Eine fehlerhafte Aufklärung und ihre kostspieligen Folgen

von Haya Hadidi

Ich möchte die geneigte Leserschaft auf das folgende aktuelle Urteil hinweisen. Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Zahnarzt wegen fehlerhafter Aufklärung seiner Patientin 6.000 EUR Schmerzensgeld zahlen muss (Az. 26 U 54/13).

  1. Der Sachverhalt

2007 empfahl der Zahnarzt der 1942 geborenen Klägerin eine prothetische Neuversorgung und gliederte sodann neue Brücken und Veneers im Unter- und im Oberkiefer ein. Die Behandlung wurde 2009 durch die Klägerin beendet, welche daraufhin Schadensersatz verlangte. Sie verwies auf Beschwerden bei der Nahrungsaufnahme und klagte über überempfindliche Zähne. Außerdem meinte sie, die neue Versorgung weise ungenügende Zahnkontakte zwischen Ober- und Unterkiefer auf, es hätten Einzelkronen und keine verblockten Brücken geplant werden müssen. Sie sei über die mögliche Versorgung mit Einzelkronen nicht aufgeklärt worden.

Das LG Bochum hatte der Klägerin ein Schmerzensgeld i.H.v. 6.000 Euro zugesprochen.

Das OLG Hamm hat nach Anhörung eines zahnmedizinischen Sachverständigen die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.

2. Die Entscheidungsgründe

Das Gericht stellt keinen Behandlungsfehler fest, weil nicht auszuschließen sei, dass die mit der Versorgung des Beklagten geschaffene Bisssituation zunächst fachgerecht gewesen sei und sich erst nachträglich verändert habe. Der Zahnarzt muss aber ein Schmerzensgeld zahlen, weil seine Behandlung mangels wirksamer Einwilligung der Klägerin rechtswidrig gewesen sei. Er hätte die Klägerin über die für den Oberkiefer bestehende alternative Behandlungsmöglichkeit einer Versorgung mit Einzelkronen aufklären müssen. Diese sei medizinisch gleichermaßen indiziert und üblich gewesen und habe gegenüber der ausgeführte Verblockung wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufgewiesen, so dass die Patientin auch eine echte Wahlmöglichkeit gehabt habe. Einzelkronen hätten Vorteile gegenüber einer Verblockung, weil sie ästhetisch ansprechender und besser zu reinigen seien. Dass er seiner Aufklärungspflicht genügt habe, habe der Zahnarzt aber nicht beweisen können.

Auf dieser Grundlage sei jedem praktisch tätigen Zahnarzt eine kritische Prüfung der Aufklärungsabläufe und insbesondere auch der –dokumentation empfohlen, um im Zweifel eine die Rechtswidrigkeit der Behandlung ausschließende Aufklärung über Behandlungsalternativen nachweisen zu können.

Z A H N T R A U M A – Aufklärung tut dringend Not

von Bonald Decker

In jüngster Zeit mehren sich bei uns Fälle von unfallbedingten Zahnverletzungen, deren Erst- und/oder Primärversorgung leider (sehr) suboptimal erfolgten.

So wie bei Yannik (11 Jahre), dessen Röntgenaufnahme Sie nachfolgend sehen:

Trauma_T R A U M A.001

Ein D R A M A für den Jungen (und seine Eltern),da er die Zähne verlieren wird!

Dabei könnte es doch „so einfach“ sein…

Zahn (bzw. Zähne) nach dem Ausschlagen möglichst rasch in ein geeignetes Nährmedium geben (idealerweise in eine Zahnrettungsbox bzw. Dentosafe), um dann den Zahnarzt aufzusuchen. Sollte dieser unsicher sein, welche Therapie (und Nachsorge) angezeigt ist, so kann man es im Dental Trauma Guide optimal nachlesen…

und mit dieser Abfolge wäre schon sehr viel „gewonnen“.

Wenn dann auch noch die Nachsorge regelmässig erfolgt, kann man ggf. adäquat auf mögliche auftretende (Spät-)Folgen reagieren…

Leider ist dies bei Yannik nicht annähernd so erfolgt. Aber dies ist Stoff für einen separaten WURZELSPITZE Beitrag…

BITTE helfen Sie mit und klären Sie Patienten, Freunde, Verwandte, Lehrer, Sport-Trainer etc. etc. über das „richtige“ Verhalten nach einem Frontzahnunfall auf.

Werden Sie nimmer müde Zahnrettungsbox/Dentosafe und Dental Trauma Guide zu erwähnen.

Und wenn nur ein Kind dadurch eine „bessere“ Behandlung erfährt, hat sich der „Aufwand“ schon gelohnt!

So wie bei Anna (7 Jahre), die gestern zur Nachkontrolle Ihres Zahnes bei uns vorstellig wurde.

Hier Ihre Aufnahmen:

Z.n. Trauma mit horizontaler Wurzelfraktur an Zahn 21 –                                                                         Therapie: Repositionierung; 4-wöchige Schienung mit nachfolgender regelmässiger Nachkontrolle des Vitalerhaltes des Zahnes. Prognose: sehr gut

Anna hatte mehr Glück als Yannik. Schon wegen der Art ihrer erlittenen Verletzung, bei der in nur ca. 3 Prozent aller Fälle mit einer Pulpanekrose zu rechnen ist.

Aber ohne die richtige Behandlung wäre es ggf. anders gekommen.

Das Lob für die optimale Primärversorgung gebührt der zuweisenden Kinderzahnärztin!

P.S.: An dieser Stelle möchte ich noch auf die internationale Dentale Trauma Tagung 2014 in Istanbul hinweisen. Näheres finden Sie hier.