Endspiel 2025 (II) Die Analyse: Was sind die Grundlagen für den Praxiserfolg in der Zukunft? – Status Quo 2025

Was sind die Grundlagen für den Praxiserfolg in der Zukunft?
Das die Praxis auf Social Media präsent ist und lustige TikTok Videos macht?
Sicher nicht. Viel Glück dabei…

Es werden ganz andere Dinge gefragt sein.
Aber zunächst die gute Nachricht: Die Zahnarztpraxis der Zukunft wird sich vor Patienten nicht retten können.

Zwar ist ein Übermaß an Patienten keine absolute Garantie für den wirtschaftlichen Praxiserfolg, aber sagen wir mal so, es hilft ganz ungemein. Und das aus zweierlei Gründen. Weil es von Abhängigkeiten befreit. Von Patienten auf der einen und von Krankenkassen und Politik auf der anderen Seite. Genau dieses Johann Wolfgangsche Schwert des „Und bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt“, das die vergangenen Zahnarztgenerationen so vortrefflich in Schach gehalten hat, ist nämlich stumpf geworden. „Du darfst Kassenpatienten behandeln, aber nur, wenn Du Dich an unsere Vorgaben hältst. Wir halten den Daumen drauf, und sagen, was Du darfst und was nicht, sonst schmeissen wir Dich raus und Du gehst pleite!“

So funktionierte das über viele Jahrzehnte.
Jetzt aber nicht mehr.

Was für eine wunderbare Wendung.
Zum ersten Mal in langer langer Zeit ist der Zahnarzt als Unternehmer in der Lage, seine Rahmenbedingungen zu seinem eigenen Gusto und betriebswirtschaftlichem Vorteil zu gestalten und dann von diesen Settings zu profitieren.

Das ist der nächste grosse Vorteil der Jetztzeit.
Nicht nur das es genügend Patienten gibt, sondern das man davon auch in adäquater Weise betriebswirtschaftlich profitieren kann.

Das wollen natürlich die Krankenkassen und die Politik nicht.
Die möchten weiterhin, wie bisher, in bester „Geiz ist GEIL!“- Mentalität möglichst viel Leistung zu möglichst kleinem Preis einkaufen. Das dies natürlich , was die Qualität angeht, zwangsläufig mit Einbußen verbunden ist, interessiert niemanden. Nicht die Krankenkassen, nicht die Politik und auch nicht diejenigen Leistungserbringer, die sich, den Mechanismus zum eigenen Vorteil zu eigen machend, auf dieses Spiel einlassen. Das im Supermarkt-Honig, der zu 3 Euro statt 8 -12 Euro wie beim Imker angeboten ist, gar kein Honig drin ist, dieses Untersuchungsergebnis überrascht doch nicht wirklich, oder ?

Lieber Zahnmediziner, welchen Honig möchtest Du in Zukunft verkaufen? In dein Sortiment aufnehmen? Du hast es selbst in der Hand, sowohl was die Auswahl des Produktes angeht, als auch den Preis, der dafür aufgerufen wird. Und kannst Allen entgegenrufen: Dann geh´ doch zu NETTO !

Was dafür zu tun ist, welche Weichen wie dafür gestellt werden sollten, darüber schreibe ich im nächsten Beitrag.

Endspiel

1.68

Wir befinden uns im Jahr 2025 in der Zahnmedizin im Endspiel.

Klingt gut?
Keineswegs.

Ich rede nicht vom Endspiel beim Fussball, im Sinne eines grossen Finales, sondern vom Endspiel beim Schach.

Das Endspiel beim Schach ist die Phase, in der die Partie sich dem Ende nähert und nur noch wenige Figuren auf dem Brett verbleiben. Es ist eine äußerst taktische Phase, die oft den Unterschied zwischen Sieg und Niederlage ausmacht. Viele taktischen Züge wurden schon gemacht. Viele Weichen sind buchstäblich gestellt, die strategischen Richtungen sind vorgegeben. Zuvor ist es in der Regel im Rahmen des Mittelspiels zu einer deutlichen Reduktion an Spielfiguren gekommen. Ziel war es, einen materiellen oder strategischen Vorteil gegenüber dem Gegner zu bekommen. Im Endspiel kommt es nun auf präzise Planung und kluge Entscheidungen an. Hier bedarf es spezifischer Techniken, um die eigenen Chancen zu maximieren und eine Niederlage zu verhindern.

Ist man im Endspiel angelangt, so sind im Hinblick auf die jeweils vorhandenen Ausgangssituationen die notwendigen Züge und Strategien auf der Hand liegend. Ein typisches „Wenn, Dann“ – Szenario wird benötigt, um nicht „Schach Matt“ gesetzt als Verlierer aus der Partie zu gehen.

Ich sage nachwievor.
Nie gab es bessere Zeiten als jetzt, Zahnmediziner zu sein.
Und ich freue mich für jede Kollegin, jeden Kollegen,welche nun die Möglichkeit haben, die dentale Zukunft nach deren Gusto zu gestalten. In einem viel grösseren Maße als wir Dental-Dinosaurier jemals die Chance hatten.

Ich werde zwischen den Jahren und zum Jahresbeginn 2025 in einigen Beiträgen die gegenwärtige Situation analysieren. Wo wir als Zahnmedizin, als Zahnmediziner stehen und was getan werden sollte, um als Sieger vom Brett aufzustehen.

Eine solche Analyse ist in der gegenwärtigen zahnmedizinischen Situation ebenso wie beim Schachspiel spielentscheidend. Ein einziger Zug entscheidet über Sieg oder Niederlage.

