Rote Karte für die TI

von Hans – Willi Herrmann

2003 wurde vom Gesetzgeber die Einführung der Teleinformatik-Infrastruktur beschlossen.
Heute, 15 Jahre später kann man schon einmal als vorläufiges Fazit festhalten, dass das Ganze keine Erfolgsgeschichte ist.

Sich vielmehr nahtlos einreiht in die von der Politik zu verantwortenden disatrösen Fehlschläge des neuen Milleniums wie Autobahnmaut, Berliner Flughafen, Kostenexplosion Elbphilharmonie oder Stuttgart 21.

Vorläufig, weil bis dato die längst überfällige Einführung, von begrenzten Pilotprojekten abgesehen, nicht stattgefunden hat.

Das soll sich nun ändern.
Schnellstmöglich.

Bis Ende des Jahres, so die Vorgaben des Gesetzgebers, muss die TI im Gesundheitswesen etabliert sein.
Und dass, obwohl offensichtlich ist, daß weder das System noch die Art der Einführung selbst auch nur den grundlegensten Anforderungen an Praxistauglichkeit zum jetzigen Zeitpunkt genügen. Und die Juristen gerade mit einem analogen System Schiffbruch erlitten haben. Dessen propagierte reibungslose Praxiseinführung fundamental gescheitert ist.

Für mich ist, nicht allein wegen den bekannten Mißständen der  TI per se, sondern vielmehr insbesonders auf Grund der arroganten und zynischen Vorgehensweise der Entscheidungsträger im Zusammenhang mit der  Systemeinführung, der Punkt erreicht, an dem ich sage: Es tut mir leid, ich werde nicht länger diese Dinge weiter schweigend hinnehmen. Ich möchte diese Entwicklung nicht stumm und widerstandlos mittragen. Und vielen ärztlichen und zahnärztlichen Kollegen, die als Gesamtheit sicherlich eher zu den nicht renitenten Teilen unserer Gesellschaft gehören, geht es genauso.

Der Kollege Thomas Weber – vielen der WURZELSPITZE – Leser als Autor des wunderbaren Nachschlagewerks „Memorix Zahnmedizin“ bekannt – ist  im bayrischen  Krumbach in eigener Kassenzahnarztpraxis niedergelassen. Er bezeichnet sich selbst als „Landzahnarzt“, hat sich bewusst gegen eine Hochschulkarriere an der Uni Würzburg entschieden und ist seit mehr als 2 Jahrzehnten bemüht, allen Widrigkeiten der Provinz zum Trotz  die Fahne der Zahnerhaltung unter widrigen Rahmenbedingungen, die nunmal das Arbeiten in einer ländlichen Region mit sich bringt,  hochzuhalten.

Wenn dieser nun, ein ebenso eloquenter wie ruhiger und besonnener  Zeitgenosse, zusammen mit Kollegen seine Stimme erhebt und eine Postkartenaktion „Rote Karte für die TI“ ins Leben ruft, dann ist dies ein Fanal, ein Menetekel. Und die Politik täte gut daran, dieses in seiner Brisanz zu erkennen, um noch größeren Schaden, als den, der bereits entstanden ist, abzuwenden.

Ich unterstütze die Aktion.
Daher habe ich  nachfolgendes Schreiben verfasst, das im Rahmen meiner Tätigkeit als endodontischer Spezialist meinen Überweiserschreiben und Arztbriefen beigelegt wird. Wer möchte, darf den Text gerne kopieren und für eigene Arztbriefe/Überweiserbriefe verwenden.

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

falls auch Sie der Meinung sind, dass

  • es sich bei der zur Inbetriebnahme anstehenden Teleinformatik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen gegenwärtig um ein unausgereiftes Produkt handelt, dass ohne Rücksicht auf die noch vorhandenen Schwächen im Markt schnellstmöglichst eingeführt werden soll
  • die von der Politik versprochene für die Praxis kostenneutrale Einführung sich schon jetzt als falsch erweist, weil die Praxis auf einem stattlichen Kostenanteil sitzenbleiben werden, das System zudem mit hohen kontinuierlichen Folgekosten behaftet ist.
  • eine zeitgerechte Einführung schon allein mangels zur Verfügung stehender Geräte und der für die termingerechte Einrichtung nicht vorhandenen, aber zwingend notwendigen Logistik und Manpower von Seiten der Hardware – und Softwareanbieter nicht zu realisieren ist.
  • die Nutzung der TI- Infrastruktur auch nach Ende der aufwandintensiven Einführungsphase dauerhaft mit einem zusätzlichen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden ist, der zumindest für die Praxen durch Synergieeffekte nicht kompensiert und schon gar nicht – wie lauthals und mantraartig repetitierend von Seiten der Politik vorgetragen – überkompensiert werden wird.
  • die Einführung der TI- Infrastruktur keine  Verbesserung der EDV – Sicherheit bringen wird, vielmehr auf Grund der Zwangsanbindung der Praxis EDV- Systeme an das Internet sich kriminellen Energien unerlaubte Zugriffsmöglichskeiten  eröffnen, die bislang in vielen  Praxis nicht vorhanden bzw. intentionell verschlossen sind.

