und die Dauer bis zur Vollständigen Heilung des apiakalen Prozesses.

Recall – heilt es? (3)

von Ostidald Wucker

So langsam wird es schwierig die Fälle von Wurzelspitze im  Auge zu behalten und die aktuellen Recalls hier einzustellen.

Heute nun ein Fall über den schon hier und hier berichtet wurde. Im letzten Recalltermin mussten wir nach unserer Meinung feststellen, daß keine Heilungstendenz erkennbar ist. Nun nach knapp 2 Jahren kann eine deutliche Heilungstendenz beobachtet werden.

Anbei die aktuelle Röntgenaufnahme.

 

Recall – heilt es? (2)

von Ostidald Wucker.

 

Hier wurde der Fall vorgestellt. Das Ergebnis hat mich sehr interessiert. Oft sehen wir unsere eigene Arbeit weniger kritisch als die Ergebnisse aus anderen Praxen.

Meine Einschätzung des Falls nach dem Recall lautet folgendermaßen.
Ich sehe nur etwas gutem Willen eine mögliche Heilungstendenz an dem Zahn 14. Aber das ist auf Grund der etwas anderen Aufnahmeangulation nicht sicher erkennbar. Die apikale Osteolyse scheint im Kontrollbild der WF deutlich abgegrenzter zu sein. Aber das kann auch projektionsbedingt sein. Die Lageveränderung des Puffs gefällt mir nicht.
Es sieht zwar toll aus derartige Seitenkanäle mit weißen Strichen zu sehen. Aber leider sagt das nichts über die Desinfektion des Areals aus.
Am Zahn 13 ist ein durchgehender Parodontalspalt erkennbar. Die Ausgangssituation zeigt eine mögliche Erweiterung des parodontalen Ligamentes. Daher kann man hier von einer Heilungstendenz ausgehen.

Mein Fazit: 13 zeigt eine Heilungstendenz und 14 ohne erkennbare Heilungstendenz.

Das nächste Recallergebnis werde ich wieder hier einstellen.

Recall – heilt es?

von Ostidald Wucker

Die Patientin wurde uns mit akuten Beschwerden Regio 13, 14 überwiesen. Mit Ibuprofen Tabletten hielt sie sich über Wasser. Der Zahn 13 war trepaniert. Die Schmerzen bestanden unverändert weiter.

Die klinische Situation zeigte ausgeprägte Sekundärkaries an den Zähnen 13, 14. Die Sondierungstiefen waren im Sinne einer P. marginalis erhöht und es bestand eine Gingivitis. Der Lockerungsgrad betrug bei beiden Zähnen 0.

Die Patientin möchte einen herausnehmbaren Zahnersatz unbedingt vermeiden und wollte  gerne den Erhaltungsversuch.
Nach Entfernung der Kronen mit Füllungen zeigte sich eine stark zerstörte Restsubstanz. Nach Entfernung der Sekundärkaries und Dentindesinfektion erfolgte der präendodontische Aufbau. Die Wurzelkanäle waren im bis nahezu zum Beginn des mittleren Wurzeldrittels obliteriert. Die Entfernung des Reizdentins erfolgte mit Munceburs und Profile 15.04. Die Weiter Aufbereitung gelang mit MTWO Instrumenten. Nach einer abschließenden Desinfektion erfolgte in der zweiten Sitzung die thermische Obturation und der prophetische Aufbau unter Verwendung von Glasfaserstiften. Die Zähne wurden von uns mit provisorischen Kronen versorgt.

Nun sind die ersten Bilder aus dem Recall da. Heilt es?
Wie ist Ihre Einschätzung?

Take Our Poll

Heilung?

von Ostidald Wucker

Diese Röntegbilder entstanden nicht geplant. Der Patient kam auf Grund einer Überweisung zur Behandlung des Zahnes 13. Grund der Überweisung war die koronal vollständige Obliteration des Kanalsystems.