Daher sollte das weitere Vorgehen klug durchdacht sein.

Das Gute – Nicht die Krankenkassen, nicht der Staat hat die besseren Figuren in der Hand.
Das diese glauben, das dem so sei, ist ein Vorteil.
Hochmut und Ignoranz kommt vor dem Fall.

Schach!

Röntgenbild des Tages 20241107 …oder warum ich auf Metapex und auf Warme Guttapercha-Techniken nicht verzichten werde…

Auf die Schnelle ein paar Röntgenbilder zum Informieren und Motivieren.

Zahn 36, Zustand nach Wurzelkanalfüllung alio loco, massive apikale Aufhellung. Vorhandene interradikuläre Aufhellung. Röntgenaufnahme 1 zeigt die Situation vor Behandlungsbeginn 17.01.2024

Am 07.11.2024, nach rund 16 Wochen Liegezeit der Metapex-Calciumhydroxid-Einlage erfolgte die Wurzelkanalfüllung mittels warmer Guttapercha-Fülltechnik.

Für das Backfill kam unser Meta Biomed Genesys- Gerät zum Einsatz.
Immer wenn nach ein paar Sekunden es nicht zum charakteristischen automatischen „Ausschiebens“ der Kanüle aus dem Wurzelkanal kommt, werde ich unruhig.
Das war hier definitiv für mehrere Sekunden der Fall.
Die sich in einem solchen Fall zu einer gefühlten Ewigkeit ausdehnen.
Auweia.

Und man fragt sich dann unwillkürlich, presse ich gerade unkontrolliert eine grosse Menge Guttapercha in den vorhanden riesigen periapikalen Knochendestruktionsbereich?
Oder vielleicht durch eine vorhandene, aber bislang unbemerkte vertikale Wurzelfraktur?

Beides war hier nicht der Fall, vielmehr offenbaren die Kontrollröntgenbilder (Rö-Bilder 2 und 3), welch enorme Ausdehnung die vorhandenen Isthmen intraradikulär einnehmen.

Die in den Kontrollröntgenbildern sichtbare Knochenregeneration ist wie eigentlich immer in solchen Fällen für die Kürze der Zeit ausgesprochen gut vorangeschritten, in diesem Falle sowohl periapikal als auch interradikulär und stimmt mich hinsichtlich einer sehr guten Prognose, den weiteren Zahnerhalt betreffend, sehr zuversichtlich.
Danke Metapex Plus, danke Herbert Schilder.

Und zum Nachdenken – Wer glaubt, das eine Zentralstift-Technik, von mir aus auch mit tollem „biokeramischem Sealer“ in der Lage ist, diese anatomischen Spalträume adäquat zu füllen ? Und wer glaubt, das es ausreichend ist, nur die Hauptkanäle zu füllen, weil Seitenkanäle und Isthmen keinen Unterschied machen ?

Noch eine Anmerkung in merkwürdigen Zeiten: Da bereits die bloße Nennung eines Produktes auf einer Homepage als Werbung interpretiert werden kann, benennen wir diesen Blogbeitrag (wie auch jeden bereits geschriebenen sowie alle zukünftigen Beiträge, in denen Produkte benannt werden) als unbezahlte Werbung. Sollten wir (jemals) finanzielle Zuwendungen von Firmen erhalten, die Erwähnung bestimmter Produkte betreffend, werden wir die entsprechenden Blogbeiträge als „bezahlte Werbung“ ausweisen.

Fallpräsentationen live und in Farbe

Die letzten 3 Jahre habe ich jeweils auf der DGET – Jahrestagung im Rahmen der Kurzvorträge über die anatomischen Besonderheiten von Prämolaren gesprochen und wie man diese Schwierigkeiten, die mit zu den komplexesten in der Endodontie gehören, im Praxisalltag meistern kann.

Ich mag dieses Format.
Bin sehr gerne dort.
Am Vortragspult wie auch im Auditorium.

Leider ist der Zeitrahmen, der zur Verfügung steht, zu kurz bemessen.
Bei 4 Minuten Vortragszeit und 5 Minuten Diskussion bleibt zwangsläufig sehr viel auf der Strecke. Sowohl die angeschnittenen Themen als auch die Vortragenden und Zuhörer- mit diese Meinung stehe ich nicht alleine – würden ein Plus an Zeit pro Vortrag begrüßen.

Es gibt nichts Gutes. Ausser man tut es.

Wer hat das gesagt ? Erich Kästner.
Und recht hat er.

Daher.
Habe ich, aus Spass an der Freud, beschlossen, 2025 ein solches Kurzvortrags-Event zwanglos auszurichten. Ich habe dies als junger Kollege bei den ROOTS Summits als Gattlin Gun, also Maschinengewehr-Vortrags-Forum kennengelernt, selbst daran teilgenommen, fand und finde diese Art der Weiterbildung toll und möchte nun diese Tradition fortführen. Für all diejenigen, die gerne mit Gleichgesinnten, Endo-Newbies und alte Hasen zusammensitzen, um sich auszutauschen.
Zu lernen. Zu lehren.

Die Bedingungen?
Nein, eigentlich gibt es nur ein Bedingung.
Jeder der teilnehmen will, trägt auch vor.
Ohne Ausnahme.
Das ist schon alles.

Das Ganze ist kostenlos.
Ich kümmere mich um den Rahmen.
Es wird lediglich eine kleine Selbstbeteiligung für Essen und Trinken geben.

