Zustand nach WSR (2)

von Ostidald Wucker

An dieser Stelle haben wir den Ausgangsbefund festgehalten.

Die Beratung des Patienten ist neben der Diagnostik die wichtigste Aufgaben vor Therapiebeginn.

In diesem Fall haben wir dem Patienten diese Entscheidungskriterien gegeben:

  1. Der Erhalt des Zahnes 26 und 27 ist fraglich. Wir schätzen die Erfolgsaussichten in einer spezialisierten Praxis im Bereich von max. 60% ein. Es gibt keine Evidenz.
    Vorteil: Verschieben des Implantationszeitpunktes, Regeneration der ossären Verhältnisse, kein herausnehmbarer Zahnersatz
    Nachteil: Kosten, zeitaufwendige Behandlung
  2. Die Alternative wäre Extraktion und Implantation oder ein herausnehmbarer Zahnersatz oder eine verkürzte Zahnreihe mit Stützzonenverlust.2a  Die Implantation wird mit einer Wahrscheinlichkeit von 85-90% die nächsten 5-10 Jahre erfolgreich sein. */ **
    Mit etwas Glück sind 10-20 Jahre möglich.
    Vorteil: kein herausnehmbarer Zahnersatz
    Nachteil: Kosten, zeitaufwendige Behandlung2b  Die Versorgung mit einem herausnehmbaren Zahnersatz ist in Form einer Modellgußprothese oder Geschiebeprothese möglich. Die Geschiebeprothese ist meist die Optimalform in Hinsicht Ästhetik und Komfort. Die Lebensdauer ist nahezu gleich. ***
    Vorteil: Modellgußprothese Geringere Kosten, Gescheibeprothese bessere Ästhetik
    Nachteil: herausnehmbarer Zahnersatz2c Die verkürzte Zahnreihe sehe ich auf Grund des Alter des Patienten als kritisch an.

Der Patient hat sich nach etwas Bedenkzeit für den Erhaltungsversuch des Zahnes 26 entschieden. Zunächst wünschte er nur  die Behandlung des Zahnes 26. Wenn dies gut funktioniert sollen auch die anderen Zähne behandelt werden. Im Beratungsgespräch stellte sich auch heraus, daß der Zahn 16 ebenfalls resiziert wurde und das uns vorliegende letzte OPT nicht den aktuellen Behandlungsstand zeigte.

* J Periodontol. 1988 May;59(5):287-96.
Osseointegrated oral implants. A Swedish multicenter study of 8139 consecutively inserted Nobelpharma implants.
Albrektsson T1, Dahl E, Enbom L, Engevall S, Engquist B, Eriksson AR, Feldmann G, Freiberg N, Glantz PO, Kjellman O, et al
** Pjetursson BE, Tan K, Lang NP, Brägger U, Egger M, Zwahlen M. A systematic review of the survival and complication rates of fixed partial dentures (FPDs) after an observation pe- riod of at least 5 years. Clin Oral Implants Res 2004;15:667-676
*** Memorix Zahnmedizin, T. Weber, 3. Auflage, G.Thieme Verlag, S. 507

Eine fehlerhafte Aufklärung und ihre kostspieligen Folgen

von Haya Hadidi

Ich möchte die geneigte Leserschaft auf das folgende aktuelle Urteil hinweisen. Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Zahnarzt wegen fehlerhafter Aufklärung seiner Patientin 6.000 EUR Schmerzensgeld zahlen muss (Az. 26 U 54/13).

  1. Der Sachverhalt

2007 empfahl der Zahnarzt der 1942 geborenen Klägerin eine prothetische Neuversorgung und gliederte sodann neue Brücken und Veneers im Unter- und im Oberkiefer ein. Die Behandlung wurde 2009 durch die Klägerin beendet, welche daraufhin Schadensersatz verlangte. Sie verwies auf Beschwerden bei der Nahrungsaufnahme und klagte über überempfindliche Zähne. Außerdem meinte sie, die neue Versorgung weise ungenügende Zahnkontakte zwischen Ober- und Unterkiefer auf, es hätten Einzelkronen und keine verblockten Brücken geplant werden müssen. Sie sei über die mögliche Versorgung mit Einzelkronen nicht aufgeklärt worden.

Das LG Bochum hatte der Klägerin ein Schmerzensgeld i.H.v. 6.000 Euro zugesprochen.

Das OLG Hamm hat nach Anhörung eines zahnmedizinischen Sachverständigen die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.

