von Guido Vorwerk
Hamm, den 19.03.2018
Sehr geehrter Herr Minister Laumann!
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen und uns im Rahmen der Frühjahrstagung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe ein Grußwort gehalten haben. Im Verlaufe dieser sehr netten Rede haben Sie uns aufgefordert die Freiberuflichkeit nicht schlecht zu reden. Einverstanden, nur wenn ich an die Entwicklung in unserem Bereich im Laufe der letzten 35 Jahre denke, solange bin ich Zahnarzt, sehe ich wenig Grund zum Optimismus. In meinen Augen werden wir von Politikern jeglicher Couleur als vernachlässigbare Gruppe betrachtet, wenn es um die gerechte Honorierung unserer sehr erfolgreichen Leistung für die Volksgesundheit geht. Sie selbst haben auf die entsprechenden wissenschaftlichen Untersuchungen Bezug genommen.
Die GOZ ist 1988 erlassen worden, 2012 geringfügig „verschlimmbessert“, aber nicht ansatzweise den wirtschaftlichen und bürokratischen (Zusatz-)Notwendigkeiten angepasst, worden. Da auch 1988 schon nur eine kostenneutrale Umsetzung der aus den 60er Jahren stammenden Vorgängergebührenordnungen erfolgte, ist die Nichtanpassung noch deutlich länger andauernd.
Die Nutzung des Steigerungssatzes über 2,3 mit dem erforderlichen Zusatzaufwand der Begründung, ist bestenfalls als eine Art der Notwehr zu sehen und eigentlich im Grundkonzept der Gebührenordnung nicht vorgesehen. Hier ist nämlich eine regelmäßige Überprüfung der Gebührensätze niedergelegt.
Wie haben sich eigentlich die Abgeordnetendiäten in den letzten 30 Jahren entwickelt? Ich meine gehört zu haben, dass es dort keinen Stillstand gegeben hat. Wie ist das zu verantworten, wo die Diäten auch vom Staat also dem Steuerzahler bezahlt werden müssen (wie die Beihilfe, die ja wohl der Hauptgrund für die jahrzehntelange Nichtanpassung der GOZ ist)? Soweit ich informiert bin ergibt sich die Diätenerhöhung, aufgrund einer Anpassungsklausel, inzwischen fast automatisch. Warum wird eine solche Anpassungsklausel den Zahnärzten vorenthalten?
Die Thematik der Einbindung der Beihilfe wäre durch verschiedenste Möglichkeiten der Umgestaltung der Versorgung der Beihilfeberechtigten sinnvoller bzw. gerechter und vom jeweils Betroffenen direkt beeinflussbar zu lösen. Eine Privatgebührenordnung sollte die aktuellen fachlichen Möglichkeiten und ihre betriebswirtschaftlichen Hintergründe abbilden und nicht rein auf den finanziellen Interessen desjenigen, der als dritter im Bunde zahlen muss, aufgebaut sein. Die Politik wälzt hier ungerechtfertigter Weise ihre finanziellen Probleme auf uns Zahnärzte ab.
Die Zahnärzte haben im Laufe der über 30 Jahre noch ein nicht zu vernachlässigendes Problem: Die Laborkosten sind (berechtigterweise) kontinuierlich gestiegen. Sie sind für uns aber nur ein durchlaufender, häufig vorzufinanzierender Posten, also eine zusätzliche Belastung.
Die aktuelle GOZ berücksichtigt in keiner Weise die diversen Kostensteigerungen durch: Einführung neuer Hygienesystematiken,
Medizingeräteverordnung,
Röntgenverordnung,
Qualitätssicherungssysteme,
BUS-Dienst,
Mehrwertsteuererhöhung (wirkt sich beim Faktoring auf die gestiegenen Laborkosten aus),
Brandschutzverordnung,
Antikorruptionsgesetz (verhindert das Partner-Faktoring mit dem die Dentallabors für ihren Rechnungsanteil direkt die Faktoringkosten bis dahin übernahmen. Im übrigen hat ihr (früherer?) Parteifreund und Ministerpräsident a.D. Peter Müller jetzt als Verfassungsrichter, im Rahmen des Festvortrages in Gütersloh, die Notwendigkeit eines solchen Spezialgesetzes für Ärzte und Zahnärzte in Abrede gestellt),
europäische Datenschutzgesetzgebung
und wahrscheinlich habe ich noch einige Punkte verdrängt.
Um das gleich klarzustellen, ich bin nicht pauschal gegen all diese sicherlich zum Teil sinnvollen bzw. vertretbaren Punkte, nur wenn wir Zahnärzte/innen all diesen Aufwand betreiben sollen, muss er auch bezahlt werden und kann nicht immer weiter von unserem nicht angepassten Honorar abgezogen werden.
Im Hygieneaufbereitungsbereich zum Beispiel müsste der enorm gestiegene maschinelle und personelle Aufwand mit einer Hygienepauschale zur Deckung der gestiegenen Kosten durch die gesetzlich induzierten Hygieneanforderungen berücksichtigt werden.
Ein besonders einfach nachzurechnendes Beispiel sind die Beratungspositionen. Nehmen wir die Position Ä3 „Eingehende, das normale Maß überschreitende Beratung (Dauer mindestens 10 Minuten)“ im 2,3fach Satz 20,10 €. Das bedeutet, selbst wenn diese Leistung immer nur exakt 10 Minuten dauern würde, ergäbe sich ein Stundensatz von 120,60 €. Das BMG hat aber schon im Jahre 2009 auf eine Anfrage im Bundestag 196,- € als notwendigen Stundensatz (unrealistisch niedrig) für eine zahnärztliche Praxis zugrunde gelegt. Wie wird hier eine Nichtanpassung gerechtfertigt?
Ich habe im Rahmen einer Fortbildung am letzten Wochenende aus dem Kollegenkreis sehr differenzierte Positionen zur weiteren Vorgehensweise bezüglich der mittlerweile erneut über 6 Jahre unveränderten GOZ gehört. Persönlich halte ich es für dringend geboten die Politik in der ersten Hälfte der neuen Regierungszeit zum Handeln zu motivieren. Mit Blick auf herannahende Wahlen wird sich danach nichts mehr bewegen lassen.
Von einem Teil der Kollegen habe ich die Überlegung gehört, dass wir schon mit der Integration einer automatischen Anpassungsklausel in die GOZ, so wie das bei den Diäten der Fall ist, zufrieden sein müssten. Das (rückwirkend ab 2012) allerdings halte ich definitiv für absolut notwendig, um die zahnmedizinische Versorgung wirtschaftlich vertretbar aufzustellen.
Führen Sie sich bitte vor Augen, dass wir auch in Zukunft der Bevölkerung unseres Landes eine qualitativ hochwertige und zeitgemäße Zahnheilkunde anbieten wollen. Bedenken Sie weiterhin, dass wir auch als Arbeitgeber unsere Mitarbeiter/innen fair entlohnen wollen. Beides ist durch die Nichtanpassung des Punktwertes der GOZ ernsthaft gefährdet.
In der Hoffnung auf eine konstruktive Diskussion verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Guido Vorwerk