Stattfinden werden die „Fallpräsentationen – Live und in Farbe“ am Samstag 27.09.2024.
Wieviel Zeit pro Vortrag steht zur Verfügung?
Ist ein wenig von der Teilnehmerzahl abhängig.
Wird sich also weisen. Aber mindestens 15 Minuten Rede- und Diskussionszeit sind gesetzt. Heisst, nach Adam Riese gibt es nach oben hin eine Teilnehmerhöchstgrenze.

Wieviele Leute werden teilnehmen?
Ich weiss es nicht.

Aber auch wenn wir nur zu dritt sind, wird das Event stattfinden. Auf jeden Fall.
Das ist mein Weihnachtsgeschenk an alle Endo-Begeisterten.

In diesem Sinne – Frohe Weihnachten !


Was bringt uns das Christkind…

in Gestalt von Mr. Hanchadent Michael Ermerling.
Ein neues WF- Füllgerät.
Zum Austesten.

Weil ich ihm auf der DGET Jahrestagung berichtet hatte, das uns geliebtes META Biomed Genesys, das beste WF- Füll-Gerät ,das wir je hatten, ausgemustert werden muss.

Weil dessen Batterien ihren Geist aufgegeben haben.
Spezialanfertigung. Also nicht mit handelsüblichen Produkten austauschbar. Und – Lithium -Batterien dürfen nicht via Luftfracht verschickt werden.
Aus Sicherheitsgründen.

Verrückte Welt ?
Wenn die Batterien in ein Gerät eingebaut sind, wie es bei einem Neugerät der Fall ist, dann darf dieses via Luftfracht verschickt werden. Als ob 2 mm Kunststoff- Hülle einen Unterschied in Sicherheit ausmachen würden, aber SOOO sind die Regeln.

Jetzt müssen wir uns also auf etwas Neues einlassen.
Und ich bin erst einmal froh, das es ein Gerät werden könnte, welches ergonomisch in unseren Workflow und unsere Arbeitsumgebung passt, Stichwort Soaric-Instrumentenarm, Multi-Instrumentenköcher zur Aufnahme von bis zu 9 Geräten. Es kommt nämlich nicht in „Pistolen“-Form , sondern in „Stift“-Form daher.


In der Praxis angekommen, zeigt sich bei Gerät und Verpackung eine nicht zu verleugnende Ähnlichkeit mit einem anderen Wurzelfüll-Gerät, nämlich dem der Firma Eighteeth.

Im neuen Jahr werde ich die beiden Geräte am Patienten einsetzen und über meine Erfahrungen berichten.

Das ein solcher Praxistest wichtig und sinnvoll ist, hat in jüngster Vergangenheit das Arbeiten mit einem vom Prinzip her analog aufgebauten Gerät gezeigt, welches so eklatant im Alltag bei uns durchgefallen ist, das ich es nicht einmal einsetzen würde, wenn ich es geschenkt bekäme, geschweige denn den im Vergleich zu den hier gezeigten Geräten ich sag mal ambitionierten Preis zu zahlen, der aufgerufen wird.

Noch eine Anmerkung in merkwürdigen Zeiten: Da bereits die bloße Nennung eines Produktes auf einer Homepage als Werbung interpretiert werden kann, benennen wir diesen Blogbeitrag (wie auch jeden bereits geschriebenen sowie alle zukünftigen Beiträge, in denen Produkte benannt werden) als unbezahlte Werbung. Sollten wir (jemals) finanzielle Zuwendungen von Firmen erhalten, die Erwähnung bestimmter Produkte betreffend, werden wir die entsprechenden Blogbeiträge als „bezahlte Werbung“ ausweisen. Das ZARC- Geräte wurde mir von Hanchadent zum Testen kostenlos zur Verfügung gestellt und geht nach der Testphase wieder zu Hanchadent zurück.

Geschichten aus dem Patiendozän – Ich hätte mir gewünscht, sagte der Vater … Teil II

Über den Fall hatte ich hier schon berichtet.
Wir konnten die alio loco durchgeführte Behandlung erfolgreich zu Ende bringen. Die Eckpunkte? Füllungsentfernung, Kariesentfernung, Composite- Restauration vor Endo zur Abdichtung und Stabilisierung der Restzahnsubstanz, WF- Revision.

Anbei ein paar klinische Fotos und die Röntgenbilder vor unserer WF-Revision und nach Abschluss unserer endodontischen Behandlung.

Ob die Eltern unsere Bemühungen in der Sache zu schätzen wissen ?
Ich bin zurückhaltend diesbezüglich…

Metapex plus

Auf der Suche nach einem jodoformhaltigen Kalziumhydroxidpräparat bin ich kürzlich bei Ebay auf diese Quelle gestossen:

https://www.ebay.de/itm/186317770130?_skw=Metapex+plus&itmmeta=01JFFWSEA32DPSBBFHS1TCKDY5&hash=item2b61678d92:g:yxEAAOSwVUlm6X1e&itmprp=enc%3AAQAJAAAA4HoV3kP08IDx%2BKZ9MfhVJKlxry%2Fh05vyY9ihDC3JyStAJlTvU7%2FmS%2F1%2BRYBXPky4rZAqN9Wn0s1txGHNlqgENBTrEOlabrO8J5%2Bs%2Falz8CnoWayDly%2BEJNyc38l1kL9thza18rh6DjSotW7R7uZJDSw7%2BMy0JOAqpkxHV33PDB3%2Bl2JtxxVqhqPCnjT862zHYbpjiMle4pPFADTZkUsQHL%2B3Bo6HkXkpklHl%2B7VeBMx4nxkefIDkokfguCigWA7Mu9GYCCSy1xpv25%2FYYYMk7jV9bFznec8%2F5MWpGXT8Q7Jh%7Ctkp%3ABFBMjOXl_Ptk

