von Ostidald Wucker
Dieser Fall war voller Überraschungen.
Der Patient wurde uns überwiesen mit einem DVT. Wir sollten abklären, ob der Zahn 26 einen behandlungsnotwendigen Befund, wie der Hauszahnarzt vermutet, aufweist.
Das mitgelieferte DVT zeigte einen pathologischen Befund am Zahn 26 mesioapikal in Form einer P. apicalis.
Auf Grund dieses Befundes sollten wir die Revision durchführen und berieten den Patienten.
Vor der endodontischen Behandlung fertigten wir ein Ausgangsbild an, da das angeforderte Bild der Überweiserpraxis stark artefaktbehaftet war. Unser Bild ließ eine Instrumentenfraktur mesioapikal vermuten. Im mitgelieferten DVT konnten wir dies nicht eindeutig erkennen.
Der Patient wurde nunmehr erneut ausführlich beraten und auf die neu hinzugekommen Risiken bei einem Fragmententfernungsversuch hingewiesen.
Nach Zugangspräparation, Kanaleingangsdarstellung, Entfernung des Wurzelfüllmaterials konnten wir das Fragment darstellen. Zu besseren Übersicht wurde der Isthmus zwischen den mesiobukkalen Kanälen auspräpariert. Das Fragment lockerte sich sofort nach leichter Ultraschallberührung und sprang auf den Pulpenboden.
Zur Sicherheit wurde eine Röntgenkontolle angefertigt.
Dort zeigte sich, daß nur ein Teil des Fragmentes entfernt wurde. Um die genaue Lage zu bestimmen wurde ein DVT angefertigt. Das Fragment lag, wie vermutet nun größtenteils periapikal.
Der Patient wurde über diesen Befund informiert und es wurde das weitere Vorgehen besprochen.
Nun unsere Frage, was wäre angesichts dieses Befundes Ihre Therapieentscheidung?
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