Symposien 2018 in Kopenhagen – Save the date

Von Christoph Kaaden

Die Universität Kopenhagen richtet im Mai 2018 zwei interessante Symposien aus.Bildschirmfoto 2017-11-03 um 10.54.25.png

Insbesondere das sechste Kopenhagen Trauma Symposium erscheint mir für unsere Tätigkeit als besonders informativ.

Hier weitere Informationen zu dem Programm.

Anmelden können Sie sich hier

See you in Kopenhagen

:-)

 

P.S.: Mein Wunsch & Vorschlag wäre ferner, dass sich auch einmal eine zukünftige DGET-Tagung ausschliesslich dem Thema Traumatologie widmet.

Mehrfachinstrumente oder Single Use: Stand der Diskussion

von Hans – Willi Herrmann

„Mehrfachinstrumente oder Single Use: Stand der Diskussion“ – Das war der Titel eines Fachvortrags von Prof. Edgar Schäfer (Münster) im Rahmen des 11. Quintessenz Endosymposiums, das vom 08. – 09. April 2011 in Berlin stattfand.

Nachfolgend ein paar Statements aus dem Vortrag:

  • Laut Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MpBetreibV) § 4, Absatz 2 Satz 3 (….Eine ordnungsgemäße Aufbereitung nach Satz 1 wird vermutet, wenn die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet wird.)  ist das Robert Koch Institut für uns Zahnärzte  die Richtlinien festlegende Instanz.
  • Endodontische Handinstrumente werden gegenwärtig als kritisch A, rotierende Endo – Instrumente als kritisch B eingestuft. Die Differenzierung ist wissenschaftlich nicht haltbar und so ist zu rechnen, das in zukünftigen Abänderungen diese Ungleichheit beseitigt wird.
  • Kritisch B – Instrumente, demnach alle rotierenden Nickel – Titan – Instrumente, müssen validiert maschinell aufbereitet werden. Mindestens 10 Minuten im Thermodesinfektor bei 93 Grad Celcius. Anschließend Sterilisation im B – Sterilisator.
  • Extirpationsnadeln sind schon heute nach RKI Einpatienteninstrumente, da nicht wiederaufbereitbar.
  • Findet die Instrumentenwiederaufbereitung gemäß den Herstellerangaben nach DIN EN ISO 17664 statt, übernimmt der Hersteller die Verantwortung für das Gelingen der Reinigung. Besagte ISO – Norm legt dem Hersteller die Verpflichtung auf, dass er für jedes Instrument eine dezidierte Anweisung zur Wiederaufbereitung vorlegen muss oder gegebenenfalls die Instrumente als Einmalinstrumente ausweist. Gibt es eine solche dezidierte Wiederaufbereitungsanleitung nicht, darf das Instrument nicht in den Verkauf gelangen. Insofern müsste jeder Hersteller   Anleitungen für alle seine Instrumente haben.
  • Die Aufbereitungspflicht für die Dokumentation der B  – Sterilisationsvorgänge in der Zahnarztpraxis  beträgt 30 Jahre.
  • Die Materialkosten für rotierende Nickel – Titan – Instrumente sind gemäß GOZ berechenbar, sofern die Kosten für die Instrumente den Betrag von 16 – 17 Euro überschreiten. Zur Unterstützung dieser Aussage wurden die Aktenzeichen mehrerer Gerichtsurteile genannt.