Drei Wochen später waren fünf Packungen a zwei Spritzen in München…

PS: So… der letzte Patient für 2024 ist auch geschafft… jetzt gehts in den Urlaub

Freu

IT-Sicherheit

Quelle: https://www.aend.de/article/232389

Das sollten Praxen künftig unbedingt beachten

Die KBV überarbeitet gerade ihre Richtlinie zur IT-Sicherheit für die Praxen. Der neue Entwurf enthält strenge Vorgaben für Datenschutz und Cyberabwehr. Der änd verrät, was auf Praxen zukommt und warum der Entwurf umstritten ist.

Der neue Entwurf zur IT-Sicherheitsrichtlinie enthält Dutzende Vorgaben, die die Praxen beachten müssen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) formulieren in ihrem Entwurf zur IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V umfassende Anforderungen an Praxen, um den Datenschutz und die IT-Sicherheit zu gewährleisten. So müssen alle Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI), wie der Konnektor und das Kartenlesegerät, den vorgegebenen Sicherheitsstandards entsprechen und sicher betrieben werden, heißt es in dem Papier, das dem änd vorliegt.

Ebenso sind regelmäßige Updates und Patches für Betriebssysteme und Softwareanwendungen verpflichtend, um Sicherheitslücken zu schließen. Der Einsatz veralteter Systeme, wie etwa Windows 7, ist strikt untersagt. Diese müssen „ausgemustert oder separiert in einem eigenen Netzwerksegment betrieben werden“, heißt es wörtlich.

Zusätzlich gibt es spezifische Anforderungen, die im Anhang der Richtlinie beschrieben werden. So dürfen Patientendaten nur verschlüsselt per E-Mail verschickt werden. „Benutzer sollten darauf achten, dass zur Verschlüsselung von Kommunikationsverbindungen kryptografische Algorithmen nach dem Stand der Technik wie z.B. TLS verwendet werden“, heißt es.

Für die physische Sicherheit müssen zentrale IT-Komponenten, etwa Server, in abschließbaren Räumen aufbewahrt werden, die nur autorisiertem Personal zugänglich sind. Auch bei der Installation von Software gilt Vorsicht: Es dürfen ausschließlich geprüfte und freigegebene Programme verwendet werden, private Softwareinstallationen auf Praxisrechnern sind nicht erlaubt.

Darüber hinaus enthält der Richtlinien-Entwurf differenzierte Vorgaben, die je nach Praxisgröße und IT-Komplexität variieren.

Drei Kategorien für Praxen

Die Anforderungen sind nach Praxisgrößen gestaffelt. Der Entwurf unterscheidet dabei zwischen drei Praxisgrößen:

– kleine Praxen (bis zu fünf Personen in der Datenverarbeitung),

– mittlere Praxen (6–20 Personen in der Datenverarbeitung) und

– Großpraxen (über 20 Personen oder erheblicher Umfang an Datenverarbeitung).

Anforderungen für kleine Praxen

Kleine Praxen müssen knapp 50 Maßnahmen wie geregelte Mitarbeiterschulungen und Einarbeitung umsetzen, schreibt die Richtlinie vor. So müssen Updates für Betriebssysteme und Software zeitnah installiert werden, um Sicherheitslücken zu schließen.

Weitere Anforderungen sind unter anderen:

Zugangskontrolle: Jede Person, die Zugang zu IT-Systemen hat, benötigt individuelle Benutzerkonten mit strengen Passwortvorgaben.

Antivirenschutz: Alle Systeme, die mit Patientendaten arbeiten, müssen über eine aktuelle Antivirensoftware verfügen, die regelmäßig Updates erhält.

Back-up-Strategie: Die Daten müssen mindestens einmal täglich gesichert werden, und die Back-ups müssen an einem physisch getrennten Ort aufbewahrt werden.

Zusätzliche Auflagen für mittlere Praxen

Für mittlere Praxen kommen erweiterte Anforderungen hinzu, dazu zählen:

Alarmierung und Logging: Netzwerke müssen Ereignisse protokollieren, um Sicherheitsvorfälle zu überwachen.

Richtlinien für mobile Geräte: Verbindliche Regeln für den Umgang mit Smartphones und Tablets sind zu erstellen.

Wechseldatenträger: Gefordert werden klare schriftliche Regeln, ob und wie und zu welchen Anlässen Wechseldatenträger mitgenommen werden dürfen.

Vorgaben für Großpraxen

Großpraxen müssen sich intensiver mit IT-Sicherheit auseinandersetzen. Beispiele sind:

Netzwerksegmentierung: Trennung sensibler Gesundheitsdaten von weniger kritischen Informationen.

Mobile Device Management (MDM): Zentralisierte Verwaltung mobiler Endgeräte mit der Möglichkeit zur Fernlöschung bei Verlust.

Segmentierung des Netzwerks: Es müssen separate Netzwerke für administrative Systeme, Patientendaten und die Internetnutzung eingerichtet werden. Dadurch wird die Gefahr von Datenlecks minimiert.

