Eine fehlerhafte Aufklärung und ihre kostspieligen Folgen

von Haya Hadidi

Ich möchte die geneigte Leserschaft auf das folgende aktuelle Urteil hinweisen. Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Zahnarzt wegen fehlerhafter Aufklärung seiner Patientin 6.000 EUR Schmerzensgeld zahlen muss (Az. 26 U 54/13).

  1. Der Sachverhalt

2007 empfahl der Zahnarzt der 1942 geborenen Klägerin eine prothetische Neuversorgung und gliederte sodann neue Brücken und Veneers im Unter- und im Oberkiefer ein. Die Behandlung wurde 2009 durch die Klägerin beendet, welche daraufhin Schadensersatz verlangte. Sie verwies auf Beschwerden bei der Nahrungsaufnahme und klagte über überempfindliche Zähne. Außerdem meinte sie, die neue Versorgung weise ungenügende Zahnkontakte zwischen Ober- und Unterkiefer auf, es hätten Einzelkronen und keine verblockten Brücken geplant werden müssen. Sie sei über die mögliche Versorgung mit Einzelkronen nicht aufgeklärt worden.

Das LG Bochum hatte der Klägerin ein Schmerzensgeld i.H.v. 6.000 Euro zugesprochen.

Das OLG Hamm hat nach Anhörung eines zahnmedizinischen Sachverständigen die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.

2. Die Entscheidungsgründe

Das Gericht stellt keinen Behandlungsfehler fest, weil nicht auszuschließen sei, dass die mit der Versorgung des Beklagten geschaffene Bisssituation zunächst fachgerecht gewesen sei und sich erst nachträglich verändert habe. Der Zahnarzt muss aber ein Schmerzensgeld zahlen, weil seine Behandlung mangels wirksamer Einwilligung der Klägerin rechtswidrig gewesen sei. Er hätte die Klägerin über die für den Oberkiefer bestehende alternative Behandlungsmöglichkeit einer Versorgung mit Einzelkronen aufklären müssen. Diese sei medizinisch gleichermaßen indiziert und üblich gewesen und habe gegenüber der ausgeführte Verblockung wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufgewiesen, so dass die Patientin auch eine echte Wahlmöglichkeit gehabt habe. Einzelkronen hätten Vorteile gegenüber einer Verblockung, weil sie ästhetisch ansprechender und besser zu reinigen seien. Dass er seiner Aufklärungspflicht genügt habe, habe der Zahnarzt aber nicht beweisen können.

Auf dieser Grundlage sei jedem praktisch tätigen Zahnarzt eine kritische Prüfung der Aufklärungsabläufe und insbesondere auch der –dokumentation empfohlen, um im Zweifel eine die Rechtswidrigkeit der Behandlung ausschließende Aufklärung über Behandlungsalternativen nachweisen zu können.

Digitales Röntgen – Der Umstieg – ein praxisbezogener Erfahrungsbericht (2)

von Hans – Willi Herrmann

Im ersten Teil dieser Artikelserie habe ich mich mit den Vorzügen und Nachteilen digitaler Sensoren beschäftigt. Heute möchte die die Speicherfolien etwas genauer betrachten.

Eins vorneweg.
Nachwievor erscheinen mir die Speicherfolien ein wenig wie die „Ugly Betty“ der digitalen Röntgentechnik. Im Deutschen würde man vielleicht vom „häßlichen Entlein“ sprechen. Das trifft es aber nicht exakt, denn, wie wir alle  wissen, verwandelt sich das häßliche Entlein am Ende des Märchens in einen schönen Schwan. Ich  bin mir nicht sicher, ob dies bei der Speicherfolientechnik genauso sein wird.

Speicherfolientechnik ist definitiv unsexy.
Warum ?

