GOZ Anwenderhinweis der LZK Hessen

Über die Zahnmed-Emailliste von Michael Logies erreichte mich Ende letzten Jahres der Hinweis auf ein Whitepaper der LZK Hessen.

GOZ:
Mögliche Handlungsspielräume aktiv nutzen!
Whitepaper
Band 10

der Schriftenreihe der Landeszahnärztekammer Hessen
Landeszahnärztekammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts

Auf jeden Fall lesenswert.
Diese 5 Minuten sollte jeder unbedingt zwischen den Jahren investieren.

Bedauerlich jedoch – Achtung Spoileralarm – das sich der konkrete Rat des „wie aktiv nutzen“ auf den Tipp beschränkt, über den 3,5 fachen Satz zu berechnen, keine Angst vor der Reaktion des Patienten zu fürchten und wie eh und je in den letzten 40 Jahren gegebenenfalls eine mehr oder weniger zutreffende Begründung anführen zu müssen, damit der Patient wenigstens die Differenz 2,3 bis 3,5 erstattet bekommt von seiner Rechnungsstelle, die selbstverständlich dezidiert das unerhörte Abrechnungsverhalten des Zahnarztes anprangern und außerdem die Begründung ablehnen oder in Frage stellen wird.

Schade, da wünschte ich mir endlich einmal ein „Aufstehen“ der Zahnärztekammern.
Bislang klingt das alles immer noch lediglich nach „Marschier Du vor, aber erwarte nicht, das wir Dir helfen, wenn es ernst wird…“

Schade.
Aber 2024 hat ja gerade erst angefangen, man soll die Hoffnung nicht aufgeben …