Aktuell befindet sich der Entwurf in der Phase der sogenannten Benehmensherstellung. KBV und KZBV warten also auf Stellungnahmen von Verbänden zu ihrem Entwurf. Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) weist in seiner Stellungnahme bereits auf erhebliche Schwächen des Entwurfs hin und fordert Nachbesserungen, um die Praxen bei der Umsetzung der Richtlinie besser zu unterstützen und die Sicherheit sensibler Gesundheitsdaten zu gewährleisten.

Kritik vom IT-Verband

So bemängelt der bvitg unter anderem, dass der Entwurf der Richtlinie nicht auf etablierte Sicherheitsstandards wie den BSI-Grundschutz zurückgreift. Dies führe zu uneinheitlichen Anforderungen und stelle insbesondere kleinere Praxen vor große Herausforderungen. Der Verband fordert, den BSI-Grundschutz verbindlich in die Richtlinie aufzunehmen und dessen Bausteine für ein marktübliches Information Security Management System (ISMS) bereitzustellen.

Dass die IT-Sicherheitsanforderungen je nach Praxisgröße variieren, hält der Verband für nicht akzeptabel. Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten dürfe nicht von der Praxisgröße abhängen. Einheitliche Sicherheitsanforderungen für alle Praxen seien unerlässlich, um ein gleichbleibend hohes Schutzniveau zu gewährleisten, fordert der IT-Verband.

Für größere Praxen mit mehr als fünf Mitarbeitenden fordert der bvitg die verpflichtende Einführung eines ISMS und die Benennung eines Informationssicherheitsbeauftragten. Dies sei notwendig, um die steigenden Bedrohungsrisiken effektiv zu bewältigen.

Der Verband schlägt vor, den Praxen niedrigschwellige Arbeitshilfen und Informationsmaterialien zur Verfügung zu stellen, um die Umsetzung der IT-Sicherheitsmaßnahmen zu erleichtern.

Die Richtlinie, die erstmals auch explizit die vertragspsychotherapeutische Versorgung umfasst, dürfte nach Eingang aller Stellungnahmen also noch an der einen oder anderen Stelle überarbeitet werden und muss am Ende von den Vertreterversammlungen der KBV und KZBV beschlossen werden. Erst dann tritt sie in Kraft und würde dann die derzeit gültige Richtlinie ersetzen.

Bild des Tages – P/N-Index Minus 6

Zum Thema von heute passend das ganz aktuelle Foto.
Von heute morgen.

In der zweiten Behandlungssitzung ist der P/N- Index auf Minus 6 gefallen.
Mal sehen wie es beim nächsten Mal weitergeht….

Bilder des Tages – GraWei-Regel

Wer das in diesem Jahr erschienene Endodontie- Lehrbuch – „Das kleine 1*1 der Endodontie“ in Händen hielt, der wird vielleicht auch im Herrmann-Kaaden schen Kapitel über die Gestaltung der endodontischen Zugangskavität geblättert haben. Wer mich im Laufe der Jahre gehört hat, der weiss, dass ich neben aussagekräftigen Fotos vor allem Wert auch auf einprägsame Faust-Regeln lege. Nachfolgend ein paar Bilder des Tages zur GRA-WEI -Regel. Diea da ausformuliert lautet: „Im Grauen sollst Du Graben, dem Weissen sollst Du Weichen.“

Was damit gemeint ist ?
Bild 1 zeigt am Zahn 16 einen diskreten sehr feinen mesiobukko-palatinalen Kanaleingang, der berühmt-berüchtigte MB2. Dem Morita Adverl Evo Erb:YAG Laser sei Dank schön freigespült und damit sichtbar gemacht. Und wo liegt der Kanaleingang? Exakt an der Grenze Dunkel-Hell, Grau-Weiss. Und wenn man dann im Dunkel-Grauen Graebt, sieht man im Bild 2 den Zustand nach vollständiger Aufbereitung.

Wie man es hingegen nicht machen sollte ?

Zeigen die nachfolgenden Fotos. Hier wurde unnötigerweise die Zugangskvität weit weit weit bis zur mesialen Aussenkante des Zahnes hin ausgedehnt. Vollkommen unnötig , denn man sieht auch hier, das die Kanäle am Übergang Dunkel- Hell liegen.

Und das ist der Grund, warum ich diese Fotos zweier Fälle eines Behandlungstages hier einstelle. Wir sehen immer wieder solche Kavitäten wie im Beispiel II, nicht selten mit Perforation zur Aussenseite hin

Vielleicht mal eine Idee, wieder mal in einem Fachbuch zu blättern?
Denn das „Kleine Einmaleins der Zahnheilkunde“ sollte jeder Generalist beherrschen. Trifft im Übrigen nicht nur auf die Trepanation zu, sondern auch auf die Wurzekanalfüllung, wie das intrakanalär vorhandene schleimige Sekret bei der WF-Revision offenbart.

Noch eine Anmerkung in merkwürdigen Zeiten: Da bereits die bloße Nennung eines Produktes auf einer Homepage als Werbung interpretiert werden kann, benennen wir diesen Blogbeitrag (wie auch jeden bereits geschriebenen sowie alle zukünftigen Beiträge, in denen Produkte benannt werden) als unbezahlte Werbung. Sollten wir (jemals) finanzielle Zuwendungen von Firmen erhalten, die Erwähnung bestimmter Produkte betreffend, werden wir die entsprechenden Blogbeiträge als „bezahlte Werbung“ ausweisen.