Dann nutzen Sie ihr im Grundgesetz in Paragraf 17 GG verbrieftes Recht, „sich einzeln oder in der Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und die Volksvertretung zu wenden“ und senden die diesem Schreiben beiliegende „rote Karte“

z.B. an den neuen „Gesundheitsminister“ Jens Georg Spahn

oder

Ihr(e) Bundestagsabgeordneten => den/die jeweiligen Namen einsetzen, die Adresse lautet: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Jetzt nur noch das Tagesdatum, ihre Adresse und Unterschrift einfügen (zwingend notwendig, sonst landet die Karte gleich im Müll) eine 45 Cent Briefmarke aufkleben und absenden.

Und falls Sie noch weitere Karten brauchen oder sich über die Entwicklungen in der Sache zeitnah informieren wollen, besuchen Sie die Facebook-Seite https://www.facebook.com/Rote.Karte.TI/

Herzlichst

Ihr H.W. Herrmann

 

Es bleibt zu wünschen, dass die  roten Postkarten, die sich auf den Weg nach Berlin machen – versandt an die Entscheidungsträger des Bundestages, die Abgeordneten im Plenum gleichermaßen wie ihre prominenteren Pendants auf den Regierungsbänken –  nicht im Papierkorb landen. Und diese Aktion keine aneinandergereihten Worthülsen in Form eines belanglos-floskelhaften Textbaustein-Antwortbriefes produziert, vielmehr ein wie auch immer geartetes „Wir haben verstanden !“ daraus resultiert.

Wir werden sehen.

 

 

 

Offener Brief an den Landesminister für Gesundheit zur Nichtanpassung der GOZ seit 2012

von Guido Vorwerk

Hamm, den 19.03.2018

Sehr geehrter Herr Minister Laumann!

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen und uns im Rahmen der Frühjahrstagung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe ein Grußwort gehalten haben. Im Verlaufe dieser sehr netten Rede haben Sie uns aufgefordert die Freiberuflichkeit nicht schlecht zu reden. Einverstanden, nur wenn ich an die Entwicklung in unserem Bereich im Laufe der letzten 35 Jahre denke, solange bin ich Zahnarzt, sehe ich wenig Grund zum Optimismus. In meinen Augen werden wir von Politikern jeglicher Couleur als vernachlässigbare Gruppe betrachtet, wenn es um die gerechte Honorierung unserer sehr erfolgreichen Leistung für die Volksgesundheit geht. Sie selbst haben auf die entsprechenden wissenschaftlichen Untersuchungen Bezug genommen.

Die GOZ ist 1988 erlassen worden, 2012 geringfügig „verschlimmbessert“, aber nicht ansatzweise den wirtschaftlichen und bürokratischen (Zusatz-)Notwendigkeiten angepasst, worden. Da auch 1988 schon nur eine kostenneutrale Umsetzung der aus den 60er Jahren stammenden Vorgängergebührenordnungen erfolgte, ist die Nichtanpassung noch deutlich länger andauernd.

Die Nutzung des Steigerungssatzes über 2,3 mit dem erforderlichen Zusatzaufwand der Begründung, ist bestenfalls als eine Art der Notwehr zu sehen und eigentlich im Grundkonzept der Gebührenordnung nicht vorgesehen. Hier ist nämlich eine regelmäßige Überprüfung der Gebührensätze niedergelegt.

Wie haben sich eigentlich die Abgeordnetendiäten in den letzten 30 Jahren entwickelt? Ich meine gehört zu haben, dass es dort keinen Stillstand gegeben hat. Wie ist das zu verantworten, wo die Diäten auch vom Staat also dem Steuerzahler bezahlt werden müssen (wie die Beihilfe, die ja wohl der Hauptgrund für die jahrzehntelange Nichtanpassung der GOZ ist)? Soweit ich informiert bin ergibt sich die Diätenerhöhung, aufgrund einer Anpassungsklausel, inzwischen fast automatisch. Warum wird eine solche Anpassungsklausel den Zahnärzten vorenthalten?

Die Thematik der Einbindung der Beihilfe wäre durch verschiedenste Möglichkeiten der Umgestaltung der Versorgung der Beihilfeberechtigten sinnvoller bzw. gerechter und vom jeweils Betroffenen direkt beeinflussbar zu lösen. Eine Privatgebührenordnung sollte die aktuellen fachlichen Möglichkeiten und ihre betriebswirtschaftlichen Hintergründe abbilden und nicht rein auf den finanziellen Interessen desjenigen, der als dritter im Bunde zahlen muss, aufgebaut sein. Die Politik wälzt hier ungerechtfertigter Weise ihre finanziellen Probleme auf uns Zahnärzte ab.

