Die Patientin, Anfang 50, Krankenschwester berichtet. Sie war heute beim Hausarzt. Nachuntersuchung nach Infektion Gürtelrose, im Krankenhaus diagnostiziert. Jetzt soll der weitere Verlauf beim Hausarzt nachkontrolliert werden. Man sitzt sich gegenüber. Der Hausarzt schaut in seinen PC. Sagen sie mal, sie haben ja noch an keinen Reha-Massnahmen teilgenommen? Und waren auch noch nie zur Kur. Das ist bei ihrem Beruf aber ungewöhnlich. Woher er das weiss? Er ist an die TI angeschlossen. Und kann alle Daten einsehen. Die Patientin ist entsetzt. Wenn der Hausarzt (und alle seine Mitarbeiter, Mitarbeiter der Krankenkassen oder des Krankenhauses) dies alles lesen kann, wie lange wird es dauern, bis sensible Informationen die Runde machen? Das war in der Vergangenheit ja schon so (Dschungelfunk im Haus), aber bekommt nun eine neue Dimension. Ganz glücklich ist der Hausarzt mit der TI aber auch nicht. Immer wieder Abstürze und die KV streicht unerbittlich Leistungen, die nicht korrekt über die TI + Karte abgerechnet wurden. Keine Diskussionen möglich, den Hinweis auf das zu dieser Zeit nicht funktionierende TI-System lässt man nicht gelten.
Archiv für den Tag: 11. Dezember 2019
Schöne neue Welt (1) ApoBank und DIE ZA eröffnen erste „Zahnarztpraxis der Zukunft“
Schöne neue Welt
Die erste ZPdZ dient auch als Showroom (Foto: ZPdZ)
Im Oktober 2019 wurde in Düsseldorf die erste „Zahnarztpraxis der Zukunft“ (ZPdZ), ein Gemeinschaftprojekt der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG (apoBank) und der ZA – Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft (DIE ZA), eröffnet. Unter dem Namen ZAP*8 – Zahnarztpraxis am Seestern behandeln hier zukünftig vier Zahnärztinnen in Voll- und Teilzeit in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ihre Patienten. Am 8. November 2019 lud die ZPdZ zur Eröffnung und Führung durch die Praxis. Rund 120 Vertreter aus Standesorganisationen, Politik, Dental-Branche und Presse folgten der Einladung in die Praxisräumlichkeiten im Düsseldorfer Stadtteil Lörick.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), eröffnete die Feierlichkeiten mit einem Grußwort: „Die ZPdZ ist ein zukunftsweisender Ansatz. Mit dem Konzept der Mietpraxis auf Zeit bietet sie jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten die Möglichkeit, einen Weg in die Niederlassung zu gehen, ohne sofort unternehmerische Risiken schultern zu müssen. Begleitet von Profis, die neben zahnärztlichem Know-how innovative digitale Kommunikations-, Verwaltungs- und Behandlungslösungen zur Verfügung stellen, werden sie schnell die Chancen der Selbständigkeit in einer freiberuflichen Zahnarztpraxis schätzen lernen.“
Im Dezember 2018 haben apoBank und DIE ZA gemeinsam die Zahnpraxis der Zukunft GmbH gegründet, um ein neues Praxismodell zu entwickeln. Beide Unternehmen sind zu 50 Prozent an der Tochtergesellschaft beteiligt. Das Ziel des Gemeinschaftsunternehmens ist es, innovative und moderne Standards der zahnmedizinischen Berufsausübung zu entwickeln und so die Freiberuflichkeit in der Zahnmedizin zu stärken. Das Konzept der ZPdZ bietet niederlassungswilligen Zahnärzten die Möglichkeit, vollausgestattete Praxisräume zu mieten und somit das finanzielle Investment zu Beginn einer Praxisgründung in Grenzen zu halten. Die Zahnärzte werden dabei in allen Gründungsfragen auf ihrem Weg in die eigene Praxis begleitet und erhalten regelmäßige Coachings sowie Teambuilding- und Beratungsmaßnahmen. Die Auslagerung administrativer Serviceleistungen und volldigitalisierter Praxisprozesse sollen es den Zahnärzten und dem Praxis-Team ermöglichen sich auch die eigentliche zahnärztliche Tätigkeit zu konzentrieren.
Die erste Zahnpraxis der Zukunft soll zudem Erkenntnisse aus dem Realbetrieb liefern, um das Praxismodell der ZPdZ stetig weiterzuentwickeln. Darüber hinaus wurde die Praxis in Düsseldorf auch als Showroom konzipiert. Interessierten Zahnmedizinern soll diese Umgebung fortan im Rahmen von Hospitationen und Seminaren zugänglich gemacht werden. Parallel prüfen die Initiatoren, inwieweit Bedarfe und Möglichkeiten bestehen, ZPdZ-Praxen oder Teile des Konzeptes vor allem in ländlichen Regionen in die Versorgung zu implementieren. Vor diesem Hintergrund sei momentan ein zweiter Standort in einer kleineren Gemeinde in Niedersachen in der Konzeption. Die Planung erfolge unter Einbeziehung möglicher Kooperationspartner.
Metalift (2)
Der Patient stellte sich mit einer irreversiblen akuten Pulpitis vor. Die Teilkrone wurde vor 6 Wochen eingegliedert.
Nach der Diagnostik und Beratung des Patienten haben wir uns auf Grund der intakten prothetischen Versorgung entschieden diese möglichst zu erhalten.
Die Befunde am Zahn 36: keine pathologischen Sondierungstiefen, Lockerungsgrad 0, kein Perkussions- und jedoch Aufbißschmerz und akute anhaltende Schmerzen nach warmen und kalten Speisen, bzw. Getränken.
Diagnose: irreversible Pulpitis, verbreiterter Desmodontalspalt.
Mit einem Hartmetallfräser haben wir eine initiale ca. 1 mm große Bohrung zentral durch die Teilkrone durchgeführt. Die Sondierung ergab eine „hartes“ Widerlager.
Im Anschluß haben wir mittels der Hartmetallfräser aus dem Metaliftsystem diese Bohrung auf 1,4 mm erweitert und danach mit dem Regularmetalift das Gewinde in die Restauration geschnitten. Nach dem Widerstand auf dem Zahn wird beim weiterdrehen die Restauration aus der Präparation gedrückt.
Anschließend erfolgte die Wurzelkanalbehandlung. In diesem Fall haben wir bei vitaler Pulpa in Singlevisit die Behandlung durchgeführt. Die thermische Obturation nach Schilder erfolgte nach abschließender Desinfektion mit Schall und Ultraschall. Als Spüllösungen wurden NaoCl 3% und Zitronensäure 10% eingesetzt.
Die apikale Sealerextrusion in ein Gefäß war nicht gewollt, zeigt uns dafür die nicht instrumentierten Bereiche einer apikalen Verzweigung.
Der Patient ist seitdem schmerz- und symptomfrei.
Die okklusale Perforation der Teilkrone konnte problemlos im Labor repariert werden.