Interne Resorption Zahn 21 (II)

Mir ist aufgefallen, dass ich Ihnen noch den Abschluss dieses Falles schuldig bin…

et voila

Ein wenig erstaunt war ich, wieviel Sealer und Guttapercha in die Resorptionslakune gepasst haben…

Pulpitis und P. apicalis (2)

An dieser Stelle berichtete ich erstmals über diesen Fall.
Wir haben die Behandlung am Zahn 37 abgeschlossen und das erste Recall.



Die Frage was wird mit Zahn 36.
Der Patient hat im Moment keine Beschwerden an diesem Zahn und 37 ist völlig schmerzfrei.
Im Beratungsgespräch habe ich die Möglichkeit der Zahnerhaltes von 36 erklärt. Allerdings seh ich die Prognose nicht als gut, mit viel Augenwischerei gerade als günstig an.
Warum?
1. Der koronale Substanzverlust ist gravieren, Ferrule wahrscheinlich nicht zirkulär erreichbar.
2. Die interradiculäre Ostelyse kommuniziert mit dem Sulcus gingivae.

Die Option der Behandlung des Zahnes um eine ossäre Regeneration anzuregen für eine später einfachere Implantation ist für den Patienten finanziell nicht vorstellbar. Er tendiert zur Extraktion und Brücke 37-35.

Warum ich nie wieder auf unseren Endo- Diagnosetag verzichten werde …

Über unseren Endo-Diagnose-Tag habe ich schon berichtet.

Was ist das ?
An einem Tag in der Woche (bei uns ist es der Mittwoch) kommen alle unsere überwiesenen Patienten zur Untersuchung/Diagnose/Therpaieplanung.

Wir machen das schon seit nun einer ganzen Reihe von Jahren und wollen diese Vorgehensweise nicht missen.

Warum?

3 Gründe

  1. Effizienz
    Wir sind wesentlich schneller.
    Das Hintereinanderschalten gleicher Behandlungsprozeduren lässt diese schneller, glatter, reibungsloser verlaufen. Merken tue ich das immer dann, wenn ich mich in seltenen Fällen breitschlagen lasse, mal eine Ausnahme zu machen und auch an einem Nicht-Mittwoch einen Neupatienten anzuschaue. Es dauert Alles dann soo viel länger als normalerweise, dass es jedes Mal richtig weh tut und eine wunderbar disziplinarische Maßnahme darstellt, NIEMALS von der TRANSPORTER- Regel Nr. 1 „Der Plan wird niemals geändert“ abzuweichen.

Es gibt aber noch zwei weitere entscheidende Gründe:

2. Transparenz
Wir wissen immer genau, wieweit wir im Vorlauf sind, unsere zukünftigen Behandlungen betreffend. Woran wir das erkennen? Daran, wie weit in die Zukunft hinein wir mit unseren Besprechungsterminen ausgebucht sind. Idealerweise stellen wir den Patienten einen Termin am nächsten Untersuchungstag zur Verfügung. Der Patient muss also gegebenenfalls 1 – 6 Tage warten auf seinem Besprechungstermin. Sind es möglicherweise 2, 3 oder gar 4 Wochen, die als Wartezeit im Raum stehen, dann wissen wir, dass wesentlich mehr Arbeit auf uns in naher Zukunft wartet, als wir bewältigen werden können. Und es gilt, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Sowohl was zu schaffende freie Valenzen angeht, die Untersuchungs-Tage an sich betreffend, als auch was die eigentlichen Behandlungstermine angeht.

3. Adjustieren der Kybernetik- Stellschrauben
Es gibt mehrere Stellschrauben, an denen man drehen kann, um die vorhandene Problematik in den Griff zu kriegen. Das Entscheidende ist jedoch, das man jederzeit einen Einblick hat, wo exakt man steht. Und genau da macht der Diagnose-Tag den Unterschied, weil er genaue Zahlen vermittelt. Wie lange im Voraus sind wir ausgebucht? Nicht nur mit unseren Terminen, sondern mit unserem zu erwartenden Arbeitsaufkommen in der Zukunft. Ohne Diagnose-Tag kenne ich solche Kennzahlen nicht. Ich als Behandler, der sich tagein tagaus fast ausschliesslich im Behandlungszimmer aufhält, bekomme das ja auch nicht mit und muss mich bestenfalls auf meine Praxis-Managerin verlassen, die wiederum ihrem Gefühl und ihrer Erfahrung folgen muss. Wohl dem, der über eine solche Assistentin verfügt! Front-Office ? Ein harter Job im Übrigen. Der Name „Front“ ist Programm. Insofern sind auch diese Mitarbeiter dankbar dafür, über hilfreiche unterstützende Algorithmen zu verfügen.

Wie nun adjustieren?
Hier auf die Schnelle und in Kürze 3 (von noch einigen mehr) Hebeln:

1. Mehr Untersuchungs-Slots anbieten, wenn die Wartezeit zu lange wird.
Beseitigt das erstauftauchende Problem, der Patient bekommt früher einen Termin, beseitigt jedoch nicht die nachgeschalteten, sondern verstärkt diese, es dauert nämlich dann noch länger, bis mit der Behandlung begonnen werden kann. Trotzdem kommt man manchmal nicht drumherum, so zu verfahren. Ich sehe aber immer, wann und wieviele solche Ausnahme-Termine vorhanden sind und wer diese bekommt.

