Ein Fall von qualitativer Obsoleszens?

von Olaf Löffler

Obsoleszens – ist ein Wort, welches nicht so häufig gebraucht wird. Aber im Alltag ereilt es uns häufig. Unter Obsoleszens ist die Abnutzung, bzw. Veralterung (Duden) eines Produktes zu verstehen. Hier nun eine kleine Geschichte dazu.

Plötzlich funktionierte das Kodak Röntgengerät nicht mehr. Baujahr 2009. erst vor 2 Jahren haben wir die Hauptplatine erneuern müssen, da beim Auslösen des Gerätes ein Kondensator geplatzt ist, so war die Aussage des Monteurs.
In unserer Praxis haben wir 3 dieser Röntgengeräte. Nur eines funktionierte immer problemfrei. Allerdings wird dieses nur selten genutzt. Als Nutzer ist man auf Grund dieser Erfahrung frustriert.

Dann fiel mir eines Tages das Buch „Geplanter Verschleiss“ von Christian Kreiß in die Hände.
Prof. Kreiß hat in seinem Buch einige Probleme der Kunden beschrieben. Interessant ist die klassische Einteilung von geplantem Verschleiss.

Es wird unterschieden in:
1. Technische und Funktionelle Obsoleszens
Durch technischen Fortschritt wird ein Produkt obsolet – überflüssig, weil das neue Produkt besser ist.
2. Qualitative Obsoleszens
Künstliche, geplante Verkürzung der Lebenszeit durch den Hersteller mit dem Zweck, den Kunden zu Ersatzkäufen zu zwingen.
3. Psychologische Obsoleszens.
Voll funktionsfähige Gegenstände werden durch neue ersetzt, beispielsweise aus Modegründen.

Beispiele zur oben beschriebene Einteilungen kann sicher jeder Leser nennen.

Im anfänglich beschriebenen Fall des Röntgengerätes kommt noch hinzu, daß ein Neukaufzwang durch überteuerte Ersatzteile bzw. Reparaturen entsteht.
Im Falle dieses Gerätes sind für den Strahler € 2589,44 Kosten für die Reparatur fällig.

Dies kann man als eine gewollte Umsatzsteigerung der Firma ansehen. Wenn der Kunde dies bemerkt, wechselt er zu einem Konkurrenzprodukt. Und hofft wenn er wechselt, daß ihm beim Konkurrenten nicht dasselbe wiederfährt. Wenn aber alle Konkurrenten so unfair spielen dann.
Da im o.g. Beispiel keine Kulanz gewährt wird, kommt der Verdacht der qualtitativen Obsoleszens auf.
In Frankreich ist die geplante Obsoleszens zukünftig ein Betrugsdelikt.

 

 

Wettbewerbsverbote wurden gelockert

von Olaf Löffler

Ralf Gudden verdanken wir diese Information, bzw. den Link von seiner Liste Kinderzahnheilkunde.

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=1247

Zitat:

30.10.2012 // Änderungen des Heilmittelwerberechts in Kraft getreten

In der letzten Woche ist das 2.Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher
und anderer Vorschriften in Kraft getreten (BGBl. I Nr.50 vom 25.10.2012,
Seite 2192). Neben dem Arzneimittelgesetz wurden zahlreiche andere
Vorschriften, unter anderem das Heilmittelwerbegesetz (HWG) geändert. Zum
Teil handelt es sich nur um redaktionelle Klarstellungen, zum Teil um eine
Anpassung an europäische Vorschriften (Humanarzneimittelrichtlinie
2001/83/EG) oder an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Die wesentlichsten Änderungen hat dabei der Verbotskatalog des § 11 HWG
erfahren. Einige Verbote wurden ganz gestrichen, etwa das Verbot, für
Arzneimittel oder Verfahren mit Gutachten oder wissenschaftlichen
Veröffentlichungen zu werben, Nummer 1 alter Fassung. Das Verbot für
„Vorher-Nachher-Abbildungen“ gilt nur noch für operative
plastisch-chirurgische Eingriffe, § 11 Absatz 1 Satz 2 HWG. Auch das Verbot,
sich in Berufskleidung oder bei der Arbeit abbilden zu lassen, wurde gekippt
(Nummer 6 alter Fassung). Der Arzt darf jetzt selbst im weißen Kittel werben
und muss nicht seine Ehefrau vorschicken.

