Was ist denn jetzt los…?

Im außerberuflichen Leben fragt man sich das inzwischen täglich.
Nicht nachvollziehbare Dinge passieren und man versucht das zu ignorieren und das eigene Nervenkostüm zu schonen um möglichst lang auf diesem Planeten halbwegs gesund herum zu laufen.

Ein Beispiel aus der Praxis ist dann aber doch zu viel des Guten.
Eine gesetzliche Unfallversicherung hat dem Patienten schriftlich zugesagt, die Kosten für ein DVT zu übernehmen. Der KV lag vor und wurde genehmigt. Das DVT wurde erstellt, die Rechnung an die Unfallversicherung gesendet.

Die Unfallversicherung schreibt uns nun:

… Zitatanfang:

Ohne Bericht und Überweisung ist eine Erstattung leider nicht möglich.
Die Begleichung Ihrer Rechnung haben wir vorerst zurückgestellt.
Nach Eingang der Unterlagen werden wir unaufgefordert auf die Erstattung zurückkommen.
Von Mahnungen bitten wirAbstand zu nehmen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

…Zitatende

Der Sachbearbeiter fordert ohne Schweigepflichtsentbindung Befunde von Patienten an und knüpft an diese die Erstattung, welche vorher ohne Bedingung dem Patienten zugesagt wurde.
Der Patient weiß nichts davon, weil der Brief nur an uns ging.
Auf meine telefonische Nachfrage wurde ich zum Teamleiter verwiesen mit der Begründung Anordnung von dort, der war nicht im Haus, die Vertretung des Referatsleiters verwies mich zum DSVGO Verantwortlichen, welche aber auch nicht im Haus war. Osterzeit = Urlaubszeit.

Auf meine Frage an den Sachbearbeiter, wer denn die Befunde liest und auswertet wurde mir gesagt, daß die Mitarbeiter geschult wurden für CT und Röntgen und das beurteilen könnten.
Eine Approbation hätten diese nicht.

Die Kosten für dien forderten zusätzlichen Unterlagen werden gar nicht hinterfragt.

Nach dem Wochenende habe ich die zuständige Referatsleiterin erreicht. Diese entschuldigte sich für das Missverständnis. Die Befunde werden nur bei MRT abgefragt. Das hat wohl die Mitarbeiterin verwechselt.

Der nachfolgende private Behandlungsplan für eine endodontische Behandlung mit Apexifikation wurde abgelehnt. Begründung: Geht nur auf Kostenbasis der GKV Leistungen.

Osterrätsel – Auflösung

Hier hatten wir den Fall erstmals vorgestellt.

Diagnose: reversible Pulpitis als Folge einer Infektion über eine Invagination Typ II nach Oehlers.

Therapie: Entfernen des Schmelzeinschlusses, Pulpaabdeckung und adhäsiver Verschluß.

Interessante Fallbeschreibungen findet man auf Wurzelspitze, auf der Seite vom Swissdentaljournal und in der Endodontie.

Die Behandlung verlief nach Plan. Um eine Verfärbung des Zahnes möglichst zu vermeiden, haben wir Neo MTA verwendet. Leider war das Handling dieses MTA Derivates in der kleinen Kavität etwas problematischer als das gewohnte Produkt ProRoot MTA.
Im eingebrachten Kunststoff war ohne das wir das in der Behandlung klinisch sahen ein Lufteinschluß. Diese zu korrigieren, damit es sich röntgenoloisch besser darstellt, hätte einen weiteren Substanzverlust bedeutet. Gegebenenfalls kann das durchaus später korrigiert werden.

Im Kontrolltermin zeigte sich der Patient glücklich. Der Zahn ist symptomfrei und reagiert normal auf Kältereiz.