Im Gegensatz zum Röntgensensor, der unmittelbar nach Auslösung der Röntgenröhre sein Röntgenbild auf den Monitor unseres Praxiscomputer wirft, folgt auf die Belichtung der Speicherfolie zunächst wie beim analogen Röntgenbild  in einem separaten Arbeitsschritt die Entwicklung des Röntgenbildes.
Zwar gibt es keinen Röntgenentwickler (wir haben in unserer Praxis den Dürr XR 24) und demnach auch keine Röntgenchemie mehr mit ihren Nachteilen (einerseits Wechsel von Entwickler/Fixierer mit nachfolgender Entsorgung, Reinigung des Entwicklungsgerätes, andererseits Nachlassen der Entwicklungsleistung mit zunehmender Alterung der Entwicklungschemikalien über die Zeit und durch entsprechenden Gebrauch).

Geblieben ist aber der Entwicklungsvorgang an sich. Er dauert keine 6 Minuten mehr, aber es vergeht doch eine gewisse Zeit, bis das Bild zum Betrachten zur Verfügung steht.

Hätten wir es nicht mit Röntgentechnik, sondern mit Fotoapparaten zu tun, dann wäre der Röntgensensor die heute allgegenwärtige  digitale Kamera mit Sofortbetrachtung des Bildes nach Auslösung auf dem Kameradisplay.
Die Speicherfolie wäre eine Art digitale Polaroidkamera, deren „Bild“ eine gewisse Zeit benötigt, bevor wir es betrachten können. Oder wäre vergleichbar einem Diascanner, der erst nach getaner Arbeit das eingescannte Bild am Monitor anzeigen kann.

Wir alle wissen, welche Technik sich durchgesetzt hat. Wird es in der Radiologie genauso kommen ?

Aber es gibt auch Vorteile der Folientechnik:
1.  Das Handling, das de facto mit der gewohnten Vorgehensweise analoger Röntgenfilme identisch ist. Umstellungen in der Anwendung fallen also weg bzw. gar nicht erst an. Dies ist beim Sensor deutlich schwieriger.

2. Die Kosten. Eine Röntgenfolie, laut Aussage des Herstellers bis 1000 mal benutzbar kostet mit rund 60 Euro nur ein Bruchteil eines digtalen Röntgensensors. Da tut es kaum weh, wenn die Folie zu Boden fällt. Das sieht beim Röntgensensor schon anders aus. Und Kabel, die abknicken oder sich lösen können gibt es auch nicht. Wir haben in jedem unserer 3 Behandlungszimmer ein Kleinröntgengerät. Speicherfolien in der Schublade erlauben jederzeit sofortige Röntgenaufnahmen. Dies zu erreichen, bedürfte es 3 Röntgensensoren pro Praxis. Wollte man noch zumindest einen kleinen Sensor vorhalten für entsprechende beengte Kieferverhältnisse, müsste man sogar 4 Sensoren kaufen. Ein nicht unerheblicher Kostenfaktor.

Wie sieht es nun mit der Qualität aus ?
Sie scheint (ich beziehe mich im Nachfolgenden auf die Dürr Speicherfolie) gut zu sein, allerdings empfinde ich persönlich die Qualität des Kodak 6100 – Sensors noch ein wenig besser.

Und damit kommen wir zu einem großen Problem.
Der Katze im Sack nämlich, die wir kaufen, wenn wir uns für ein digitales Röntgensystem entscheiden.

Es gibt nämlich keine Möglichkeit, das Ganze mal auszuprobieren.
Geschweige denn mehrere Systeme im direkten Vergleich beurteilen zu können.

Es bleiben also flüchtige Eindrücke auf Messen. Mit Beispielröntgenbildern der Hersteller, die, wer will es Ihnen verübeln, vermutlich eine Positivauswahl darstellen. Am Besten wäre die Chance eines Einblicks in die Röntgenpraxis eines Kollegen, aber auch dies ist nur den Wenigsten möglich.

Eine Entscheidung mit hoher Tragweite stand also im Raum, noch problematischer im Hinblick auf die Tatsache, dass es nicht nur ein System, sondern eine Vielzahl verschiedener Speicherfolien und Sensoren zur Auswahl gab.