Die Zahnärzte haben im Laufe der über 30 Jahre noch ein nicht zu vernachlässigendes Problem: Die Laborkosten sind (berechtigterweise) kontinuierlich gestiegen. Sie sind für uns aber nur ein durchlaufender, häufig vorzufinanzierender Posten, also eine zusätzliche Belastung.

Die aktuelle GOZ berücksichtigt in keiner Weise die diversen Kostensteigerungen durch: Einführung neuer Hygienesystematiken,
Medizingeräteverordnung,
Röntgenverordnung,
Qualitätssicherungssysteme,
BUS-Dienst,
Mehrwertsteuererhöhung (wirkt sich beim Faktoring auf die gestiegenen Laborkosten aus),
Brandschutzverordnung,
Antikorruptionsgesetz (verhindert das Partner-Faktoring mit dem die Dentallabors für ihren Rechnungsanteil direkt die Faktoringkosten bis dahin übernahmen. Im übrigen hat ihr (früherer?) Parteifreund und Ministerpräsident a.D. Peter Müller jetzt als Verfassungsrichter, im Rahmen des Festvortrages in Gütersloh, die Notwendigkeit eines solchen Spezialgesetzes für Ärzte und Zahnärzte in Abrede gestellt),
europäische Datenschutzgesetzgebung
und wahrscheinlich habe ich noch einige Punkte verdrängt.
Um das gleich klarzustellen, ich bin nicht pauschal gegen all diese sicherlich zum Teil sinnvollen bzw. vertretbaren Punkte, nur wenn wir Zahnärzte/innen all diesen Aufwand betreiben sollen, muss er auch bezahlt werden und kann nicht immer weiter von unserem nicht angepassten Honorar abgezogen werden.

Im Hygieneaufbereitungsbereich zum Beispiel müsste der enorm gestiegene maschinelle und personelle Aufwand mit einer Hygienepauschale zur Deckung der gestiegenen Kosten durch die gesetzlich induzierten Hygieneanforderungen berücksichtigt werden.

Ein besonders einfach nachzurechnendes Beispiel sind die Beratungspositionen. Nehmen wir die Position Ä3 „Eingehende, das normale Maß überschreitende Beratung (Dauer mindestens 10 Minuten)“ im 2,3fach Satz 20,10 €. Das bedeutet, selbst wenn diese Leistung immer nur exakt 10 Minuten dauern würde, ergäbe sich ein Stundensatz von 120,60 €. Das BMG hat aber schon im Jahre 2009 auf eine Anfrage im Bundestag 196,- € als notwendigen Stundensatz (unrealistisch niedrig) für eine zahnärztliche Praxis zugrunde gelegt. Wie wird hier eine Nichtanpassung gerechtfertigt?

Ich habe im Rahmen einer Fortbildung am letzten Wochenende aus dem Kollegenkreis sehr differenzierte Positionen zur weiteren Vorgehensweise bezüglich der mittlerweile erneut über 6 Jahre unveränderten GOZ gehört. Persönlich halte ich es für dringend geboten die Politik in der ersten Hälfte der neuen Regierungszeit zum Handeln zu motivieren. Mit Blick auf herannahende Wahlen wird sich danach nichts mehr bewegen lassen.

Von einem Teil der Kollegen habe ich die Überlegung gehört, dass wir schon mit der Integration einer automatischen Anpassungsklausel in die GOZ, so wie das bei den Diäten der Fall ist, zufrieden sein müssten. Das (rückwirkend ab 2012) allerdings halte ich definitiv für absolut notwendig, um die zahnmedizinische Versorgung wirtschaftlich vertretbar aufzustellen.

Führen Sie sich bitte vor Augen, dass wir auch in Zukunft der Bevölkerung unseres Landes eine qualitativ hochwertige und zeitgemäße Zahnheilkunde anbieten wollen. Bedenken Sie weiterhin, dass wir auch als Arbeitgeber unsere Mitarbeiter/innen fair entlohnen wollen. Beides ist durch die Nichtanpassung des Punktwertes der GOZ ernsthaft gefährdet.

In der Hoffnung auf eine konstruktive Diskussion verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Vorwerk

Immer schön skeptisch bleiben 4

von Ronald Wecker

Die periapikale Pathologie an diesem aufbissempfindlichen 16 erschien auf den ersten Blick nicht sonderlich ausgedehnt. Zugegeben, die Darstellung der Periapikalregion der palatinalen Wurzel ist schlecht.

