Depulpin®-Einlage zur Devitalisierung eines Zahnes – Chronologischer Ablauf einer Knochen- und Schleimhautnekrose

von Volker Wettlin

Der Patient, männlich 48 Jahre alt, mit gutem Allgemeinzustand, konsultierte am 30.9.2009 wegen starker Beschwerden am Zahn 38 eine Medeco-Klinik in Berlin. Der Zahn 38 wurde dort trepaniert, und es erfolgte eine Einlage mit Depulpin® von Voco.

Der Patient wohnt abwechselnd in Berlin und auf Sylt. Er suchte mich 8 Tage später wegen heftiger Beschwerden in der Regio 38 auf. Mesiolingual des Zahnes 38 hatte sich eine ausgedehnte Nekrose gebildet (Bild 1). Ich habe die sehr insuffiziente provisorische Füllung entfernt. Darunter lag eine große Portion des Devitalisierungsmittels. Es wurde kräftig gespült und eine neue Med mit CaOH2 eingelegt, mit anschließendem erneuten festen Verschluß mit Fuji LC®. Auf Grund des sehr ausgedehnten Würgereizes war leider kein Einzelfilm-Rö anzufertigen, auf dem die gesamte Region 38 zu erfassen war.

Da es mein letzter Tag vor dem Urlaub war, musste ich den Patienten an einen Kollegen verweisen. Dort wurde der Zahn richtiger Weise Mitte Oktober 2009 entfernt (OPG vor der Extraktion – Bild 6; die Praxis ist nicht in der Lage, es mir besser zu mailen…)

Zurück aus dem Urlaub sollte ich die Naht entfernen. Die Nekrose heilte nur sehr langsam ab (Bild 2). Der Patient spülte täglich mit CHX 0,2%.

Anfang November brachte der Patient zur Kontrolle zwei Sequester in einem Röhrchen mit, die vor zwei Tagen von alleine abgestoßen worden waren (Bild 3 & 4). Die Heilung hatte sehr deutliche Fortschritte gemacht.

Der Patient war dann für eine lange Zeit in Berlin. Daher konnte ich ihn erst wieder Anfang Januar 2010 sehen. Es war in der Zwischenzeit zur vollständige Heilung gekommen (Bild 5).

Am 26.10.2009 meldete ich den Zwischenfall über das Formblatt in den ZM an die Arzneimittelkommission der BZÄK/KZBV. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich den genauen Präparatenamen noch nicht. Ich meldete eine „blaue Devitalisierungspaste“. Die BZÄK teilte mir mit Datum 16.11.2009 mit, daß sie den Fall an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weitergeleitet hätten. Mit Datum 26.11.2009 fragte das BfArM, ob ich das genaue Präparat wisse. Erst am 21.12.2009 konnte ich den Patienten fragen, in welcher Berliner Medeco-Klinik er war (ich wusste zum Zeitpunkt des ersten Besuches nicht, daß es mehrere Medeco-Kliniken in Berlin gibt). In einem sehr unhöflichen Telefonat erfuhr ich dort von der Anwendung des Präparates Depulpin®. Meine Informationen zu diesem Fall wurden mit größter Ignoranz beantwortet….

Durch die Rückmeldung ans BfArm rief mich am 5.1.2010 ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Firma Voco an und erkundigte sich nach dem gesamten Verlauf  des Geschehens. Ich berichtete ihm alles. Da es sich um eine nicht sachgemäße Anwendung handelte, würde weiter nichts veranlasst werden.

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