Allerdings gilt es hier, die neugefasste Vorschrift des § 11 Absatz 1 Satz 1
Nummer 2 zu beachten: Das generelle Verbot, mit ärztlichen oder anderen
fachlichen Empfehlungen zu werben, gibt es in dieser Form nicht mehr. Das
Verbot in seiner jetzigen Fassung knüpft an die Personengruppe an. Danach
darf mit Angaben oder Darstellungen, die sich auf eine Empfehlung von
Wissenschaftlern, von im Gesundheitswesen tätigen Personen oder anderen
Personen, die aufgrund ihrer Bekanntheit zum Arzneimittelverbrauch anregen
können, nicht geworben werden. Damit dürfte in Zukunft auch die Werbung mit
Prominenten in der Arzneimittelwerbung grundsätzlich unzulässig sein.

Andere Verbote gelten nicht mehr generell, sondern nur dann, wenn die
Darstellung in bestimmter Art und Weise erfolgt. So ist die Wiedergabe von
Krankengeschichten zum Beispiel nur noch dann unzulässig, wenn diese in
„missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt.“ Erlaubt
dürfte also in Zukunft die sachliche Darstellung eines Krankheitsverlaufes
an einem Patienten sein. Von übertriebenen Darstellungen, die den Eindruck
erwecken, ein bestimmtes Mittel oder Verfahren habe bereits bei einer
Vielzahl von Patienten zu einer Heilung geführt, ist aber weiterhin
abzuraten. Diese Schilderungen erwecken schnell den irreführenden Eindruck,
dass das Mittel oder Verfahren zu einem sicheren Erfolg im Sinne einer
Heilung oder Linderung führt. Gerade im Gesundheitsbereich kann man aber
nicht mit pauschalen Erfolgszusagen werben, da eine Heilung oder Linderung
von zahlreichen Faktoren abhängt.

ck

Praxissoftware

von Olaf Löffler

Praxissoftware

Praxissoftware

Darüber haben wir noch nie gesschrieben. Wahrscheinlich jede Kollegin und jeder Kollege haben mehrmals am Tag mit dem Computer und der entsprechenden Praxissoftware zu tun.

Und mal ehrlich, wer hat darüber an irgend einer Stelle noch nicht geschimpft? Egal ob anwenderverschuldet oder nicht. Wohl niemand.

Gelobt wird die Software eher weniger bis gar nicht. Warum auch, sie tut hoffentlich das, wozu diese angeschafft wurde.

Es wäre ganz toll, wenn alle Wurzelspitzeleser in der Unfrage die in Ihrer Praxis installierte Praxissoftware in der Umfrage anklicken. Herzlichen Dank für Ihre Mühe.

Take Our Poll

Praxishygiene

von Olaf Löffler

Es ist ein neuer Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) veröffentlicht.

Hier können Sie diesen finden.

WICHTIG für alle Praxisneugründer oder „Umzieher“:
… Keime aus dem Trinkwasser können an der Innenwandung der Leitungen sog. Biofilme bilden. Vor allem in Phasen der Stagnation des Wassers (z.B. über Nacht und am Wochenende bzw. Urlaub), und wegen relativ hoher Umgebungstemperaturen kann es zu Kontaminationen des Kühl- und Spülwassers kommen. Eine vielfach diskutierte Verkeimung des Wassers durch Mikroorganismen aus der Mundhöhle des Patienten und Einwanderung über die Übertragungsinstrumente ist wissenschaftlich nicht bewiesen. Deshalb ist an der Übergabestelle öffentliches Trinkwassernetz/Dentaleinheit ein sog. freier Auslauf nicht gefordert.


Schwangerschaft und Medikation

von Olaf Löffler

Letzte Woche stellte sich in unserer Praxis eine neue Patientin mit akuten Beschwerden vor. Die Diagnose lautete irreversible Pulpitis an Zahn 26. Die Patientin befindet sich in der 20. Schwangerschaftswoche.

Sofort stellt sich die Frage nach dem Risiko verschiedenster Medikamente in der Schwangerschaft. Angefangen vom Anästhetikum bis hin zur medikamentösen Einlage.

Die Nachforschungen in den Weiten des Internets haben uns den folgenden Link finden lassen (http://embryotox.de).

 

Vergiss die Milch nicht…

von Olaf Löffler

Oftmals habe ich bei einem Projekt irgend etwas aus den Augen verloren.

Meistens war es nur ein Detail.
Wenn ich Pech hatte jedoch ein entscheidendes Detail. 

Bei meinen Versuchen,  diese Problematik in den Griff zu bekommen, habe ich verschiedenste Dinge ausprobiert. Karteikarten, Notizbücher, Diktiergerät und auch einer dieser neuen Palms haben keine Änderung bringen können. Die Ursache war meist, daß im entscheidenden Moment keines dieser Dinge zur Verfügung stand. Oder unterschiedliche Informationen an verschiedenen Orten vermerkt waren, so dass man nie sicher sein konnte, auf alle aktuellen Daten, an einem Ort versammelt, zugreifen zu können.