Da aber die Ursache der der rundlichen, scharf abgegrenzten Aufhellung im mittleren Drittel der distobukkalen Wurzel per DVT nachgegangen werden sollte, wurde auf ein weiteres Einzelbild verzichtet.

Und ich staunte nicht schlecht, als ich neben der schon sicher erwarteten internen Resorption der palatinalen Wurzel die wahre Ausdehnung der periapikalen Lyse erkennen konnte.

Um eine Beteiligung der Zähne 15 und 17 ausschliessen zu können, wurde ein elektrischer Sensibilitätstest durchgeführt, der für 15 und 17 positiv ausfiel. Das DVT zeigte zudem im Bereich der Foramina der Zähne 17 und 15 keine Aufhellungen, sodass das Geschehen einzig der Pulpanekrose in Zahn 16 zuzuschreiben war.

Die Behandlung erfolgte zweizeitig. Dabei war das Auffinden der Kanaleingänge recht diffizil, da Pulpakavum und Kanalorifizien sehr stark obliteriert waren.

Im DVT konnte der Verlauf von MB1 und MB2 in den oberen zwei Dritteln der Wurzel gut verfolgt werden. Nach gemeinsamen Beginn gabelten sich die Kanäle im mittleren Drittel auf. Klinisch schien es nach initialer Aufbereitung so zu sein, dass sich MB1 und MB2 nach der Aufgabelung wieder vereinten, da es zu einem reproduzierbaren und raschen Austausch der Spülflüssigkeiten zwischen beiden Kanalsystemen kam. Patency konnte in allen Kanälen erzielt werden und so wurde die erste Behandlung mit medikamentöser Einlage und adhäsivem Verschluss der Zugangskavität abgeschlossen.

Die Obturation erfolgte in einer zweiten Sitzung. Bei zweizeitigen Behandlungen fertige ich die Messaufnahme in den meisten Fällen erst in der zweiten Sitzung an, da hier die Wahrscheinlichkeit einer Flüssigkeitsansammlung im apikalen Kanalanteil, die nachfolgend die endometrische Längenmessung beeinträchtigen kann, nach meiner Erfahrung deutlich geringer ist.

Dabei fiel auf, dass die Lage des Instrumentes im vermeintlich „vereinten“ apikalen Kanalverlauf alles andere als mittenzentriert erschien. Aber die Spülflüssigkeit tauschte sich doch rasch aus! Also mittels Endosonore-Feile den Dentin-Steg zwischen MB1 und MB2 abgetragen. Und siehe da: MB1 zweigte nach der Kommunikation mit MB2 erneut ab und mündete in eigenem Foramen.

Dabei schien anfangs alles sonnenklar zu sein.

Nach Obturation in warmer vertikaler Kompaktion hoffe ich nun auf erste Anzeichen einer apikalen Ausheilung beim Röntgen-Recall.

 

Quiz du jour März 2018

Von Bonald Decker

 

Ich persönlich vergleiche Revisionsbehandlungen gerne mit archäologischen Ausgrabungen, da man im Vorfeld trotz intensiver Voruntersuchung nie zu einhundert Prozent vorhersagen kann, was einen bei der Therapie tatsächlich erwartet. So wie in diesem oder diesem Fall der Vergangenheit…

Bei einer sehr kürzlich durchgeführten Revision war ich allerdings wieder einmal erstaunt, was wir nach initialer Trepanation der Krone vorfanden…

Kurz zur Vorgeschichte:

Die 70-jährige Patientin wurde uns von einem Parodontologen überwiesen. Dieser kümmerte sich seit einiger Zeit um die parodontal geschädigten Zähne. Zahn 26 war aufgrund mulipler Befunde (Furkationsgrad 3, apikale Parodontitis etc.) von ihm bereits als hoffnungslos eingeschätzt worden. Daher sollte unser Ziel sein den strategisch wichtigen 27 trotz ebenfalls ungünstiger Voraussetzungen endodontisch zu „sanieren“…

gesagt, getan:

Kurz nach der mühevollen Trepanation der ca. 8 Jahre alten Zirkonversorgung bot sich uns folgendes Bild:

Cavit „Unterfülung“

Direkt unter der Restauration fand sich Cavit als „Aufbau- bzw. Verschlussmaterial“. Ein Material was ich bei einer definitiven Restauration für diesen Verwendungszweck noch nie angetroffen hatte…

nun meine Frage an Sie…

Was glauben Sie, warum ausgerechnet dieses Material bei der Vorbehandlung Verwendung fand?

Spekulieren Sie und lassen Sie Ihrer Phantasie freien Lauf.

Ich bin auf Ihre Vorschläge mittels Kommentarfunktion gespannt…

die „Auflösung“ werde ich demnächst bei WURZELSPITZE veröffentlichen…