2007 behandelten wir die Zähne 14,15.
Die Sondierungstiefen waren damals nicht erhöht. Der Lockerungsgrad war 1-2 an den Zähnen 14,15. Zu dem Zeitpunkt fand eine kieferorthopädische Behandlung statt.
Die Zähne sind heute symptomfrei. Es sind keine erhöhten Sondierungstiefen vorhanden.
Nun nach 5 Jahre steht die Frage – vollständige Heilungen 14 und 15, ja oder nein?

Take Our Poll

ZE -Gesamtplanung

von Hans – Willi Herrmann

Die Patientin war vor einiger Zeit umgezogen.
Ihr neuer Zahnarzt  überwies sie nun wegen einer Fistel in Regio 47.
Neuer Zahnersatz steht an.
Im Oberkiefer und eventuell auch im Unterkiefer.

Im angefertigten Zahnfilm zeigte sich eine apikale  Aufhellung.

Kann der Zahn 47 erhalten werden ? Das war die Frage des Überweisers.

Die Chancen dazu stehen gut.

Dann der  Blick auf das mitgeschickte OPG.

9 Zähne sind wurzelkanalbehandelt. Nur zwei davon, von ihrem röntgenologischen Erscheinungsbild her, akzeptabel.
Was nichts heißen muss.

Fakt ist jedoch, daß die anderen 7 Wurzelfüllungen den Richtlinien zur Versorgung mit Kronen bei einer bei der  Patientin anstehenden Zahnersatzversorgung nicht entsprechen.

Wie also verfahren ?

Sollten, nein müssten nicht diese Wurzelkanalfüllungen vor ZE – Neuversorgung allesamt revidiert werden ?

Falls ja, wer trägt die Kosten ?

Die GKV ? Wie sind die Therapierichtlinien der gesetzlichen Krankenkassen ?

7 mal Wurzelspitzenresektion ?
Mit welcher Erfolgsprognose ?

Oder doch 7 mal Extraktion und ein herausnehmbarer Zahnersatz im Ober- und Unterkiefer für eine 29 jährige Patientin, die im Übrigen nicht den Eindruck macht, dass sie ihre Zähne gedankenlos hat verkommen lassen, sondern möglicherweise lediglich  einem subqualifizierten Behandler ihr Vertrauen geschenkt hat.

Wie also verfahren ?

Ich frage dies, weil aus zahnmedizinischer Sicht die Revision indiziert und die Erfolgswahrscheinlichkeit zwar nicht 100%ig vorhersagbar, aber deswegen nicht schlecht sein muss.

Besagte Zähne sind definitiv erhaltungswürdig. Ob sie erhaltungsfähig sind, hängt davon ab, was wir im Zahn vorfinden und ob wir diese Situationen meistern können.

Sollte man diesen Versuch also wagen ? Auf jeden Fall.

Und jetzt nehmen wir einmal an, die Behandlung hätte Erfolg.
Man würde erwarten, dass die Krankenkassen ihrem erfolgreich behandelten Mitglied, welches jeden Monat einen nicht unerheblichen Geldbetrag zur Finanzierung des Solidarsystems überweist, im Erfolgsfalle eine Kostenübernahme einräumen würden. Dass im Falle eines Misserfolges nichts gezahlt wird, ist klar.

Aber wie sieht es aus, wenn die Behandlung nachgewiesenermaßen erfolgreich verläuft. Im Falle des 47, bei vollständiger Rückbildung der apikalen Aufhellung.

Volle Kostenübernahme ?
Keineswegs.

Der Patient versteht die Welt nicht mehr.

Die Kosten der 9 Wurzelkanalbehandlungen, die alio loco durchgeführt wurden, wurden vollständig übernommen.

„Da stimmt doch was nicht“, sagt die Patientin.
Ich kann ihr nicht widersprechen.


Apikale Aufhellung (19)

von Ronald Wecker

Interessanter Recall von dieser Woche:

Zahn 35, Brückenpfeiler seit mehr als 15 Jahren. Im Rahmen einer Erstuntersuchung zeigte sich eine ausgedehnte apikale Veränderung.

Das Entfernen des gegossenen Stiftaufbaus gelang unter Erhalt der Krone. Das Kontrollbild nach Obturation lässt eine geringe Extrusion von Sealermaterial vermuten.

