Zwei Fragmententfernungsfälle von heute, wie sie unterschiedlicher nicht sein können, wenn man davon absieht, dass es sich in beiden Fällen um sehr lange Fragmente handelt.
Fall 1

Zahn 47, neue Krone, nach Eingliederung mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung Schmerzen. Endo durch den Hauszahnarzt, dabei Fraktur eines sehr großen, sehr langen maschinellen Aufbereitungsinstrumentes. Es ragt (einen Hauch) in die Kavität hinein, die Entfernung gelingt in unseren Händen sehr einfach. Alle freuen sich, der Patient zahlt dennoch das Honorar für die Fragmententfernung bis heute, dem WF- Termin, nicht und bittet um Stellungnahme. Seine private Krankenversicherung halte die Fragmententfernung für einen Teil der Wurzelkanalaufbereitung, das Honorar sei demnach nicht gerechtfertigt.
Heute fand die WF statt.
Fall 2
Umso erfreulicher das Ergebnis der Fragmententfernung wie auch der Aufbereitung des Kanals bis hin zu einer Wave One Gold 35.