Letztendlich blieben für mich 2 Systeme übrig. Der Kodak 6100 – Sensor und die Dürr – Speicherfolie.

Ich habe mich für die Dürr – Speicherfolie entschieden.
Keine Entscheidung aus dem Bauch heraus. Denn dann hätte ich den Kodak- Sensor gewählt.
Vielmehr ein nüchternes Abwägen des Für und Wider.
Den Ausschlag gaben die Berichte einer Reihe von Kollegen, Defekte der Sensoren betreffend und die von Ihnen geschilderten Anekdoten im Bezug auf den  After Sale – Service des Herstellers.

Was bleibt ?

Zunächst einmal nur ein schales Gefühl, denn das Bauchgefühl ist meistens richtig.

Welche Erfahrungen ich in der Praxis gemacht habe, das Dürr – Speicherfolien – System und den entsprechenden Scanner betreffend, darüber berichte ich im nächsten Beitrag an dieser Stelle.

Dürr Vistascan – 3 Wochen Praxistest

von Hans – Willi Herrmann

3 Wochen haben wir nun den Dürr Vistascan und die dazugehörigen Speicherfolien in der Praxis in Verwendung.

Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen, die natürlich nicht vollständig sein, kann, denn es fehlt der direkte Vergleich mit dem Kodak 6100 Sensor.

Wie war nun das Arbeiten mit den Speicherfolien ?

Zunächst einmal, und das kann man sicherlich als großes Kompliment stehen lassen, vollkommen unauffällig.
Die Speicherfolien sind in ihrer Handhabung (abgesehen davon, dass Sie etwas dünner sind und nicht in unsere Rinn – Halter passen) absolut identisch mit dem analogen Röntgenfilm.
Und das von der ersten Aufnahme an. Keine Umgewöhnung, keine Schwierigkeiten. Okay, es gibt eine Einschränkung. Am Anfang habe ich  Ewigkeiten gebraucht, bis ich die Speicherfolie aus ihrer Schutzhülle hatte.
Was für eine Fummelei.
Heute, nach 3 Wochen, geht das Ganze innerhalb von 5 Sekunden über die Bühne  und ich kann mir gar nicht mehr erklären, warum ich zu Beginn soviel Zeit dafür gebraucht habe.

Apropo Zeit. Das ist eines der Kriterien, wenn es um den Vergleich Sensor – Speicherfolie geht. Fakt ist: Es dauert 2 Minuten, bis das Bild auf dem Monitor ist. In einem optimierten Workflow schafft man es vielleicht auf 90 Sekunden runterzukommen, aber alles was darüber hinausgeht im Punkte Zeitersparnis wird sehr sehr schwierig. 1: 0 also für den Sensor, der nach rund 10 Sekunden das Bild zur Verfügung stellt. Im Vergleich zum analogen Film sind wir aber deutlich schneller. In ziemlich exakt der Zeit, die benötigt wird, um aus dem Röntgenraum wieder herauszukommen, steht das fertige Bild auf dem Monitor zur Verfügung. Rund 4  – 5 Minuten Zeitersparnis gegenüber analog. Schöne Sache.

Dann die Sache mit der Auflösung. Wie ich schon zu Beginn des Praxistestes schrieb, ist die Auflösung der Speicherfolie nicht (wie erhofft) Lichtjahre besser als die des analogen Films. Soll heißen – ohne Bildbearbeitung ist das Bild leicht schlechter als das (optimale) analoge Bild, mit automatisierter Bildbearbeitung (Endo – Knopf) ist das Bild leicht besser als der analoge Film. Bis heute fehlt mir der direkte Vergleich zum Kodak 6100, aber von dem, was ich bei Kollegen schon gesehen habe, finde ich den Kodak Sensor leicht im Vorteil. Vielleicht trügt mich mein Eindruck, aber bis zum Beweis des Gegenteils sage ich:  Advantage Kodak 6100.