2. Die Untersuchungs-Slots einkürzen und statt dessen in dieser Zeit endodontisch behandeln.
Müssen wir tun, um die Wartezeit auf die ENDO- Termine zu verkürzen. Natürlich auch nicht gut, weil sich dadurch die Wartezeit auf die Untersuchung-Termine erhöht. Zeigt aber Wirkung und sobald diese sichtbar wird, wissen wir, was zu tun ist, nämlich wir können wieder mehr Untersuchungs-Termine anbieten. Dieses punktgenaue Anpassen mit klaren Parametern ginge weder so schnell noch so präzise, wenn wir nicht genau wüssten, wie unsere Terminsituation aussieht.

3. Welche Behandlungen führen wir durch? Und zu welchen Bedingungen ?
Das ist das Schöne daran, wenn man genau weiss, wie die Auftragslage im Jetzt und in naher Zukunft ist. Man muss nicht mehr JEDE Behandlung SOFORT und ÜBERHAUPT durchführen. Beispiel gefällig? Leidiges Thema Unfallkasse. Die hochkomplizierte und sehr zeitaufwändige Post Traumata – Fälle gerne zum BEMA-Rahmenbedingungen durchgeführt haben möchte. Was wir nicht tun können. Und daher diese von einer definitiven Kostenzusage gemäß unserem ausgestellten Heil- und Kostenplan abhängig machen. Solange diese nicht vorliegt, fangen wir nicht an. Und machen auch keine Termine im Voraus aus. Oder was ist mit den Patienten, die schon bei der Erstuntersuchung einen „nicht benignen“ Eindruck hinterlassen? Auch da ist – sofern eine Behandlungsabsicht von unserer Seite überhaupt sinnvoll erscheint, das Vorliegen der vollständigen Kostenübernahme nocht für die Behandlung an sich, sondern schon für die Terminvereinbarung eine conditio sine qua non.

Wie schon erwähnt gibt es noch einige mehr solcher Stellschrauben, aber ich glaube, die Botschaft ist angekommen. Der Diagnose-Tag ist ein wichtiges und nicht mehr wegzudenkendes Werkzeug unserer Behandlungsplanung.

DGET-Jahrestagung in Hamburg (I) – Was mir sehr gut gefallen hat …

… war der sehr engagiert vorgetragene Traumatologie- Vortrag von Prof. Andreas Filippi. Ich habe ihn in der Vergangenheit schon mehrmals gehört, aber nie so engagiert und lautstark agierend (im positivem Sinne) wie dieses Mal. Genau das, was die Zahnmedizin insbesondere bei einem so wichtigen Thema wie der Traumatologie braucht. Klare praxisrelevante Aussagen, engagiert vorgetragen.

Und worüber ich mich noch viel mehr gefreut habe. Das an der Universitätsklinik Basel in vorbildlicher Art und Weise eine Zahnmedizin auf höchstem Niveau praktiziert und vorgelebt wird. Jeder Student darf froh und dankbar sein, in solch einer Lernumgebung dentales Wissen erfahren, erleben zu dürfen. Mögen die in Basel etablierten Strukturen und vor allem auch die etablierte interdiziplinäre Vernetzung der verschiedenen Abteilungen den anwesenden universitären Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland als Ansporn dienen, es den Baselern nachzutun.

Und damit wir uns nicht missverstehen.
Mag sein, das in der Schweiz der universitäre Geldbrunnen noch fleissig sprudelt, während er in Deutschland schon längst versiegt ist. Ich bin aber dennoch der festen Überzeugung, das die Menschen (in Basel wie anderswo) den entscheidenden Unterschied machen. Daher ist es mir an dieser Stelle ein Bedürfnis zu sagen: Vielen Dank Andreas Filippi, vielen Dank Gabriel Krastl für euren Einsatz in der Sache in Vergangenheit und Gegenwart!!!! Denn noch so viel Geld alleine wird nicht den Erfolg bringen, wenn es die Menschen nicht gibt, die das Fach mit Engagement erfüllen. Und umgekehrt machen selbst unter prekären Bedingungen genau diese Menschen immer DEN Unterschied und sei es im Hilfshospital im brasilianischen Dschungel oder auf den Berghöhen des Himalayas.

Und was die Traumatologie angeht- es ist mir natürlich auch ein Anliegen, in diesem Zusammenhang auf die AcciDent App hinzuweisen, die mittlerweile in der Version 4.0 vorliegt. Ein unverzichtbarer Helfer in der Unfallnot und das für fast geschenkte 2,99 Euro.

Im Apple App-Store erhältlich.

Kurzvorträge DGET Tagung 2024 – be there or be square (II)

Letzte Woche habe ich den Fall von Kim gezeigt.

Hier der zweite Fall meiner DGET Kurzpräsentation

mit einem Update zu Falk.

Die Kurzfassung sehen Sie im ersten Slide:

Trotz endodontologischer Intervention wiederkehrende Schwellung;

Daher dann die Entscheidung zur kombiniert endo-chirurgischen Behandlung (mit Dekompression=Partsch I))

Mittlerweile ist es 12 Jahre her.

Schein damals ein gutes Therapiekonzept gewesen zu sein…

Pulpitis und P. apicalis

Der Patient kam mit akuten Beschwerden im Unterkiefer links.
36 wurde 2023 endodontisch behandelt und nach 14 Tagen waren die Beschwerden wieder da. Jetzt war der Schmerz stärker und es kam ein Schmerz auf Kalt dazu.
Klinisch zeigte sich 36 und 37 ohne Perkussionsschmerz, auf Kälte reagierte der Zahn 37 und 36. Die Sondierungstiefen am Zahn 36 sind erhöht, insbesondere buccal interradiculär über 8mm. 37 zeigte erhöhte Sondierunstiefen zwischen 3-5mm. Der Lockerungsgrad betrug 0 an beiden Zähnen.