Letztens bin ich nun auf „Remember the Milk“ gestoßen.
Dies ist eines der Programme, welche nach dem Grundsatz von David Allen arbeiten. Diese Selbstmanagement-Methode soll effizientes Arbeiten ermöglichen, ohne den Kopf voll mit anderen Dingen zu haben.

Es gibt eine ganze Reihe höchst unterschiedlicher  Programme auf dem Markt. Diese sind zumeist nicht intuitiv bedienbar und erfordern teilweise eine lange Einarbeitung.

Eine Ausnahme ist RTM – „Remember the Milk“.
Eine internetbasierte Seite ist von jedem Rechner unter Verwendung der eigenen Zugriffsdaten erreichbar. Zusätzlich gibt es ein App für das iPhone oder den Ipod Touch. Damit kann ich meine Aufgaben überall hin mitnehmen. Diese sind unter Verwendung von Tags und Listen sortierbar und lassen sich terminieren und in iCal einpflegen.

Im Moment teste ich das Programm.
In einigen Wochen werde ich von meinen ersten Erfahrungen berichten.

 

Schmerzkrokodil

 

Was sie im Bild sehen ist kein nostalgisches Weißblech – Kinderspielzeug, welches  spätestens seit den Siebzigern des vergangenen Jahrhunderts durch plastikbasierte asiatische  Billig – Varianten ersetzt und dann ganz aus den Kinderzimmern Zentraleuropas verschwunden ist.

Es ist ein „Schmerzkrokodil“.

Jeder Patient von uns, ob klein ob groß, jung oder alt, bekommt es  bei der zahnärztlichen Behandlung in die Hand gedrückt.
Mit der Aufforderung, sollte auch nur im Geringsten was weh tun, zu unangenehm sein, aber auch, falls der Patient ausspülen oder was sagen möchte, er das Schmerzkrokodil drücken soll.

Kinderkram, unnütze Spinnerei ?

Halten wir uns doch einmal vor Augen, wie es uns als Patient auf dem Zahnarztstuhl ergeht.

Hilflos, wie ein Käfer auf dem Rücken liegend, vier fremde Hände, Instrumente und Watterollen im Mund sind wir unfähig, uns über ein unverständliches Stammeln hinaus bemerkbar zu machen, wenn uns etwas „auf den Nerv“ geht.

Das Schmerzkrokodil – mit lautem Knacken – gibt  jedem Patienten die Möglichkeit, dieses Kommunikationsdefizit jederzeit, unmittelbar und nachhaltig zu durchbrechen.

Ein Knack.
Und die Behandlung wird sofort gestoppt und wir schauen, wie wir dem Patienten helfen können.

Seit 1993 arbeiten wir in unserer Praxis mit diesem Kinderspielzeug. Mit extrem hoher Akzeptanz.

Nur ganz ganz selten in all den Jahren kam es vor, dass ein Patient dieses als nicht notwendig abtat.

Fast immer sind die Patienten, gleich ob jung und alt, sehr froh, aus ihrer Hilflosigkeit selbstständig sich jederzeit befreien zu können.

Das entspannt. Lockert. Baut Ängste ab. Verhindert Schweiß auf Händen und Stirn. 
Mittlerweile kommen  nicht wenige  hochgradige Zahnarztphobiepatienten ohne Angst zu uns. Sie sagen teilweise sogar, sie kommen jetzt gerne zum Zahnarzt, was ich für eine leichte Übertreibung halte. Sie wollen nett zu uns sein, weil wir nett zu Ihnen sind, aber machen wir uns nichts vor, wenn da nicht was Wahres dran wäre, dann käme dieser Spruch nicht über deren Lippen.

Auch eine Reihe von Zahnärzten nutzt mittlerweile das Schmerzkrokodil in der eigenen Praxis und sogar in der zahnmedizinischen Fachliteratur (E. Schäfer: Die Therapie endodontischer Notfälle) hat das Schmerzkrokodil Erwähnung gefunden.

Zu den Krokodilen sind im Laufe der Zeit Schmerz – Enten, Hundeknacker (sehr laut), Plastikfrösche (die nichts taugen) hinzugekommen.

Die Krokodile funktionieren interessanterweise am besten, halten am längsten.

Wenn Sie die Idee einmal ausprobieren wollen, würde ich mit einem Schmerzkrokodil anfangen.

Viel Spass. Ihre Patienten werden es zu schätzen wissen. Und es Ihnen danken.