von Hans – Willi Herrmann
Für mich der größte Coup der Gesundheitspolitik, die Zahnmedizin betreffend seit 1987.
Die Reform des BEMA 2004 2005.
Das Beeindruckende – wie reibungslos – angesichts der enormen Veränderungen, die diese Reform enthielt als Konsequenzen für Zahnärzte und Patienten – diese Reform über die Bühne ging.
Bis dato gab es ja immer im Vorfeld große Aufregung, es gab Protestdemostrationen, Flugblätter in den Praxen, Medienrummel ohne Grenzen, es gab den großen Run zu Ende des betreffenden Jahres. Blüm- Bauch, Seehofer-Bauch, die Schlagworte. Endlose Überstunden. Arbeiten rund um die Uhr für Zahnlabors und Praxen im letzten Quartal, aber auch leere Wartezimmer in der Zeit danach.
Natürlich hatte die Politik gelernt aus den Fehlern der Vergangenheit.
Und war dazu übergegangen, die Reformen so schnell wie möglich zur Ausführung zu bringen.
Aber das alleine, das in kurzer Zeit in Stille das Gesetz verabschieden per se macht nicht das Außergewöhnliche aus.
Insbesondere nicht, wenn man betrachtet, was diese Reform an negativen Dingen für die Patienten beinhaltet:
Zahnsteinentfernung auf KVK Karte nur noch einmal pro Jahr.
Bis dato sooft wie notwendig und nachgefragt.
PAR Behandlung erst ab 4 mm Taschentiefe im Rahmen des BEMA s erbring- und abrechenbar, bis dato ab 3 mm Taschentiefe. Bedeutete im Schnitt bei unseren PAR – Patienten das mehr als die Hälfte der Zähne plötzlich nicht mehr bezuschussfähig waren.
Was die Endo anging (unvollständige Auflistung): Die Phys ersatzlos aus dem Leistungskatalog gestrichen. Ohne Evidenz, im Gegenteil.
Ausschluss von wertvollen kautragenden Zähnen, die ohne Probleme endodontisch behandelt werden könnten, lediglich das Problem haben, einen Zahn hinter sich, aber keinen Zahn direkt vor sich zu haben. Oder keinen Antagonisten haben. Oder bereits wurzelkanalbehandelt wurden, leider jedoch insuffizient.
Und dann natürlich die Änderungen im ZE – Bereich. Wenn mehrere Möglichkeiten des Zahnersatzes zur Verfügung stehen, wird nur noch die kostengünstigste Variante gezahlt, wünscht der Patient eine höherwertige Versorgung, muss er alle Mehrkosten selbst tragen.
Eine große teleskopierende Versorgung kostete zu Beginn meiner Praxistätigkeit den Patienten 3000 DM. Später dann 3000 Euro, nun, nach dem Reform sind es möglicherweise 5000 oder 7000 oder 8000 Euro. Pro Kiefer wohlgemerkt.
Man sollte meinen, dass angesichts dieser entscheidenden und einschneidenden Einschnitte ein Aufschrei durch die Zahnärzteschaft gehen würde, doch dieser blieb aus. Warum ? Man würde das Gegenteil vermuten. Die Erklärung: Es wurde in Aussicht gestellt (und auch mit der Reform eingeführt) das Leistungen, die nicht im Rahmen des BEMA erbracht werden dürfen, der Zahnarzt mit dem Patienten privat vereinbaren darf.
Dies war bis dato nicht möglich und – halten wir es an dieser Stelle fest – die Möglichkeit, dem GKV – Patienten eine an den Bedürfnissen des Patienten orientierte moderne Zahnmedizin anzugedeihen lassen und dem Aufwand entsprechend honorieren zu dürfen, ist eine wichtige und sinnvolle Verbesserung.
Ändert aber nichts an folgender Konstellation: Die Neuregelung bringt Staat und Krankenkassen enorme Einsparungen, was de facto auch in den nachfolgenden Jahren mit enormen Gewinnen nachgewiesen wurde, den Zahnärzten keine Einbussen oder sogar nach einer gewissen Latenzzeit der ersten Jahre, die offensichtlich für die Marktanpassung notwendig war, eine Steigerung der Einnahmen.
Einzig der Patient war der Leidtragende.
Gleichbleibende oder bestenfalls geringe Reduzierung der Krankenkassenbeiträge, dafür jedoch deutlich Steigerung die Kosten betreffend, wenn er das Niveau seiner Versorgung halten wollte.
Ein endodontisches Beispiel ?
Zahn 36 muss wurzelkanalbehandelt werden.
Zahn 35 fehlt. Zahn 37 und Zahn 34 sind vorhanden.
Die Kosten für diese endodontische Behandlung, wir reden hier von einem Betrag von möglicherweise über 1000 Euro sind vom GKV – Patienten selbst zu tragen.
Zum Jahr 2012 dann die lang ersehnte Reform der privaten Gebührenordnung.
Längst überfällig.
Schließlich war die letzte Anpassung bereits 1987 erfolgt.
Auch diese – ich kann es vorwegnehmen – brachte für die Patienten keine nennenswerte Verbesserung (man möge mich gegebenenfalls korrigieren, mir fällt auf Anhieb nix ein).
Wiederum jedoch Einsparungen für Staat und Versicherungsunternehmen.
Und die Zahnärzte ?
Würden auch diese an der Reform partizipieren können ?
Die Erwartungen waren – angesichts der verstrichenen Zeit – hoch – die Einschätzungen gedämpft optimistisch.
Heute – 4 Jahre später – zeigt sich drastisch, dass dem fatalerweise nicht so ist.
Darüber – und wie besagter Gutachter ins Spiel kommt – berichte ich in der nächsten Folge dieser Beitragsreihe.
