Aller guten Dinge sind Drei? Die Auflösung

von Jörg Schröder

Nach Erläuterung der Befunde habe ich dem Patienten eine erneuten chirurgischen Intervention vorgeschlagen.

Eine orthograde Revision hätte einen zusätzlichen Hartsubstanzverlust des ohnehin schon mechanisch stark kompromittierten Zahnes mit sich gebracht.

Eine Zahnentfernung schied als Erstmassnahme aus, wäre aber bei einem im Op-Situs zu erkennenden Rissgeschehen unumgänglich gewesen.

Der Verlust der retrograden Füllmaterialien und ein nicht aufbereiteter und ungefüllter Isthmus zwischen den beiden Kanalsystemen kann als Ursache der seit Jahren persistierenden apikalen Pathologie angesehen werden.

Aufgrund des weit nach kausal ins Vestibulum hineinreichenden Defektes habe ich die Fotodokumentation auf das Minimale und weniger beschränkt. Schade, aber mein Hauptaugenmerk lag wohl ein wenig woanders. ;)

Die retrograde Präparation erfolgte mittels Ultraschallansätzen nach B. Khayat. Die Obturation mit einem biokeramischen Putty-Material.

16 Monate nach dem nunmehr dritten chirurgischen Eingriff zeigt sich im Einzelbild eine recht erfreuliche Entwicklung.

 

 

„Erst hatte er kein Glück…

und dann kam auch noch Pech dazu. „

Von Bonald Decker

Dieses leicht modifizierte Zitat des einstigen Fußballprofis Jürgen „Kobra“ Wegmann kam mir sofort in den Sinn, als ich den nachfolgenden Patienten mit seiner persönlichen „Zahngeschichte“ erstmals bei uns in der Praxis traf.

Zur Vorgeschichte:

Bei dem Anfang vierzig jährigen Patient war bereits vor längerer Zeit vom Hauszahnarzt an Zahn 26 eine asymptomatische apikale Parodontitis bei Zustand nach endodontischer Behandlung diagnostiziert worden.

Als Therapie der Wahl wurde eine Wurzelspitzenresektion angesehen. Für diesen Eingriff erfolgte die Zuweisung an einen sehr versierten Oralchirurgen, der den Eingriff vor Kurzem in Lokalanästhesie durchführte. Alle drei Radices wurden mittels bukkalen Zugang reseziert und nach minimalinvasiver retrograder Präparation mit einer MTA-Füllung verschlossen.

Hier das nachfolgend angefertigte Kontrollröntgenbild des Chirurgen:

Mit sehr grossem Entsetzen mussten alle Beteiligten feststellen, dass fälschlicherweise Zahn 16 statt 26 operiert worden war. Dem Oralchirurgen war der Fehler unerklärlich und (quasi) unverzeihlich. Auf eine finanzielle „Regelung“ des Schadens durch seine Berufshaftpflichtversicherung wollte er nicht warten bzw. vertrauen und sicherte dem Patienten seine persönliche Haftung zu.

Nach dem ersten „Schock“ entschied sich der Patient für zahnerhaltende Massnahmen an dem ersten oberen rechten Molaren. Die nunmehr notwendige endodontische Behandlung sollte daraufhin bei uns durchgeführt werden. Diese gestaltete sich ohne grosse Besonderheiten.

Intrakoronal fielen besonders eine bukkal und palatinale Infraktur sowie ein ausgeprägter Dentikel  auf.

Intrakanalär erhärtete sich der präoperative Verdacht eines unvollständigen Randschlusses der retrograden Füllung palatinal.

Anbei einige Impressionen der Behandlung.

Klinische Impression während der endodontischen Behandlung von Zahn 16. Nach Entfernung des alten Füllungsmaterials und der Sekundärkaries imponierten zwei Infrakturen bukkal und palatinal (Pfeil)

Die endodontische Behandlung erfolgte aber ansonsten nach dem auf WURZELSPITZE wiederholt vorgestellten Bonald-Decker-Protokoll.

Hier unsere Abschlussaufnahme:

Es ist zu hoffen, dass dem Patienten zukünftig eine weitere derartige Pechsträhne  erspart bleibt…

Prä- und postoperative Situation 

P.S.: Um nicht noch mehr „unnötige“ Zahnhartsubstanz zu opfern habe ich (u.a.aufgrund der Infrakturen) eine Endo-Teilkrone als weitere prothetische Versorgung empfohlen…