Nach 3,5 Monaten heute der erste Röntgenrecall. Ich staunte nicht schlecht als ich den ersten Blick auf das Röntgenbild warf. Hatte jemand erneut obturiert? Der Sealer war deutlicher zu erkennen als im Abschlussbild. Die Periapikalregion stellte sich deutlich röntgendichter dar als in der Ausgangssituation. Im Zuge der von peripher nach zentral voranschreitenden Ausheilung ist der Sealer offensichtlich zusammen geschoben worden.

Ordnet man die Bilder in anderer Abfolge an, kann man schnell falsche Rückschlüsse ziehen: initialer Sealerüberschuss wird im Verlauf der sich langsam ausbreitenden Infektion „abgebaut“, die apikale Veränderung wird größer: Misserfolg.

Schön, dass die digitalen Bilder automatisch mit dem Aufnahmedatum versehen werden.

Veränderung als Chance ? Die Zukunft im Gesundheitswesen

von Thomas Weber

Christian Danzl berichtete im Februar über die Prognose eines Wirtschaftswissenschaftlers zum deutschen Gesundheitswesen, der ganz klar die weiteren zu erwartenden Veränderungen im Gesundheitswesen formulierte:  Es wird mehr und mehr zentrale Versorgungszentren (MVZ) geben, die Zahnheilkunde wird – zumindest teilweise – langsam aus dem System der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ausgegliedert werden, der Beitragssatz der GKV wird, um kostendeckend zu sein, auf ca. 25% steigen müssen, die privaten Krankenversicherer (PKV) werden die Vergütung weiter senken und bei PKV und GKV wird der Trend zu Einzelverträgen gehen und dadurch der Verdrängungswettbewerb stärker werden

Die Analyse ist sehr treffend, denn wir erleben ja bereits das Meiste des Prognostizierten schon heute. Mir fehlt dabei eigentlich nur noch der zu erwartende weitere Anstieg der Mehrwertsteuer um bis zu 3 weiteren Prozentpunkten.

Was wäre dagegen zu tun?

Wie so oft lohnt sich für das Verstehen der Gegenwart der Blick in die Geschichte.
Von jeher war Heilbehandlung Vertrauenssache.
Zunächst vertraute der Patient zu allen Zeiten darauf, sein Arzt werde ihm die „bestmöglich machbare“ Diagnostik und Therapie gegen seine Krankheit bzw. für seine Gesundheit angedeihen lassen.
Das Behandeln nach bestem Wissen und Gewissen ist eine Kernthese des in diesem Kontext immer wieder gern zitierten „Hippokratischen Eides“. Nun klafft heute –2.500 Jahre nach den glücklichen Zeiten des Hippokrates von Kos – eine breite Kluft zwischen dem „Bestmöglichen“ und dem „Machbaren“.

Hippokrates kannte noch keine GKV, keine Chipkarte, keinen EBM, keine BEMA, keine GOÄ oder GOZ.
Er hielt sein Leben und seine Kunst „rein“ und „heilig“ und therapierte allein seiner Kunst und dem Patienten verpflichtet. Dass der Patient auch eine adäquate Gegenleistung zu erbringen hatte, war so selbstverständlich, dass man im berühmten Eid eben keine Silbe über „Gebührenordnung“, „Honorarverteilungsmaßstäbe“ oder Steigerungsfaktoren findet. Der Patient „honorierte“ den Arzt nach dessen Bemühungen. Denn Gesundheit (ein fürwahr hohes Gut, aber nach Meinung vieler Philosophen und Theologen damals und heute sicher nicht das „Wichtigste“) ist unbezahlbar, die Wiederherstellung von Gesundheit folglich auch nicht. Das lateinische Word „Honorar“ – die Bedeutung „Ehrensold“ finde ich treffend – umschreibt nämlich den Versuch etwas eigentlich nicht entlohnbares anerkennend zu würdigen. Das „Honorar“ ist dementsprechend nicht allein „Geld“ sondern vor allem auch „Ansehen“ und „Ruhm“.  So steht es im Eid. Bei Hippokrates honorierte der Patient oder sein Besitzer (wenn es sich um einen Sklaven handelte) die ärztlichen Bemühungen, mit Geld und auch „immateriell“, weshalb Hippokrates zumindest dem Namen nach einer der berühmtesten Ärzte aller Zeiten wurde. Der Patient durfte auf die „bestmögliche“ Behandlung vertrauen, wie der Arzt auf die adäquate Honorierung vertrauen durfte. Das war und ist heute noch die wahre Arzt-Patienten-Beziehung. Grundlage war letztlich der Glaube, Heilung sei göttlichen Ursprungs und so waren die Ärzte seinerzeit irgendwie auch Priester, manchmal beides, die „Krankenhäuser“ Tempel  und aus diesen Zeiten kommt wohl auch die Definition des ärztlichen „Standes“.