Dann wäre da der Punkt Strahlenbelastung.  Fakt ist, dass das digitale Röntgen nur unwesentlich niedriger in seiner Belichtungszeit liegt als wir seit 1994 mit unseren analogen Filmen röntgen. Eine einzige Belichtungsstufe niedriger. 90 Prozent Strahlenreduktion, das habe ich noch im Ohr, war der Wert, der von den Firmen, die digtales Röntgen im Markt etablieren wollten, genannt wurde. Nichts davon trifft zu. Hier wurde von Marketingseite mit den Ängsten der Patienten Druck ausgeübt. Und wenn man jetzt noch in die Überlegungen miteinbezieht, dass ein Röntgensensor eine kleinere Belichtungsfläche besitzt, demnach möglicherweise für das gleiche zu diagnostizierende Gebiet mehr „Zahnfilme“ gemacht werden müssen, dann bleibt von der Strahlenersparnis nicht mehr viel übrig.

Apropo Sensorgröße. Die Speicherfolie, die wir fast ausschließlich eingesetzt haben, entspricht in ihrer Fläche dem bekannten 3* 4 cm Zahnfilm.  Wie sieht das mit den Sensoren aus ? Sie sind entweder kleiner von der Filmfläche her und/oder sie sind in ihren Aussenmaßen deutlich größer als Rö – Film und Speicherfolie. Speicherfolien gibt es im Übrigen in eine ganzen Reihe unterschiedlicher Größen, zu kleinen Preisen. Deshalb ist es kein Problem, sich unterschiedliche Größen in der Praxis bereitzulegen.
Und der Scanner unseres Praxistests verarbeitet sogar OPG -Folien. Eine Umrüstung analog- digital der gesamten Praxis ist also damit von einer Sekunde auf die andere möglich und dass, ohne das ein Röntgengerät getauscht werden muss.

Olaf Löffler hatte die Ergonomie angesprochen.
Fakt ist: Der Sensor ist immer dann von Vorteil, wenn es, wie in der Endo, um sofortige Bilder, geht. Auch für Zahnstaten ist die Handhabung des Sensors wesentlich besser, weil schneller. Andererseits ist das Platzieren des Sensors in einer Reihe von Fällen ein Kreuz und man darf ruhig einmal als Advocatus diaboli die Frage stellen, ob der Vorteil der sofortigen Verfügbarkeit des Bildes auch deshalb eine große Rolle spielt, weil man mit dem Sensor deutlich, ja wirklich deutlich  öfter bei der Aufnahme daneben liegt als mit der Speicherfolie, bei der dieser unangenehme Zwischenfall so gut wie nie vorkommt. Womit wir auch wieder bei Thema Strahlenersparnis wären.

Worüber muss noch gesprochen werden ? Die Kosten natürlich und an dieser Stelle setzt sich die Speicherfolie natürlich haushoch von ihren Sensorkonkurrenten ab. Sensor hingefallen, 3500 Euro zum Fenster rausgeschmissen, über dieses Horrorszenario kann der Speicherfolienanwender nur müde lächeln. Bei 65 Euro pro Folie lässt sich ein Totalverlust doch wesentlich leichter verschmerzen als beim mehr als 50 fachen.

Ich halte das, gelinde gesagt, für eine Milchmädchenrechnung. Eine Speicherfolie ist nämlich ein Gebrauchsartikel. Sie leidet unter ihrer Benutzung und, wenn man Pech hat, ist schon nach kurzer Zeit ihre Oberfläche mit Punkten und Kratzern „verunreinigt“ und zwar unwiderruflich. Und glauben sie mir, ich habe versucht, so schonend wie möglich mit den Folien umzugehen, trotzdem waren schon nach einer Woche auf einer der Folien Kratzer zu sehen. Die Oberfläche der Speicherfolien ist empfindlich und Kofferdamklammern sind eine harte Prüfung. 1000 Bilder pro Folie ? Ich halte das für unrealistisch. Meine Gegenrechnung. Eine Folie pro Monat. Und in diesem Szenario ist die Ersparnis gegenüber dem Sensor, der nach 3 Jahren den Geist aufgibt, deutlich geringer, als zunächst vermutet.