2. Die Entscheidungsgründe

Das Gericht stellt keinen Behandlungsfehler fest, weil nicht auszuschließen sei, dass die mit der Versorgung des Beklagten geschaffene Bisssituation zunächst fachgerecht gewesen sei und sich erst nachträglich verändert habe. Der Zahnarzt muss aber ein Schmerzensgeld zahlen, weil seine Behandlung mangels wirksamer Einwilligung der Klägerin rechtswidrig gewesen sei. Er hätte die Klägerin über die für den Oberkiefer bestehende alternative Behandlungsmöglichkeit einer Versorgung mit Einzelkronen aufklären müssen. Diese sei medizinisch gleichermaßen indiziert und üblich gewesen und habe gegenüber der ausgeführte Verblockung wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufgewiesen, so dass die Patientin auch eine echte Wahlmöglichkeit gehabt habe. Einzelkronen hätten Vorteile gegenüber einer Verblockung, weil sie ästhetisch ansprechender und besser zu reinigen seien. Dass er seiner Aufklärungspflicht genügt habe, habe der Zahnarzt aber nicht beweisen können.

Auf dieser Grundlage sei jedem praktisch tätigen Zahnarzt eine kritische Prüfung der Aufklärungsabläufe und insbesondere auch der –dokumentation empfohlen, um im Zweifel eine die Rechtswidrigkeit der Behandlung ausschließende Aufklärung über Behandlungsalternativen nachweisen zu können.

Neustart (VI) – Patientenaufklärung und Beratung

von Christoph Kaaden

Mit der Anschaffung einiger technischer Neuerungen (wie z.B. dem 40 Zoll Flachbild-Fernseher zur Übertragung des Mikroskopbildes für die Assistenz) haben sich für uns eine Reihe weiterer Anwendungsmöglichkeiten ergeben.

Als _die_ Beste hat sich binnen kürzester Zeit die Nutzung des Fernsehers für die Patientenaufklärung und Beratung herauskristallisiert.

Während ich „früher“ z.T. kleine Zeichnungen oder Ähnliches zur Erläuterung der Situation und des Vorgehens auf einem Stück Papier (oder „schlimmer“, auf die Trayauflage skizziert habe) nutze ich nun eine Kombination folgender Dinge:

Die Idee ist eigentlich recht simpel.

AppleTV erlaubt eine Synchronisierung von IPad und Fernseher. So ist es mir nun möglich, meine Skizzen auf dem IPad anzufertigen während der Patient diese ganz ungezwungen am TV verfolgen kann.

_Endlich_ ist es nun nicht mehr notwendig, dass der Patient gezwungen ist mir über die Schulter zuschauen, damit er etwas sehen kann…

Wie bei jedem „normalen“ Gespräch kann ich dem Patienten mit dieser Variante gegenübersitzen, während er bei Bedarf ggf. den Blick auf den Beratungsbildschirm richten kann.

Eine, wie ich finde, sehr komfortable wie auch professionelle Lösung.

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Die über Adobe Ideas erstelle Datei kann ferner im Anschluss sehr einfach weiterverarbeitet werden (Z.b. Zuordnung in die digitale Patientenakte) und dem Patienten auf Wunsch problemlos mitgegeben werden.

Für uns ist diese Form der Patientenaufklärung binnen kürzester Zeit (quasi) unverzichtbar geworden…

Probieren Sie es aus… Sie (und besonders ihre Patienten) werden es „lieben“

:-)

P.S.:

Vielleicht fragt sich der ein oder andere, wie ich das Röntgenbild („so schnell“) auf`s IPad bekomme…

ganz einfach…

ich fotografiere es mit der integrierten IPad-Kamera von dem PC Monitor ab, um es dann mit dem digitalen Zeichenblock zu verwenden und zu bearbeiten.

Die Qualität reicht (mir) auf alle Fälle spielend aus und übersteigt im Übrigen auch meine Zeichenkünste bei Weitem…

;-)

Kinderspielzeug

von Oscar von Stetten


In unserem Urlaub hat mir mein Sohn ganz aufgeregt einen Karton gebracht mit den Worten „Papa, schau mal. Ein Molar. Wäre das nicht etwas für Dich?“

Ich fragte mich, ob er mich wohl auf den Arm nehmen will, was der Schlawiner gerne macht.

Aber nein, tatsächlich, es war ein Modell eines OK-Molaren mit einer wohl penetrierenden cp. Es war als 3D-Puzzle ausgezeichnet, die Altersangabe spielt für uns keine Rolle (wir haben es gemeinsam geschafft, es zusammen zu bauen ;-) ).

Baff und sprachlos packte ich das Spielzeug ein. Für nicht einmal 3€ hatte ich nun ein Zahnmodell, welches ich in Deutschland bis dato nicht gesehen habe. Vielleicht habe ich an den falschen Orten gesucht. Zumindest habe ich nun ein Zahnmodell für einen Spottpreis, mit dem man einem Patienten anschaulich erklären kann, was denn nun die Probleme verursacht. Als Bonbon werde ich noch eine apikale Aufhellung in den Knochen präparieren.

Die Website des Herstellers lautet: www.tiger.dk. Es gibt auch zwei Filialen in Deutschland. Vielleicht kann man das Spielzeug bei Interesse über den Hersteller beziehen. Vielleicht kann man auch eine Grossbestellung mit grösseren Chancen der Lieferung absetzen.

Schon aus diesem Grund hat sich der Urlaub sehr gelohnt.