Die Mutter aller WF – Revisionen – Recall nach 5,5 Jahren

von Donald Becker

Den nachfolgenden Fall habe ich immer „die Mutter aller WF – Revisionen“ genannt, weil er eigentlich alle Schwierigkeiten, die es im Rahmen einer WF Revisionen geben könnte, auch wirklich enthält.

11 an der Zahl.

Der überwiesene Patient, GKV versichert, hatte , nachdem wir den Zahn 37 wurzelkanalbehandelt hatten, mehrmals nachdrücklich darum gebeten, den vor etwa 8 – 10 Jahren endodontisch behandelten und zeitweilig symptomatischen Zahn 36 mit

  • Fistel
  • Apikalen Aufhellungen
  • Lateraler Aufhellung
  • Interradikulärer Aufhellung
  • Wurzelstift
  • Via Falsa / Perforation
  • Vorhandenes Instrumentenfragment
  • insuffizienter Wurzelfüllung
  • Stufen, Verblockungen,Obliterationen
  • 9 mm Tasche

durch eine Wurzelkanalrevision zu erhalten.

Ich hatte dies, mit Hinweis auf ein Implantat als in diesem Fall vorhersagbarerer und sichererer Versorgungsform 3 mal nacheinander abgelehnt, aber der Patient kam immer wieder, so dass ich schließlich in den Versuch des Zahnerhaltes einwilligte.

Mittlerweile sind 5,5 Jahre seit WF vergangen.
Die Zähne 37 und 36 sind mit Metallkeramikkronen und der Zahn 35 ist mit einer direkten Kompositrestauration versehen.

Das aktuelle Kontrollröntgenbild von vorletzter Woche zeigt eine vollkommene knöcherne Ausheilung aller ehemals vorhandener Knochendefekte.

Ein schönes Ergebnis und ein wirklicher Grund zur Freude für Patient und Behandler.

Nur eines macht mich nachdenklich.
Wäre es nicht fair, wenn der Patient, der die gesamte endodontische Behandlung aus eigener Tasche gezahlt hat, von seiner Krankenkasse angesichts des Heilungserfolges den Teil der Kosten übernommen bekäme, der in der der GKV für die endodontische Behandlung eines solchen Zahnes vorgesehen ist ?