Im angefertigten DVT zeigte sich an beiden Zähnen als endodontischer Therapiebedarf.
Der elektrische Sensitest ergab am Zahn 36 keine Reaktion und am Zahn 37 eine schmerzhafte Reaktion, die den Beschwerden entsprach.
Wir empfahlen im Beratungsgespräch die zeitnahe endodontische Therapie 37mit guter Prognose.
36 schlossen wir als Ursache für die aktuellen Beschwerden aus.

Die endodontische Therapie erfolgte in 2 Terminen. Nach präendodontischem Aufbau erfolgte im ersten Termin die Erschließung des Kanalsystems unter Verwendung von Sweeps Cleaning für je 2x 30 Sekunden ( 20 mJ/600mW/15Hz ) mit Zitronensäure 10% und NaOCl 3%. Zur mechanischen Erweiterung verwendeten wir Handinstumente bis#10 und reziprok rotierende maschinelle Feilen R-Pilot und WaveOne. CaOH wurde als Einlage verwendet.

Nun die Frage, wie weiter neben endodontischer Therapie 37?
36 Therapieversuch oder Implantat? Wie wäre Eure Entscheidung?

Noch eine Anmerkung in merkwürdigen Zeiten: Da bereits die bloße Nennung eines Produktes auf einer Homepage als Werbung interpretiert werden kann, benennen wir diesen Blogbeitrag (wie auch jeden bereits geschriebenen sowie alle zukünftigen Beiträge, in denen Produkte benannt werden) als unbezahlte Werbung. Sollten wir (jemals) finanzielle Zuwendungen von Firmen erhalten, die Erwähnung bestimmter Produkte betreffend, werden wir die entsprechenden Blogbeiträge als „bezahlte Werbung“ ausweisen.

Geschichten aus dem Endozän – was antworten? …

Hier eine Mail, die mich heute früh von einer Patientin erreicht hat.

Wir haben gestern an den Zähnen 15 und 16 eine Revisionsbehandlung weitergeführt, die alio loco gestartet wurde…

Wie soll ich mich verhalten? Bin für Ratschläge dankbar…

„Guten morgen Praxisteam,

Nach der gestrige Behandlung verlief der Nachmittag schmerzfrei, über Nacht hat sich einen Schmerz aufgebaut ( ich vermute dass ich die Zähnen zusammenbeiße) sodass vor Schmerzen heute früh bereits ein Ibuprofen genommen habe, ich bin auch mit einen steifen Nacken bis zum Schulterblatt rechts ziehende Schmerzen  aufgewacht, bitte sein Sie so freundlich und senden sie mir per Post ein Rezept für die Physiotherapie, ich werde meine Kollegen aufsuchen müssen.

Bitte am besten soll auf dem Rezept um mit meine PKV abrechnen zu können  folgendes verordnet werden : 10x MT mit CMD ( manuelle Therapie mit Craniomandibulären Behandlung), 10x Massage, 10x KG (Krankengymnastik), 10x Naturmoor. 

Vielen herzlichen Dank „

Blick über den Tellerrand – Japan und das NaOCl

Bei einem meiner Vorträge in Japan gab es grosses Erstaunen im Auditorium, den Gebrauch von NaOCl betreffend im Zusammenhang mit unserem Morita Adverl Evo Erb:YAG Laser. Diese Verwendung ist in Japan offensichtlich nicht Usus. Ich war zudem erstaunt darüber, im Gegenzug zu erfahren, das der Laser aus regulatorischen Gründen in Japan sogar darüber hinaus keine offizielle Freigabe hat, die endodontische Anwendung betreffend.

Ich antwortete, das es in unserer Praxis seit 2015, dem Zeitpunkt der Ersteinsatzes des Lasers, in keinem einzigen Fall zu einem NaOCl-Zwischenfall gekommen war. Ich berichtete darüber hinaus, dass seit 1990, in den nun fast 35 Jahren zahnärztlicher Tätigkeit es zu überhaupt keinem einzigen solchen Zwischenfall zu meinen Händen gegeben hätte. Und ich die auf Nachfrage mir vorgeschlagene Alternative der Spülung der Wurzelkanäle mit Kochsalzlösung für absolut inakzeptabel, weil nicht adäquat keimeleminierend halte.

Im International Journal of Endodontics ist paasend zur Thematik jetzt ein Artikel (Regulatory issues related to the use of sodium hypochlorite solutions in endodontics) erschienen, der diese Thematik in verschiedenen Ländern beleuchtet. Es wird vermutlich in naher Zukunft EU- rechtlich bedingt zu einschneidenden Veränderungen kommen, die dentale Belieferung mit NOCl betreffend. Der lobenswerterweise frei zugängliche Artikel ist unbedingt lesenswert, will man wissen, was vermutlich kurz- oder mittelfristig auf uns zukommt.

Noch eine Anmerkung in merkwürdigen Zeiten: Da bereits die bloße Nennung eines Produktes auf einer Homepage als Werbung interpretiert werden kann, benennen wir diesen Blogbeitrag (wie auch jeden bereits geschriebenen sowie alle zukünftigen Beiträge, in denen Produkte benannt werden) als unbezahlte Werbung. Sollten wir (jemals) finanzielle Zuwendungen von Firmen erhalten, die Erwähnung bestimmter Produkte betreffend, werden wir die entsprechenden Blogbeiträge als „bezahlte Werbung“ ausweisen.