Denkwürdigerweise sind es heute nur mehr die Heilpraktiker, die sich nach meist sehr einfachen Grundregeln (z. B. 1 Sitzung = 50 €) im hippokratischen Zeitsinn „honorieren“ lassen und durch die „Gläubigkeit“ ihrer Patienten (und zuweilen gewissen „metaphysischen“  Zubehörs) tatsächliche, wahrhaft hippokratische Heilerfolge erzielen.

Ein großer Zeitsprung führt uns zum Beginn der heute viel beklagten „Merkantilisierung“ der Medizin. Es war die Politik (wahrscheinlich die preußische), die aus „Honoraren“ irgendwann „Gebühren“ formte, die in „Gebührenordnungen“ den Grundstein schufen für das Novum: „Gesundheitsmarkt“. Die Einführung der Krankenkassen durch Bismarck schuf den „Marktplatz“ für das Einkaufen definierter „Leistungen“ oder „Leistungserbringer“ ohne Bezug zu einem Individuum sondern für eine jeweilige Gruppe. Und dies natürlich zum günstigsten Preis. Dies ist bis heute so geblieben.

Dabei geht es eben prinzipiell nicht mehr um bestmögliche Versorgung des Einzelnen sondern um machbare Versorgung möglichst Vieler. Solange der zur Verfügung stehende finanzielle Rahmen groß genug ist, ist dies ja nicht zwangsweise ein Widerspruch. Hier vertraute der Patient auf die Finanzierung seiner bestmöglichen Versorgung durch seine Kasse, und der Arzt auf die adäquate Honorierung durch eigens geschaffene Körperschaften, den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Und viele tun das heute noch.

Aber längst befindet sich das bismarcksche System in der Schieflage: aus dem Arzt, dem Asklepiaden der hippokratischen Zeit („Halbgott in Weiß“ oder Priester, Mittler zwischen heilendem Gott und leidendem Mensch) ist ein „Dienst-Leistungserbringer“ geworden, noch besser vielleicht: ein Kaufmann im Gesundheitswesen, aus der „Heilkunst“, einer individuellen, freien Therapie eine Behandlung in BEMA-Schema, Richtlinienkorsett und „wirtschaftlich ausreichender“ Qualität, aus dem göttlichen Geschenk der Genesung oder Wiederherstellung der Gesundheit, jederzeit abrufbare, qualitätszertifizierte Dienstleistung, deren Erfolg bzw. Misserfolg justiziabel und einklagbar sind, aus dem „Honorar“, der Anerkennung ärztlicher Mühen, kalkulatorischer Arztlohn, Fallpauschale oder Budget mit floatendem Punktwert.

Politik und Gesellschaft hat uns seit den 80ern zu “Dienstleistungserbringern” degradiert, wir haben es in 20 Jahren nicht geschafft uns zu echten “Dienstleistern” zu entwickeln. Statt Qualität, Preis, Service steht oft immer noch Richtlinienkonformität, Abrechenbarkeit, Erstattungsfähigkeit im Vordergrund. Wir drohen letztlich zu „Dienstboten“ des Systems zu verkommen.