Trotzdem wäre die Speicherfolie für die Allgemeinzahnarztpraxis meine erste Wahl. Sie ist deutlich universeller als der Sensor. Einen Sensor würde ich, zu gegebener Zeit und wenn das Ergebnis überzeugt, zusätzlich kaufen. Er ist für mich sinnvolle Ergänzung, nicht jedoch Entweder – Oder Alternative.

Ach – und noch ein letzter Punkt.
Mag sein, dass man, als Zahnarzt und damit fachkundig, auf dem Röntgenfilm alles genau so erkennen kann wie mit den digitalen Medien.
Der Patient jedoch kann es nicht.
Wenn ein Bild mehr sagt als 1000 Worte, dann ist nur das überlebensgroße Monitorbild des digitalen Zahnfilms in der Lage, den Patienten wirklich inhaltlich zu erreichen.

Und das ist ein echtes Plus der digitalen Technik.

2 Euro 60

von Hans – Willi Herrmann

2 Euro 60 bekommt der indische Zahnarzt für die Entfernung eines unteren Prämolaren.
„Erstaunlich wenig“, findet der Reporter, „selbst für indische Verhältnisse“.

„Aber dafür sind die hygienischen Verhältnisse auch nicht mit unseren Standards vergleichbar“.

Eine zurückhaltende Umschreibung.
Was hier gezeigt wird, ist vorsätzliche Körperverletzung und entspricht seit über 100 Jahren nicht mehr dem ärztlichen Standard und zwar nirgendwo auf der Welt.

Gut, dass wir solche Verhältnisse in Deutschland nicht haben.

Und was zahlen denn die Krankenkassen in Deutschland für eine solche Zahnentfernung ?

8 Euro 81 für die Zahnentfernung. 7 Euro 5 Cent für die Betäubung. 15,86 Euro  ingesamt.

Darin abgegolten alle Kosten für Praxismiete, Praxiseinrichtung, Personal, Material und den Aufwand für Vor/Nachbereitung, Desinfektion und Sterilisation der verwendeten Geräte, Instrumente, Räumlichkeiten.

Was der Reporter wohl dazu sagt ?

Stropko Irrigator an Siemens M1

von Maik Göbbels

Verschiedene Arbeitsschritte der endodontischen Behandlung erfordern das gezielte Trocknen von Strukturen  bzw. das Verblasen von Spänen oder Materialien. Herkömmliche Luft-/ Wasserspritzen ermöglichen dies aufgrund ihrer Konstruktion nicht.

Der Stropko Irrigator http://www.stropko.com/stropkoirrigator.asp ist ein autoklavierbarer Adapter, welcher für alle Luer Lock Needle Tips genutzt werden kann.
Da dieser Adapter nur zu bestimmten Luft-/ Wasserspritzen kompatibel ist, muss zusätzlich eine solche erworben werden. ADS (American Dental Systems) http://www.adsystems.de/ bietet alle erforderlichen Teile zum Einbau an bestehende Arztelemente.

In diesem Artikel wird die einfach durchzuführende Installation an einer Siemens M1 dargestellt.
Die Kosten betragen incl. Einbau ca. 250 Euro.

Soweit an der M1 kein Elektrochirurgiehandstück genutzt wird, ist es möglich, den vorhandenen Köcher zu verwenden.
Der Techniker bohrt ein Loch durch den zuvor abgeklemmten Anschluss für das Elektrochirurgiehandstück und schließt den mitgelieferten Schlauch über ein T-Stück an der Druckluftzufuhr der vorhandenen Luft-/ Wasserspritze an.
Durch diesen minimalinvasiven Eingriff erhält man eine sauber integrierte Lösung ohne umständliches Verlegen von Schläuchen und Anschlüssen.