Hygienepauschale die Zweite

Die Hygienepauschale für Zahnarztpraxen wird verlängert, darauf haben sich am 30.09.2020 Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV und Beihilfe verständigt. Grund sind die COVID-19-bedingt nach wie vor erhöhten Hygienekosten.

Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie die Kosten für Schutzkleidung und Desinfektionsmaterialien, aber insbesondere auch der administrativen Hygieneaufwand, nach wie vor deutlich erhöht sind.

Pauschale wird zunächst verlängert bis zum 31. Dezember 2020

Ab 1. Oktober bis zunächst 31. Dezember 2020 können Zahnärzte zur Minderung dieser Kostenlast  – neben den weiteren Optionen der GOZ – alternativ eine Hygienepauschale berechnen. Die hierfür vorgesehene Gebühren-Nummer 3010 GOZ analog kann allerdings nur noch zum Einfachsatz (= 6,19 Euro) angesetzt werden.

Quelle: zm online, 30.09.2020

 

Röntgendiagnostik

In dem heute vorgestellten Fall stand die Frage aus einer chirurgischen Praxis:

Können wir 36, 46 behandeln und erhalten. Und wurden die Röntgenbilder zugesendet und es wurde erwähnt, daß sich buccal multiple Fistelbildung Pusexudation zeigt. Die Lockerungsgrade sind 0-1 und die Sondierungstiefen sind erhöht.

Wir haben um die Vorstellung des Patienten zur klinischen Untersuchung gebeten.

Was für endodontische Probleme könnte man auf den Bildern erahnen?