Natürlich bieten die prognostizierten Veränderungen Chancen, denen, die ihre ökologische Nische beizeiten besetzt haben, die so anpassungsfähig sind, dass sie die Veränderungen lebend überstehen oder die stark (intelligent, flexibel) genug sind, einen neuen Lebensraum für sich zu erobern. Die Reaktion auf Veränderungen, die ein Überleben sichert, ist Evolution im Ursinne. Aber es sind eben nicht zwangsläufig die stärksten, die intelligentesten oder die besten, die das Rennen machen: “It is not the strongest of the species that survives, nor the most intelligent that survives. It is the one that is the most adaptable to change.” stellte schon Charles Darwin fest.

Wollen wir das? Was könnte noch eine Antwort auf das prognostizierte Szenario sein?

Transportieren wir hippokratische Tugenden in unsere Zeit, dann wären drei Punkte sicher hilfreich, um ein tatsächlich echtes Arzt-Patientenverhältnis aufzubauen:

Abschaffung (oder Zuständigkeitsreduktion) der  berufsständischen Körperschaften mit Fall vieler, meist bereits von der Realität überholter berufsrechtlicher Beschränkungen und Rückgabe des “Sicherstellungsauftrages” an die gesetzlichen Krankenkassen bzw. an die staatlichen Organe.

Möglichkeit des freien Agierens auf einem freien Markt (z. B. zeitlich unbeschränkte Tätigkeit in mehren Praxen, Bildung von Kapitalgesellschaften (AG), Bildung von Gesellschaften mit einer Rechtsform, die  Haftungsbegrenzung ermöglicht(GmbH, Ltd.), um gegenüber MVZentren “Waffengleichheit” in unternehmerischer Hinsicht zu erreichen, einfachere Bildung überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaften oder kooperierender Netzwerke spezialisierter Kollegen).

Abschaffung amtlicher oder pseudo-amtlicher “Gebührenordnungen”  und damit einer „Erstattungsfähigkeitstherapie“, Einführung einer freien Honorarkalkulation, auch mit Möglichkeit zur Vereinbarung von Pauschal- oder Stundenhonoraren.

Ich würde selber noch einen Punkt hinzusetzen, um die so oft geforderte „Betriebswirtschaftlichkeit“ in der Praxis ankommen zu lassen:

Abschaffung des “Umsatzsteuerprivilegs”, damit Öffnung des Vorsteuerabzugs und Anerkennung der Praxis als Unternehmen.

Radikale Forderungen in unserem Land, die in vielen Ländern der Welt Normalität sind.

Aber in Deutschland geht es eben auch heute nicht ohne…

-gigantische Umverteilungsorganisationen, die von vornherein das eine oder andere Prozent des zur Verfügung stehenden Geldes für die eigene Verwaltung verbrauchen, und dies auf Seiten der Versicherten in Form von 169 gesetzlichen Krankenkassen und einem Gesundheitsfond, von dem keiner wirklich weiß, zu was er gut sein soll, auf Seiten der Ärzte und Zahnärzte durch Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen,

-exorbitante Bürokratie, die so essentielle Dinge wie die Größe eines Praxisschildes oder die rechtlich einwandfreie Form eines Kostenvoranschlages oder selbst einer „freien“ Vereinbarung zwischen Patient und Arzt festschreibt, und sich an die von der Realität überholten Fiktion immer gleich guter, gleich sorgfältiger, gleich kompetenter Kammermitglieder klammert, die sich natürlich alle in herzlicher Kollegialität verbunden sind,

-die unbeschränkte persönliche Haftung, die es zukünftig immer schwerer machen wird, ohne erhebliches Eigenkapital Investitionen zu tätigen oder gar Praxen neu zu gründen, mit der gleichzeitigen Verpflichtung der stetigen persönlichen Leistungserbringung, die verhindern soll, den Leistungsumfang einer Praxis durch Anstellung von Mitarbeitern zu steigern (und dadurch echtes unternehmerisches Handeln konterkarriert).

