Neue höchstrichterliche Entscheidung zum Thema Ärztebewertungen im Internet

von Haya Hadidi

Im Folgenden der Hinweis auf zwei BGH-Urteile zu dem betreffenden Thema:
BGH-Urteil vom 23.09.2014 (Az: VI ZR 358/13):
Als Arzt hat man generell keinen Anspruch auf Löschung seiner Daten aus einem Ärztebewertungsportal. Dies begründet sich mit dem überwiegenden Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über ärztliche Leistungen. Dagegen stehe das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung zurück.
Werden allerdings unwahre Tatsachen behauptet oder der Arzt beleidigt, so hat er einen Anspruch auf Löschung gegenüber dem Portalbetreiber.
Im entschiedenen Fall hatte ein Arzt einen Portalbetreiber auf Löschung der ihn betreffenden Daten geklagt. Aufgeführt waren in einem Profil sein akademischer Grad, sein Name, seine Fachrichtung und die Anschrift seiner Praxis. Internetnutzer können kostenlos auf diese Informationen zugreifen. Zur Abgabe einer Bewertung ist die vorherige Registrierung mit einer E-Mailadresse notwendig.
Der Arzt ist in allen Instanzen erfolglos geblieben. Der Portalbetreiber sei nach § 29 Abs. 1 BDSG zur Erhebung, Speicherung und Nutzung sowie nach § 29 Abs. 2 BDSG zur Übermittlung der Daten des Arztes an die Portalnutzer berechtigt.
Der BGH würdigt zwar, dass ein Arzt durch seine Aufnahme in ein Bewertungsportal belastet wird, da durch abgegebene negative Bewertungen die Arztwahl entsprechend beeinflusst werden und wirtschaftliche Nachteile die Folge sein könnten. Der BGH erwähnt auch das Missbrauchspotential eines solchen Portals. Letztlich sieht er jedoch das Portal als schützenwerte Informationsquelle für Patienten und die Öffentlichkeit an, insbesondere vor dem Hintergrund der freien Arztwahl, so dass dies das individuelle Schutzinteresse des Arztes überwog.
Die gespeicherten Profildaten berühren den Arzt außerdem nur in seiner sogenannten Sozialsphäre, also in einem Bereich, in dem der Mensch ohnehin schon mit anderen interagiert und daher weniger geschützt ist.
BGH-Urteil vom 01.07.2014 (Az VI ZR 345/13)
Als Arzt hat man keinen Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines Internetportals.
Geklagt hatte ein Arzt gegen ein Arztinformationsportal, welches mehrfach unwahre Tatsachenbehauptungen (Patientenakten würden in Wäschekörben gelagert, Terminvereinbarungen würden unverhältnismäßig lange benötigen), die ein anonymer Nutzer hinterlegt hatte, veröffentlicht hatte. Zwar konnte der Arzt jeweils die Löschung dieser Bewertungen erlangen, allerdings wurde ihm die Auskunft der hinterlegten Nutzerdaten seitens des Portalbetreibers verweigert. Zu Recht, wie sich herausstellte: Denn der BGH stellte fest, dass einer Herausgabe der Daten § 12 Absatz 2 TMG entgegensteht. Es fehlt damit an einer datenschutzrechtlichen Ermächtigungsgrundlage des Portalbetreibers, der sich somit erfolgreich gegen die Herausgabe wehren konnte.

Fazit:
Es lohnt sich als Mediziner sicherlich, die eigenen Bewertungen in den diversen Bewertungsportalen engmaschig zu überwachen. Im Falle unwahrer Tatsachenbehauptungen und Beleidigungen sollte unverzüglich eine Löschung veranlasst werden. Diesen Anspruch macht man gegenüber dem jeweiligen Betreiber geltend. Auf Herausgabe der Nutzerdaten kann man den Portalbetreiber nicht verklagen, was das Vorgehen gegen die einzelne Falschbehauptung umso wichtiger macht.

Zitat des Tages

von Hans – Willi Herrmann

Das folgende Zitat habe ich durch Zufall kürzlich auf einer Foto- Homepage gefunden.

Es schrieb der mir bis dato unbekannte Scott Bourne, nach eigenen Beschreibung „Publisher Photofocus, Founder Netradio/First-TV, Owner Bourne Motoro Sports – photographer, social marketer, author, teacher, speaker, race car driver/team owner and guy with gray hair for rent.“ in seinem Resumee „Five Changes For The Worse In Photography“:

5. The advent of naked aggression in the form of vicious critiques by anonymous cowards, attacks by trolls and general nasty behavior toward photographers online have driven many people out. It’s too bad because the Internet could have been used by these people to advance themselves. Instead they used it to destroy others.

It’s not too late to turn these trends around, but I don’t see that as my job. I am retiring so it will be up to whoever else is still standing to decide if they want to make this a better world for photography or not.

 

Und jetzt ersetzen wir „Fotografie“ durch Zahnmedizin und  bekommen so eine treffende Beschreibung des Status Quo des dentalen Internet – Universums.

 

eBook – Moderne Endodontie im Überblick

von Christoph Kaaden

Das Internet bietet uns allen nahezu in jeglichen Bereichen des täglichen Lebens – beruflich, wie privat- unbegrenzte Möglichkeiten der Informationsgewinnung…

auch im Dentalbereich hat dieses Medium mittlerweile umfassend Einzug gehalten.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Journal ZWP online verweisen, wo ab sofort ein aktuelles eBook zum Thema „Moderne Endodontie im Überblick“ mit zahlreichen interessanten Artikeln frei erhältlich ist…

Viel Spass beim Stöbern & Lesen…

„Was bin ich ?“ – 2 Implantat – Bilddatenbänke

von Hans – Willi Herrmann


Ich glaube, der Aufruf kam letzte Woche in „Zahnmed“, der dentalen Internet – Newsgroup des Wallenhorster Kollegen Michael Logies.

Alle Mitleser seien aufgerufen, Röntgenbilder von Implantaten einzustellen, damit man eine Datenbank aufbauen könne.

Gute Idee, denn bei der Vielzahl der mittlerweile existierenden Systeme ist nicht auszuschließen, dass ein Patient mit einem Implantatproblem im Behandlungsstuhl sitzt und es sich bei  besagtem Implantat  um ein Implantat handelt, das man noch nie vorher gesehen hat.

Der Patient hat natürlich auch  keine Ahnung, um welches Implantat es sich handelt. Die Behandlung ist Jahre her, der Behandler praktiziert nicht mehr und die Rechnung, auf der das Implantat vermerkt sein könnte (man beachte den Konjunktiv), ist seit dem letzten Umzug oder Hochwasser verschollen.

Da wäre eine solche Datenbank eine große Hilfe.

Aber warum das Rad neu erfinden ?
So eine Datenbank gibt es schon, sogar mehrere.

Hier und hier die URLs zweier Datenbanken, die eine große Zahl von Implantattypen bereits katalogisiert haben.

Im Falle des Falles sicherlich eine große Hilfe. Und für mich wieder einmal  der Zeitpunkt, zu bemerken: Das Internet ist die vierte epochale Erfindung der Menschheit nach dem Feuer, dem Rad und der Buchdruckkunst.