– “amtliche Gebührenordnung”, die mittlerweile versucht, den eigentlichen Grundgedanken der Einzelleistungsvergütung, nämlich das Kostenrisiko sowohl bezüglich der Häufigkeit wie auch dem Schweregrad einer Erkrankung beim Patienten bzw. der Versicherung anzusiedeln, durch Nichtanpassung an den medizinischen Fortschritt (bisherige GOZ) oder durch „Versozialrechtlichung“ – auch BEMAisierung genannt (GOZ-Referentenentwurf 2009)- zu pervertieren und  neue Wege vereinfachter Abrechnung zu verhindern. Und auch die von den zahnärztlichen Körperschaften selbst erarbeitete neue „Honorarordnung“ (HOZ)  basiert im Wesentlichen auf dem Prinzip der „Rechtfertigung eines Preises“ durch die zur Kostendeckung erforderlichen Arbeitszeit eines fiktiven „Durchschnittszahnarztes“.

Fides obligat fidem.
Vertrauen bewirkt Vertrauen.

Aber ein undurchsichtiges Gesundheitssystem, das den Patienten viel Geld in Beitragsform abverlangt, aber gleichzeitig keine Kenntnis über das dafür an den Arzt weitergeleitete Honorar gibt, ist nicht vertrauensbildend. Auch intransparente Richtlinien, Verordnungs-, Zuzahlungs- oder auch Zuschussregelungen im System sind nicht vertrauensbildend. Auch das Vertrauen der Zahnärzte  in die Anerkennung ihrer Leistungen durch Politik und Kostenträger, ja durch die Standesvertretung selbst,  ist nachhaltig erschüttert.  Es ist nicht vertrauensbildend, wenn der Zahnarzt bei jeder zweiten Behandlung (sei es Prophylaxe, PAR, Kons, Endo, Prothetik) ein Mehrkostenformular zücken muss, weil eben das Mögliche und Wünschenswerte, das Machbare und Bezahlbare meilenweit auseinander liegen, in der Öffentlichkeit aber das Stereotyp „die Kasse-bezahlt-ja-alles“ unwidersprochen hingenommen oder gar noch abgenickt wird.

Der Beitrag von Hans-Willi Hermann „Germany – the mystery country“ , der den  Health Consumer Powerhouse Euro Health Consumer Index 2009 Report zitiert, zeigt deutlich:

Wir haben in Deutschland bestimmte Sozialrechts-Prinzipien, “ethische Verpflichtungen” und den Glauben an den allvermögenden, es immer besser machenden Staat bereits so internalisiert, dass wir z. B. so unzureichende Dinge wie BEMA und GOZ tagtäglich zur Bewertung unserer Arbeit nutzen, sei es völlig unkritisch (“die Leistung A können sie aber neben Leistung B nicht abrechnen, auch wenn sie sie erbracht haben…”), sei es durch den Versuch des “Hinbiegens” über Zuzahlungsklauseln oder wildeste Analogzifferkonstruktionen oder gar der Verwendung bzw. der Kombination von 50 Gebührenziffern zur Abgeltung einer einzigen komplexen Leistung, damit es in der Abrechnung „einfach besser aussieht“. Aber wenn es sein muss, bringen deutsche Ärzte zur Behandlung eines Patienten sogar noch Geld mit:  denn in Deutschland hat der einzelne Vertragsarzt nach ständiger Rechtsprechung in der Tat keinen subjektiven Anspruch darauf, dass ihm jede vertragsärztliche Leistung kostendeckend und angemessen vergütet wird.

Darüber kann Europa nur süffisant grinsen. Ja, in der Tat, es ist schwer einen deutschen Zahnarzt vom Arbeiten abzuhalten, selbst wenn sein Budget verbraucht und seine Arbeit nicht mehr bezahlt wird.

„Wenn wir wollen, dass alles so bleibt, wie es ist, müssen wir zulassen, dass sich alles verändert.“

Dieses altbekannte Zitat des italinischen Schriftstellers Giuseppe Tomasi di Lampedusa (1896-1957), weist uns den Weg.
Die Veränderungen, die uns treffen, können nur durch Veränderungen aufgefangen werden, die wir selbst politisch anregen oder durchsetzen.

Denn die Systemfrage ist längst gestellt und das Bismarcksche Erfolgsmodell“ Sozialstaat“ schon lange auf dem Weg zum Pflegefall „Wohlfahrtsstaat“  unterwegs.

Fata Morgana?

von Jörg Schröder

Neben dem Fehlen von klinischen Symptomen steht bei der Einschätzung des Behandlungserfolges die radiologische Untersuchung der periradikulären Strukturen im Vordergrund. Ein durchgehender Parodontalspalt sowie das Fehlen radiologischer Transluzenzen wird dabei als Ausdruck vollständiger Heilung und somit als Behandlungserfolg angesehen. Sollte eine präoperative vorhandene Transluzenz  nicht innerhalb eines 4-jährigen Beobachtungszeitraumes rückgebildet sein, so ist der Fall als Misserfolg zu werten. So steht es im Konsensus-Report der ESE. Die Grundlage unserer Bewertung bildet dabei in erster Linie ein zweidimensionales Röntgenbild.

Das die Realität oftmals von dem im Röntgenbild vermittelten Eindruck erheblich abweicht kennt sicher jeder von der elektronischen Bestimmung der Arbeitslänge mit Hilfe eines Foramenlokatorgerätes.

Wie stark jedoch die zweidimensionale Darstellung das tatsächliche Geschehen verschleiert zeigt nachfolgender Fall:

Zahn 27 wurde alio loco vor 3 Monaten endodontisch behandelt. Der Zahn zeigt keinerlei klinische Symptomatik. Die Wurzelfüllung im distobukkalen Kanal erscheint deutlich überextendiert. Mesial zeigt sich eine knöcherne Struktur, ein dezenter Sealer-Puff, sowie eine geringe Transluzenz. Die palatinale Periapikalregion ist projektionsbedingt nur unzureichend zu beurteilen.

Anlässlich der Frage ob die Schaltlücke in regio 26 implatologisch versorgt werden kann wurde ein digitales Volumentomogramm (DVT) angefertigt. Darauf sind an allen Wurzeln ausgedehnte knöcherne Lysen zu diagnostizieren, deren Existenz 3 Monate postoperativ zwar nicht beunruhigend sind, deren Ausdehnung mich bei der Betrachtung des Einzelbildes jedoch stark verwundert hat.


Die zur Zeit auf einer internationalen Newsgroup fast täglich eingestellten DVT-Befunde zeigen ein ähnliches Bild: ausgedehnte knöcherne Läsionen die im zweidimensionalen Röntgenbild nicht oder nur mit viel Phantasie zu erkennen sind.

Es scheint so zu sein, dass die knöcherne Regeneration periapikaler Parodontitiden deutlich mehr Zeit benötigt und unsere bisherige Röntgendiagnostik nicht in der Lage ist das wahre Geschehen darzustellen. Unter Umständen müssen wir angesichts dieses Sachverhaltes die Kriterien für den endodontischen Behandlungserfolg neu definieren.

Apikale Aufhellung (18)

von Wonald Recker

Zum Endorecall haben wir letzte Woche einen Patienten zum 3 Monatsrecall einbestellt, der uns von einem Kieferchirurgen überwiesen wurde. Ich freue mich, daß es immer mehr chirurgische Kollegen gibt, die der endodontischen Revision oder Erstbehandlung eine Chance geben ohne gleich zu resezieren.

Hier nun der Fall.
Unterkiefer Molar ohne pathologischen Sondierungstiefen, leichter Druckschmerz auf Palpation apikal, Sensibilität fraglich und für den Patienten vollkommen symptomlos.
Zufallsbefund vor ZE Versorgung.

Es ist keine vollständige Ausheilung erkennbar. Jedoch ist eine deutliche Heilungstendenz radiologisch zu erkennen. Das 6 Monatsrecall werde ich hier wieder einstellen.

Das endodontische Recall gestaltet sich in unserer Praxis generell sehr schwierig, bzw mit großem personellen Einsatz. Unsere Praxissoftware biete alle möglichen Recalls an Prophylaxe, Kieferorthopädie, Vorsorge etc..
Nur ein Zahn- und gleichzeitig Patientenbezogenes Recall finde ich bei Dampsoft beispielsweise nicht. Für die Implantologie wäre dies durchaus sinnvoll. Denn auch in solchen Fällen kann es sein, daß im Laufe der Zeit ein weiteres Implantat dazukommt.

Heilungstendenz